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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Die Deutschen in (Österreich und die Wahlrechtsfrage

immer taube Ohren, nicht nur weil er das Gefährliche eines solchen Experiments
für die Deutschen, also für die kräftigsten Träger des Staatsgedankens erkannte,
sondern auch der Überzeugung war, daß die Einführung des allgemeinen, gleichen
Wahlrechts die Verhältnisse im Parlament uicht vereinfachen, sondern noch mehr
verwirren würde. Es ist möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß die Abneigung
Koerbers gegen die Pläne derer, die eine radikale Wahlreform als die einzige
wirksame Medizin gegen die Gebresten des Staats empfehlen, sehr wesentlich zu
seinem Sturze beigetragen hat, denn obwohl modern und fortschrittlich im besten
Sinne des Wortes, schloß sich die Verwaltung Koerbers doch eng an die starke
Reaktion des Mittelstandes gegen den wirtschaftlichen Liberalismus und seine
Folgeerscheinungen an. In der Ära Koerber war auch die werbende Kraft der
Sozialdemokratie schon sehr stark zurückgegangen, andrerseits aber machte sich
die Staatshoheit immer stärker auch gegenüber allen Versuchen der Hochfinanz
geltend, in grundsätzlichen Fragen die Verwaltung und die Gesetzgebung zu be¬
einflussen. Aus ganz anderen Holze war der Nachfolger Koerbers geschnitzt.

Freiherr von Ganthas gehörte der ältern Generation der hohen österreichischen
Bureaukratie an, die in ihrer politischen Entwicklung bei dem Jahre 1863 stehn
geblieben war. Im Wesen monarchisch-absolutistisch, legt sie das größte Gewicht
auf die Beobachtung konstitutioneller Formen, wie jede Bureaukratie diese als
das Gefäß für den Absolutismus betrachtend, worin sie nicht nur die Macht der
Krone, sondern auch ihre eigne verteidigte.

Ein solcher Boden zeugt in der Regel keine politischen Individualitäten,
sondern nur Beamte, die weder den Intellekt und die Kraft haben, die Krone
wirklich zu beraten, noch den Mut, sich über das konstitutionelle Formelwesen
hinwegzusetzen.

Koerber war eine Ausnahme, Ganthas repräsentiert die Regel. Jener fand,
zwischen die allerlei unkontrollierbaren Einflüssen ausgesetzte Krone und ein
unfähiges Parlament gestellt, die stärkste Stütze seiner Politik in der eignen
Persönlichkeit, die nach oben und nach unter ihre zwingende Gewalt ausübte;
Freiherr von Ganthas dagegen, aller fruchtbaren politischen Gedanken bar, ver¬
mochte nach keiner Seite irgendwelchen intellektuellen Einfluß auszuüben und
sah deshalb den Beruf eines leitenden Ministers ausschließlich in der Ausführung
der Entschließungen des Monarchen, ohne bei ihnen jemals mitgewirkt zu haben.
Er war also zweifellos der Mann dazu, die Pläne zur Durchführung zu
bringen, die der Krone vou einer andern, unverantwortlichen Seite suggeriert
wurden.

Als Freiherr von Ganthas am 1. Januar 1905 sein Amt antrat, dachte er
nicht im Traume daran, daß es ihm beschicken sein werde, eine innerpolitische
Revolution einzuleiten, deren Umrisse sich jedoch schon nach einigen Wochen in
den Ereignissen jenseits der Leitha abzeichneten.

