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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Bei der Neuorganisation des Kolonialamts wird das "Oberkommando der
Schutztruppen" wohl jedenfalls zur Auflösung gelangen. Eine solche Instanz gehört
in das Kriegsministerium und nicht in die Kolonialverwaltung. Die gesamten Schuh¬
truppen, die Offiziere und die europäischen Mannschaften, werden von der Armee
gestellt, die auch die ganze Ausrüstung bis zum letzten Riemen zu liefern hat. Es hat
deshalb keinen rechten Sinn, die Schutztruppe militärisch wie eine fremde Armee
zu behandeln. Die aus dem Heere zur Schutztruppe übertretenden Offiziere sollten
zunächst, vielleicht auf zwei bis drei Jahre, Ä, ig, fünf ihrer bisherigen Truppenteile
gestellt werden. Es bleibt ihnen dadurch eine Art militärischer Heimat mit allen
segensreichen Folgen einer solchen. Diese Heimat finden sie bei den afrikanischen
Trnppenteilen aus dem Grunde nicht, weil diese in kleinen Abteilungen über die
Schutzgebiete zerstreut sind, und der Begriff eines einheitlich geschlossenen Offizier¬
korps dabei in der Praxis völlig in Wegfall kommt. Außerdem scheint es auch
aus vielen andern Gründen nicht zulässig, neben dem Landheer und dem Seeheer
noch ein selbständiges "Kolonialheer" mit einer eignen, militärisch und politisch Ver¬
antwortlicher Spitze aufzustellen. Das Kriegsministerium ist und bleibt die Nähr¬
mutter der Kolonialtruppen, es muß auch die bei diesen auftretenden Offiziere
wieder in die Armee aufnehmen, kurzum, es ist kein logischer Grund erkennbar,
weshalb die in China stehenden Truppen dem Kriegsminister unterstellt bleiben
und von diesem verwaltet werden, während für die afrikanischen Truppen eine neue,
künstliche Spitze geschaffen worden ist, die allenfalls genügte, solange es sich um
wenige hundert Mann handelte. Auch diese wären freilich von jeder Korpsintendantur
besser verwaltet worden. Aber jetzt, wo es sich um eine dauernde, bedeutende
Organisation aller Waffen und Spezialitäten handelt, wo die Organisationen auch
in Ostafrika, Kamerun und Togo in zunehmender, selbstverständlicher Entwicklung
begriffen sind, ist es Zeit, sie hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Ersatz, Aus¬
rüstung, Verpflegung auf die möglichst beste Weise sicherzustellen. Das kann nur
durch Unterordnung unter das Kriegsministerium geschehn, das durch die Ein¬
fügung einer Abteilung für die Kolonialtruppen zu erweitern wäre. Die Be¬
zeichnung "Schutztruppe" sollte dann den Polizeitruppen verbleiben, für die sie
eigentlich erdacht und bestimmt war. Die Truppen in den Kolonien müssen
integrierende Teile des Heeres sein. Die PostVerwaltung hat von vornherein ihre
Stellung so genommen, und der Reichstag hat es gebilligt. Sie ist auch sehr gut
dabei gefahren, der Dienst ebenso. Wären die Truppen in Südafrika mindestens
seit Beginn des Aufstandes und der Hilfsentsendungen sofort dem Kriegsministermm
unterstellt worden, die Sache würde nicht nur ganz anders geklappt haben, sondern
es wären auch sehr große Ersparnisse gemacht worden. Der Kolonialabteilung fehlte
für diese ins Unermeßliche gesteigerte Leistung jede Erfahrung und jede Organisation,
während dem Kriegsministerium die soeben frisch in China gewonnenen Erfahrungen
zu Gebote standen. Mit einer solchen Organisation würden auch die leidigen Ressort¬
schwierigkeiten und Gegensätze beseitigt werden, die bei den südwestafrikanischen An¬
gelegenheiten leider eine nur zu große Rolle gespielt haben. Die Polizeitruppen
mögen als Gendarmerie der Kolonialverwaltung verbleiben, die Feldtruppen mit ihrem
"Z"' technischen Zubehör gehören als Soldaten unter das Kriegsministerium.




Rem brant tgaben.

