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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr.

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Die tvedell-Usedomsche Beschwerde über den Minister Manteuffel

Nachdem Dr. Schoening die von dem König gewünschten redaktionellen
Verbesserungen vorgenommen hatte, erging am 15. Mai 1857 aus Potsdam
sowohl an Usedom als an Wedell gleichmäßig das nachstehende Allerhöchste
Schreiben:

Mit tiefem Bedauern habe Ich aus Ihrem letzten Schreiben ersehen, daß
Sie Sich wegen Ihrer Beschwerde gegen den Minister-Präsidenten von Manteuffel
noch immer nicht beruhigt haben. Ich hatte gehofft, daß Meine Erklärungen vom
18. Januar er. diese Wirkung haben würden, da ich Ihr Verhalten bei der
pp. Mission vollständig anerkenne und würdige.

Wenn Ich Ihrer Beschwerde gegen den Minister-Präsidenten von Manteuffel
weitere Folge nicht gegeben habe, so geschah dies um deswillen, weil ich keinen
wesentlichen Punkt entdecken konnte, bei der er ohne Meinen Befehl und ausdrück¬
liche Genehmigung gehandelt habe. Um Ihnen aber in keiner Weise Unrecht zu
thun, habe ich mir nochmals über die ganze Angelegenheit Vortrag halten lasten;
es hat sich herausgestellt, wie Ihnen gegenüber in der Form allerdings hier und
da gefehlt worden, wie aber besonders ein förmliches Versehen bei Mittheilung von
Schriftstücken an Sie zur Kränkung Ihres Ehrgefühls beitragen mußte. Diese
Unistände kann Ich aber nicht dem Minister-Präsidenten von Manteuffel zur Last
legen. Zum Theil sind sie Mißverständnissen zuzuschreiben, welche ohne Jemandes
Verschulden entsprungen sind, zum Theil Meinem Abgehen von den eigenen In¬
struktionen in der Epoche, wo die Vorbedingungen zum Vertrage aufgehört hatten,
im Gebiete der Möglichkeit zu liegen. Ich spreche Sie hiermit ausdrücklich von
der Auregung eines Irrthums frei.

Daß Ich Ihnen die Mittheilung der letzten Schrift des Minister-Präsidenten
von Manteuffel vorenthielt,*) geschah, weil Ich wünsche, daß die Sache ruhen und
vergessen werden möge, nicht um einen Tadel gegen Sie auszusprechen oder Sie
ans andere Wege der Genugthuung zu verweisen. Indem Ich Ihnen erklärte und
wieder erkläre, daß der Minister-Präsident von Manteuffel gegenüber Ihre Mission
Meinen Befehlen und Absichten gemäß Verfahren ist, konnte die Mittheilung jener
Schrift nur zu Erörterungen von politischen Meinungen über längst vergangene
Weltlagen führen.

Sie werden Mir zugeben, daß der Erfolg für Meine Politik gesprochen hat,
lassen Sie uns nicht untersuchen, welcher andere Weg vielleicht größeren Erfolg
gehabt hätte und Gott danken, daß er Unheil von uns abgewendet hat.

Der Minister-Präsident von Manteuffel ist ebenso von Mir überzeugt worden,
daß Ihre i" gutem Glauben ausgeführten Bestrebungen von objektivem Werthe
sind und Anerkennung verdienen und hat darauf bezügliche Anträge an Mich ge¬
stellt. Ich sehe nunmehr Ihrer Erklärung entgegen, daß Sie hiernach diese An¬
gelegenheit als völlig erledigt betrachten und behandeln und Mir somit die Mög¬
lichkeit geben werden, Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen ferner in Meinem Dienste
und zu des Vaterlandes Bestem nach Umständen zu verwenden, Ihnen auch im
Friedrich Wilhelm. geeigneten Momente Meine Anerkennung zu bezeugen.

