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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

modernen Leben abgibt, nämlich in ihrer wirtschaftlichen Stellung. Aber gerade
hier hat sich eine noch stärkere Verschiebung vollzogen. Wir sind nicht mehr ein
armes Volk, das in der Staatsverwaltung ein Vorbild hausväterlicher Fürsorge
und Wirtschaftsführung sucht und zu seinem wirtschaftlichen Vorteil angeleitet und
erzogen werden muß, sondern ein wohlhabendes Volk, das sich anschickt, in freier
Erwerbstätigkeit und durch private Initiative auf allen Gebieten den Weg zum
Reichtum zu beschreiten, das auf dem Wege eigner Erfahrung und vermöge der
ihm rechtmäßig zustehenden politischen Rechte die Staatsverwaltung kontrolliert, ob
sie auch wirklich nur das wahrnimmt, was als gemeinsame Angelegenheit aller
Staatsbürger anerkannt ist, und nüchtern und kühl prüft, ob die Bezüge der Be¬
amten, unter Anrechnung aller durch den Staatsdienst gebotneu Vorteile, dem ent¬
sprechen, was sonst im Erwerbsleben als angemessener Lohn für geforderte
Leistungen und zu wahrende soziale Stellung gilt. Alle die Fragen, die dabei ge¬
stellt werden können, werden natürlich je nach Parteianschauung und persönlicher
Erfahrung unendlich verschieden beantwortet, so verschieden, daß eine völlige Einigung
darüber wohl nie erzielt werden wird, am wenigsten heute, wo wir uns in einer
Art von Übergangsstadium der wirtschaftlichen Entwicklung befinden. Um so an¬
erkennenswerter aber ist es, daß die preußische Staatsregierung trotz der von allen
Seiten drohenden Kritik entschlossen diesen Schritt getan hat, der jedenfalls im
Sinne der Verbesserung und Vereinfachung der Besoldungsverhältnisse ein Schritt
vorwärts ist, wenn auch nicht alle Ansprüche erfüllt werden.

Die Steuererhöhung, die dazu notwendig ist, muß natürlich in den Kauf ge¬
nommen werden. Vorgeschlagen ist zunächst eine Erhöhung der Einkommensteuer
und der Ergänzuugssteuer, wobei die untern Stufen nicht stärker herangezogen
werden sollen. Es ist ein durchaus gesunder Gedanke, daß von dieser Mehr¬
belastung nur die stärkern Schultern getroffen werden. Die Kritik bleibt natürlich
auch hier nicht aus. Warum, so fragt man, soll die Erhöhung der Einkommen¬
steuer gerade mit der Stufe von 7000 Mark beginnen? Einige meinen, man solle
doch erst mit 10000 Mark anfangen; andre sagen, es sei nicht einzusehen, warum
nicht schon alle Einkommen über 3000 Mark mit herangezogen werden könnten.
Alle diese Ansichten und Ratschläge können subjektiv berechtigt sein; Wert haben sie
wenig. Der Landtag möge prüfen und sich über die Sätze einigen. Von vorn¬
herein werden die Ansichten darüber, was notwendiges Einkommen und was ent¬
behrlich ist, immer auseinandergehn. Hätte die Regierung 10000 Mark als Grenze
der Erhöhung vorgeschlagen, so würde die Kritik genau ebenso lauten, nnr daß man
andre Ziffern in die Betrachtungen einsetzte.

Die meiste Anfechtung wird wohl die vorgeschlagne neue Gesellschaftssteuer
erfahren. Die bisher in die Einkommensteuer neben den physischen Personen ein-
bezognen Erwerbsgesellschaften sollen jetzt davon befreit werden; dafür soll eine
besondre Gesellschaftssteuer für sie eingeführt werden, von der man sich einen
höhern Ertrag verspricht. Man stützt sich dabei auf die hohen Prozeurzahlen, die
in den Dividenden der Aktiengesellschaften und den Erträgen der unter die gleiche
Steuer fallenden Erwerbsgesellschaften zutage kommen. Diese bedeuten freilich für
die Erwerber der Aktien und entsprechender Gesellschaftsanteile nicht das, was sie
anzeigen; denn sie haben in der Regel für diese Anteile so viel bezahlt, daß in
jedem Falle nur eine normale Verzinsung herauskommt. Deshalb hat die vorge¬
schlagne Gesellschaftssteuer den Charakter einer Doppelbesteuerung, deren innere
Berechtigung sehr zweifelhaft erscheint. Die Befürchtung, daß diese Steuer allerlei
Umgehungen, Verschleierungen und Gegenmaßregeln hervorrufen wird, die aus das
Erwerbsleben nicht günstig wirken, ist nicht ganz unbegründet, obwohl man sich


