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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

beraten. Einstweilen allerdings mit negativem Erfolg, weil die Konservativen
stärkere Garantien gegen die von ihnen befürchteten Mißbräuche verlangten, und
als die Negierung nicht ohne weiteres nachgab, die Vorlage ablehnten. Daß das
nicht so schlimm gemeint war, sondern nur besondre Verständigungsverhandlungen
zwischen der Regierung und den Mehrheitsparteien anbahnen sollte, wurde sogleich
bekundet. Es ist seitdem gelungen, ein Kompromiß herbeizuführen, das dein
Gesetz eine Mehrheit im Abgeordnetenhause sichert und auch die Zustimmung
der Regierung finden wird. Freilich wird darunter die Wirksamkeit des Ge¬
setzes leiden, für dessen Zweck die vereinbarte Änderung nicht eine Verbesserung,
sondern eine Verschlechterung bedeutet. Aber es ist damit doch die Möglichkeit
für einen kleinen Schritt vorwärts geschaffen, und es wird ferner dadurch der
Boden bereitet für eine in etwa zwei bis drei Jahren voraussichtlich notwendige
Erweiterung des Gesetzes im Sinne der jetzt abgelehnten Regierungsvorlage. Bis
dahin werden die Konservativen voraussichtlich erkannt haben, daß die Bedenken
einiger Interessentenkreise, denen die Mitglieder der konservativen Fraktion im
Abgeordnetenhause Rechnung tragen mußten, in Wirklichkeit keine praktische Be-,
deutung haben, ja daß die Negierung ursprünglich das Interesse der deutschen
Grundbesitzer ausgiebiger gewahrt hatte, als es geschehen wäre, wenn man den
kurzsichtigen, von einem blinden Mißtrauen diktierten Jnteressentenwünschen nach¬
gegeben hätte. Die Hauptsache ist aber auch jetzt erreicht, denn der Ansiedlungs¬
kommission wird das Weiterarbeiten ermöglicht, ohne daß sie genötigt ist, zur Erfüllung
ihrer Aufgaben lediglich an die Zerkleinerung deutschen Großgrundbesitzes gebunden
5" sein. Es gibt zwar deutsche Großgrundbesitzer in den Ostmarken, die von deutsch-
nationaler Politik sehr eigenartige Begriffe haben. Sie nennen es nationale Politik,
wenn sie selbst für ihre Güter die hohen Preise bekommen anstatt der Polen.
Darum ist es ihnen ganz recht, wenn die Ansiedlungskommission nur von Deutschen
kauft. Wer nicht diesen engen Standpunkt teilt -- und heutzutage ist doch schon
der größere Teil der deutschen Besitzer zuverlässig national --, der muß erkennen,
daß die Interessen des deutschen Großgrundbesitzes im allgemeinen schwer geschädigt
werden, wenn er zerschlagen wird, während die polnische Aristokratie in ihrem
ererbten Besitz bleibt. Es handelt sich nicht darum, alten polnischen Besitz aus¬
nahmslos zu vernichten und in deutsche Hand überzuführen; man will nur den
deutschen Besitz nicht schmälern, sondern ihn dadurch vermehren, daß man sich des
polnischen Besitzes überall da versichern kann, wo er zur Gefährdung des Deutsch¬
tums und als Hindernis für die Abrundung der Ansiedlungsbezirke dient. Von
den meisten Beurteilern wird zu wenig beachtet, daß es meist nicht der alte, seit
Generationen in fester Hand befindliche polnische Besitz ist, der uns stört, sondern
die kleinern Güter und Grundstücke, die von den Organen des Polentums erst
infolge des Ansiedlungsgesetzes in den letzten zwanzig Jahren angekauft oder wirt¬
schaftlich gestützt worden sind, nur um der Ansiedlungskommission den Weg zu ver¬
legen und ihr in die Siedlungsgebiete polnische Enklaven hineinzusetzen, die eigen¬
sinnig festgehalten werden, damit die Schaffung von wirtschaftlich selbständigen
deutschen Komplexen verhindert wird. Je mehr die Ansiedlungskommission freie Haus
hat, Hindernisse dieser Art durch Enteignung aus dem Wege zu räumen, desto
seltner wird sie genötigt sein, in alte und festbegründete polnische Besitzrechte ein¬
zugreifen. Denn die Fläche dieses von den Polen eigens erst für Kampfzwccke
^- meist von deutschen Bauern -- erworbnen Grund und Bodens ist ziemlich groß,
und in ihm liegt die nächste Gefahr für das Deutschtum. Deshalb wollte man
dafür zunächst das Enteignungsrecht haben. Die Anwendung dieses Rechts auf die
bezeichneten Fälle kann unmöglich als eine unbegründete Härte gelten, da dieser
Besitz von den Polen zuerst zu einem Kampfobjekt gestempelt worden ist. Im


