Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.Die römische Lampaqna, ihre sanitäre u..d wirtschaftliche Gesundung der Entwässerung begonnen. Die gesamten Kosten einschließlich der Grund¬ Die sanitären Verhältnisse sind dagegen durch die Entwässerung bedeutend Das Gesetz vom 11. Dezember 1873 umfaßt weiter die systematische Ent¬ Dem obigen Gesetz folgte ein weiteres vom 8. Juli 1883. ^ Dieses Die römische Lampaqna, ihre sanitäre u..d wirtschaftliche Gesundung der Entwässerung begonnen. Die gesamten Kosten einschließlich der Grund¬ Die sanitären Verhältnisse sind dagegen durch die Entwässerung bedeutend Das Gesetz vom 11. Dezember 1873 umfaßt weiter die systematische Ent¬ Dem obigen Gesetz folgte ein weiteres vom 8. Juli 1883. ^ Dieses <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0395" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/310806"/> <fw type="header" place="top"> Die römische Lampaqna, ihre sanitäre u..d wirtschaftliche Gesundung</fw><lb/> <p xml:id="ID_2082" prev="#ID_2081"> der Entwässerung begonnen. Die gesamten Kosten einschließlich der Grund¬<lb/> erwerbung betragen 1617453 Lire, die jährlichen Betriebskosten 37500 Lire,<lb/> die jährlichen Unterhaltungskosten 17880 Lire. Betriebskosten und Unterhaltungs¬<lb/> kosten 583.80 Lire und die Anlagekosten 851.47 Lire für einen Hektar. Diese<lb/> Summen, die vom Staate ausgegeben worden sind, sind in der Hauptsache<lb/> nur wenigen Großgrundbesitzern zugute gekommen. S° besitzt das Haus<lb/> Aldobrandini einen bedeutenden Teil der entwässerten Fläche. Man hatte<lb/> wenigstens den Grundbesitzern gewisse Verpflichtungen hinsichtlich der Bewirt¬<lb/> schaftung ihrer Güter in dem entwässerten Gebiete auferlegen sollen. Dies war<lb/> nach den bisherigen Erfahrungen, die man mit den Großgrundbesitzern gemacht<lb/> hatte, wohl nötig. Jetzt sieht der Staat ohnmächtig zu. wie das Land nach<lb/> dem alten Schlendrian weiter bewirtschaftet wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_2083"> Die sanitären Verhältnisse sind dagegen durch die Entwässerung bedeutend<lb/> verbessert worden, denn die Zahl der Malariafälle hat sich wesentlich ver¬<lb/> mindert. Außerdem kommen schwere Fälle kaum noch vor. In volkswirt¬<lb/> schaftlicher und sozialer Beziehung wurde jedoch wenig -rreickit. Zwar besteht<lb/> eine Genossenschaft von Erdarbeitern, die heute 500 Hektar fiskalisches Land<lb/> bewirtschaftet, doch besagt dies nicht viel gegenüber der großen Flache, die mit<lb/> bedeutenden Kosten entwässert worden ist. Es ist aber anzunehmen, daß eme<lb/> weitere Ansiedlung erfolgt, denn während 1891/92 50 Hektar Land erst von<lb/> fünf Familien bebaut wurden, sind heute fünfzig Familien ansässig. Über<lb/> 200000 Lire hat die Gesellschaft für Gebäude und Melioration ausgegeben.<lb/> Ein Teil dieser Summe wurde der Kolonie vom König Humbert geschenkt.</p><lb/> <p xml:id="ID_2084"> Das Gesetz vom 11. Dezember 1873 umfaßt weiter die systematische Ent¬<lb/> wässerung der in der Campagna vorhandnen Quellen. Tümpel. Bäche usw.<lb/> Zum Zwecke der Ausführung schreibt das Gesetz die obligatorische Bildung von<lb/> Konsortien zwischen den Eigentümern der zu meliorierenden Grundstücke vor.