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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.

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Erftwerke der Hochrenaissance-Architektur

Urbino Residenz. Die Vollendung des reichen innern Ausbaues erlebte Fede-
rigo nicht mehr.

Die auffallende Ähnlichkeit der Hofarchitektur mit der im Schlosse zu Ur-
bino hat es bisher als unzweifelhaft erscheinen lassen, daß auch hier Laurana
der planende Meister gewesen sei. Hofmann will nun dieser von Redtenbacher,
Lafpeyres, Schmarsow, Reder und andern verkrallten Annahme nicht beistimmen,
glaubt vielmehr, daß der Umbau in Gubbio das erste Werk des Francesco ti
Giorgio gewesen sei, das eine reichere formale Durchbildung forderte, weshalb
es noch Umkehrungen an das Urbiner Schloß, an Laurcmas Formengevung
zeige. Er stützt sich dabei auf eine Stelle in des Aloysius Guido de Callio
Vita ?säsrioi ?öltrij (Loci. Urd. Vatio. 1553), die lautet: "In Gubbio erbaute
er (Federigo) von einem prächtigen Palast einen großen Teil; er konnte ihn
nicht vollenden, weil er vom Tode überrascht wurde, worauf er von seinem
Sohne Guidobaldo vollendet wurde. Der Architekt dieses Baues wie auch des
herzoglichen Palastes in Urbino war Francesco ti Giorgio aus Siena, dessen
sich Federigo wie auch zu vielen andern Bauten bediente." Als "sichre Über¬
lieferung" kann aber diese Angabe des Aloysius keineswegs gelten; denn so gut
die Zuteilung des Palastes von Urbino an Francesco irrtümlich ist, kann es
auch die von Gubbio sein. Auch die stilistischen Erwägungen Hofmanns sind
nicht überzeugend genug. Gerade die große Ähnlichkeit der Hofarchitekturen gibt
ihm zu denken, besonders die fast gleiche Form der Säulenkapitelle. Er hält
es für ausgeschlossen, "daß Laurana, der im Urbiner Schlosse jedes einzelne
Dienstkapitell der Gewölbestichkappen mit neuen Formen versah, hier den Ab¬
klatsch von dort angeordnet haben sollte, um so mehr, als hier in dem viel
kleinern Hofe das Kompositkapitell zu schwer erscheint und im Mißverhältnis
zu der obern Architektur steht". Dagegen läßt sich einwenden, daß der Meister
eben schon sehr im Banne der Antike stand, deshalb bei diesem wichtigen Zier¬
glied auf eigne Erfindung verzichtete, vielmehr beidemale ein und dasselbe alte
Vorbild benutzte. So kennzeichnete ja auch schon Ueber die "von dem Charakter
der Frührenaissance völlig freie" Hofarchitektur von Urbino mit folgenden
treffenden Worten: "Die gründlichste, ja ängstlichste Nachahmung der Antike
ist an die Stelle der Freiheit getreten, somit das kanonische Wesen da, welches
jede Selbständigkeit in Verhältnissen und Bauformen verpönt. Die Säulen
des Erdgeschosses sind in ihren attischen Basen, in den Verhältnissen und der
feinen Schwellung der monolithischen Schäfte, insbesondre aber in den Kapi¬
tellen sklavisch nach antiken Mustern geformt, ja man kann so weit gehn zu be¬
haupten, daß die Kapitelle des Hoff von Urbino wie von Gubbio den Kvm-
positkapitellen des Cerestempels, die jetzt in Santa Maria in Cosmedin in Rom
eingebaut sind, mittelst Abgüssen oder Zeichnungen nachgebildet worden sind."
Vielleicht war für die Wiederholung des schönen Kapitells in Gubbio ein Wunsch
des fürstlichen Bauherrn entscheidend, wie überhaupt für die große Ähnlichkeit
dieser Hofarchitektur mit der Urbiner. Wenn das Obergeschoß in Gubbio weniger
reif erscheint, so ist zunächst zu berücksichtigen, daß die ungünstigern Haupt-


Erftwerke der Hochrenaissance-Architektur

Urbino Residenz. Die Vollendung des reichen innern Ausbaues erlebte Fede-
rigo nicht mehr.

