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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.

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Aönig Friedrich der Große und der Baron !Var?otsch

solches wird die Zeit geben. Gott sei gelobet vor den Schutz, so er dem
König auch in diesem Fall erwiesen! er bewahre ihn ferner und führe ihn
. Eichel. endlich mit Gloire aus allen seinen jetzigen Embarras! gez

Der Hochverratsprozeß fand, wie der Kabinettsrat Eichel schrieb, in
Breslau vor der Obermntsrcgierung mit Beobachtung aller Formen statt. Als
Gerichtspersonen waren dabei tätig der Generalfiskal Schuttes, der Kriminalrat
Böhm und der Inquisitor Belach. Die Verteidigung des flüchtigen Warkotsch
lag in den Händen des Fiskals Gerlach. Die Zeugenvernehmungen belasteten
fast allseitig die beiden Schuldigen stark. Der Verteidiger ließ zwar seinem
Klienten alle Unterstützung angedeihen, indem er zum Beispiel verschiednemal
Handschriften vergleichen ließ und auch Zeugen verdächtigte. Aber er mußte
alle seine Bemühungen aufgeben, als ein Brief des Warkotsch an seine Frau
aufgefangen und als echt anerkannt wurde. In diesen? Schreiben hieß es:
"Mein Kind! Der verfluchte Gedanke, den ich gegen meinen König gefaßt
habe, hat mich in das Elend gestürzt. Und wenn ich den höchsten Berg be¬
stiege, kann ich solches nicht übersehe". Lebe wohl! Ich befinde mich an der
äußersten Grenze der Türkei, gez. Warkotsch."

Am 22. Mürz erstattete der Gerichtshof den aktenmüßigen Bericht und
trug auf das Erkenntnis in oonwmaoiam an, "daß Heinr. Gottl. ehemals
Freiherr von Warkotsch und Franz Schmidt durch die wider ihren Souverain
geschmiedete Unternehmung, ersterer seines Adels verlustig, beide recht- und
ehrlos werden, und ihr gestimmtes Vermögen, beweglich und unbeweglich, mit
Vorbehalt derer, der Ehckonsortien des ersteren Verbrechers und einem jeden
daran zustehenden erweislichen Anforderungen, dem Fiseo als verwirktes Gut
zu verabfolgen; daß demnächst ersterer lebendig zu viertheilen, der zweite zu¬
förderst zu enthaupten, und sodann der Körper in vier Theile zu theilen, auch
bis zum Erfolg ihrer Habhaftwerdung das Urtheil in Mzis zu vollziehen und
dabei des erstere" Verbrechers Wappen durch den Scharfrichter zu kassiren und
zu zerbrechen." Dieses vom König bestätigte Urteil wurde am 11. Mai 1762
vor dem Oberamtshause auf dem Salzringe, dem heutigen Blücherplatze, in
Breslau auf einem dazu errichteten Schafott an den auf Brettern gemalten
Bildnissen der beiden Verbrecher sowie an dem Wappen des Barons durch
den Scharfrichter vollzogen. Der König, der bekanntlich eine Scheu vor Blnt-
urteilen hatte, mochte im Grunde ganz zufrieden damit sein, daß sich die beiden
Schuldigen der Strafe entzogen hatten. Es wird ihm, als er das Urteil
unterzeichnete, die launige Äußerung zugeschrieben: "Das mag immer geschehen,
denn die Porträts werden vermutlich ebenso wenig taugen, als die Originale
selbst." Die Güter des Barons wurden verkauft, und das aus der Gesamt¬
masse stammende Kapital wurde den Glogauer und den Breslauer Kirchen und
Schulen überwiesen. Der König nahm nichts davon.

Die Öffentlichkeit wurde von dem Staatsverbrechen durch eine, wie es
scheint, amtliche Druckschrift: "Zuverlässige Nachricht über den Hochverrath des


Aönig Friedrich der Große und der Baron !Var?otsch

solches wird die Zeit geben. Gott sei gelobet vor den Schutz, so er dem
König auch in diesem Fall erwiesen! er bewahre ihn ferner und führe ihn
. Eichel. endlich mit Gloire aus allen seinen jetzigen Embarras! gez

Der Hochverratsprozeß fand, wie der Kabinettsrat Eichel schrieb, in
Breslau vor der Obermntsrcgierung mit Beobachtung aller Formen statt. Als
Gerichtspersonen waren dabei tätig der Generalfiskal Schuttes, der Kriminalrat
Böhm und der Inquisitor Belach. Die Verteidigung des flüchtigen Warkotsch
lag in den Händen des Fiskals Gerlach. Die Zeugenvernehmungen belasteten
fast allseitig die beiden Schuldigen stark. Der Verteidiger ließ zwar seinem
Klienten alle Unterstützung angedeihen, indem er zum Beispiel verschiednemal
Handschriften vergleichen ließ und auch Zeugen verdächtigte. Aber er mußte
alle seine Bemühungen aufgeben, als ein Brief des Warkotsch an seine Frau
aufgefangen und als echt anerkannt wurde. In diesen? Schreiben hieß es:
„Mein Kind! Der verfluchte Gedanke, den ich gegen meinen König gefaßt
habe, hat mich in das Elend gestürzt. Und wenn ich den höchsten Berg be¬
stiege, kann ich solches nicht übersehe». Lebe wohl! Ich befinde mich an der
äußersten Grenze der Türkei, gez. Warkotsch."