Bei den Tiszaschen Wahlen war die liberale Partei in Ungarn zertrümmert
worden, und die Vorgänge in einer Reihe von Wahlbezirken hatten gezeigt, daß
weniger der Unmut der Bevölkerung über die auf Erhaltung der Gemeinsamkeit
mit Österreich gerichtete Politik der liberalen Partei als vielmehr der ins un¬
gemessene gewachsne Groll gegen sie als die ergebne Dienerin des spekulativen


Die Deutschen in (Österreich und die Wahlrechtsfrage

immer taube Ohren, nicht nur weil er das Gefährliche eines solchen Experiments
für die Deutschen, also für die kräftigsten Träger des Staatsgedankens erkannte,
sondern auch der Überzeugung war, daß die Einführung des allgemeinen, gleichen
Wahlrechts die Verhältnisse im Parlament uicht vereinfachen, sondern noch mehr
verwirren würde. Es ist möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß die Abneigung
Koerbers gegen die Pläne derer, die eine radikale Wahlreform als die einzige
wirksame Medizin gegen die Gebresten des Staats empfehlen, sehr wesentlich zu
seinem Sturze beigetragen hat, denn obwohl modern und fortschrittlich im besten
Sinne des Wortes, schloß sich die Verwaltung Koerbers doch eng an die starke
Reaktion des Mittelstandes gegen den wirtschaftlichen Liberalismus und seine
Folgeerscheinungen an. In der Ära Koerber war auch die werbende Kraft der
Sozialdemokratie schon sehr stark zurückgegangen, andrerseits aber machte sich
die Staatshoheit immer stärker auch gegenüber allen Versuchen der Hochfinanz
geltend, in grundsätzlichen Fragen die Verwaltung und die Gesetzgebung zu be¬
einflussen. Aus ganz anderen Holze war der Nachfolger Koerbers geschnitzt.

Freiherr von Ganthas gehörte der ältern Generation der hohen österreichischen
Bureaukratie an, die in ihrer politischen Entwicklung bei dem Jahre 1863 stehn
geblieben war. Im Wesen monarchisch-absolutistisch, legt sie das größte Gewicht
auf die Beobachtung konstitutioneller Formen, wie jede Bureaukratie diese als
das Gefäß für den Absolutismus betrachtend, worin sie nicht nur die Macht der
Krone, sondern auch ihre eigne verteidigte.

Ein solcher Boden zeugt in der Regel keine politischen Individualitäten,
sondern nur Beamte, die weder den Intellekt und die Kraft haben, die Krone
wirklich zu beraten, noch den Mut, sich über das konstitutionelle Formelwesen
hinwegzusetzen.

Koerber war eine Ausnahme, Ganthas repräsentiert die Regel. Jener fand,
zwischen die allerlei unkontrollierbaren Einflüssen ausgesetzte Krone und ein
unfähiges Parlament gestellt, die stärkste Stütze seiner Politik in der eignen
Persönlichkeit, die nach oben und nach unter ihre zwingende Gewalt ausübte;
Freiherr von Ganthas dagegen, aller fruchtbaren politischen Gedanken bar, ver¬
mochte nach keiner Seite irgendwelchen intellektuellen Einfluß auszuüben und
sah deshalb den Beruf eines leitenden Ministers ausschließlich in der Ausführung
der Entschließungen des Monarchen, ohne bei ihnen jemals mitgewirkt zu haben.
Er war also zweifellos der Mann dazu, die Pläne zur Durchführung zu
bringen, die der Krone vou einer andern, unverantwortlichen Seite suggeriert
wurden.

Als Freiherr von Ganthas am 1. Januar 1905 sein Amt antrat, dachte er
nicht im Traume daran, daß es ihm beschicken sein werde, eine innerpolitische
Revolution einzuleiten, deren Umrisse sich jedoch schon nach einigen Wochen in
den Ereignissen jenseits der Leitha abzeichneten.

