Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Sicherung des Kriegszwecks wieder abzubrechen. Gerade die Verherrlichung eng¬ Nun vermag aber Oberst von Deimling die bösen Absichten, die die frei¬ Maßgebliches und Unmaßgebliches Sicherung des Kriegszwecks wieder abzubrechen. Gerade die Verherrlichung eng¬ Nun vermag aber Oberst von Deimling die bösen Absichten, die die frei¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0542" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/300329"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_2132" prev="#ID_2131"> Sicherung des Kriegszwecks wieder abzubrechen. Gerade die Verherrlichung eng¬<lb/> lischer Zustände durch unsre liberale Presse legt den Unterschied recht nahe, der in<lb/> dieser Hinsicht zwischen Phrasen und Tatsachen besteht. Kein englisches Unterhaus<lb/> würde einen Beschluß gefaßt haben wie der Reichstag hinsichtlich dieser Bahn, ganz<lb/> abgesehen davon, daß kein englisches Unterhaus daran denkt, der Regierung für<lb/> solche Zwecke etwas zu versagen oder der Kriegsleitung Vorschriften in Fragen<lb/> zu machen, die sich der parlamentarischen Einsicht völlig entziehen. Wenn ein<lb/> englischer Truppenbefehlshaber in Südafrika die Herstellung dieser Bahn trotz<lb/> Parlamentsbeschluß dennoch beantragt, oder um seine Truppen nicht verhungern<lb/> zu lassen, auf eigne Initiative hin als Feldbahn in Angriff genommen hätte, so<lb/> würde es kein englisches Blatt von Ansehen geben, das ihn wegen „Verfassungs-<lb/> verletznng" oder „Verführung der Regierung zur Verfassuugsverletzung" an den<lb/> Pranger stellte. Im Gegenteil. Der Offizier würde die Anerkennung der öffent¬<lb/> lichen Meinung seines Landes dafür finden, daß er den Mut der Verantwort¬<lb/> lichkeit gehabt habe, so zu handeln, wie es die Notwendigkeit erheischte. Kein<lb/> Befehlshaber kann vor seine Soldaten treten und ihnen sagen: Ja, Kinder, ihr ver¬<lb/> hungert und verdurstet, aber zu Hause das Parlament hat es so beschlossen! Hier<lb/> darf getrost eingeschaltet werden: parlamentarisches Wesen mag Charaktere züchten,<lb/> aber parlamentarisches Unwesen, wie wir es bei uns haben, vernichtet sie. Ein<lb/> Feldzug in Afrika läßt sich überhaupt nicht von Berlin aus dirigieren, so wenig<lb/> wie sich die Kolonien von Berlin aus verwalten lassen. Man rühmt der englischen<lb/> Kolonialpolitik die Selbständigkeit der Gouverneure nach, und bei uns entscheiden<lb/> zufällige Reichstagsmehrheiten über die Erfordernisse eines Feldzugs! Wenn die<lb/> Engländer uns deshalb auslachen, so sind sie im vollsten Recht. Wir werden auch<lb/> in Zukunft noch Männer brauchen, die wie Dort den Mut der Verantwortlichkeit<lb/> von Tauroggen haben; was will dagegen eine Feldbahn besagen!</p><lb/> <p xml:id="ID_2133" next="#ID_2134"> Nun vermag aber Oberst von Deimling die bösen Absichten, die die frei¬<lb/> sinnige Presse ihm zutraut, gar nicht einmal auszuführen, d. h. er kann die Feldbahn<lb/> aus eigner Initiative nicht bauen, weil er draußen kein Material hat. Aus der<lb/> Heimat aber kann es ihm nicht gesandt werden, weil der Reichskanzler selbstverständ¬<lb/> lich einem so bestimmt gefaßten Beschluß des Reichstags nicht zuwiderhandeln will.<lb/> In andern Fällen würde Fürst Bülow vielleicht kein Bedenken getragen haben,<lb/> die nachträgliche Zustimmung des Reichstags für die Feldbahn auf dem Wege der<lb/> Indemnität einzuholen. Aber bei den schweren Mißständen, die sich gerade bei<lb/> der Bekämpfung des südwestafrikanischen Aufstandes angehäuft und zu berechtigten<lb/> Beschwerden des Reichstags Anlaß gegeben haben, ist ein solcher Schritt schlechter¬<lb/> dings ausgeschlossen. Daß der Reichstag an diesen Mißständen zu einem großen<lb/> Teile selbst die Schuld trägt, kann daran nichts ändern. Der Reichskanzler handelt<lb/> verfassungsrechtlich richtig, wenn er die Anträge des Oberst von Deimling bei der<lb/> allgemeinen Sachlage ablehnt, auch wenn sich der Oberst durch Pflicht und Gewissen<lb/> gebunden erachtet, sie zu stellen. Das ist die einfache Sachlage. Es gehört wirk¬<lb/> lich der Doktrinarismus der deutschen linksliberalen, freisinnigen und demokratischen<lb/> Presse dazu, daraus eine „Verfassungsverletzung" oder dergleichen zu machen. Oberst<lb/> von Deimling tat seine Pflicht, indem er die Anträge stellte, der Reichskanzler die<lb/> seinige, als er sie ablehnte. Ob und wieweit die Fortführung der Bekämpfung<lb/> des Aufstandes unter solchen Umständen möglich bleibt, das zu entscheiden ist eben¬<lb/> falls die pflichtmäßig erwägende Obliegenheit des Kommandeurs. Militärisch richtig<lb/> wäre es jedenfalls gewesen, wenn bei Ausbruch des Aufstandes im Süden der<lb/> General von Trotha die ganze Linie Lüderitzbucht-Keetmanshoop sofort als Kriegs¬<lb/> bahn in Angriff genommen hätte; der Feldzug wäre trotzdem billiger geworden,</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0542]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Sicherung des Kriegszwecks wieder abzubrechen. Gerade die Verherrlichung eng¬