Am 22. Mürz erstattete der Gerichtshof den aktenmüßigen Bericht und
trug auf das Erkenntnis in oonwmaoiam an, „daß Heinr. Gottl. ehemals
Freiherr von Warkotsch und Franz Schmidt durch die wider ihren Souverain
geschmiedete Unternehmung, ersterer seines Adels verlustig, beide recht- und
ehrlos werden, und ihr gestimmtes Vermögen, beweglich und unbeweglich, mit
Vorbehalt derer, der Ehckonsortien des ersteren Verbrechers und einem jeden
daran zustehenden erweislichen Anforderungen, dem Fiseo als verwirktes Gut
zu verabfolgen; daß demnächst ersterer lebendig zu viertheilen, der zweite zu¬
förderst zu enthaupten, und sodann der Körper in vier Theile zu theilen, auch
bis zum Erfolg ihrer Habhaftwerdung das Urtheil in Mzis zu vollziehen und
dabei des erstere» Verbrechers Wappen durch den Scharfrichter zu kassiren und
zu zerbrechen." Dieses vom König bestätigte Urteil wurde am 11. Mai 1762
vor dem Oberamtshause auf dem Salzringe, dem heutigen Blücherplatze, in
Breslau auf einem dazu errichteten Schafott an den auf Brettern gemalten
Bildnissen der beiden Verbrecher sowie an dem Wappen des Barons durch
den Scharfrichter vollzogen. Der König, der bekanntlich eine Scheu vor Blnt-
urteilen hatte, mochte im Grunde ganz zufrieden damit sein, daß sich die beiden
Schuldigen der Strafe entzogen hatten. Es wird ihm, als er das Urteil
unterzeichnete, die launige Äußerung zugeschrieben: „Das mag immer geschehen,
denn die Porträts werden vermutlich ebenso wenig taugen, als die Originale
selbst." Die Güter des Barons wurden verkauft, und das aus der Gesamt¬
masse stammende Kapital wurde den Glogauer und den Breslauer Kirchen und
Schulen überwiesen. Der König nahm nichts davon.

Die Öffentlichkeit wurde von dem Staatsverbrechen durch eine, wie es
scheint, amtliche Druckschrift: „Zuverlässige Nachricht über den Hochverrath des


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[0199] Aönig Friedrich der Große und der Baron !Var?otsch solches wird die Zeit geben. Gott sei gelobet vor den Schutz, so er dem König auch in diesem Fall erwiesen! er bewahre ihn ferner und führe ihn . Eichel. endlich mit Gloire aus allen seinen jetzigen Embarras! gez Der Hochverratsprozeß fand, wie der Kabinettsrat Eichel schrieb, in Breslau vor der Obermntsrcgierung mit Beobachtung aller Formen statt. Als Gerichtspersonen waren dabei tätig der Generalfiskal Schuttes, der Kriminalrat Böhm und der Inquisitor Belach. Die Verteidigung des flüchtigen Warkotsch lag in den Händen des Fiskals Gerlach. Die Zeugenvernehmungen belasteten fast allseitig die beiden Schuldigen stark. Der Verteidiger ließ zwar seinem Klienten alle Unterstützung angedeihen, indem er zum Beispiel verschiednemal Handschriften vergleichen ließ und auch Zeugen verdächtigte. Aber er mußte alle seine Bemühungen aufgeben, als ein Brief des Warkotsch an seine Frau aufgefangen und als echt anerkannt wurde. In diesen? Schreiben hieß es: „Mein Kind! Der verfluchte Gedanke, den ich gegen meinen König gefaßt habe, hat mich in das Elend gestürzt. Und wenn ich den höchsten Berg be¬ stiege, kann ich solches nicht übersehe». Lebe wohl! Ich befinde mich an der äußersten Grenze der Türkei, gez. Warkotsch." Am 22. Mürz erstattete der Gerichtshof den aktenmüßigen Bericht und trug auf das Erkenntnis in oonwmaoiam an, „daß Heinr. Gottl. ehemals Freiherr von Warkotsch und Franz Schmidt durch die wider ihren Souverain geschmiedete Unternehmung, ersterer seines Adels verlustig, beide recht- und ehrlos werden, und ihr gestimmtes Vermögen, beweglich und unbeweglich, mit Vorbehalt derer, der Ehckonsortien des ersteren Verbrechers und einem jeden daran zustehenden erweislichen Anforderungen, dem Fiseo als verwirktes Gut zu verabfolgen; daß demnächst ersterer lebendig zu viertheilen, der zweite zu¬ förderst zu enthaupten, und sodann der Körper in vier Theile zu theilen, auch bis zum Erfolg ihrer Habhaftwerdung das Urtheil in Mzis zu vollziehen und dabei des erstere» Verbrechers Wappen durch den Scharfrichter zu kassiren und zu zerbrechen." Dieses vom König bestätigte Urteil wurde am 11. Mai 1762 vor dem Oberamtshause auf dem Salzringe, dem heutigen Blücherplatze, in Breslau auf einem dazu errichteten Schafott an den auf Brettern gemalten Bildnissen der beiden Verbrecher sowie an dem Wappen des Barons durch den Scharfrichter vollzogen. Der König, der bekanntlich eine Scheu vor Blnt- urteilen hatte, mochte im Grunde ganz zufrieden damit sein, daß sich die beiden Schuldigen der Strafe entzogen hatten. Es wird ihm, als er das Urteil unterzeichnete, die launige Äußerung zugeschrieben: „Das mag immer geschehen, denn die Porträts werden vermutlich ebenso wenig taugen, als die Originale selbst." Die Güter des Barons wurden verkauft, und das aus der Gesamt¬ masse stammende Kapital wurde den Glogauer und den Breslauer Kirchen und Schulen überwiesen. Der König nahm nichts davon. Die Öffentlichkeit wurde von dem Staatsverbrechen durch eine, wie es scheint, amtliche Druckschrift: „Zuverlässige Nachricht über den Hochverrath des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301253/199>, abgerufen am 24.07.2024.