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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Lar Francisco und die deutschen Feueroersicherer

mens auch im großen erwarten zu sollen. Steckt jemand seine glühende
Zigarre in die Tasche und brennt sich dadurch ein Loch in den Überzieher, so
erwartet er selbstverständlich von der Kulanz der Gesellschaft, daß sie den
Schaden prompt reguliert und den Betrag zur Anschaffung eines neuen Über¬
ziehers an Stelle des abgetragnen herausrückt, und in der Regel tut das die
Gesellschaft auch, gezwungen durch eine infolge der nicht immer lautern Kon¬
kurrenz eingerissenen Unsitte, obwohl sie nach den Versicherungsbedingungen
zweifellos nicht dazu verpflichtet ist. Warum sollten sich die Gesellschaften
nun, wo es sich um viele Millionen handelt, an die Versicherungsbedmgungen
halten? Diesem Gedankengang entsprach die Nachricht, die mit den ersten
Telegrammen über die Katastrophe aus San Francisco herüberkam, daß näm¬
lich eine größere Anzahl von Gesellschaften die gemeinschaftliche Erklärung ab¬
gegeben hätten, im vorliegenden Falle die Erdbebenklausel nicht zur Anwendung
zu bringen. Diese Mitteilung fand Glauben, obwohl sie den Stempel der
Erfindung an der Stirn trug. Daß einige Gesellschaftsvertreter die aufge¬
regten Unglücklichen durch eine ähnliche Erklärung zu beruhigen versucht haben,
ist sehr wohl möglich; daß maßgebende Gesellschaftsorgane noch während des
Brandes, also ohne die Tragweite ihrer Entschließungen auch nur annähernd
ermessen zu können, eine bindende Erklärung abgegeben haben sollen, durch die
sie den Ruin der ihnen anvertrauten Interessen herbeiführen konnten, halte ich
sogar bei amerikanischen Gesellschaften -- oder soll ich sagen, bei diesen erst
recht? -- für absolut ausgeschlossen. Das Dementi ließ auch nicht lange auf
sich warten; schon am 23. April wurde getadelt, daß eine Vereinigung von
Gesellschaftsvertretern erklärt habe, die Gesellschaften litten keineswegs an Geld¬
überfluß und würden nur die Schäden bezahlen, zu deren Bezahlung sie ver¬
pflichtet seien. Obwohl diese Erklärung durchaus korrekt war, hätte sie unter
normalen Umständen doch die größte Entrüstung erregt. Was, die Versicherungs¬
gesellschaften bestehn auf der Einhaltung ihrer Versicherungsverträge und wollen
darum nur zahlen, was sie wirklich schuldig sind? Das ist ja eine empörende
Ruchlosigkeit! Wozu bezahlt man denn seine Prämien? Diesen sonst bei uns
in Deutschland üblichen Schrei der Entrüstung hielt diesesmcil die durch über¬
triebne Zeitungsnachrichten hervorgerufn e Besorgnis zurück, daß durch die ge¬
waltigen Entschüdigungsbeträge die Existenz der beteiligte": deutschen Gesell¬
schaften in Frage gestellt werden könnte. Man erwog, ob die Gesellschaften,
denen man an sich das Gerupftwerden von Herzen gönnte, nach so starkem
Aderlaß auch den einheimischen Verpflichtungen noch würden nachkommen
können. Hierbei stellte sich heraus, daß über die Verpflichtungen und die
Leistungsfähigkeit der Gesellschaften eine große Unklarheit herrscht, sodaß es
sich wohl lohnt, den durch die traurigen Ereignisse von San Francisco ange¬
regten Gedankengängen ein wenig nachzugehn.

