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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

bankbetriebe die denkbar besten Kontrolleinrichtungen zur Verhinderung von Unter¬
schlagungen getroffen werden, deshalb muß die mangelhafte Beschaffenheit der Kontrolle
in den vorliegenden Fällen, ganz besonders im Falle der Mitteldeutschen Kredit¬
bank, als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden. In der Erkenntnis dessen haben
sich denn auch -- unter dem Druck der öffentlichen Meinung -- die Direktoren
der Mitteldeutschen Kreditbank bereit erklärt, den Verlust, der sich auf mehr als
eine halbe Million Mark beläuft, aus ihren Tantiemen zu decken. Dasselbe Ver¬
halten wird auch von der Direktion der Dresdner Bank zu erwarten sein, die
einen Verlust von etwa 230000 Mark zu decken hat.

In der Presse ist von vielen Seiten behauptet worden, die Kontrolle werde
aus Rücksicht aus alte erprobte oder beliebte Beamte mangelhaft gehandhabt. Wir
meinen vielmehr, daß das Motiv in einer übertriebnen, durchaus falsch angebrachten
Sparsamkeit zu suchen ist, da es an einer ausreichenden Zohl von Kontrollbeamten
fehlt, nicht aber in übergroßer Rücksicht. Die Tagespresse hat im Laufe der letzten
Jahre zu viel Äußerungen von Großbankleitern bekannt gegeben, aus denen eine
erschreckende Nichtachtung der Beamten seitens der Bankleiter hervorgeht. Diese
Anschauungen sind wohl hauptsächlich auf die Überlastung der Direktoren durch den
laufenden Geschäftsbetrieb, der ihnen keine Zeit läßt, sich über die Beamten des
nähern zu informieren, zurückzuführen. Das Urteil, das Professor Dr. Rießer über
die Leiter der Großbanken im allgemeinen sällt,*) scheint uns in verstärktem Maße
auf die Personalchefs zuzutreffen. Professor Rießer sagt: Es wird "mit dem Wachs¬
tum der Unternehmungen und dem Untergang so vieler bedeutender Privatbank¬
geschäfte immer schwerer werdeu, Persönlichkeiten zu finden, die den für solche
Stellungen notwendigen weiten Blick sowie starke Initiative und Energie und jene
organisatorische Befähigung besitzen, der Deutschlands große Unternehmungen in
Handel, Industrie und Bankwesen so überaus viel verdanken. Ein Scheitern aber
der Aufgabe, derartige Personen ausfindig zu machen, würde nicht nur für den
Fortgang der Konzentrationsbewegung, sondern auch für unsre gesamte wirtschaftliche
Entwicklung ungemein bedenkliche Folgen haben können."

Die rasch um sich greifende Konzentrationsbewcgung im Bankgewerbe hat die
Personalchefs vor neue außerordentlich schwierige Aufgaben gestellt, denen sie zum
Teil offenbar nicht gewachsen sind. Mit Recht betont die Frankfurter Zeitung, daß
die Frage der Verhütung von Unterschleifen zum guten Teil eine Frage der Personen¬
auslese ist. Die Konzentration hat nun die unerquicklichsten Verhältnisse gezeitigt.
Nehmen wir an -- ein rein theoretisches Beispiel --, zwei Berliner Banken haben
sich vereinigt, haben sodann eine Provinzbank und ein Privatgeschäft übernommen.
Jetzt befinden sich in dem einen gemeinsamen Betriebe vier Gruppen von Beamten,
deren Besoldung, Vorbildung und Dienstalter grundverschieden sind, und deren
Gesamtzahl sich in den größten Betrieben ans einige Tausend beläuft. Diese Ver¬
hältnisse haben die Personalchefs vor Aufgaben gestellt, die nur sozialpolitisch be¬
sonders geschulte Personen in modernem Sinne erfüllen konnten. Welche Personen
werden aber zuweilen zum Personalchef ausgewählt? Jede Verschmelzung mehrerer
Unternehmen zu einem einzigen vermindert die Zahl der leitenden Posten, und so wird
beispielsweise ein alter verdienter Beamter, der, sagen wir, jahrzehntelang einem
Bureau vorgestanden hat, worin jahraus jahrein Aktien konvertiert oder vielleicht
Sorten umgewechselt werden, für den aber in der neuen Bank ein ähnlicher Posten
nicht frei ist, zum Personalchef ernannt. Es kann nicht wundernehmen, daß in
solchem Betriebe die Personenauslese nicht nach amerikanischem Muster vorgenommen



