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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Nochmals der höhere Verwaltungsdienst in Preußen

Da schreit alles Hurra und schlägt Purzelbäume vor Genugtuung darüber, daß
endlich einmal der Assessorismus und Bureaukratismus durchbrochen worden
sei, sobald ein Offizier in eine wichtige leitende Verwaltungsstelle kommt, für
die er nichts mitbringt als eine allgemeine Bildung, also das Abc dessen,
was ein Verwaltungsbeamter wissen und können muß, oder sobald es heißt,
daß z. B. ein Professor der Dogmatik an die Spitze eines der schwierigsten
Verwaltungsministerien gestellt werden solle. Wenn umgekehrt jemand ernst¬
lich vorschlagen wollte, einen Regierungspräsidenten, der Reserveoffizier war
und also das Abc des Militärdienstes kennt, an die Spitze einer Brigade zu
stellen, dann würden dieselben Leute sofort bereit sein, ihn auf seinen Geistes¬
zustand untersuchen zu lassen.

Die wüstesten Orgien haben diese Begriffsverwirrung und Urteilslosigkeit
in den letzten Monaten in Verbindung mit den Erörterungen über die Neu¬
ordnung unsrer Kolonialverwaltung gefeiert. Da diese Vorgänge besonders
belehrend und bezeichnend sind, darf ich vielleicht etwas dabei verweilen. Irgend
ein kluger Kopf hatte entdeckt, daß die Mißstände in unsrer Kolonialverwaltung
darauf zurückzuführen seien, daß sie nicht nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet
worden sei. Er zog daraus flugs den Schluß, daß also der Kaufmann die Ver¬
waltung der Kolonien übernehmen müsse. Wenn dieser kluge Mann oder einer
der Zehntauscnde, die ihm diesen Unsinn, denn nichts andres ist es, nach¬
geplappert haben, einmal versucht hätte, sich klar zu machen, was eigentlich die
kaufmännischen Grundsätze seien, und inwiefern in der Kolonialverwaltung über¬
haupt Gelegenheit sei, sie zu betätigen, dann würde man hoffentlich bald bemerkt
haben, daß der oberste Grundsatz jeder kaufmännischen Tätigkeit, Waren möglichst
billig zu kaufen oder zu erzeugen, um sie möglichst teuer zu verkaufen, überhaupt
in der Kolonialverwaltung nicht angewandt werden kann, denn deren Aufgaben
und Ziele sind ganz andre. Oder glaubt wirklich jemand heute noch ernstlich, daß
es Aufgabe und Zweck einer Staatsverwaltung sei, möglichst viel Geld aus dem
Lande herauszuschlagen? Aber ganz abgesehen hiervon ist jener kaufmännische
Grundsatz auch nur die besondre Anwendung eines allgemeinen wirtschaftlichen
Grundsatzes, der jede wirtschaftliche Tätigkeit leiten soll: mit dem geringsten Auf¬
wand den größten wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen. Dies gilt für alle privaten
und öffentlichen Wirtschaften gleichmäßig und braucht für diese nicht erst entdeckt
zu werden. Und hoffentlich würde man bei weiteren Nachdenken noch ein zweites
gemerkt haben: daß nämlich nur der Kaufmann etwas dauerndes erreicht, der
sein Geschäft gründlich versteht, oder mit andern Worten, der ein geschulter
Fachmann ist. Das hätte dann hoffentlich zu der weitern Erkenntnis geführt,
daß in die Kolonialverwaltung, die nichts ist als eine besonders schwierige Art
der Verwaltung, nur der geschulte Verwaltungsbeamte hineingehört, weil nur
er der zuständige Fachmann ist. Zu demselben Ergebnis hätte ein leidlich klarer
Kopf auch auf einem andern Wege kommen müssen. Sieht man näher zu, dann
findet man bald, daß dem Gerede von der Anwendung kaufmännischer Grund¬
sätze auf die Kolonialverwaltung die dunkle Empfindung zugrunde liegt, daß