Die auffallende Ähnlichkeit der Hofarchitektur mit der im Schlosse zu Ur-
bino hat es bisher als unzweifelhaft erscheinen lassen, daß auch hier Laurana
der planende Meister gewesen sei. Hofmann will nun dieser von Redtenbacher,
Lafpeyres, Schmarsow, Reder und andern verkrallten Annahme nicht beistimmen,
glaubt vielmehr, daß der Umbau in Gubbio das erste Werk des Francesco ti
Giorgio gewesen sei, das eine reichere formale Durchbildung forderte, weshalb
es noch Umkehrungen an das Urbiner Schloß, an Laurcmas Formengevung
zeige. Er stützt sich dabei auf eine Stelle in des Aloysius Guido de Callio
Vita ?säsrioi ?öltrij (Loci. Urd. Vatio. 1553), die lautet: „In Gubbio erbaute
er (Federigo) von einem prächtigen Palast einen großen Teil; er konnte ihn
nicht vollenden, weil er vom Tode überrascht wurde, worauf er von seinem
Sohne Guidobaldo vollendet wurde. Der Architekt dieses Baues wie auch des
herzoglichen Palastes in Urbino war Francesco ti Giorgio aus Siena, dessen
sich Federigo wie auch zu vielen andern Bauten bediente." Als „sichre Über¬
lieferung" kann aber diese Angabe des Aloysius keineswegs gelten; denn so gut
die Zuteilung des Palastes von Urbino an Francesco irrtümlich ist, kann es
auch die von Gubbio sein. Auch die stilistischen Erwägungen Hofmanns sind
nicht überzeugend genug. Gerade die große Ähnlichkeit der Hofarchitekturen gibt
ihm zu denken, besonders die fast gleiche Form der Säulenkapitelle. Er hält
es für ausgeschlossen, „daß Laurana, der im Urbiner Schlosse jedes einzelne
Dienstkapitell der Gewölbestichkappen mit neuen Formen versah, hier den Ab¬
klatsch von dort angeordnet haben sollte, um so mehr, als hier in dem viel
kleinern Hofe das Kompositkapitell zu schwer erscheint und im Mißverhältnis
zu der obern Architektur steht". Dagegen läßt sich einwenden, daß der Meister
eben schon sehr im Banne der Antike stand, deshalb bei diesem wichtigen Zier¬
glied auf eigne Erfindung verzichtete, vielmehr beidemale ein und dasselbe alte
Vorbild benutzte. So kennzeichnete ja auch schon Ueber die „von dem Charakter
der Frührenaissance völlig freie" Hofarchitektur von Urbino mit folgenden
treffenden Worten: „Die gründlichste, ja ängstlichste Nachahmung der Antike
ist an die Stelle der Freiheit getreten, somit das kanonische Wesen da, welches
jede Selbständigkeit in Verhältnissen und Bauformen verpönt. Die Säulen
des Erdgeschosses sind in ihren attischen Basen, in den Verhältnissen und der
feinen Schwellung der monolithischen Schäfte, insbesondre aber in den Kapi¬
tellen sklavisch nach antiken Mustern geformt, ja man kann so weit gehn zu be¬
haupten, daß die Kapitelle des Hoff von Urbino wie von Gubbio den Kvm-
positkapitellen des Cerestempels, die jetzt in Santa Maria in Cosmedin in Rom
eingebaut sind, mittelst Abgüssen oder Zeichnungen nachgebildet worden sind."
Vielleicht war für die Wiederholung des schönen Kapitells in Gubbio ein Wunsch
des fürstlichen Bauherrn entscheidend, wie überhaupt für die große Ähnlichkeit
dieser Hofarchitektur mit der Urbiner. Wenn das Obergeschoß in Gubbio weniger
reif erscheint, so ist zunächst zu berücksichtigen, daß die ungünstigern Haupt-


