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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr.

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Die Dividendensysteme der Lebensversicherungsanstcilten

Diese Art des Dividendeilbezuges hat vor allen übrigen Systemen steigender
Dividende nicht nur den Vorteil, daß der einzelne Versicherte gerechter im Aus¬
maße des Steigerungsfaktors behandelt wird, als wenn ein Einheitssatz für alle
möglichen vorhandnen Versicherungen berechnet wird, sondern vor allen Dingen
hat der Versicherte die Garantie, daß die aus seiner Versicherung resultierenden
Überschüsse, auf deren sofortige Auszahlung er zugunsten der stärkern Entlastung
Ul spätern Jahren zum Teil verzichtet, auch tatsächlich zu diesem Zwecke allein
Verwendung finden -- und nicht etwa, wie oben beschrieben worden ist, dazu
herhalten müssen, die zu hohen Dividenden älterer Versicherungsjahrgänge anf¬
icht zu halten.

Inwieweit die geschilderten Nachteile der Systeme der Dividendenverteilung
Prozenten der Prämienreserve bei dem "Preußischen Beamten-Verein", den
der Herr Verfasser des Artikels in Nummer 11 als Beispiel heranzieht, vorhanden
^ut, läßt sich ohne Einblick in die Zusammensetzung seines Versicherungsbestands
acht beurteilen. Aus den vorstehenden Ausführungen geht aber zur Genüge
hervor, daß mau bei der Aufstellung von vergleichenden Rechnungen, denen die
Sätze steigender Dividende bei verschiednen Gesellschaften zugrunde liegen, vor
allen Dingen zu prüfen Hütte, ob diese Sätze gleich gut fundiert und demgemäß
überhaupt vergleichbar sind. Allein aus dem Umstände, daß irgendein Satz
steigender Dividende schon eine Reihe von Jahren bezahlt wurde, den Schluß
M ziehen, daß man in alle Zukunft damit rechnen könne, ist unzulässig, da der
Laie niemals wissen kann, wie die technischen Unterlagen beschaffen sind, ob sie
"und nur dazu ausreichen, den Satz zwei bis drei Jahre aufrecht zu halten
oder nicht.

Diese Unsicherheit ist bei einem Versicherungssystem, das für jede einzelne
Versicherung den ihr zukommenden speziellen Steigungsmodus festsetzt (Renten-
Wem), ausgeschlossen. Bis jetzt hat dieses System allerdings erst eine einzige
deutsche Anstalt, die "Stuttgarter Lebensversicherungsbank a. G. (Alte Stutt¬
garter)" eingeführt. Ob es von andern Anstalten adoptiert werden wird, muß
die Zukunft lehren! der Umstand, daß bei diesem System keine Dividenden-
Versprechungen ohne realen Hintergrund gemacht werdeu können, wird sicherlich
für manche Anstalt, die heute noch mit Hilfe eines zu hohen Dividendensatzes
ungerechtfertigt billige Kostenberechnungen für ihre Versicherungen anfertigt,
Grund genug sein, sich davon fernzuhalten. Hat aber ein Dividendensystem
d'e Zukunft für sich, so ist es unzweifelhaft dies, und nicht die Verteilung der
Dividende in Prozenten der Prämienreserve.




Die Dividendensysteme der Lebensversicherungsanstcilten

Diese Art des Dividendeilbezuges hat vor allen übrigen Systemen steigender
Dividende nicht nur den Vorteil, daß der einzelne Versicherte gerechter im Aus¬
maße des Steigerungsfaktors behandelt wird, als wenn ein Einheitssatz für alle
möglichen vorhandnen Versicherungen berechnet wird, sondern vor allen Dingen
hat der Versicherte die Garantie, daß die aus seiner Versicherung resultierenden
Überschüsse, auf deren sofortige Auszahlung er zugunsten der stärkern Entlastung
Ul spätern Jahren zum Teil verzichtet, auch tatsächlich zu diesem Zwecke allein
Verwendung finden — und nicht etwa, wie oben beschrieben worden ist, dazu
herhalten müssen, die zu hohen Dividenden älterer Versicherungsjahrgänge anf¬
icht zu halten.

Inwieweit die geschilderten Nachteile der Systeme der Dividendenverteilung
Prozenten der Prämienreserve bei dem „Preußischen Beamten-Verein", den
der Herr Verfasser des Artikels in Nummer 11 als Beispiel heranzieht, vorhanden
^ut, läßt sich ohne Einblick in die Zusammensetzung seines Versicherungsbestands
acht beurteilen. Aus den vorstehenden Ausführungen geht aber zur Genüge
hervor, daß mau bei der Aufstellung von vergleichenden Rechnungen, denen die
Sätze steigender Dividende bei verschiednen Gesellschaften zugrunde liegen, vor
allen Dingen zu prüfen Hütte, ob diese Sätze gleich gut fundiert und demgemäß
überhaupt vergleichbar sind. Allein aus dem Umstände, daß irgendein Satz
steigender Dividende schon eine Reihe von Jahren bezahlt wurde, den Schluß
M ziehen, daß man in alle Zukunft damit rechnen könne, ist unzulässig, da der
Laie niemals wissen kann, wie die technischen Unterlagen beschaffen sind, ob sie
"und nur dazu ausreichen, den Satz zwei bis drei Jahre aufrecht zu halten
oder nicht.

