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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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international gedeckten Stellung, in der es Frankreich nicht mehr allein gegen¬
über blieb, und wodurch die Situation den Charakter eines ausschließlich deutsch-
französischen Gegensatzes mit seinen bedrohlichen Schärfen verlor.

Da das Konferenzresnltat vorliegt, hat es eigentlich keinen praktischen
Zweck mehr, vor der breiten Öffentlichkeit darüber zu streiten, ob die Konferenz
eine Rechtsbasis hatte oder nicht. Auch wenn, wie von der französischen Seite
behauptet wird, und wie neuerdings auch ein deutscher Rechtsgelehrter in einer
Berliner Zeitung ausgeführt hat, der Artikel 17 der Konvention von 1880, auf
den sich der Reichskanzler bei seiner ganzen Aktion im wesentlichen gestützt hat,
wirklich nnr der Schutzfrage in Marokko, also gewissermaßen Privatinteressen
gegolten hätte, so bleibt doch der Umstand entscheidend, daß schließlich die sämt¬
lichen Signatarmächte von 1830 der deutschen Anschauung beitraten, weil so
weitgehende "Reformen," wie sie Frankreich unter seinem ausschließlichen Einfluß
in Marokko einzuführen gedachte, die Interessen aller andern Nationen be¬
rührten. Indem schließlich alle Signatarmächte, einschließlich Frankreich, zur
Konferenz gingen, haben sie die Berechtigung der deutschen Argumentation mehr
oder minder vollständig anerkannt. Aber auch wer behaupten will, daß der
deutschen Interpretation des Artikels 17 eine weitgehende und fast gewaltsame
Kasuistik zugrunde liege, wird immer die Tatsache zugeben müssen, daß Frank¬
reich den Plan hatte, die Umgestaltung Marokkos in einer Weise in die Hand
zu nehmen, die über kurz oder lang zu der beabsichtigten Einverleibung führen
mußte, und die sogar in der Konvention mit England die "offne Tür" nur für
dreißig Jahre vorsah. Dadurch, daß Marokko wiederholt Gegenstand inter¬
nationaler Konferenzen gewesen war, war aber das internationale Interesse an
Marokko allseitig anerkannt, und nicht nur Deutschland, sondern jede andre
Signatarmacht Hütte das Recht gehabt, zu verlangen, daß die französischen
Refvrmvorschlüge vor das Forum einer Konferenz gezogen würden.

Sobald das Konferenzprotokoll authentisch vorliegt, wird es eine inter¬
essante Beschäftigung sein, die französisch-englischen Abmachungen mit diesen
neuen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Freilich wird das Bild nicht
vollständig, solange man außer der französisch-spanischen Konvention nicht auch
noch die geheimen Abmachungen Frankreichs mit Spanien und Italien mit in
Betracht ziehn kann. Diese beiden zuletzt genannten sind es, die auf das
Gesamtbild der europäischen Lage nach Abschluß der Konferenz unwillkürlich
einen Einfluß üben. In Frankreich wird selbstverständlich die Neigung bestehn
bleiben, die Konferenzbestimmuugen, die ja zum Teil recht dehnbar sind, den
alten Interessen und Bestrebungen Frankreichs anzupassen, die ohne Zweifel
unvermindert fortdauern. Demgemäß werden auch Italien und Spanien nicht
umhin können, ans Grund ihrer Abmachungen diese französische Begehrlichkeit zum
mindesten innerhalb des Nahmens der Konferenzbeschlüsse weiter zu unterstützen
und auch bei deren Überschreitung solange wie möglich an der Seite Frank¬
reichs zu bleiben. Da sodann Frankreich auch ferner zum mindesten auf die
diplomatische Unterstützung Englands und Rußlands zählen kann, wobei die
künftige russische Volksvertretung als eine nicht unwichtige treibende Kraft in
der deutschfeindlichen Richtung in Betracht kommen wird, so bleibt im großen


Grenzboten 1t 1S06 6
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international gedeckten Stellung, in der es Frankreich nicht mehr allein gegen¬
über blieb, und wodurch die Situation den Charakter eines ausschließlich deutsch-
französischen Gegensatzes mit seinen bedrohlichen Schärfen verlor.

