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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

gestellten Zeitungsartikels zuvor eingeholt worden war. Die Anftandspflicht gebietet
hiernach, anzuerkennen, daß auf englischer Seite weder eine Indiskretion noch eine
böse Absicht vorlag. Wenn die Angabe, daß hier eine einzelne, in der schon er¬
wähnten Weise gekennzeichnete Persönlichkeit ihre Erinnerungen an ein bestimmtes
Gespräch mit dem Kaiser aus eignen Entschluß an die Öffentlichkeit gebracht habe, nicht
genau der Wahrheit entsprach, so ist dieser kleine journalistische Kunstgriff, der zur
interessanten Einführung und Gestaltung der Mitteilungen gebraucht wurde, viel zu
unwesentlich, als daß daraus ein Einwand gegen den Inhalt des Artikels vom
englischen Standpunkt aus abgeleitet werden könnte.

Ist nun gegen die Äußerungen des Kaisers, die in den, Artikel des Daili,
Telegraph mitgeteilt werden, inhaltlich etwas einzuwenden? Schwerlich insofern,
als dem Kaiser selbstverständlich das Recht zustehn muß, im Gespräch mit Personen,
die er zum Empfang solcher Auseinandersetzungen für geeignet hält, auf Tat¬
sachen und Handlungen hinzuweisen, die er bei dem andern Teil mit Recht
als bekannt voraussetzen muß, und die er eben nur in die richtige Beleuchtung
rücken will. Gewisse Dinge waren in England und auch bei uns in näher
interessierten und mit gutem Gedächtnis behafteten Kreisen in der Tat längst
bekannt. Daß Frankreich und Rußland während des Bureutrieges die Gelegenheit
benutzen wollten, eine Koalition gegen England zustande zu bringen, daß Deutschland
in diese Verbindung hineingezogen werden sollte, daß der Plan dnrch die england-
freuudliche Haltung des Kaisers vereitelt wurde -- das alles gehört längst nicht
mehr zu den von der Diplomatie gehüteten Geheimnissen, und gerade in England
wußte man am besten darüber Bescheid. Man hat nur bisher von dieser Kenntnis
wenig Gebrauch gemacht, vor allem nicht Gebrauch machen wollen. Jetzt kam
als etwas für uus in Deutschland neues die Behauptung hinzu, daß der Kaiser
einen Kriegsplan für den Feldzug der Engländer in Südafrika ausgearbeitet und
nach Windsor gesandt habe. Daß er wirklich benutzt worden sei, wird nirgends
behauptet, von Lord Roberts sogar bestimmt abgeleugnet. Es kann freilich aus dem
Artikel des Daily Telegraph die Andeutung herausgelesen werden, daß der Kaiser
in den Kriegsoperationen der Engländer die Ausführung seiner eignen Idee zu
erkennen glaubte. Aber damit soll offenbar nur darauf hingewiesen werden, wie
ernst es der Kaiser mit der Betätigung feiner freundlichen Gesinnung für England
gemeint hat. Und auch das wußten wir eigentlich längst, wenn auch dem Bilde
hiermit ein neuer Zug hinzugefügt worden ist.

Nun könnte man vielleicht sagen, dann sei ja alles in Ordnung. Aber das
Oberhaupt eines großen Staatswesens ist kein Historiker, der jederzeit alles sagen
kann, wenn es nur geschichtliche Tatsache ist. Der Monarch ist vielmehr durch seine
hohe Verantwortung gebunden, nur das zu sagen, was durch die zu erwartende
Wirkung gerechtfertigt'erscheint. Sich menschlich unbefangen geben kann erdeshalb
nur innerhalb einer Umgebung, die als vertrauenswürdig erprobt ist oder wenigstens
ihrerseits der bestimmte" Verpflichtung unterliegt, Äußerungen des Monarchen keine
Folge zu geben, die nicht von diesem selbst gewollt ist. Ausländische Privatleute
sind deshalb nur in den seltensten Fällen geeignete Empfänger von Kundgebungen
des Herrschers, und werden sie dennoch dazu auserwählt, so muß man annehmen,
daß die Wirkungen für den Fall ihrer beabsichtigten oder unbeabsichtigten Indiskretion
sorgfältig überdacht sind. Die Wirkungen sind aber nicht von der Wahrheit oder
Unwahrheit der Tatsachen abhängig, sondern von andern Momenten. Eine an sich
richtige Tatsache, die bet gelegentlicher Feststellung in einer Zeitung als dankenswerte
Aufklärung hingenommen wird, gestaltet sich zu etwas ganz anderm, wenn ein Herrscher
sie nicht nur öffentlich, sondern direkt an die Adresse eines fremden Volkes kundgibt.