Diese Unsicherheit ist bei einem Versicherungssystem, das für jede einzelne
Versicherung den ihr zukommenden speziellen Steigungsmodus festsetzt (Renten-
Wem), ausgeschlossen. Bis jetzt hat dieses System allerdings erst eine einzige
deutsche Anstalt, die „Stuttgarter Lebensversicherungsbank a. G. (Alte Stutt¬
garter)" eingeführt. Ob es von andern Anstalten adoptiert werden wird, muß
die Zukunft lehren! der Umstand, daß bei diesem System keine Dividenden-
Versprechungen ohne realen Hintergrund gemacht werdeu können, wird sicherlich
für manche Anstalt, die heute noch mit Hilfe eines zu hohen Dividendensatzes
ungerechtfertigt billige Kostenberechnungen für ihre Versicherungen anfertigt,
Grund genug sein, sich davon fernzuhalten. Hat aber ein Dividendensystem
d'e Zukunft für sich, so ist es unzweifelhaft dies, und nicht die Verteilung der
Dividende in Prozenten der Prämienreserve.




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[0463] Die Dividendensysteme der Lebensversicherungsanstcilten Diese Art des Dividendeilbezuges hat vor allen übrigen Systemen steigender Dividende nicht nur den Vorteil, daß der einzelne Versicherte gerechter im Aus¬ maße des Steigerungsfaktors behandelt wird, als wenn ein Einheitssatz für alle möglichen vorhandnen Versicherungen berechnet wird, sondern vor allen Dingen hat der Versicherte die Garantie, daß die aus seiner Versicherung resultierenden Überschüsse, auf deren sofortige Auszahlung er zugunsten der stärkern Entlastung Ul spätern Jahren zum Teil verzichtet, auch tatsächlich zu diesem Zwecke allein Verwendung finden — und nicht etwa, wie oben beschrieben worden ist, dazu herhalten müssen, die zu hohen Dividenden älterer Versicherungsjahrgänge anf¬ icht zu halten. Inwieweit die geschilderten Nachteile der Systeme der Dividendenverteilung Prozenten der Prämienreserve bei dem „Preußischen Beamten-Verein", den der Herr Verfasser des Artikels in Nummer 11 als Beispiel heranzieht, vorhanden ^ut, läßt sich ohne Einblick in die Zusammensetzung seines Versicherungsbestands acht beurteilen. Aus den vorstehenden Ausführungen geht aber zur Genüge hervor, daß mau bei der Aufstellung von vergleichenden Rechnungen, denen die Sätze steigender Dividende bei verschiednen Gesellschaften zugrunde liegen, vor allen Dingen zu prüfen Hütte, ob diese Sätze gleich gut fundiert und demgemäß überhaupt vergleichbar sind. Allein aus dem Umstände, daß irgendein Satz steigender Dividende schon eine Reihe von Jahren bezahlt wurde, den Schluß M ziehen, daß man in alle Zukunft damit rechnen könne, ist unzulässig, da der Laie niemals wissen kann, wie die technischen Unterlagen beschaffen sind, ob sie "und nur dazu ausreichen, den Satz zwei bis drei Jahre aufrecht zu halten oder nicht. Diese Unsicherheit ist bei einem Versicherungssystem, das für jede einzelne Versicherung den ihr zukommenden speziellen Steigungsmodus festsetzt (Renten- Wem), ausgeschlossen. Bis jetzt hat dieses System allerdings erst eine einzige deutsche Anstalt, die „Stuttgarter Lebensversicherungsbank a. G. (Alte Stutt¬ garter)" eingeführt. Ob es von andern Anstalten adoptiert werden wird, muß die Zukunft lehren! der Umstand, daß bei diesem System keine Dividenden- Versprechungen ohne realen Hintergrund gemacht werdeu können, wird sicherlich für manche Anstalt, die heute noch mit Hilfe eines zu hohen Dividendensatzes ungerechtfertigt billige Kostenberechnungen für ihre Versicherungen anfertigt, Grund genug sein, sich davon fernzuhalten. Hat aber ein Dividendensystem d'e Zukunft für sich, so ist es unzweifelhaft dies, und nicht die Verteilung der Dividende in Prozenten der Prämienreserve.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301987/463>, abgerufen am 06.02.2025.