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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Die Deutschen in Österreich und die lvahlrechtsfrage

Zustände die Zahl der Sozialdemokraten in der anspruchsvollern deutschen Be¬
völkerung viel stärker anschwellen lassen als bei den weniger kultivierten und
deshalb anspruchsloser" Slawen.

Faßt man alle diese Erwägungen zusammen, so ergibt sich, daß die ge¬
plante Reform des österreichischen Reichsratswahlrechts die innerpolitischen Zu-
stände des Staats nicht bessern, sondern verschlechtern, daß sie aber auch die
Interessen des Deutschtums aufs empfindlichste schädigen würde.

Allerdings ist kaum anzunehmen, daß sich die von oben begünstigte Be¬
wegung zugunsten des allgemeinen, gleichen Wahlrechts werde zum Stillstand
bringen lassen, aber vom staatlichen sowie vom deutschen nationalen Stand-
Punkt aus kann diesem Experiment nur dann zugestimmt werden, wenn zugleich
Vorsorge getroffen wird, daß die wirkliche Ursache der österreichischen Krise, das
heißt jene Bestimmungen der Verfassung beseitigt werden, die die Regelung der
Nationalitätenfrage dem Reichsrat überantworten.

So notwendig es ist, daß in einem vielsprachigen Reiche ein Verständigungs¬
mittel besteht, um so klarer ist es, daß diese Verständigungssprache in Österreich
nur die deutsche Sprache sein kann, ebenso selbstverständlich ist es aber auch,
daß die öffentlichen Behörden in der Sprache des Volksstammes zu amtieren
habe, den zu verwalten sie bestimmt sind. Im Verkehr mit den Parteien und
in ihren inneramtlichen Maßnahmen werden also die staatlichen Behörden je
nach der nationalen Schichtung ihrer Verwaltungsbezirke einsprachig oder doppel¬
sprachig sein müssen, in dem Verkehr mit den Zentralbehörden sich aber der
deutschen Sprache zu bedienen haben. Diese Bestimmung wäre dem Para¬
graphen 19 der Staatsgrundgesetze (nationale Gleichberechtigung) einzufügen,
und ebenso die weitere, daß alle nationalen Angelegenheiten, vor allem die der
Schule, in den Kreis der nationalen Selbstverwaltung fallen. Jedem Volks¬
stamme muß das Recht gewahrt werden, für seinen Kulturfortschritt zu sorgen,
aber auch die Aufbringung der Mittel hierzu muß seine Sache bleiben. Wird in
allen gemischtsprachigen Kronlündern die nationale Abgrenzung der Verwaltungs¬
bezirke durchgeführt, dann wird damit auch die Form gegeben sein, in der sich die
nationale Selbstverwaltung betätigen kann. Die Organisation des öffentlichen
Unterrichts bliebe zwar der Reichsgesetzgebung vorbehalten, Sache eines jeden
Volksstammes wäre es jedoch, in seinem Bezirke die Durchführung dieser reichs¬
gesetzlichen Bestimmungen zu übernehme", die Errichtung fremdsprachiger Schulen
zu verhindern und eigne Schulen zu errichten, wogegen er aber auch die Kosten
des gesamten nationalen Schulwesens zu übernehmen hätte. Würden auf die Weise
die Sprachenfrage und die Schulfrage geordnet, dann würde der Reichsrat so
ziemlich von allen den nationalen Querelen entlastet sein, die ihn heute zur
Ohnmacht verurteilen, dann wären auch die Gefahren für die Deutschen beseitigt,
die ihnen sonst von jeder Erweiterung des Wahlrechts drohen.

Heute, wo durch den national-zentralistischen Charakter der Verfassung die
Nationalität nahezu allein Parteien und Majoritäten bildet, besteht für die
Deutschen nicht die Möglichkeit einer Koalition mit der einen oder der andern
nichtdeutschen Partei ohne Preisgebung ihrer nationalen Interessen. Alle solche
Versuche in den letzten anderthalb Jahrzehnten sind gescheitert und haben für


Die Deutschen in Österreich und die lvahlrechtsfrage

Zustände die Zahl der Sozialdemokraten in der anspruchsvollern deutschen Be¬
völkerung viel stärker anschwellen lassen als bei den weniger kultivierten und
deshalb anspruchsloser» Slawen.