Bei den Tiszaschen Wahlen war die liberale Partei in Ungarn zertrümmert
worden, und die Vorgänge in einer Reihe von Wahlbezirken hatten gezeigt, daß
weniger der Unmut der Bevölkerung über die auf Erhaltung der Gemeinsamkeit
mit Österreich gerichtete Politik der liberalen Partei als vielmehr der ins un¬
gemessene gewachsne Groll gegen sie als die ergebne Dienerin des spekulativen


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[0367] Die Deutschen in (Österreich und die Wahlrechtsfrage immer taube Ohren, nicht nur weil er das Gefährliche eines solchen Experiments für die Deutschen, also für die kräftigsten Träger des Staatsgedankens erkannte, sondern auch der Überzeugung war, daß die Einführung des allgemeinen, gleichen Wahlrechts die Verhältnisse im Parlament uicht vereinfachen, sondern noch mehr verwirren würde. Es ist möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß die Abneigung Koerbers gegen die Pläne derer, die eine radikale Wahlreform als die einzige wirksame Medizin gegen die Gebresten des Staats empfehlen, sehr wesentlich zu seinem Sturze beigetragen hat, denn obwohl modern und fortschrittlich im besten Sinne des Wortes, schloß sich die Verwaltung Koerbers doch eng an die starke Reaktion des Mittelstandes gegen den wirtschaftlichen Liberalismus und seine Folgeerscheinungen an. In der Ära Koerber war auch die werbende Kraft der Sozialdemokratie schon sehr stark zurückgegangen, andrerseits aber machte sich die Staatshoheit immer stärker auch gegenüber allen Versuchen der Hochfinanz geltend, in grundsätzlichen Fragen die Verwaltung und die Gesetzgebung zu be¬ einflussen. Aus ganz anderen Holze war der Nachfolger Koerbers geschnitzt. Freiherr von Ganthas gehörte der ältern Generation der hohen österreichischen Bureaukratie an, die in ihrer politischen Entwicklung bei dem Jahre 1863 stehn geblieben war. Im Wesen monarchisch-absolutistisch, legt sie das größte Gewicht auf die Beobachtung konstitutioneller Formen, wie jede Bureaukratie diese als das Gefäß für den Absolutismus betrachtend, worin sie nicht nur die Macht der Krone, sondern auch ihre eigne verteidigte. Ein solcher Boden zeugt in der Regel keine politischen Individualitäten, sondern nur Beamte, die weder den Intellekt und die Kraft haben, die Krone wirklich zu beraten, noch den Mut, sich über das konstitutionelle Formelwesen hinwegzusetzen. Koerber war eine Ausnahme, Ganthas repräsentiert die Regel. Jener fand, zwischen die allerlei unkontrollierbaren Einflüssen ausgesetzte Krone und ein unfähiges Parlament gestellt, die stärkste Stütze seiner Politik in der eignen Persönlichkeit, die nach oben und nach unter ihre zwingende Gewalt ausübte; Freiherr von Ganthas dagegen, aller fruchtbaren politischen Gedanken bar, ver¬ mochte nach keiner Seite irgendwelchen intellektuellen Einfluß auszuüben und sah deshalb den Beruf eines leitenden Ministers ausschließlich in der Ausführung der Entschließungen des Monarchen, ohne bei ihnen jemals mitgewirkt zu haben. Er war also zweifellos der Mann dazu, die Pläne zur Durchführung zu bringen, die der Krone vou einer andern, unverantwortlichen Seite suggeriert wurden. Als Freiherr von Ganthas am 1. Januar 1905 sein Amt antrat, dachte er nicht im Traume daran, daß es ihm beschicken sein werde, eine innerpolitische Revolution einzuleiten, deren Umrisse sich jedoch schon nach einigen Wochen in den Ereignissen jenseits der Leitha abzeichneten. Bei den Tiszaschen Wahlen war die liberale Partei in Ungarn zertrümmert worden, und die Vorgänge in einer Reihe von Wahlbezirken hatten gezeigt, daß weniger der Unmut der Bevölkerung über die auf Erhaltung der Gemeinsamkeit mit Österreich gerichtete Politik der liberalen Partei als vielmehr der ins un¬ gemessene gewachsne Groll gegen sie als die ergebne Dienerin des spekulativen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/367>, abgerufen am 24.07.2024.