Da das Konferenzresnltat vorliegt, hat es eigentlich keinen praktischen
Zweck mehr, vor der breiten Öffentlichkeit darüber zu streiten, ob die Konferenz
eine Rechtsbasis hatte oder nicht. Auch wenn, wie von der französischen Seite
behauptet wird, und wie neuerdings auch ein deutscher Rechtsgelehrter in einer
Berliner Zeitung ausgeführt hat, der Artikel 17 der Konvention von 1880, auf
den sich der Reichskanzler bei seiner ganzen Aktion im wesentlichen gestützt hat,
wirklich nnr der Schutzfrage in Marokko, also gewissermaßen Privatinteressen
gegolten hätte, so bleibt doch der Umstand entscheidend, daß schließlich die sämt¬
lichen Signatarmächte von 1830 der deutschen Anschauung beitraten, weil so
weitgehende „Reformen," wie sie Frankreich unter seinem ausschließlichen Einfluß
in Marokko einzuführen gedachte, die Interessen aller andern Nationen be¬
rührten. Indem schließlich alle Signatarmächte, einschließlich Frankreich, zur
Konferenz gingen, haben sie die Berechtigung der deutschen Argumentation mehr
oder minder vollständig anerkannt. Aber auch wer behaupten will, daß der
deutschen Interpretation des Artikels 17 eine weitgehende und fast gewaltsame
Kasuistik zugrunde liege, wird immer die Tatsache zugeben müssen, daß Frank¬
reich den Plan hatte, die Umgestaltung Marokkos in einer Weise in die Hand
zu nehmen, die über kurz oder lang zu der beabsichtigten Einverleibung führen
mußte, und die sogar in der Konvention mit England die „offne Tür" nur für
dreißig Jahre vorsah. Dadurch, daß Marokko wiederholt Gegenstand inter¬
nationaler Konferenzen gewesen war, war aber das internationale Interesse an
Marokko allseitig anerkannt, und nicht nur Deutschland, sondern jede andre
Signatarmacht Hütte das Recht gehabt, zu verlangen, daß die französischen
Refvrmvorschlüge vor das Forum einer Konferenz gezogen würden.

Sobald das Konferenzprotokoll authentisch vorliegt, wird es eine inter¬
essante Beschäftigung sein, die französisch-englischen Abmachungen mit diesen
neuen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Freilich wird das Bild nicht
vollständig, solange man außer der französisch-spanischen Konvention nicht auch
noch die geheimen Abmachungen Frankreichs mit Spanien und Italien mit in
Betracht ziehn kann. Diese beiden zuletzt genannten sind es, die auf das
Gesamtbild der europäischen Lage nach Abschluß der Konferenz unwillkürlich
einen Einfluß üben. In Frankreich wird selbstverständlich die Neigung bestehn
bleiben, die Konferenzbestimmuugen, die ja zum Teil recht dehnbar sind, den
alten Interessen und Bestrebungen Frankreichs anzupassen, die ohne Zweifel
unvermindert fortdauern. Demgemäß werden auch Italien und Spanien nicht
umhin können, ans Grund ihrer Abmachungen diese französische Begehrlichkeit zum
mindesten innerhalb des Nahmens der Konferenzbeschlüsse weiter zu unterstützen
und auch bei deren Überschreitung solange wie möglich an der Seite Frank¬
reichs zu bleiben. Da sodann Frankreich auch ferner zum mindesten auf die
diplomatische Unterstützung Englands und Rußlands zählen kann, wobei die
künftige russische Volksvertretung als eine nicht unwichtige treibende Kraft in
der deutschfeindlichen Richtung in Betracht kommen wird, so bleibt im großen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/43>, abgerufen am 24.07.2024.