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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Konfession und Wirtschaftsleben

anbefohlnen Arbeit die körperliche Arbeit. Thomas entgegnete: allerdings
wurzle die Arbeitspflicht im Naturrecht; allein nicht jede naturrechtliche Ver¬
pflichtung binde jedes Individuum. Essen, trinken, tugendhaft leben, dazu sei
allerdings jeder einzelne verpflichtet; dagegen gelte das Gebot: Seid fruchtbar
und mehret euch, offenbar nur der Gattung, nicht jedem einzelnen. So stehe
es auch um die Verpflichtung zur körperlichen Arbeit. Das Menschengeschlecht
sei von Anfang an berufsteilig gegliedert gewesen, anders als in solcher
Gliederung gar nicht denkbar, die Berufsteilung aber ermögliche es, daß auch
solche zu essen haben, die ihre Nahrungsmittel nicht mit der Arbeit ihrer eignen
Hände beschaffen. Seinen eignen Orden hat er gegen die erwähnten Angriffe
in einer eignen Schrift verteidigt und gelegentlich auch in andern Werken, sehr
ausführlich in der philosophischen Summa. (Lumina, oontrg. Amelies; in
mehreren Kapiteln des dritten Buches; das interessanteste ist das hnndertfünf-
unddreißigste.) Er beweist zunächst, daß die Nachfolge Christi in vollkommner
und freiwilliger Armut erlaubt, löblich und Gott wohlgefällig sei, setzt dann
auseinander, daß die Klosterbrüder ihre Bedürfnisse auf mehrerlei Weise be¬
friedigen können: durch deu Ertrag eines gemeinsamen Besitzes, durch eigne
Arbeit und durch Bettel, und widerlegt die gegen diese Befriedigungsweisen
erhobnen Einwendungen. Gegen den gemeinsamen Besitz werde eingewandt,
daß er den Zweck des Klostcrlebens vereitle: frei von der Sorge um Irdisches
in Gebet und Betrachtung die christliche Vollkommenheit zu erringen, da ja
die Verwaltung eignen Besitzes in irdische Sorgen verstricke. Darauf sei zu
erwidern, daß die Verwaltung einen: oder einigen der Brüder übertragen werden
könne; was diese an Muße verlören, dafür leiste ihnen das aus Liebe gebrachte
Opfer Ersatz. Gegen die Handarbeit der Mönche zur Gewinnung des Lebens¬
unterhalts wurde dasselbe eingewandt. Thomas entgegnet: da doch nur das
Notwendigste beschafft werden solle, so beanspruche die dafür nötige Hand¬
arbeit nicht die ganze Zeit der Mönche, sodaß ihnen noch genug Muße übrig
bleibe. Auch verbiete der Herr in den bekannten Worten der Bergpredigt nicht
etwa die Arbeit, sondern nur die ängstliche Sorge. Wenn er auf die Blumen
und die Vögel hinweise, so wolle er damit nicht sagen, wir sollten leben wie
die Blumen und die Vögel, sondern uns nur Vertrauen einflößen: wenn die
göttliche Vorsehung diese Wesen versorgt, die sie nicht mit den uns verliehenen
Hilfsmitteln ausgerüstet hat, um wie viel mehr die Menschen, denen Gott eine
höhere Stellung angewiesen, und die er mit der Fähigkeit ausgestattet hat, sich
ihren Lebensunterhalt selbst zu erwerben. Die sich einbilden, Gott verbiete
jede Sorge um die Bedürfnisbefriedigung, sind nach ihm einem ganz unver¬
nünftigen Irrtum verfallen. Jede Handlung erfordert Sorgfalt und Aufmerk¬
samkeit. Wäre es uns verboten, zu sorgen und aufzumerken, so dürften wir
gar nichts Weltliches betreiben, was weder möglich noch vernünftig ist.
(Wenn Thomas die nabelbeschauenden buddhistischen Heiligen, die sich bei vielen
unsrer Allermodernsten der größten Hochschätzung erfreuen, gekannt hätte, so