*) Zur Entwicklungsgeschichte der deutschen Großbanken. Jena, Gustav Fischer, 1906. S.298.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

bankbetriebe die denkbar besten Kontrolleinrichtungen zur Verhinderung von Unter¬
schlagungen getroffen werden, deshalb muß die mangelhafte Beschaffenheit der Kontrolle
in den vorliegenden Fällen, ganz besonders im Falle der Mitteldeutschen Kredit¬
bank, als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden. In der Erkenntnis dessen haben
sich denn auch — unter dem Druck der öffentlichen Meinung — die Direktoren
der Mitteldeutschen Kreditbank bereit erklärt, den Verlust, der sich auf mehr als
eine halbe Million Mark beläuft, aus ihren Tantiemen zu decken. Dasselbe Ver¬
halten wird auch von der Direktion der Dresdner Bank zu erwarten sein, die
einen Verlust von etwa 230000 Mark zu decken hat.

In der Presse ist von vielen Seiten behauptet worden, die Kontrolle werde
aus Rücksicht aus alte erprobte oder beliebte Beamte mangelhaft gehandhabt. Wir
meinen vielmehr, daß das Motiv in einer übertriebnen, durchaus falsch angebrachten
Sparsamkeit zu suchen ist, da es an einer ausreichenden Zohl von Kontrollbeamten
fehlt, nicht aber in übergroßer Rücksicht. Die Tagespresse hat im Laufe der letzten
Jahre zu viel Äußerungen von Großbankleitern bekannt gegeben, aus denen eine
erschreckende Nichtachtung der Beamten seitens der Bankleiter hervorgeht. Diese
Anschauungen sind wohl hauptsächlich auf die Überlastung der Direktoren durch den
laufenden Geschäftsbetrieb, der ihnen keine Zeit läßt, sich über die Beamten des
nähern zu informieren, zurückzuführen. Das Urteil, das Professor Dr. Rießer über
die Leiter der Großbanken im allgemeinen sällt,*) scheint uns in verstärktem Maße
auf die Personalchefs zuzutreffen. Professor Rießer sagt: Es wird „mit dem Wachs¬
tum der Unternehmungen und dem Untergang so vieler bedeutender Privatbank¬
geschäfte immer schwerer werdeu, Persönlichkeiten zu finden, die den für solche
Stellungen notwendigen weiten Blick sowie starke Initiative und Energie und jene
organisatorische Befähigung besitzen, der Deutschlands große Unternehmungen in
Handel, Industrie und Bankwesen so überaus viel verdanken. Ein Scheitern aber
der Aufgabe, derartige Personen ausfindig zu machen, würde nicht nur für den
Fortgang der Konzentrationsbewegung, sondern auch für unsre gesamte wirtschaftliche
Entwicklung ungemein bedenkliche Folgen haben können."

Die rasch um sich greifende Konzentrationsbewcgung im Bankgewerbe hat die
Personalchefs vor neue außerordentlich schwierige Aufgaben gestellt, denen sie zum
Teil offenbar nicht gewachsen sind. Mit Recht betont die Frankfurter Zeitung, daß
die Frage der Verhütung von Unterschleifen zum guten Teil eine Frage der Personen¬
auslese ist. Die Konzentration hat nun die unerquicklichsten Verhältnisse gezeitigt.
Nehmen wir an — ein rein theoretisches Beispiel —, zwei Berliner Banken haben
sich vereinigt, haben sodann eine Provinzbank und ein Privatgeschäft übernommen.
Jetzt befinden sich in dem einen gemeinsamen Betriebe vier Gruppen von Beamten,
deren Besoldung, Vorbildung und Dienstalter grundverschieden sind, und deren
Gesamtzahl sich in den größten Betrieben ans einige Tausend beläuft. Diese Ver¬
hältnisse haben die Personalchefs vor Aufgaben gestellt, die nur sozialpolitisch be¬
sonders geschulte Personen in modernem Sinne erfüllen konnten. Welche Personen
werden aber zuweilen zum Personalchef ausgewählt? Jede Verschmelzung mehrerer
Unternehmen zu einem einzigen vermindert die Zahl der leitenden Posten, und so wird
beispielsweise ein alter verdienter Beamter, der, sagen wir, jahrzehntelang einem
Bureau vorgestanden hat, worin jahraus jahrein Aktien konvertiert oder vielleicht
Sorten umgewechselt werden, für den aber in der neuen Bank ein ähnlicher Posten
nicht frei ist, zum Personalchef ernannt. Es kann nicht wundernehmen, daß in
solchem Betriebe die Personenauslese nicht nach amerikanischem Muster vorgenommen