Grenzboten IV 1908 34
Maßgebliches und Unmaßgebliches

modernen Leben abgibt, nämlich in ihrer wirtschaftlichen Stellung. Aber gerade
hier hat sich eine noch stärkere Verschiebung vollzogen. Wir sind nicht mehr ein
armes Volk, das in der Staatsverwaltung ein Vorbild hausväterlicher Fürsorge
und Wirtschaftsführung sucht und zu seinem wirtschaftlichen Vorteil angeleitet und
erzogen werden muß, sondern ein wohlhabendes Volk, das sich anschickt, in freier
Erwerbstätigkeit und durch private Initiative auf allen Gebieten den Weg zum
Reichtum zu beschreiten, das auf dem Wege eigner Erfahrung und vermöge der
ihm rechtmäßig zustehenden politischen Rechte die Staatsverwaltung kontrolliert, ob
sie auch wirklich nur das wahrnimmt, was als gemeinsame Angelegenheit aller
Staatsbürger anerkannt ist, und nüchtern und kühl prüft, ob die Bezüge der Be¬
amten, unter Anrechnung aller durch den Staatsdienst gebotneu Vorteile, dem ent¬
sprechen, was sonst im Erwerbsleben als angemessener Lohn für geforderte
Leistungen und zu wahrende soziale Stellung gilt. Alle die Fragen, die dabei ge¬
stellt werden können, werden natürlich je nach Parteianschauung und persönlicher
Erfahrung unendlich verschieden beantwortet, so verschieden, daß eine völlige Einigung
darüber wohl nie erzielt werden wird, am wenigsten heute, wo wir uns in einer
Art von Übergangsstadium der wirtschaftlichen Entwicklung befinden. Um so an¬
erkennenswerter aber ist es, daß die preußische Staatsregierung trotz der von allen
Seiten drohenden Kritik entschlossen diesen Schritt getan hat, der jedenfalls im
Sinne der Verbesserung und Vereinfachung der Besoldungsverhältnisse ein Schritt
vorwärts ist, wenn auch nicht alle Ansprüche erfüllt werden.

Die Steuererhöhung, die dazu notwendig ist, muß natürlich in den Kauf ge¬
nommen werden. Vorgeschlagen ist zunächst eine Erhöhung der Einkommensteuer
und der Ergänzuugssteuer, wobei die untern Stufen nicht stärker herangezogen
werden sollen. Es ist ein durchaus gesunder Gedanke, daß von dieser Mehr¬
belastung nur die stärkern Schultern getroffen werden. Die Kritik bleibt natürlich
auch hier nicht aus. Warum, so fragt man, soll die Erhöhung der Einkommen¬
steuer gerade mit der Stufe von 7000 Mark beginnen? Einige meinen, man solle
doch erst mit 10000 Mark anfangen; andre sagen, es sei nicht einzusehen, warum
nicht schon alle Einkommen über 3000 Mark mit herangezogen werden könnten.
Alle diese Ansichten und Ratschläge können subjektiv berechtigt sein; Wert haben sie
wenig. Der Landtag möge prüfen und sich über die Sätze einigen. Von vorn¬
herein werden die Ansichten darüber, was notwendiges Einkommen und was ent¬
behrlich ist, immer auseinandergehn. Hätte die Regierung 10000 Mark als Grenze
der Erhöhung vorgeschlagen, so würde die Kritik genau ebenso lauten, nnr daß man
andre Ziffern in die Betrachtungen einsetzte.

Die meiste Anfechtung wird wohl die vorgeschlagne neue Gesellschaftssteuer
erfahren. Die bisher in die Einkommensteuer neben den physischen Personen ein-
bezognen Erwerbsgesellschaften sollen jetzt davon befreit werden; dafür soll eine
besondre Gesellschaftssteuer für sie eingeführt werden, von der man sich einen
höhern Ertrag verspricht. Man stützt sich dabei auf die hohen Prozeurzahlen, die
in den Dividenden der Aktiengesellschaften und den Erträgen der unter die gleiche
Steuer fallenden Erwerbsgesellschaften zutage kommen. Diese bedeuten freilich für
die Erwerber der Aktien und entsprechender Gesellschaftsanteile nicht das, was sie
anzeigen; denn sie haben in der Regel für diese Anteile so viel bezahlt, daß in
jedem Falle nur eine normale Verzinsung herauskommt. Deshalb hat die vorge¬
schlagne Gesellschaftssteuer den Charakter einer Doppelbesteuerung, deren innere
Berechtigung sehr zweifelhaft erscheint. Die Befürchtung, daß diese Steuer allerlei
Umgehungen, Verschleierungen und Gegenmaßregeln hervorrufen wird, die aus das
Erwerbsleben nicht günstig wirken, ist nicht ganz unbegründet, obwohl man sich


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/257>, abgerufen am 22.07.2024.