Konfession und Wirtschaftsleben

anbefohlnen Arbeit die körperliche Arbeit. Thomas entgegnete: allerdings
wurzle die Arbeitspflicht im Naturrecht; allein nicht jede naturrechtliche Ver¬
pflichtung binde jedes Individuum. Essen, trinken, tugendhaft leben, dazu sei
allerdings jeder einzelne verpflichtet; dagegen gelte das Gebot: Seid fruchtbar
und mehret euch, offenbar nur der Gattung, nicht jedem einzelnen. So stehe
es auch um die Verpflichtung zur körperlichen Arbeit. Das Menschengeschlecht
sei von Anfang an berufsteilig gegliedert gewesen, anders als in solcher
Gliederung gar nicht denkbar, die Berufsteilung aber ermögliche es, daß auch
solche zu essen haben, die ihre Nahrungsmittel nicht mit der Arbeit ihrer eignen
Hände beschaffen. Seinen eignen Orden hat er gegen die erwähnten Angriffe
in einer eignen Schrift verteidigt und gelegentlich auch in andern Werken, sehr
ausführlich in der philosophischen Summa. (Lumina, oontrg. Amelies; in
mehreren Kapiteln des dritten Buches; das interessanteste ist das hnndertfünf-
unddreißigste.) Er beweist zunächst, daß die Nachfolge Christi in vollkommner
und freiwilliger Armut erlaubt, löblich und Gott wohlgefällig sei, setzt dann
auseinander, daß die Klosterbrüder ihre Bedürfnisse auf mehrerlei Weise be¬
friedigen können: durch deu Ertrag eines gemeinsamen Besitzes, durch eigne
Arbeit und durch Bettel, und widerlegt die gegen diese Befriedigungsweisen
erhobnen Einwendungen. Gegen den gemeinsamen Besitz werde eingewandt,
daß er den Zweck des Klostcrlebens vereitle: frei von der Sorge um Irdisches
in Gebet und Betrachtung die christliche Vollkommenheit zu erringen, da ja
die Verwaltung eignen Besitzes in irdische Sorgen verstricke. Darauf sei zu
erwidern, daß die Verwaltung einen: oder einigen der Brüder übertragen werden
könne; was diese an Muße verlören, dafür leiste ihnen das aus Liebe gebrachte
Opfer Ersatz. Gegen die Handarbeit der Mönche zur Gewinnung des Lebens¬
unterhalts wurde dasselbe eingewandt. Thomas entgegnet: da doch nur das
Notwendigste beschafft werden solle, so beanspruche die dafür nötige Hand¬
arbeit nicht die ganze Zeit der Mönche, sodaß ihnen noch genug Muße übrig
bleibe. Auch verbiete der Herr in den bekannten Worten der Bergpredigt nicht
etwa die Arbeit, sondern nur die ängstliche Sorge. Wenn er auf die Blumen
und die Vögel hinweise, so wolle er damit nicht sagen, wir sollten leben wie
die Blumen und die Vögel, sondern uns nur Vertrauen einflößen: wenn die
göttliche Vorsehung diese Wesen versorgt, die sie nicht mit den uns verliehenen
Hilfsmitteln ausgerüstet hat, um wie viel mehr die Menschen, denen Gott eine
höhere Stellung angewiesen, und die er mit der Fähigkeit ausgestattet hat, sich
ihren Lebensunterhalt selbst zu erwerben. Die sich einbilden, Gott verbiete
jede Sorge um die Bedürfnisbefriedigung, sind nach ihm einem ganz unver¬
nünftigen Irrtum verfallen. Jede Handlung erfordert Sorgfalt und Aufmerk¬
samkeit. Wäre es uns verboten, zu sorgen und aufzumerken, so dürften wir
gar nichts Weltliches betreiben, was weder möglich noch vernünftig ist.
(Wenn Thomas die nabelbeschauenden buddhistischen Heiligen, die sich bei vielen
unsrer Allermodernsten der größten Hochschätzung erfreuen, gekannt hätte, so