Grenzboten IV 1908 40
Maßgebliches und Unmaßgebliches

gestellten Zeitungsartikels zuvor eingeholt worden war. Die Anftandspflicht gebietet
hiernach, anzuerkennen, daß auf englischer Seite weder eine Indiskretion noch eine
böse Absicht vorlag. Wenn die Angabe, daß hier eine einzelne, in der schon er¬
wähnten Weise gekennzeichnete Persönlichkeit ihre Erinnerungen an ein bestimmtes
Gespräch mit dem Kaiser aus eignen Entschluß an die Öffentlichkeit gebracht habe, nicht
genau der Wahrheit entsprach, so ist dieser kleine journalistische Kunstgriff, der zur
interessanten Einführung und Gestaltung der Mitteilungen gebraucht wurde, viel zu
unwesentlich, als daß daraus ein Einwand gegen den Inhalt des Artikels vom
englischen Standpunkt aus abgeleitet werden könnte.

Ist nun gegen die Äußerungen des Kaisers, die in den, Artikel des Daili,
Telegraph mitgeteilt werden, inhaltlich etwas einzuwenden? Schwerlich insofern,
als dem Kaiser selbstverständlich das Recht zustehn muß, im Gespräch mit Personen,
die er zum Empfang solcher Auseinandersetzungen für geeignet hält, auf Tat¬
sachen und Handlungen hinzuweisen, die er bei dem andern Teil mit Recht
als bekannt voraussetzen muß, und die er eben nur in die richtige Beleuchtung
rücken will. Gewisse Dinge waren in England und auch bei uns in näher
interessierten und mit gutem Gedächtnis behafteten Kreisen in der Tat längst
bekannt. Daß Frankreich und Rußland während des Bureutrieges die Gelegenheit
benutzen wollten, eine Koalition gegen England zustande zu bringen, daß Deutschland
in diese Verbindung hineingezogen werden sollte, daß der Plan dnrch die england-
freuudliche Haltung des Kaisers vereitelt wurde — das alles gehört längst nicht
mehr zu den von der Diplomatie gehüteten Geheimnissen, und gerade in England
wußte man am besten darüber Bescheid. Man hat nur bisher von dieser Kenntnis
wenig Gebrauch gemacht, vor allem nicht Gebrauch machen wollen. Jetzt kam
als etwas für uus in Deutschland neues die Behauptung hinzu, daß der Kaiser
einen Kriegsplan für den Feldzug der Engländer in Südafrika ausgearbeitet und
nach Windsor gesandt habe. Daß er wirklich benutzt worden sei, wird nirgends
behauptet, von Lord Roberts sogar bestimmt abgeleugnet. Es kann freilich aus dem
Artikel des Daily Telegraph die Andeutung herausgelesen werden, daß der Kaiser
in den Kriegsoperationen der Engländer die Ausführung seiner eignen Idee zu
erkennen glaubte. Aber damit soll offenbar nur darauf hingewiesen werden, wie
ernst es der Kaiser mit der Betätigung feiner freundlichen Gesinnung für England
gemeint hat. Und auch das wußten wir eigentlich längst, wenn auch dem Bilde
hiermit ein neuer Zug hinzugefügt worden ist.

Nun könnte man vielleicht sagen, dann sei ja alles in Ordnung. Aber das
Oberhaupt eines großen Staatswesens ist kein Historiker, der jederzeit alles sagen
kann, wenn es nur geschichtliche Tatsache ist. Der Monarch ist vielmehr durch seine
hohe Verantwortung gebunden, nur das zu sagen, was durch die zu erwartende
Wirkung gerechtfertigt'erscheint. Sich menschlich unbefangen geben kann erdeshalb
nur innerhalb einer Umgebung, die als vertrauenswürdig erprobt ist oder wenigstens
ihrerseits der bestimmte» Verpflichtung unterliegt, Äußerungen des Monarchen keine
Folge zu geben, die nicht von diesem selbst gewollt ist. Ausländische Privatleute
sind deshalb nur in den seltensten Fällen geeignete Empfänger von Kundgebungen
des Herrschers, und werden sie dennoch dazu auserwählt, so muß man annehmen,
daß die Wirkungen für den Fall ihrer beabsichtigten oder unbeabsichtigten Indiskretion
sorgfältig überdacht sind. Die Wirkungen sind aber nicht von der Wahrheit oder
Unwahrheit der Tatsachen abhängig, sondern von andern Momenten. Eine an sich
richtige Tatsache, die bet gelegentlicher Feststellung in einer Zeitung als dankenswerte
Aufklärung hingenommen wird, gestaltet sich zu etwas ganz anderm, wenn ein Herrscher
sie nicht nur öffentlich, sondern direkt an die Adresse eines fremden Volkes kundgibt.


Grenzboten IV 1908 40
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/305>, abgerufen am 22.07.2024.