Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.Treuhänder und Treuhandvereinigungen nicht aber die Qualität der Hypotheken zu prüfen hat. Bei dem enormen Das Gesetz trifft zwar Bestimmungen über die Qualität: in der Regel Zieht man schließlich noch in Betracht, wie stark der Hypothekarkredit Vergleiche Näheres hierüber in Ur. 20 des Bankarchivs vom 15. Juli 1906- "Der
Einfluß der Grundsteuerreform auf den Hyvothekarkredit" von Bankdirektor Dr. M'. se. plin. Walther Jmmerwahr. Treuhänder und Treuhandvereinigungen nicht aber die Qualität der Hypotheken zu prüfen hat. Bei dem enormen Das Gesetz trifft zwar Bestimmungen über die Qualität: in der Regel Zieht man schließlich noch in Betracht, wie stark der Hypothekarkredit Vergleiche Näheres hierüber in Ur. 20 des Bankarchivs vom 15. Juli 1906- „Der
Einfluß der Grundsteuerreform auf den Hyvothekarkredit" von Bankdirektor Dr. M'. se. plin. Walther Jmmerwahr. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0359" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/301613"/> <fw type="header" place="top"> Treuhänder und Treuhandvereinigungen</fw><lb/> <p xml:id="ID_1299" prev="#ID_1298"> nicht aber die Qualität der Hypotheken zu prüfen hat. Bei dem enormen<lb/> Obligationenumlauf — das Bankarchiv berechnet ihn für den 30. Juli 1906<lb/> auf 8688844000 Mark! — ist aber die Frage von der größten Bedeutung,<lb/> ob die Hypothekenbanken in so hohem Betrage Hypotheken erster Klasse er¬<lb/> halten können, zumal da auf dem Hypothekenmarkte gewichtige Konkurrenten<lb/> auftreten. So haben die 44 deutschen Versicherungsgesellschaften von ihrem<lb/> Vermögen, das Ende 1905 3677 Millionen Mark betrug, mehr als 3 Milliarden<lb/> in Hypotheken angelegt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1300"> Das Gesetz trifft zwar Bestimmungen über die Qualität: in der Regel<lb/> ist die Beleihung, die auf inländische Grundstücke beschränkt ist, nur zur erste»<lb/> Stelle zulässig und darf drei Fünftel, bei landwirtschaftlichen Grundstücken<lb/> ausnahmsweise zwei Drittel des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen.<lb/> Für die Schätzung dieses Wertes sowie für Hypotheken an Bauplätzen und<lb/> noch nicht fertig gestellten, nicht ertragsfähigen Bauten sind weitere Be¬<lb/> schränkungen gegeben, und dennoch bietet sich hinreichend Spielraum, Hypo¬<lb/> theken als Deckung zu verwenden, die nicht als Hypotheken erster Klasse be¬<lb/> zeichnet werden können. Hier sind es besonders die Millionenbeleihungen, die<lb/> zuweilen Bedenken erregen und sogar — so in Hamburg — die Behörden<lb/> nötigten, einige Banken zur Zurückhaltung zu veranlassen. Die Hypotheken¬<lb/> banken suchen allerdings das Risiko durch Verteilung auf mehrere Banken<lb/> oder durch Beleihung unter Bürgschaft einer Großbank zu verringern. So<lb/> leistete die Diskontogesellschaft Garantie für ein Darlehn der Hypothekenbank<lb/> in Hamburg auf das Warenhaus A. Wertheim, Berlin, Leipziger Straße in der<lb/> Höhe von 12 Millionen Mark, die Deutsche Bank garantierte für eine Hypo¬<lb/> thek von 5,3 Millionen, die die Preußische Boden-Kredit-Aktien-Bank auf das<lb/> Kaufhaus des Westens G. in. b. H. in Berlin, Wittenbergplatz gegeben haben<lb/> soll. Eine Hypothek von 3,2 Millionen gaben die Preußische Hypotheken-<lb/> Aktien-Bank und die Deutsche Grundkreditbank in Gotha jede zur Hülste auf<lb/> das Neue Schauspielhaus, Berlin, Nollendorfplatz, unter Bürgschaft der<lb/> Nationalbank für Deutschland.