Maßgebliches und Unmaßgebliches

beraten. Einstweilen allerdings mit negativem Erfolg, weil die Konservativen
stärkere Garantien gegen die von ihnen befürchteten Mißbräuche verlangten, und
als die Negierung nicht ohne weiteres nachgab, die Vorlage ablehnten. Daß das
nicht so schlimm gemeint war, sondern nur besondre Verständigungsverhandlungen
zwischen der Regierung und den Mehrheitsparteien anbahnen sollte, wurde sogleich
bekundet. Es ist seitdem gelungen, ein Kompromiß herbeizuführen, das dein
Gesetz eine Mehrheit im Abgeordnetenhause sichert und auch die Zustimmung
der Regierung finden wird. Freilich wird darunter die Wirksamkeit des Ge¬
setzes leiden, für dessen Zweck die vereinbarte Änderung nicht eine Verbesserung,
sondern eine Verschlechterung bedeutet. Aber es ist damit doch die Möglichkeit
für einen kleinen Schritt vorwärts geschaffen, und es wird ferner dadurch der
Boden bereitet für eine in etwa zwei bis drei Jahren voraussichtlich notwendige
Erweiterung des Gesetzes im Sinne der jetzt abgelehnten Regierungsvorlage. Bis
dahin werden die Konservativen voraussichtlich erkannt haben, daß die Bedenken
einiger Interessentenkreise, denen die Mitglieder der konservativen Fraktion im
Abgeordnetenhause Rechnung tragen mußten, in Wirklichkeit keine praktische Be-,
deutung haben, ja daß die Negierung ursprünglich das Interesse der deutschen
Grundbesitzer ausgiebiger gewahrt hatte, als es geschehen wäre, wenn man den
kurzsichtigen, von einem blinden Mißtrauen diktierten Jnteressentenwünschen nach¬
gegeben hätte. Die Hauptsache ist aber auch jetzt erreicht, denn der Ansiedlungs¬
kommission wird das Weiterarbeiten ermöglicht, ohne daß sie genötigt ist, zur Erfüllung
ihrer Aufgaben lediglich an die Zerkleinerung deutschen Großgrundbesitzes gebunden
5» sein. Es gibt zwar deutsche Großgrundbesitzer in den Ostmarken, die von deutsch-
nationaler Politik sehr eigenartige Begriffe haben. Sie nennen es nationale Politik,
wenn sie selbst für ihre Güter die hohen Preise bekommen anstatt der Polen.
Darum ist es ihnen ganz recht, wenn die Ansiedlungskommission nur von Deutschen
kauft. Wer nicht diesen engen Standpunkt teilt — und heutzutage ist doch schon
der größere Teil der deutschen Besitzer zuverlässig national —, der muß erkennen,
daß die Interessen des deutschen Großgrundbesitzes im allgemeinen schwer geschädigt
werden, wenn er zerschlagen wird, während die polnische Aristokratie in ihrem
ererbten Besitz bleibt. Es handelt sich nicht darum, alten polnischen Besitz aus¬
nahmslos zu vernichten und in deutsche Hand überzuführen; man will nur den
deutschen Besitz nicht schmälern, sondern ihn dadurch vermehren, daß man sich des
polnischen Besitzes überall da versichern kann, wo er zur Gefährdung des Deutsch¬
tums und als Hindernis für die Abrundung der Ansiedlungsbezirke dient. Von
den meisten Beurteilern wird zu wenig beachtet, daß es meist nicht der alte, seit
Generationen in fester Hand befindliche polnische Besitz ist, der uns stört, sondern
die kleinern Güter und Grundstücke, die von den Organen des Polentums erst
infolge des Ansiedlungsgesetzes in den letzten zwanzig Jahren angekauft oder wirt¬
schaftlich gestützt worden sind, nur um der Ansiedlungskommission den Weg zu ver¬
legen und ihr in die Siedlungsgebiete polnische Enklaven hineinzusetzen, die eigen¬
sinnig festgehalten werden, damit die Schaffung von wirtschaftlich selbständigen
deutschen Komplexen verhindert wird. Je mehr die Ansiedlungskommission freie Haus
hat, Hindernisse dieser Art durch Enteignung aus dem Wege zu räumen, desto
seltner wird sie genötigt sein, in alte und festbegründete polnische Besitzrechte ein¬
zugreifen. Denn die Fläche dieses von den Polen eigens erst für Kampfzwccke
^- meist von deutschen Bauern — erworbnen Grund und Bodens ist ziemlich groß,
und in ihm liegt die nächste Gefahr für das Deutschtum. Deshalb wollte man
dafür zunächst das Enteignungsrecht haben. Die Anwendung dieses Rechts auf die
bezeichneten Fälle kann unmöglich als eine unbegründete Härte gelten, da dieser
Besitz von den Polen zuerst zu einem Kampfobjekt gestempelt worden ist. Im