Nochmals der höhere Verwaltungsdienst in Preußen

Da schreit alles Hurra und schlägt Purzelbäume vor Genugtuung darüber, daß
endlich einmal der Assessorismus und Bureaukratismus durchbrochen worden
sei, sobald ein Offizier in eine wichtige leitende Verwaltungsstelle kommt, für
die er nichts mitbringt als eine allgemeine Bildung, also das Abc dessen,
was ein Verwaltungsbeamter wissen und können muß, oder sobald es heißt,
daß z. B. ein Professor der Dogmatik an die Spitze eines der schwierigsten
Verwaltungsministerien gestellt werden solle. Wenn umgekehrt jemand ernst¬
lich vorschlagen wollte, einen Regierungspräsidenten, der Reserveoffizier war
und also das Abc des Militärdienstes kennt, an die Spitze einer Brigade zu
stellen, dann würden dieselben Leute sofort bereit sein, ihn auf seinen Geistes¬
zustand untersuchen zu lassen.

Die wüstesten Orgien haben diese Begriffsverwirrung und Urteilslosigkeit
in den letzten Monaten in Verbindung mit den Erörterungen über die Neu¬
ordnung unsrer Kolonialverwaltung gefeiert. Da diese Vorgänge besonders
belehrend und bezeichnend sind, darf ich vielleicht etwas dabei verweilen. Irgend
ein kluger Kopf hatte entdeckt, daß die Mißstände in unsrer Kolonialverwaltung
darauf zurückzuführen seien, daß sie nicht nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet
worden sei. Er zog daraus flugs den Schluß, daß also der Kaufmann die Ver¬
waltung der Kolonien übernehmen müsse. Wenn dieser kluge Mann oder einer
der Zehntauscnde, die ihm diesen Unsinn, denn nichts andres ist es, nach¬
geplappert haben, einmal versucht hätte, sich klar zu machen, was eigentlich die
kaufmännischen Grundsätze seien, und inwiefern in der Kolonialverwaltung über¬
haupt Gelegenheit sei, sie zu betätigen, dann würde man hoffentlich bald bemerkt
haben, daß der oberste Grundsatz jeder kaufmännischen Tätigkeit, Waren möglichst
billig zu kaufen oder zu erzeugen, um sie möglichst teuer zu verkaufen, überhaupt
in der Kolonialverwaltung nicht angewandt werden kann, denn deren Aufgaben
und Ziele sind ganz andre. Oder glaubt wirklich jemand heute noch ernstlich, daß
es Aufgabe und Zweck einer Staatsverwaltung sei, möglichst viel Geld aus dem
Lande herauszuschlagen? Aber ganz abgesehen hiervon ist jener kaufmännische
Grundsatz auch nur die besondre Anwendung eines allgemeinen wirtschaftlichen
Grundsatzes, der jede wirtschaftliche Tätigkeit leiten soll: mit dem geringsten Auf¬
wand den größten wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen. Dies gilt für alle privaten
und öffentlichen Wirtschaften gleichmäßig und braucht für diese nicht erst entdeckt
zu werden. Und hoffentlich würde man bei weiteren Nachdenken noch ein zweites
gemerkt haben: daß nämlich nur der Kaufmann etwas dauerndes erreicht, der
sein Geschäft gründlich versteht, oder mit andern Worten, der ein geschulter
Fachmann ist. Das hätte dann hoffentlich zu der weitern Erkenntnis geführt,
daß in die Kolonialverwaltung, die nichts ist als eine besonders schwierige Art
der Verwaltung, nur der geschulte Verwaltungsbeamte hineingehört, weil nur
er der zuständige Fachmann ist. Zu demselben Ergebnis hätte ein leidlich klarer
Kopf auch auf einem andern Wege kommen müssen. Sieht man näher zu, dann
findet man bald, daß dem Gerede von der Anwendung kaufmännischer Grund¬
sätze auf die Kolonialverwaltung die dunkle Empfindung zugrunde liegt, daß


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/239>, abgerufen am 02.09.2024.