</p><lb/> <p xml:id="ID_1301" next="#ID_1302"> Zieht man schließlich noch in Betracht, wie stark der Hypothekarkredit<lb/> durch die Grundsteuerreform beeinflußt werden kann, indem die Gruudwert-<lb/> wie auch die Wertzuwachssteuer häusig zu unrichtigen Taxen führen müssen,"°)<lb/> so ist wohl zu verstehn, daß sich das allgemeine Interesse diesen Fragen zu¬<lb/> wendet, und daß geprüft wird, ob neben dem Institut des Treuhänders<lb/> weitere Einrichtungen getroffen werden müssen, um einem Sparkapital von<lb/> nahezu 8»^ Milliarde» die denkbar größte Sicherheit zu gewähren. Es ist<lb/> scharf hervorzuheben, daß der Treuhänder nicht Vertreter der Pfcmdbrief-</p><lb/> <note xml:id="FID_39" place="foot"> Vergleiche Näheres hierüber in Ur. 20 des Bankarchivs vom 15. Juli 1906- „Der<lb/> Einfluß der Grundsteuerreform auf den Hyvothekarkredit" von Bankdirektor Dr. M'. se. plin.<lb/> Walther Jmmerwahr.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0359]
Treuhänder und Treuhandvereinigungen
nicht aber die Qualität der Hypotheken zu prüfen hat. Bei dem enormen
Obligationenumlauf — das Bankarchiv berechnet ihn für den 30. Juli 1906
auf 8688844000 Mark! — ist aber die Frage von der größten Bedeutung,
ob die Hypothekenbanken in so hohem Betrage Hypotheken erster Klasse er¬
halten können, zumal da auf dem Hypothekenmarkte gewichtige Konkurrenten
auftreten. So haben die 44 deutschen Versicherungsgesellschaften von ihrem
Vermögen, das Ende 1905 3677 Millionen Mark betrug, mehr als 3 Milliarden
in Hypotheken angelegt.
Das Gesetz trifft zwar Bestimmungen über die Qualität: in der Regel
ist die Beleihung, die auf inländische Grundstücke beschränkt ist, nur zur erste»
Stelle zulässig und darf drei Fünftel, bei landwirtschaftlichen Grundstücken
ausnahmsweise zwei Drittel des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen.
Für die Schätzung dieses Wertes sowie für Hypotheken an Bauplätzen und
noch nicht fertig gestellten, nicht ertragsfähigen Bauten sind weitere Be¬
schränkungen gegeben, und dennoch bietet sich hinreichend Spielraum, Hypo¬
theken als Deckung zu verwenden, die nicht als Hypotheken erster Klasse be¬
zeichnet werden können. Hier sind es besonders die Millionenbeleihungen, die
zuweilen Bedenken erregen und sogar — so in Hamburg — die Behörden
nötigten, einige Banken zur Zurückhaltung zu veranlassen. Die Hypotheken¬
banken suchen allerdings das Risiko durch Verteilung auf mehrere Banken
oder durch Beleihung unter Bürgschaft einer Großbank zu verringern. So
leistete die Diskontogesellschaft Garantie für ein Darlehn der Hypothekenbank
in Hamburg auf das Warenhaus A. Wertheim, Berlin, Leipziger Straße in der
Höhe von 12 Millionen Mark, die Deutsche Bank garantierte für eine Hypo¬
thek von 5,3 Millionen, die die Preußische Boden-Kredit-Aktien-Bank auf das
Kaufhaus des Westens G. in. b. H. in Berlin, Wittenbergplatz gegeben haben
soll. Eine Hypothek von 3,2 Millionen gaben die Preußische Hypotheken-
Aktien-Bank und die Deutsche Grundkreditbank in Gotha jede zur Hülste auf
das Neue Schauspielhaus, Berlin, Nollendorfplatz, unter Bürgschaft der
Nationalbank für Deutschland.
Zieht man schließlich noch in Betracht, wie stark der Hypothekarkredit
durch die Grundsteuerreform beeinflußt werden kann, indem die Gruudwert-
wie auch die Wertzuwachssteuer häusig zu unrichtigen Taxen führen müssen,"°)
so ist wohl zu verstehn, daß sich das allgemeine Interesse diesen Fragen zu¬
wendet, und daß geprüft wird, ob neben dem Institut des Treuhänders
weitere Einrichtungen getroffen werden müssen, um einem Sparkapital von
nahezu 8»^ Milliarde» die denkbar größte Sicherheit zu gewähren. Es ist
scharf hervorzuheben, daß der Treuhänder nicht Vertreter der Pfcmdbrief-
Vergleiche Näheres hierüber in Ur. 20 des Bankarchivs vom 15. Juli 1906- „Der
Einfluß der Grundsteuerreform auf den Hyvothekarkredit" von Bankdirektor Dr. M'. se. plin.
Walther Jmmerwahr.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |