Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr.-Lrnst Abbe in unpersönlichen Besitz und zugunsten unpersönlicher Interessen IHier wäre Grenzboten II 1907
-Lrnst Abbe in unpersönlichen Besitz und zugunsten unpersönlicher Interessen IHier wäre Grenzboten II 1907
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0517" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/302505"/> <fw type="header" place="top"> -Lrnst Abbe</fw><lb/> <p xml:id="ID_2252" prev="#ID_2251" next="#ID_2253"> in unpersönlichen Besitz und zugunsten unpersönlicher Interessen IHier wäre<lb/> zu frage», ob es überhaupt unpersönliche Interessen gibt! unter dauernde<lb/> Bindung zu stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der fortgesetzten Leitung<lb/> und Verwaltung jener Unternehmungen nach bestimmten Grundsätzen, andrer¬<lb/> seits hinsichtlich beschränkter Verfügung über die mit ihrem Besitz verknüpften<lb/> Nutznießungen." Die Zwecke der Stiftung werden unter zwei Rubriken gebracht.<lb/> 1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, die durch die optische Werk¬<lb/> stätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in Jena eingebürgert<lb/> worden sind; im besondern: 2. dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung<lb/> der genannten Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in<lb/> ihnen gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation — als der Nahrungsquelle<lb/> eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im Dienst<lb/> wissenschaftlicher und praktischer Interessen. 3. Erfüllung größerer sozialer<lb/> Pflichten, als persönliche Inhaber dauernd gewährleisten würden, gegenüber<lb/> der Gesamtheit der in ihnen tätigen Mitarbeiter. L. 1. Förderung allgemeiner<lb/> Interessen der obengenannten Zweige feintechnischer Industrie auch außerhalb<lb/> des eignen Wirkungskreises der Stiftungsbetriebe. 2. Beendigung in gemein¬<lb/> nützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten der arbeitenden Bevölkerung<lb/> Jenas und seiner nächsten Umgebung. 3. Förderung naturwissenschaftlicher<lb/> und mathematischer Studien «zunächst an der Universität Jenaj in Erforschung<lb/> und Lehre. Die unter L benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen als<lb/> demi Nutznießer der Erträgnisse, die ihre Unternehmungen übrig lassen mögen,<lb/> nachdem den zuerst genannten Aufgaben genügt ist.... Die Carl Zeißstiftung<lb/> s»it in keinen, Punkte, namentlich aber nicht hinsichtlich der unter 4 im dritten<lb/> Absatz ihr zugewiesenen Aufgaben den Charakter der milden Stift-eng haben."<lb/> Vielmehr soll die Wirtschaftsführung so eingerichtet werden (der Titel V des<lb/> Statuts gibt im einzelnen an. wie das gemeint ist), daß sie nichts übrig laßt,<lb/> wofür Wohltätigkeitseinrichtungen einzutreten Hütten. ..Denn das Z:el .meiner<lb/> Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis om-M« zu befördern,<lb/> sondern ganz allein: die Rechtslage aller derer zu heben, we in diesen<lb/> Wirkungskreis eingetreten sind oder in Zukunft eintreten möge., ^se die<lb/> Anstalt solchergestalt Kollektivbesitz geworden, so dürfen doch d:e Verwaltung<lb/> und die Betriebsleitung nicht kollektiv sein; das verbieten die mit Produktiv¬<lb/> genossenschaften gemachten Erfahrungen. Wer sich über die Org°in^Verwaltung und Betrieb der Stiftung unterrichten will, mag das Swtu selbst<lb/> ^'r Hand nehmen. Hier soll nur von dem in s°Mer Bezieh^nmges erwähnt werden. Bei Anstellung der Beamten »"d der Arde<lb/> °hre Ansehen der Abstammung, des Bekenntnisses und d-r Parteyfahren. Fortsetzung des Arbeitvertrages. Beförderung «"d Entlohnung der<lb/> Angestellten hängen nur von ihren Leistungen und ihrem dienstlichen Verhalten<lb/> "b; um das miserdienstliche Verhalten haben sich die Betriebsleiter meh zu<lb/> omnem. Der einmal ohne ausdrücklichen Vorbehalt gewahrte oder-ungeachtet</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten II 1907</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0517]
-Lrnst Abbe
in unpersönlichen Besitz und zugunsten unpersönlicher Interessen IHier wäre
zu frage», ob es überhaupt unpersönliche Interessen gibt! unter dauernde
Bindung zu stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der fortgesetzten Leitung
und Verwaltung jener Unternehmungen nach bestimmten Grundsätzen, andrer¬
seits hinsichtlich beschränkter Verfügung über die mit ihrem Besitz verknüpften
Nutznießungen." Die Zwecke der Stiftung werden unter zwei Rubriken gebracht.
1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, die durch die optische Werk¬
stätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in Jena eingebürgert
worden sind; im besondern: 2. dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung
der genannten Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in
ihnen gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation — als der Nahrungsquelle
eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im Dienst
wissenschaftlicher und praktischer Interessen. 3. Erfüllung größerer sozialer
Pflichten, als persönliche Inhaber dauernd gewährleisten würden, gegenüber
der Gesamtheit der in ihnen tätigen Mitarbeiter. L. 1. Förderung allgemeiner
Interessen der obengenannten Zweige feintechnischer Industrie auch außerhalb
des eignen Wirkungskreises der Stiftungsbetriebe. 2. Beendigung in gemein¬
nützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten der arbeitenden Bevölkerung
Jenas und seiner nächsten Umgebung. 3. Förderung naturwissenschaftlicher
und mathematischer Studien «zunächst an der Universität Jenaj in Erforschung
und Lehre. Die unter L benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen als
demi Nutznießer der Erträgnisse, die ihre Unternehmungen übrig lassen mögen,
nachdem den zuerst genannten Aufgaben genügt ist.... Die Carl Zeißstiftung
s»it in keinen, Punkte, namentlich aber nicht hinsichtlich der unter 4 im dritten
Absatz ihr zugewiesenen Aufgaben den Charakter der milden Stift-eng haben."
Vielmehr soll die Wirtschaftsführung so eingerichtet werden (der Titel V des
Statuts gibt im einzelnen an. wie das gemeint ist), daß sie nichts übrig laßt,
wofür Wohltätigkeitseinrichtungen einzutreten Hütten. ..Denn das Z:el .meiner
Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis om-M« zu befördern,
sondern ganz allein: die Rechtslage aller derer zu heben, we in diesen
Wirkungskreis eingetreten sind oder in Zukunft eintreten möge., ^se die
Anstalt solchergestalt Kollektivbesitz geworden, so dürfen doch d:e Verwaltung
und die Betriebsleitung nicht kollektiv sein; das verbieten die mit Produktiv¬
genossenschaften gemachten Erfahrungen. Wer sich über die Org°in^Verwaltung und Betrieb der Stiftung unterrichten will, mag das Swtu selbst
^'r Hand nehmen. Hier soll nur von dem in s°Mer Bezieh^nmges erwähnt werden. Bei Anstellung der Beamten »"d der Arde
°hre Ansehen der Abstammung, des Bekenntnisses und d-r Parteyfahren. Fortsetzung des Arbeitvertrages. Beförderung «"d Entlohnung der
Angestellten hängen nur von ihren Leistungen und ihrem dienstlichen Verhalten
"b; um das miserdienstliche Verhalten haben sich die Betriebsleiter meh zu
omnem. Der einmal ohne ausdrücklichen Vorbehalt gewahrte oder-ungeachtet
Grenzboten II 1907
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