Faßt man alle diese Erwägungen zusammen, so ergibt sich, daß die ge¬
plante Reform des österreichischen Reichsratswahlrechts die innerpolitischen Zu-
stände des Staats nicht bessern, sondern verschlechtern, daß sie aber auch die
Interessen des Deutschtums aufs empfindlichste schädigen würde.

Allerdings ist kaum anzunehmen, daß sich die von oben begünstigte Be¬
wegung zugunsten des allgemeinen, gleichen Wahlrechts werde zum Stillstand
bringen lassen, aber vom staatlichen sowie vom deutschen nationalen Stand-
Punkt aus kann diesem Experiment nur dann zugestimmt werden, wenn zugleich
Vorsorge getroffen wird, daß die wirkliche Ursache der österreichischen Krise, das
heißt jene Bestimmungen der Verfassung beseitigt werden, die die Regelung der
Nationalitätenfrage dem Reichsrat überantworten.

So notwendig es ist, daß in einem vielsprachigen Reiche ein Verständigungs¬
mittel besteht, um so klarer ist es, daß diese Verständigungssprache in Österreich
nur die deutsche Sprache sein kann, ebenso selbstverständlich ist es aber auch,
daß die öffentlichen Behörden in der Sprache des Volksstammes zu amtieren
habe, den zu verwalten sie bestimmt sind. Im Verkehr mit den Parteien und
in ihren inneramtlichen Maßnahmen werden also die staatlichen Behörden je
nach der nationalen Schichtung ihrer Verwaltungsbezirke einsprachig oder doppel¬
sprachig sein müssen, in dem Verkehr mit den Zentralbehörden sich aber der
deutschen Sprache zu bedienen haben. Diese Bestimmung wäre dem Para¬
graphen 19 der Staatsgrundgesetze (nationale Gleichberechtigung) einzufügen,
und ebenso die weitere, daß alle nationalen Angelegenheiten, vor allem die der
Schule, in den Kreis der nationalen Selbstverwaltung fallen. Jedem Volks¬
stamme muß das Recht gewahrt werden, für seinen Kulturfortschritt zu sorgen,
aber auch die Aufbringung der Mittel hierzu muß seine Sache bleiben. Wird in
allen gemischtsprachigen Kronlündern die nationale Abgrenzung der Verwaltungs¬
bezirke durchgeführt, dann wird damit auch die Form gegeben sein, in der sich die
nationale Selbstverwaltung betätigen kann. Die Organisation des öffentlichen
Unterrichts bliebe zwar der Reichsgesetzgebung vorbehalten, Sache eines jeden
Volksstammes wäre es jedoch, in seinem Bezirke die Durchführung dieser reichs¬
gesetzlichen Bestimmungen zu übernehme», die Errichtung fremdsprachiger Schulen
zu verhindern und eigne Schulen zu errichten, wogegen er aber auch die Kosten
des gesamten nationalen Schulwesens zu übernehmen hätte. Würden auf die Weise
die Sprachenfrage und die Schulfrage geordnet, dann würde der Reichsrat so
ziemlich von allen den nationalen Querelen entlastet sein, die ihn heute zur
Ohnmacht verurteilen, dann wären auch die Gefahren für die Deutschen beseitigt,
die ihnen sonst von jeder Erweiterung des Wahlrechts drohen.