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[0454] Konfession und Wirtschaftsleben anbefohlnen Arbeit die körperliche Arbeit. Thomas entgegnete: allerdings wurzle die Arbeitspflicht im Naturrecht; allein nicht jede naturrechtliche Ver¬ pflichtung binde jedes Individuum. Essen, trinken, tugendhaft leben, dazu sei allerdings jeder einzelne verpflichtet; dagegen gelte das Gebot: Seid fruchtbar und mehret euch, offenbar nur der Gattung, nicht jedem einzelnen. So stehe es auch um die Verpflichtung zur körperlichen Arbeit. Das Menschengeschlecht sei von Anfang an berufsteilig gegliedert gewesen, anders als in solcher Gliederung gar nicht denkbar, die Berufsteilung aber ermögliche es, daß auch solche zu essen haben, die ihre Nahrungsmittel nicht mit der Arbeit ihrer eignen Hände beschaffen. Seinen eignen Orden hat er gegen die erwähnten Angriffe in einer eignen Schrift verteidigt und gelegentlich auch in andern Werken, sehr ausführlich in der philosophischen Summa. (Lumina, oontrg. Amelies; in mehreren Kapiteln des dritten Buches; das interessanteste ist das hnndertfünf- unddreißigste.) Er beweist zunächst, daß die Nachfolge Christi in vollkommner und freiwilliger Armut erlaubt, löblich und Gott wohlgefällig sei, setzt dann auseinander, daß die Klosterbrüder ihre Bedürfnisse auf mehrerlei Weise be¬ friedigen können: durch deu Ertrag eines gemeinsamen Besitzes, durch eigne Arbeit und durch Bettel, und widerlegt die gegen diese Befriedigungsweisen erhobnen Einwendungen. Gegen den gemeinsamen Besitz werde eingewandt, daß er den Zweck des Klostcrlebens vereitle: frei von der Sorge um Irdisches in Gebet und Betrachtung die christliche Vollkommenheit zu erringen, da ja die Verwaltung eignen Besitzes in irdische Sorgen verstricke. Darauf sei zu erwidern, daß die Verwaltung einen: oder einigen der Brüder übertragen werden könne; was diese an Muße verlören, dafür leiste ihnen das aus Liebe gebrachte Opfer Ersatz. Gegen die Handarbeit der Mönche zur Gewinnung des Lebens¬ unterhalts wurde dasselbe eingewandt. Thomas entgegnet: da doch nur das Notwendigste beschafft werden solle, so beanspruche die dafür nötige Hand¬ arbeit nicht die ganze Zeit der Mönche, sodaß ihnen noch genug Muße übrig bleibe. Auch verbiete der Herr in den bekannten Worten der Bergpredigt nicht etwa die Arbeit, sondern nur die ängstliche Sorge. Wenn er auf die Blumen und die Vögel hinweise, so wolle er damit nicht sagen, wir sollten leben wie die Blumen und die Vögel, sondern uns nur Vertrauen einflößen: wenn die göttliche Vorsehung diese Wesen versorgt, die sie nicht mit den uns verliehenen Hilfsmitteln ausgerüstet hat, um wie viel mehr die Menschen, denen Gott eine höhere Stellung angewiesen, und die er mit der Fähigkeit ausgestattet hat, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu erwerben. Die sich einbilden, Gott verbiete jede Sorge um die Bedürfnisbefriedigung, sind nach ihm einem ganz unver¬ nünftigen Irrtum verfallen. Jede Handlung erfordert Sorgfalt und Aufmerk¬ samkeit. Wäre es uns verboten, zu sorgen und aufzumerken, so dürften wir gar nichts Weltliches betreiben, was weder möglich noch vernünftig ist. (Wenn Thomas die nabelbeschauenden buddhistischen Heiligen, die sich bei vielen unsrer Allermodernsten der größten Hochschätzung erfreuen, gekannt hätte, so

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/454>, abgerufen am 01.09.2024.