Kuustverleger und Kunstschriftsteller sind in den letzten
Monaten mannigfach bemüht gewesen, zum dreihundertjährigen Geburtstage des
großen germanischen Künstlers gute neue Reproduktionen, Erläuterungen und Bio¬
graphien anzubieten.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Bei der Neuorganisation des Kolonialamts wird das „Oberkommando der
Schutztruppen" wohl jedenfalls zur Auflösung gelangen. Eine solche Instanz gehört
in das Kriegsministerium und nicht in die Kolonialverwaltung. Die gesamten Schuh¬
truppen, die Offiziere und die europäischen Mannschaften, werden von der Armee
gestellt, die auch die ganze Ausrüstung bis zum letzten Riemen zu liefern hat. Es hat
deshalb keinen rechten Sinn, die Schutztruppe militärisch wie eine fremde Armee
zu behandeln. Die aus dem Heere zur Schutztruppe übertretenden Offiziere sollten
zunächst, vielleicht auf zwei bis drei Jahre, Ä, ig, fünf ihrer bisherigen Truppenteile
gestellt werden. Es bleibt ihnen dadurch eine Art militärischer Heimat mit allen
segensreichen Folgen einer solchen. Diese Heimat finden sie bei den afrikanischen
Trnppenteilen aus dem Grunde nicht, weil diese in kleinen Abteilungen über die
Schutzgebiete zerstreut sind, und der Begriff eines einheitlich geschlossenen Offizier¬
korps dabei in der Praxis völlig in Wegfall kommt. Außerdem scheint es auch
aus vielen andern Gründen nicht zulässig, neben dem Landheer und dem Seeheer
noch ein selbständiges „Kolonialheer" mit einer eignen, militärisch und politisch Ver¬
antwortlicher Spitze aufzustellen. Das Kriegsministerium ist und bleibt die Nähr¬
mutter der Kolonialtruppen, es muß auch die bei diesen auftretenden Offiziere
wieder in die Armee aufnehmen, kurzum, es ist kein logischer Grund erkennbar,
weshalb die in China stehenden Truppen dem Kriegsminister unterstellt bleiben
und von diesem verwaltet werden, während für die afrikanischen Truppen eine neue,
künstliche Spitze geschaffen worden ist, die allenfalls genügte, solange es sich um
wenige hundert Mann handelte. Auch diese wären freilich von jeder Korpsintendantur
besser verwaltet worden. Aber jetzt, wo es sich um eine dauernde, bedeutende
Organisation aller Waffen und Spezialitäten handelt, wo die Organisationen auch
in Ostafrika, Kamerun und Togo in zunehmender, selbstverständlicher Entwicklung
begriffen sind, ist es Zeit, sie hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Ersatz, Aus¬
rüstung, Verpflegung auf die möglichst beste Weise sicherzustellen. Das kann nur
durch Unterordnung unter das Kriegsministerium geschehn, das durch die Ein¬
fügung einer Abteilung für die Kolonialtruppen zu erweitern wäre. Die Be¬
zeichnung „Schutztruppe" sollte dann den Polizeitruppen verbleiben, für die sie
eigentlich erdacht und bestimmt war. Die Truppen in den Kolonien müssen
integrierende Teile des Heeres sein. Die PostVerwaltung hat von vornherein ihre
Stellung so genommen, und der Reichstag hat es gebilligt. Sie ist auch sehr gut
dabei gefahren, der Dienst ebenso. Wären die Truppen in Südafrika mindestens
seit Beginn des Aufstandes und der Hilfsentsendungen sofort dem Kriegsministermm
unterstellt worden, die Sache würde nicht nur ganz anders geklappt haben, sondern
es wären auch sehr große Ersparnisse gemacht worden. Der Kolonialabteilung fehlte
für diese ins Unermeßliche gesteigerte Leistung jede Erfahrung und jede Organisation,
während dem Kriegsministerium die soeben frisch in China gewonnenen Erfahrungen
zu Gebote standen. Mit einer solchen Organisation würden auch die leidigen Ressort¬
schwierigkeiten und Gegensätze beseitigt werden, die bei den südwestafrikanischen An¬
gelegenheiten leider eine nur zu große Rolle gespielt haben. Die Polizeitruppen
mögen als Gendarmerie der Kolonialverwaltung verbleiben, die Feldtruppen mit ihrem
»Z»' technischen Zubehör gehören als Soldaten unter das Kriegsministerium.




Rem brant tgaben.

Kuustverleger und Kunstschriftsteller sind in den letzten
Monaten mannigfach bemüht gewesen, zum dreihundertjährigen Geburtstage des
großen germanischen Künstlers gute neue Reproduktionen, Erläuterungen und Bio¬
graphien anzubieten.