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[0206] Erftwerke der Hochrenaissance-Architektur Urbino Residenz. Die Vollendung des reichen innern Ausbaues erlebte Fede- rigo nicht mehr. Die auffallende Ähnlichkeit der Hofarchitektur mit der im Schlosse zu Ur- bino hat es bisher als unzweifelhaft erscheinen lassen, daß auch hier Laurana der planende Meister gewesen sei. Hofmann will nun dieser von Redtenbacher, Lafpeyres, Schmarsow, Reder und andern verkrallten Annahme nicht beistimmen, glaubt vielmehr, daß der Umbau in Gubbio das erste Werk des Francesco ti Giorgio gewesen sei, das eine reichere formale Durchbildung forderte, weshalb es noch Umkehrungen an das Urbiner Schloß, an Laurcmas Formengevung zeige. Er stützt sich dabei auf eine Stelle in des Aloysius Guido de Callio Vita ?säsrioi ?öltrij (Loci. Urd. Vatio. 1553), die lautet: „In Gubbio erbaute er (Federigo) von einem prächtigen Palast einen großen Teil; er konnte ihn nicht vollenden, weil er vom Tode überrascht wurde, worauf er von seinem Sohne Guidobaldo vollendet wurde. Der Architekt dieses Baues wie auch des herzoglichen Palastes in Urbino war Francesco ti Giorgio aus Siena, dessen sich Federigo wie auch zu vielen andern Bauten bediente." Als „sichre Über¬ lieferung" kann aber diese Angabe des Aloysius keineswegs gelten; denn so gut die Zuteilung des Palastes von Urbino an Francesco irrtümlich ist, kann es auch die von Gubbio sein. Auch die stilistischen Erwägungen Hofmanns sind nicht überzeugend genug. Gerade die große Ähnlichkeit der Hofarchitekturen gibt ihm zu denken, besonders die fast gleiche Form der Säulenkapitelle. Er hält es für ausgeschlossen, „daß Laurana, der im Urbiner Schlosse jedes einzelne Dienstkapitell der Gewölbestichkappen mit neuen Formen versah, hier den Ab¬ klatsch von dort angeordnet haben sollte, um so mehr, als hier in dem viel kleinern Hofe das Kompositkapitell zu schwer erscheint und im Mißverhältnis zu der obern Architektur steht". Dagegen läßt sich einwenden, daß der Meister eben schon sehr im Banne der Antike stand, deshalb bei diesem wichtigen Zier¬ glied auf eigne Erfindung verzichtete, vielmehr beidemale ein und dasselbe alte Vorbild benutzte. So kennzeichnete ja auch schon Ueber die „von dem Charakter der Frührenaissance völlig freie" Hofarchitektur von Urbino mit folgenden treffenden Worten: „Die gründlichste, ja ängstlichste Nachahmung der Antike ist an die Stelle der Freiheit getreten, somit das kanonische Wesen da, welches jede Selbständigkeit in Verhältnissen und Bauformen verpönt. Die Säulen des Erdgeschosses sind in ihren attischen Basen, in den Verhältnissen und der feinen Schwellung der monolithischen Schäfte, insbesondre aber in den Kapi¬ tellen sklavisch nach antiken Mustern geformt, ja man kann so weit gehn zu be¬ haupten, daß die Kapitelle des Hoff von Urbino wie von Gubbio den Kvm- positkapitellen des Cerestempels, die jetzt in Santa Maria in Cosmedin in Rom eingebaut sind, mittelst Abgüssen oder Zeichnungen nachgebildet worden sind." Vielleicht war für die Wiederholung des schönen Kapitells in Gubbio ein Wunsch des fürstlichen Bauherrn entscheidend, wie überhaupt für die große Ähnlichkeit dieser Hofarchitektur mit der Urbiner. Wenn das Obergeschoß in Gubbio weniger reif erscheint, so ist zunächst zu berücksichtigen, daß die ungünstigern Haupt-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301253/206>, abgerufen am 24.07.2024.