Zunächst wäre die Frage aufzuwerfen, ob die Gesellschaften denn recht
daran tun, eine solche Ansnahme von der Schadenersatzpflicht in ihre Police¬
bedingungen aufzunehmen. Jeder Einsichtige wird diese Frage sozusagen auf
den ersten Blick bejahen. Wir nehmen eine Versicherung, um uns gegen die
nachteiligen Folgen von Zufällen zu schützen; aber die Versicherung ist nur
denkbar und nur ausführbar, weil sich auch der Zufall, wie die Erfahrung


Lar Francisco und die deutschen Feueroersicherer

mens auch im großen erwarten zu sollen. Steckt jemand seine glühende
Zigarre in die Tasche und brennt sich dadurch ein Loch in den Überzieher, so
erwartet er selbstverständlich von der Kulanz der Gesellschaft, daß sie den
Schaden prompt reguliert und den Betrag zur Anschaffung eines neuen Über¬
ziehers an Stelle des abgetragnen herausrückt, und in der Regel tut das die
Gesellschaft auch, gezwungen durch eine infolge der nicht immer lautern Kon¬
kurrenz eingerissenen Unsitte, obwohl sie nach den Versicherungsbedingungen
zweifellos nicht dazu verpflichtet ist. Warum sollten sich die Gesellschaften
nun, wo es sich um viele Millionen handelt, an die Versicherungsbedmgungen
halten? Diesem Gedankengang entsprach die Nachricht, die mit den ersten
Telegrammen über die Katastrophe aus San Francisco herüberkam, daß näm¬
lich eine größere Anzahl von Gesellschaften die gemeinschaftliche Erklärung ab¬
gegeben hätten, im vorliegenden Falle die Erdbebenklausel nicht zur Anwendung
zu bringen. Diese Mitteilung fand Glauben, obwohl sie den Stempel der
Erfindung an der Stirn trug. Daß einige Gesellschaftsvertreter die aufge¬
regten Unglücklichen durch eine ähnliche Erklärung zu beruhigen versucht haben,
ist sehr wohl möglich; daß maßgebende Gesellschaftsorgane noch während des
Brandes, also ohne die Tragweite ihrer Entschließungen auch nur annähernd
ermessen zu können, eine bindende Erklärung abgegeben haben sollen, durch die
sie den Ruin der ihnen anvertrauten Interessen herbeiführen konnten, halte ich
sogar bei amerikanischen Gesellschaften — oder soll ich sagen, bei diesen erst
recht? — für absolut ausgeschlossen. Das Dementi ließ auch nicht lange auf
sich warten; schon am 23. April wurde getadelt, daß eine Vereinigung von
Gesellschaftsvertretern erklärt habe, die Gesellschaften litten keineswegs an Geld¬
überfluß und würden nur die Schäden bezahlen, zu deren Bezahlung sie ver¬
pflichtet seien. Obwohl diese Erklärung durchaus korrekt war, hätte sie unter
normalen Umständen doch die größte Entrüstung erregt. Was, die Versicherungs¬
gesellschaften bestehn auf der Einhaltung ihrer Versicherungsverträge und wollen
darum nur zahlen, was sie wirklich schuldig sind? Das ist ja eine empörende
Ruchlosigkeit! Wozu bezahlt man denn seine Prämien? Diesen sonst bei uns
in Deutschland üblichen Schrei der Entrüstung hielt diesesmcil die durch über¬
triebne Zeitungsnachrichten hervorgerufn e Besorgnis zurück, daß durch die ge¬
waltigen Entschüdigungsbeträge die Existenz der beteiligte»: deutschen Gesell¬
schaften in Frage gestellt werden könnte. Man erwog, ob die Gesellschaften,
denen man an sich das Gerupftwerden von Herzen gönnte, nach so starkem
Aderlaß auch den einheimischen Verpflichtungen noch würden nachkommen
können. Hierbei stellte sich heraus, daß über die Verpflichtungen und die
Leistungsfähigkeit der Gesellschaften eine große Unklarheit herrscht, sodaß es
sich wohl lohnt, den durch die traurigen Ereignisse von San Francisco ange¬
regten Gedankengängen ein wenig nachzugehn.

Zunächst wäre die Frage aufzuwerfen, ob die Gesellschaften denn recht
daran tun, eine solche Ansnahme von der Schadenersatzpflicht in ihre Police¬
bedingungen aufzunehmen. Jeder Einsichtige wird diese Frage sozusagen auf
den ersten Blick bejahen. Wir nehmen eine Versicherung, um uns gegen die
nachteiligen Folgen von Zufällen zu schützen; aber die Versicherung ist nur
denkbar und nur ausführbar, weil sich auch der Zufall, wie die Erfahrung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/636>, abgerufen am 24.07.2024.