<lb/> Die Mehrzahl der Grundbesitzer verhielt sich anfangs ablehnend^ Doch wurden<lb/> dann später 91 Wassergenossenschaften gebildet. Diese umsah en em Gebiet<lb/> v°n mehr als 205523 Hektar und haben 1858830 Meter Graben mit einem<lb/> Kostenaufwand von über zwei Millionen Lire auszuführen. Hiervon wurde<lb/> ^ jetzt erst über die Hälfte ausgeführt. Innerhalb des Bonisikationsgebiets<lb/> v°n 10 Kilometern Radius um Rom liegen 31 Genossenschaften, die 18 Guts¬<lb/> wirtschaften mit 2708 Hektar umfassen. Es sind hier 546566 Meter Graben<lb/> durchzuführen, wovon die Mehrzahl der Güter die vorgeschobnen Ent¬<lb/> wässerungsarbeiten ausgeführt hat. Eine geringere Anzahl hat dagegen noch<lb/> Nichts unternommen</p><lb/> <p xml:id="ID_2085" next="#ID_2086"> Dem obigen Gesetz folgte ein weiteres vom 8. Juli 1883. ^ Dieses<lb/> bleckt nur eine Reform auf landwirtschaftlichen Gebiet und verzichtet auf<lb/> eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Campagna. Die von der<lb/> Enquetekommission gemachten Vorschläge zielten dagegen auch auf eme Be¬<lb/> siedlung der römischen Campagna hin. indem zunächst vier Dörfer angelegt</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0395]
Die römische Lampaqna, ihre sanitäre u..d wirtschaftliche Gesundung
der Entwässerung begonnen. Die gesamten Kosten einschließlich der Grund¬
erwerbung betragen 1617453 Lire, die jährlichen Betriebskosten 37500 Lire,
die jährlichen Unterhaltungskosten 17880 Lire. Betriebskosten und Unterhaltungs¬
kosten 583.80 Lire und die Anlagekosten 851.47 Lire für einen Hektar. Diese
Summen, die vom Staate ausgegeben worden sind, sind in der Hauptsache
nur wenigen Großgrundbesitzern zugute gekommen. S° besitzt das Haus
Aldobrandini einen bedeutenden Teil der entwässerten Fläche. Man hatte
wenigstens den Grundbesitzern gewisse Verpflichtungen hinsichtlich der Bewirt¬
schaftung ihrer Güter in dem entwässerten Gebiete auferlegen sollen. Dies war
nach den bisherigen Erfahrungen, die man mit den Großgrundbesitzern gemacht
hatte, wohl nötig. Jetzt sieht der Staat ohnmächtig zu. wie das Land nach
dem alten Schlendrian weiter bewirtschaftet wird.
Die sanitären Verhältnisse sind dagegen durch die Entwässerung bedeutend
verbessert worden, denn die Zahl der Malariafälle hat sich wesentlich ver¬
mindert. Außerdem kommen schwere Fälle kaum noch vor. In volkswirt¬
schaftlicher und sozialer Beziehung wurde jedoch wenig -rreickit. Zwar besteht
eine Genossenschaft von Erdarbeitern, die heute 500 Hektar fiskalisches Land
bewirtschaftet, doch besagt dies nicht viel gegenüber der großen Flache, die mit
bedeutenden Kosten entwässert worden ist. Es ist aber anzunehmen, daß eme
weitere Ansiedlung erfolgt, denn während 1891/92 50 Hektar Land erst von
fünf Familien bebaut wurden, sind heute fünfzig Familien ansässig. Über
200000 Lire hat die Gesellschaft für Gebäude und Melioration ausgegeben.
Ein Teil dieser Summe wurde der Kolonie vom König Humbert geschenkt.
Das Gesetz vom 11. Dezember 1873 umfaßt weiter die systematische Ent¬
wässerung der in der Campagna vorhandnen Quellen. Tümpel. Bäche usw.
Zum Zwecke der Ausführung schreibt das Gesetz die obligatorische Bildung von
Konsortien zwischen den Eigentümern der zu meliorierenden Grundstücke vor.
Die Mehrzahl der Grundbesitzer verhielt sich anfangs ablehnend^ Doch wurden
dann später 91 Wassergenossenschaften gebildet. Diese umsah en em Gebiet
v°n mehr als 205523 Hektar und haben 1858830 Meter Graben mit einem
Kostenaufwand von über zwei Millionen Lire auszuführen. Hiervon wurde
^ jetzt erst über die Hälfte ausgeführt. Innerhalb des Bonisikationsgebiets
v°n 10 Kilometern Radius um Rom liegen 31 Genossenschaften, die 18 Guts¬
wirtschaften mit 2708 Hektar umfassen. Es sind hier 546566 Meter Graben
durchzuführen, wovon die Mehrzahl der Güter die vorgeschobnen Ent¬
wässerungsarbeiten ausgeführt hat. Eine geringere Anzahl hat dagegen noch
Nichts unternommen
Dem obigen Gesetz folgte ein weiteres vom 8. Juli 1883. ^ Dieses
bleckt nur eine Reform auf landwirtschaftlichen Gebiet und verzichtet auf
eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Campagna. Die von der
Enquetekommission gemachten Vorschläge zielten dagegen auch auf eme Be¬
siedlung der römischen Campagna hin. indem zunächst vier Dörfer angelegt
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