Mit diesem Handbillett, wovon der Minister Manteuffel Abschrift erhielt,
hatte sich der König ganz auf die Seite seines leitenden Ministers gestellt,
die gegen ihn vorgebrachte Beschwerde Usedoms und Wedells als unbegründet



Gemeine ist die Duplik des Ministers Manteuffel ü. "1. 18. Februar 1856 vgl. oben S. 120.
Usedom hatte durch ein Schreiben an den König Ä. ni. Berlin, 15. Mai 1856 um Einsicht¬
nahme in die Manteuffelsche Duplik ausdrücklich gebeten.
Die tvedell-Usedomsche Beschwerde über den Minister Manteuffel

Nachdem Dr. Schoening die von dem König gewünschten redaktionellen
Verbesserungen vorgenommen hatte, erging am 15. Mai 1857 aus Potsdam
sowohl an Usedom als an Wedell gleichmäßig das nachstehende Allerhöchste
Schreiben:

Mit tiefem Bedauern habe Ich aus Ihrem letzten Schreiben ersehen, daß
Sie Sich wegen Ihrer Beschwerde gegen den Minister-Präsidenten von Manteuffel
noch immer nicht beruhigt haben. Ich hatte gehofft, daß Meine Erklärungen vom
18. Januar er. diese Wirkung haben würden, da ich Ihr Verhalten bei der
pp. Mission vollständig anerkenne und würdige.

Wenn Ich Ihrer Beschwerde gegen den Minister-Präsidenten von Manteuffel
weitere Folge nicht gegeben habe, so geschah dies um deswillen, weil ich keinen
wesentlichen Punkt entdecken konnte, bei der er ohne Meinen Befehl und ausdrück¬
liche Genehmigung gehandelt habe. Um Ihnen aber in keiner Weise Unrecht zu
thun, habe ich mir nochmals über die ganze Angelegenheit Vortrag halten lasten;
es hat sich herausgestellt, wie Ihnen gegenüber in der Form allerdings hier und
da gefehlt worden, wie aber besonders ein förmliches Versehen bei Mittheilung von
Schriftstücken an Sie zur Kränkung Ihres Ehrgefühls beitragen mußte. Diese
Unistände kann Ich aber nicht dem Minister-Präsidenten von Manteuffel zur Last
legen. Zum Theil sind sie Mißverständnissen zuzuschreiben, welche ohne Jemandes
Verschulden entsprungen sind, zum Theil Meinem Abgehen von den eigenen In¬
struktionen in der Epoche, wo die Vorbedingungen zum Vertrage aufgehört hatten,
im Gebiete der Möglichkeit zu liegen. Ich spreche Sie hiermit ausdrücklich von
der Auregung eines Irrthums frei.

Daß Ich Ihnen die Mittheilung der letzten Schrift des Minister-Präsidenten
von Manteuffel vorenthielt,*) geschah, weil Ich wünsche, daß die Sache ruhen und
vergessen werden möge, nicht um einen Tadel gegen Sie auszusprechen oder Sie
ans andere Wege der Genugthuung zu verweisen. Indem Ich Ihnen erklärte und
wieder erkläre, daß der Minister-Präsident von Manteuffel gegenüber Ihre Mission
Meinen Befehlen und Absichten gemäß Verfahren ist, konnte die Mittheilung jener
Schrift nur zu Erörterungen von politischen Meinungen über längst vergangene
Weltlagen führen.

Sie werden Mir zugeben, daß der Erfolg für Meine Politik gesprochen hat,
lassen Sie uns nicht untersuchen, welcher andere Weg vielleicht größeren Erfolg
gehabt hätte und Gott danken, daß er Unheil von uns abgewendet hat.

Der Minister-Präsident von Manteuffel ist ebenso von Mir überzeugt worden,
daß Ihre i» gutem Glauben ausgeführten Bestrebungen von objektivem Werthe
sind und Anerkennung verdienen und hat darauf bezügliche Anträge an Mich ge¬
stellt. Ich sehe nunmehr Ihrer Erklärung entgegen, daß Sie hiernach diese An¬
gelegenheit als völlig erledigt betrachten und behandeln und Mir somit die Mög¬
lichkeit geben werden, Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen ferner in Meinem Dienste
und zu des Vaterlandes Bestem nach Umständen zu verwenden, Ihnen auch im
Friedrich Wilhelm. geeigneten Momente Meine Anerkennung zu bezeugen.