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[0659] Maßgebliches und Unmaßgebliches beraten. Einstweilen allerdings mit negativem Erfolg, weil die Konservativen stärkere Garantien gegen die von ihnen befürchteten Mißbräuche verlangten, und als die Negierung nicht ohne weiteres nachgab, die Vorlage ablehnten. Daß das nicht so schlimm gemeint war, sondern nur besondre Verständigungsverhandlungen zwischen der Regierung und den Mehrheitsparteien anbahnen sollte, wurde sogleich bekundet. Es ist seitdem gelungen, ein Kompromiß herbeizuführen, das dein Gesetz eine Mehrheit im Abgeordnetenhause sichert und auch die Zustimmung der Regierung finden wird. Freilich wird darunter die Wirksamkeit des Ge¬ setzes leiden, für dessen Zweck die vereinbarte Änderung nicht eine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung bedeutet. Aber es ist damit doch die Möglichkeit für einen kleinen Schritt vorwärts geschaffen, und es wird ferner dadurch der Boden bereitet für eine in etwa zwei bis drei Jahren voraussichtlich notwendige Erweiterung des Gesetzes im Sinne der jetzt abgelehnten Regierungsvorlage. Bis dahin werden die Konservativen voraussichtlich erkannt haben, daß die Bedenken einiger Interessentenkreise, denen die Mitglieder der konservativen Fraktion im Abgeordnetenhause Rechnung tragen mußten, in Wirklichkeit keine praktische Be-, deutung haben, ja daß die Negierung ursprünglich das Interesse der deutschen Grundbesitzer ausgiebiger gewahrt hatte, als es geschehen wäre, wenn man den kurzsichtigen, von einem blinden Mißtrauen diktierten Jnteressentenwünschen nach¬ gegeben hätte. Die Hauptsache ist aber auch jetzt erreicht, denn der Ansiedlungs¬ kommission wird das Weiterarbeiten ermöglicht, ohne daß sie genötigt ist, zur Erfüllung ihrer Aufgaben lediglich an die Zerkleinerung deutschen Großgrundbesitzes gebunden 5» sein. Es gibt zwar deutsche Großgrundbesitzer in den Ostmarken, die von deutsch- nationaler Politik sehr eigenartige Begriffe haben. Sie nennen es nationale Politik, wenn sie selbst für ihre Güter die hohen Preise bekommen anstatt der Polen. Darum ist es ihnen ganz recht, wenn die Ansiedlungskommission nur von Deutschen kauft. Wer nicht diesen engen Standpunkt teilt — und heutzutage ist doch schon der größere Teil der deutschen Besitzer zuverlässig national —, der muß erkennen, daß die Interessen des deutschen Großgrundbesitzes im allgemeinen schwer geschädigt werden, wenn er zerschlagen wird, während die polnische Aristokratie in ihrem ererbten Besitz bleibt. Es handelt sich nicht darum, alten polnischen Besitz aus¬ nahmslos zu vernichten und in deutsche Hand überzuführen; man will nur den deutschen Besitz nicht schmälern, sondern ihn dadurch vermehren, daß man sich des polnischen Besitzes überall da versichern kann, wo er zur Gefährdung des Deutsch¬ tums und als Hindernis für die Abrundung der Ansiedlungsbezirke dient. Von den meisten Beurteilern wird zu wenig beachtet, daß es meist nicht der alte, seit Generationen in fester Hand befindliche polnische Besitz ist, der uns stört, sondern die kleinern Güter und Grundstücke, die von den Organen des Polentums erst infolge des Ansiedlungsgesetzes in den letzten zwanzig Jahren angekauft oder wirt¬ schaftlich gestützt worden sind, nur um der Ansiedlungskommission den Weg zu ver¬ legen und ihr in die Siedlungsgebiete polnische Enklaven hineinzusetzen, die eigen¬ sinnig festgehalten werden, damit die Schaffung von wirtschaftlich selbständigen deutschen Komplexen verhindert wird. Je mehr die Ansiedlungskommission freie Haus hat, Hindernisse dieser Art durch Enteignung aus dem Wege zu räumen, desto seltner wird sie genötigt sein, in alte und festbegründete polnische Besitzrechte ein¬ zugreifen. Denn die Fläche dieses von den Polen eigens erst für Kampfzwccke ^- meist von deutschen Bauern — erworbnen Grund und Bodens ist ziemlich groß, und in ihm liegt die nächste Gefahr für das Deutschtum. Deshalb wollte man dafür zunächst das Enteignungsrecht haben. Die Anwendung dieses Rechts auf die bezeichneten Fälle kann unmöglich als eine unbegründete Härte gelten, da dieser Besitz von den Polen zuerst zu einem Kampfobjekt gestempelt worden ist. Im

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/659>, abgerufen am 23.07.2024.