Heute, wo durch den national-zentralistischen Charakter der Verfassung die
Nationalität nahezu allein Parteien und Majoritäten bildet, besteht für die
Deutschen nicht die Möglichkeit einer Koalition mit der einen oder der andern
nichtdeutschen Partei ohne Preisgebung ihrer nationalen Interessen. Alle solche
Versuche in den letzten anderthalb Jahrzehnten sind gescheitert und haben für


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[0423] Die Deutschen in Österreich und die lvahlrechtsfrage Zustände die Zahl der Sozialdemokraten in der anspruchsvollern deutschen Be¬ völkerung viel stärker anschwellen lassen als bei den weniger kultivierten und deshalb anspruchsloser» Slawen. Faßt man alle diese Erwägungen zusammen, so ergibt sich, daß die ge¬ plante Reform des österreichischen Reichsratswahlrechts die innerpolitischen Zu- stände des Staats nicht bessern, sondern verschlechtern, daß sie aber auch die Interessen des Deutschtums aufs empfindlichste schädigen würde. Allerdings ist kaum anzunehmen, daß sich die von oben begünstigte Be¬ wegung zugunsten des allgemeinen, gleichen Wahlrechts werde zum Stillstand bringen lassen, aber vom staatlichen sowie vom deutschen nationalen Stand- Punkt aus kann diesem Experiment nur dann zugestimmt werden, wenn zugleich Vorsorge getroffen wird, daß die wirkliche Ursache der österreichischen Krise, das heißt jene Bestimmungen der Verfassung beseitigt werden, die die Regelung der Nationalitätenfrage dem Reichsrat überantworten. So notwendig es ist, daß in einem vielsprachigen Reiche ein Verständigungs¬ mittel besteht, um so klarer ist es, daß diese Verständigungssprache in Österreich nur die deutsche Sprache sein kann, ebenso selbstverständlich ist es aber auch, daß die öffentlichen Behörden in der Sprache des Volksstammes zu amtieren habe, den zu verwalten sie bestimmt sind. Im Verkehr mit den Parteien und in ihren inneramtlichen Maßnahmen werden also die staatlichen Behörden je nach der nationalen Schichtung ihrer Verwaltungsbezirke einsprachig oder doppel¬ sprachig sein müssen, in dem Verkehr mit den Zentralbehörden sich aber der deutschen Sprache zu bedienen haben. Diese Bestimmung wäre dem Para¬ graphen 19 der Staatsgrundgesetze (nationale Gleichberechtigung) einzufügen, und ebenso die weitere, daß alle nationalen Angelegenheiten, vor allem die der Schule, in den Kreis der nationalen Selbstverwaltung fallen. Jedem Volks¬ stamme muß das Recht gewahrt werden, für seinen Kulturfortschritt zu sorgen, aber auch die Aufbringung der Mittel hierzu muß seine Sache bleiben. Wird in allen gemischtsprachigen Kronlündern die nationale Abgrenzung der Verwaltungs¬ bezirke durchgeführt, dann wird damit auch die Form gegeben sein, in der sich die nationale Selbstverwaltung betätigen kann. Die Organisation des öffentlichen Unterrichts bliebe zwar der Reichsgesetzgebung vorbehalten, Sache eines jeden Volksstammes wäre es jedoch, in seinem Bezirke die Durchführung dieser reichs¬ gesetzlichen Bestimmungen zu übernehme», die Errichtung fremdsprachiger Schulen zu verhindern und eigne Schulen zu errichten, wogegen er aber auch die Kosten des gesamten nationalen Schulwesens zu übernehmen hätte. Würden auf die Weise die Sprachenfrage und die Schulfrage geordnet, dann würde der Reichsrat so ziemlich von allen den nationalen Querelen entlastet sein, die ihn heute zur Ohnmacht verurteilen, dann wären auch die Gefahren für die Deutschen beseitigt, die ihnen sonst von jeder Erweiterung des Wahlrechts drohen. Heute, wo durch den national-zentralistischen Charakter der Verfassung die Nationalität nahezu allein Parteien und Majoritäten bildet, besteht für die Deutschen nicht die Möglichkeit einer Koalition mit der einen oder der andern nichtdeutschen Partei ohne Preisgebung ihrer nationalen Interessen. Alle solche Versuche in den letzten anderthalb Jahrzehnten sind gescheitert und haben für

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/423>, abgerufen am 04.07.2024.