Mit diesem Handbillett, wovon der Minister Manteuffel Abschrift erhielt,
hatte sich der König ganz auf die Seite seines leitenden Ministers gestellt,
die gegen ihn vorgebrachte Beschwerde Usedoms und Wedells als unbegründet



Gemeine ist die Duplik des Ministers Manteuffel ü. «1. 18. Februar 1856 vgl. oben S. 120.
Usedom hatte durch ein Schreiben an den König Ä. ni. Berlin, 15. Mai 1856 um Einsicht¬
nahme in die Manteuffelsche Duplik ausdrücklich gebeten.
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[0130] Die tvedell-Usedomsche Beschwerde über den Minister Manteuffel Nachdem Dr. Schoening die von dem König gewünschten redaktionellen Verbesserungen vorgenommen hatte, erging am 15. Mai 1857 aus Potsdam sowohl an Usedom als an Wedell gleichmäßig das nachstehende Allerhöchste Schreiben: Mit tiefem Bedauern habe Ich aus Ihrem letzten Schreiben ersehen, daß Sie Sich wegen Ihrer Beschwerde gegen den Minister-Präsidenten von Manteuffel noch immer nicht beruhigt haben. Ich hatte gehofft, daß Meine Erklärungen vom 18. Januar er. diese Wirkung haben würden, da ich Ihr Verhalten bei der pp. Mission vollständig anerkenne und würdige. Wenn Ich Ihrer Beschwerde gegen den Minister-Präsidenten von Manteuffel weitere Folge nicht gegeben habe, so geschah dies um deswillen, weil ich keinen wesentlichen Punkt entdecken konnte, bei der er ohne Meinen Befehl und ausdrück¬ liche Genehmigung gehandelt habe. Um Ihnen aber in keiner Weise Unrecht zu thun, habe ich mir nochmals über die ganze Angelegenheit Vortrag halten lasten; es hat sich herausgestellt, wie Ihnen gegenüber in der Form allerdings hier und da gefehlt worden, wie aber besonders ein förmliches Versehen bei Mittheilung von Schriftstücken an Sie zur Kränkung Ihres Ehrgefühls beitragen mußte. Diese Unistände kann Ich aber nicht dem Minister-Präsidenten von Manteuffel zur Last legen. Zum Theil sind sie Mißverständnissen zuzuschreiben, welche ohne Jemandes Verschulden entsprungen sind, zum Theil Meinem Abgehen von den eigenen In¬ struktionen in der Epoche, wo die Vorbedingungen zum Vertrage aufgehört hatten, im Gebiete der Möglichkeit zu liegen. Ich spreche Sie hiermit ausdrücklich von der Auregung eines Irrthums frei. Daß Ich Ihnen die Mittheilung der letzten Schrift des Minister-Präsidenten von Manteuffel vorenthielt,*) geschah, weil Ich wünsche, daß die Sache ruhen und vergessen werden möge, nicht um einen Tadel gegen Sie auszusprechen oder Sie ans andere Wege der Genugthuung zu verweisen. Indem Ich Ihnen erklärte und wieder erkläre, daß der Minister-Präsident von Manteuffel gegenüber Ihre Mission Meinen Befehlen und Absichten gemäß Verfahren ist, konnte die Mittheilung jener Schrift nur zu Erörterungen von politischen Meinungen über längst vergangene Weltlagen führen. Sie werden Mir zugeben, daß der Erfolg für Meine Politik gesprochen hat, lassen Sie uns nicht untersuchen, welcher andere Weg vielleicht größeren Erfolg gehabt hätte und Gott danken, daß er Unheil von uns abgewendet hat. Der Minister-Präsident von Manteuffel ist ebenso von Mir überzeugt worden, daß Ihre i» gutem Glauben ausgeführten Bestrebungen von objektivem Werthe sind und Anerkennung verdienen und hat darauf bezügliche Anträge an Mich ge¬ stellt. Ich sehe nunmehr Ihrer Erklärung entgegen, daß Sie hiernach diese An¬ gelegenheit als völlig erledigt betrachten und behandeln und Mir somit die Mög¬ lichkeit geben werden, Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen ferner in Meinem Dienste und zu des Vaterlandes Bestem nach Umständen zu verwenden, Ihnen auch im Friedrich Wilhelm. geeigneten Momente Meine Anerkennung zu bezeugen. Mit diesem Handbillett, wovon der Minister Manteuffel Abschrift erhielt, hatte sich der König ganz auf die Seite seines leitenden Ministers gestellt, die gegen ihn vorgebrachte Beschwerde Usedoms und Wedells als unbegründet Gemeine ist die Duplik des Ministers Manteuffel ü. «1. 18. Februar 1856 vgl. oben S. 120. Usedom hatte durch ein Schreiben an den König Ä. ni. Berlin, 15. Mai 1856 um Einsicht¬ nahme in die Manteuffelsche Duplik ausdrücklich gebeten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301987/130>, abgerufen am 06.02.2025.