lischer Zustände durch unsre liberale Presse legt den Unterschied recht nahe, der in
dieser Hinsicht zwischen Phrasen und Tatsachen besteht. Kein englisches Unterhaus
würde einen Beschluß gefaßt haben wie der Reichstag hinsichtlich dieser Bahn, ganz
abgesehen davon, daß kein englisches Unterhaus daran denkt, der Regierung für
solche Zwecke etwas zu versagen oder der Kriegsleitung Vorschriften in Fragen
zu machen, die sich der parlamentarischen Einsicht völlig entziehen. Wenn ein
englischer Truppenbefehlshaber in Südafrika die Herstellung dieser Bahn trotz
Parlamentsbeschluß dennoch beantragt, oder um seine Truppen nicht verhungern
zu lassen, auf eigne Initiative hin als Feldbahn in Angriff genommen hätte, so
würde es kein englisches Blatt von Ansehen geben, das ihn wegen „Verfassungs-
verletznng" oder „Verführung der Regierung zur Verfassuugsverletzung" an den
Pranger stellte. Im Gegenteil. Der Offizier würde die Anerkennung der öffent¬
lichen Meinung seines Landes dafür finden, daß er den Mut der Verantwort¬
lichkeit gehabt habe, so zu handeln, wie es die Notwendigkeit erheischte. Kein
Befehlshaber kann vor seine Soldaten treten und ihnen sagen: Ja, Kinder, ihr ver¬
hungert und verdurstet, aber zu Hause das Parlament hat es so beschlossen! Hier
darf getrost eingeschaltet werden: parlamentarisches Wesen mag Charaktere züchten,
aber parlamentarisches Unwesen, wie wir es bei uns haben, vernichtet sie. Ein
Feldzug in Afrika läßt sich überhaupt nicht von Berlin aus dirigieren, so wenig
wie sich die Kolonien von Berlin aus verwalten lassen. Man rühmt der englischen
Kolonialpolitik die Selbständigkeit der Gouverneure nach, und bei uns entscheiden
zufällige Reichstagsmehrheiten über die Erfordernisse eines Feldzugs! Wenn die
Engländer uns deshalb auslachen, so sind sie im vollsten Recht. Wir werden auch
in Zukunft noch Männer brauchen, die wie Dort den Mut der Verantwortlichkeit
von Tauroggen haben; was will dagegen eine Feldbahn besagen!
Nun vermag aber Oberst von Deimling die bösen Absichten, die die frei¬
sinnige Presse ihm zutraut, gar nicht einmal auszuführen, d. h. er kann die Feldbahn
aus eigner Initiative nicht bauen, weil er draußen kein Material hat. Aus der
Heimat aber kann es ihm nicht gesandt werden, weil der Reichskanzler selbstverständ¬
lich einem so bestimmt gefaßten Beschluß des Reichstags nicht zuwiderhandeln will.
In andern Fällen würde Fürst Bülow vielleicht kein Bedenken getragen haben,
die nachträgliche Zustimmung des Reichstags für die Feldbahn auf dem Wege der
Indemnität einzuholen. Aber bei den schweren Mißständen, die sich gerade bei
der Bekämpfung des südwestafrikanischen Aufstandes angehäuft und zu berechtigten
Beschwerden des Reichstags Anlaß gegeben haben, ist ein solcher Schritt schlechter¬
dings ausgeschlossen. Daß der Reichstag an diesen Mißständen zu einem großen
Teile selbst die Schuld trägt, kann daran nichts ändern. Der Reichskanzler handelt
verfassungsrechtlich richtig, wenn er die Anträge des Oberst von Deimling bei der
allgemeinen Sachlage ablehnt, auch wenn sich der Oberst durch Pflicht und Gewissen
gebunden erachtet, sie zu stellen. Das ist die einfache Sachlage. Es gehört wirk¬
lich der Doktrinarismus der deutschen linksliberalen, freisinnigen und demokratischen
Presse dazu, daraus eine „Verfassungsverletzung" oder dergleichen zu machen. Oberst
von Deimling tat seine Pflicht, indem er die Anträge stellte, der Reichskanzler die
seinige, als er sie ablehnte. Ob und wieweit die Fortführung der Bekämpfung
des Aufstandes unter solchen Umständen möglich bleibt, das zu entscheiden ist eben¬
falls die pflichtmäßig erwägende Obliegenheit des Kommandeurs. Militärisch richtig
wäre es jedenfalls gewesen, wenn bei Ausbruch des Aufstandes im Süden der
General von Trotha die ganze Linie Lüderitzbucht-Keetmanshoop sofort als Kriegs¬
bahn in Angriff genommen hätte; der Feldzug wäre trotzdem billiger geworden,
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