*) Zur Entwicklungsgeschichte der deutschen Großbanken. Jena, Gustav Fischer, 1906. S.298.
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[0107] Maßgebliches und Unmaßgebliches bankbetriebe die denkbar besten Kontrolleinrichtungen zur Verhinderung von Unter¬ schlagungen getroffen werden, deshalb muß die mangelhafte Beschaffenheit der Kontrolle in den vorliegenden Fällen, ganz besonders im Falle der Mitteldeutschen Kredit¬ bank, als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden. In der Erkenntnis dessen haben sich denn auch — unter dem Druck der öffentlichen Meinung — die Direktoren der Mitteldeutschen Kreditbank bereit erklärt, den Verlust, der sich auf mehr als eine halbe Million Mark beläuft, aus ihren Tantiemen zu decken. Dasselbe Ver¬ halten wird auch von der Direktion der Dresdner Bank zu erwarten sein, die einen Verlust von etwa 230000 Mark zu decken hat. In der Presse ist von vielen Seiten behauptet worden, die Kontrolle werde aus Rücksicht aus alte erprobte oder beliebte Beamte mangelhaft gehandhabt. Wir meinen vielmehr, daß das Motiv in einer übertriebnen, durchaus falsch angebrachten Sparsamkeit zu suchen ist, da es an einer ausreichenden Zohl von Kontrollbeamten fehlt, nicht aber in übergroßer Rücksicht. Die Tagespresse hat im Laufe der letzten Jahre zu viel Äußerungen von Großbankleitern bekannt gegeben, aus denen eine erschreckende Nichtachtung der Beamten seitens der Bankleiter hervorgeht. Diese Anschauungen sind wohl hauptsächlich auf die Überlastung der Direktoren durch den laufenden Geschäftsbetrieb, der ihnen keine Zeit läßt, sich über die Beamten des nähern zu informieren, zurückzuführen. Das Urteil, das Professor Dr. Rießer über die Leiter der Großbanken im allgemeinen sällt,*) scheint uns in verstärktem Maße auf die Personalchefs zuzutreffen. Professor Rießer sagt: Es wird „mit dem Wachs¬ tum der Unternehmungen und dem Untergang so vieler bedeutender Privatbank¬ geschäfte immer schwerer werdeu, Persönlichkeiten zu finden, die den für solche Stellungen notwendigen weiten Blick sowie starke Initiative und Energie und jene organisatorische Befähigung besitzen, der Deutschlands große Unternehmungen in Handel, Industrie und Bankwesen so überaus viel verdanken. Ein Scheitern aber der Aufgabe, derartige Personen ausfindig zu machen, würde nicht nur für den Fortgang der Konzentrationsbewegung, sondern auch für unsre gesamte wirtschaftliche Entwicklung ungemein bedenkliche Folgen haben können." Die rasch um sich greifende Konzentrationsbewcgung im Bankgewerbe hat die Personalchefs vor neue außerordentlich schwierige Aufgaben gestellt, denen sie zum Teil offenbar nicht gewachsen sind. Mit Recht betont die Frankfurter Zeitung, daß die Frage der Verhütung von Unterschleifen zum guten Teil eine Frage der Personen¬ auslese ist. Die Konzentration hat nun die unerquicklichsten Verhältnisse gezeitigt. Nehmen wir an — ein rein theoretisches Beispiel —, zwei Berliner Banken haben sich vereinigt, haben sodann eine Provinzbank und ein Privatgeschäft übernommen. Jetzt befinden sich in dem einen gemeinsamen Betriebe vier Gruppen von Beamten, deren Besoldung, Vorbildung und Dienstalter grundverschieden sind, und deren Gesamtzahl sich in den größten Betrieben ans einige Tausend beläuft. Diese Ver¬ hältnisse haben die Personalchefs vor Aufgaben gestellt, die nur sozialpolitisch be¬ sonders geschulte Personen in modernem Sinne erfüllen konnten. Welche Personen werden aber zuweilen zum Personalchef ausgewählt? Jede Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem einzigen vermindert die Zahl der leitenden Posten, und so wird beispielsweise ein alter verdienter Beamter, der, sagen wir, jahrzehntelang einem Bureau vorgestanden hat, worin jahraus jahrein Aktien konvertiert oder vielleicht Sorten umgewechselt werden, für den aber in der neuen Bank ein ähnlicher Posten nicht frei ist, zum Personalchef ernannt. Es kann nicht wundernehmen, daß in solchem Betriebe die Personenauslese nicht nach amerikanischem Muster vorgenommen *) Zur Entwicklungsgeschichte der deutschen Großbanken. Jena, Gustav Fischer, 1906. S.298.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/107>, abgerufen am 22.07.2024.