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[0122] Maßgebliches und Unmaßgebliches Bei der Neuorganisation des Kolonialamts wird das „Oberkommando der Schutztruppen" wohl jedenfalls zur Auflösung gelangen. Eine solche Instanz gehört in das Kriegsministerium und nicht in die Kolonialverwaltung. Die gesamten Schuh¬ truppen, die Offiziere und die europäischen Mannschaften, werden von der Armee gestellt, die auch die ganze Ausrüstung bis zum letzten Riemen zu liefern hat. Es hat deshalb keinen rechten Sinn, die Schutztruppe militärisch wie eine fremde Armee zu behandeln. Die aus dem Heere zur Schutztruppe übertretenden Offiziere sollten zunächst, vielleicht auf zwei bis drei Jahre, Ä, ig, fünf ihrer bisherigen Truppenteile gestellt werden. Es bleibt ihnen dadurch eine Art militärischer Heimat mit allen segensreichen Folgen einer solchen. Diese Heimat finden sie bei den afrikanischen Trnppenteilen aus dem Grunde nicht, weil diese in kleinen Abteilungen über die Schutzgebiete zerstreut sind, und der Begriff eines einheitlich geschlossenen Offizier¬ korps dabei in der Praxis völlig in Wegfall kommt. Außerdem scheint es auch aus vielen andern Gründen nicht zulässig, neben dem Landheer und dem Seeheer noch ein selbständiges „Kolonialheer" mit einer eignen, militärisch und politisch Ver¬ antwortlicher Spitze aufzustellen. Das Kriegsministerium ist und bleibt die Nähr¬ mutter der Kolonialtruppen, es muß auch die bei diesen auftretenden Offiziere wieder in die Armee aufnehmen, kurzum, es ist kein logischer Grund erkennbar, weshalb die in China stehenden Truppen dem Kriegsminister unterstellt bleiben und von diesem verwaltet werden, während für die afrikanischen Truppen eine neue, künstliche Spitze geschaffen worden ist, die allenfalls genügte, solange es sich um wenige hundert Mann handelte. Auch diese wären freilich von jeder Korpsintendantur besser verwaltet worden. Aber jetzt, wo es sich um eine dauernde, bedeutende Organisation aller Waffen und Spezialitäten handelt, wo die Organisationen auch in Ostafrika, Kamerun und Togo in zunehmender, selbstverständlicher Entwicklung begriffen sind, ist es Zeit, sie hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Ersatz, Aus¬ rüstung, Verpflegung auf die möglichst beste Weise sicherzustellen. Das kann nur durch Unterordnung unter das Kriegsministerium geschehn, das durch die Ein¬ fügung einer Abteilung für die Kolonialtruppen zu erweitern wäre. Die Be¬ zeichnung „Schutztruppe" sollte dann den Polizeitruppen verbleiben, für die sie eigentlich erdacht und bestimmt war. Die Truppen in den Kolonien müssen integrierende Teile des Heeres sein. Die PostVerwaltung hat von vornherein ihre Stellung so genommen, und der Reichstag hat es gebilligt. Sie ist auch sehr gut dabei gefahren, der Dienst ebenso. Wären die Truppen in Südafrika mindestens seit Beginn des Aufstandes und der Hilfsentsendungen sofort dem Kriegsministermm unterstellt worden, die Sache würde nicht nur ganz anders geklappt haben, sondern es wären auch sehr große Ersparnisse gemacht worden. Der Kolonialabteilung fehlte für diese ins Unermeßliche gesteigerte Leistung jede Erfahrung und jede Organisation, während dem Kriegsministerium die soeben frisch in China gewonnenen Erfahrungen zu Gebote standen. Mit einer solchen Organisation würden auch die leidigen Ressort¬ schwierigkeiten und Gegensätze beseitigt werden, die bei den südwestafrikanischen An¬ gelegenheiten leider eine nur zu große Rolle gespielt haben. Die Polizeitruppen mögen als Gendarmerie der Kolonialverwaltung verbleiben, die Feldtruppen mit ihrem »Z»' technischen Zubehör gehören als Soldaten unter das Kriegsministerium. Rem brant tgaben. Kuustverleger und Kunstschriftsteller sind in den letzten Monaten mannigfach bemüht gewesen, zum dreihundertjährigen Geburtstage des großen germanischen Künstlers gute neue Reproduktionen, Erläuterungen und Bio¬ graphien anzubieten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/122>, abgerufen am 27.12.2024.