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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Zur Reform des Armenwesens

zu decken, und die Fälle, wo sie sich tatsächlich nicht decken, scheinen von Jahr
zu Jahr zuzunehmen. Besonders zeigt sich bei größern Städten und Industrie¬
zentren die Erscheinung, daß die dort in Arbeit stehenden nicht am Be¬
schäftigungsort, sondern in naheliegenden kleinern Gemeinden ihren Wohnsitz
nehmen. Diese Vororts- oder Wohnsitzgemeinden haben von der Arbeitskraft
der anderwärts Beschäftigten keinen direkten Nutzen, müssen aber für diese die
Schul- und die Armenlasten tragen; nur in Erkrankungsfällen tritt die Be¬
schäftigungsgemeinde für die ersten dreizehn Wochen ein.

Die geschilderten Mißstände haben die Reichsregierung jetzt veranlaßt,
abermals mit einem Gesetzentwurf hervorzutreten, der das platte Land auf Kosten
der Großstädte und Jndustriegemeinden wirksamer als bisher entlasten soll.
Dieses Ziel wird in dreifacher Weise erstrebt: durch Hinabsetzung der Alters¬
grenze für die Armenmündigkeit von dem achtzehnten auf das sechzehnte Lebens¬
jahr, durch Abkürzung der Fristen für den Erwerb und den Verlust des Unter¬
stützungswohnsitzes von zwei Jahren auf ein Jahr und durch eine bedeutende
Erweiterung der dem Beschäftigungsort auferlegten Verpflichtungen.

Daß diese Vorschläge nicht ungeeignet sind, den angestrebten Zweck zu
erreichen, erscheint so einleuchtend, daß sich die Vertreter städtischer Interessen
sofort in der Presse wie im Reichstage mit lebhaftem Eifer haben angelegen
sein lassen, gegen diese Mehrbelastung der Städte zu protestieren. Man wird
die von ihnen vorgebrachten Gegengründe nicht nur als Interessenpolitik abtun
dürfen; sie sind vielmehr zum Teil der ernsten Beachtung wert, sodaß man sich
einer Prüfung der Frage nicht entziehn darf, ob neben der Beseitigung zweifel¬
loser Mißstände etwa neue bisher nicht vorhandne Übelstände durch die geplante
Reform hervorgerufen werden könnten.

Die Herabsetzung der Armenmündigkeit von dem achtzehnten auf das sech¬
zehnte Lebensjahr und die Abkürzung der Frist für Erwerb und Verlust des
Unterstützungswohnsitzes von zwei Jahren auf ein Jahr sind zwei sehr wichtige
und einschneidende Änderungen, die dem Zwecke dienen sollen, die Fürsorge¬
pflicht der Landgemeinden für die in jugendlichem Alter Abgewanderten auf
einen möglichst kurzen Zeitraum zu beschränken. Es ist schon ausgeführt worden,
wie das platte Land unter der fortgesetzten Abwanderung der arbeitsfähigsten
Elemente beiderlei Geschlechts leidet; sie ziehn nach den größern Städten und
kehren fast niemals auf das Land zurück. Auch die Militärdienstzeit wirkt leider
in derselben Richtung. Der Versuch, die zur Entlassung kommenden Reservisten
durch militärische Auskunftstellen für die Landwirtschaft zurückzugewinnen, ist
fast ohne Erfolg geblieben. Das städtische Leben hat eben für die Jugend
einen größern Reiz als das verhältnismäßig einsame Land, und später, wenn
die Illusionen verflogen sind, halten die Scham und die Scheu vor den Zurück¬
gebliebnen sowie die Entwöhnung von der harten Landarbeit die Abgewanderten
von der Rückkehr ab. So verliert das Land seine leistungsfähigsten Arbeits¬
kräfte, muß aber trotzdem noch jahrelang für die der Heimat untreu gewordnen,
wenn sie in Not geraten, die Armenlasten tragen. Daß dieser Mißstand einer
kräftigen Abhilfe bedarf, und daß eine solche mit Sicherheit von den beiden
gesetzgeberischen Vorschlägen zu erwarten ist, wird kaum zu bestreiten sein und


Zur Reform des Armenwesens

zu decken, und die Fälle, wo sie sich tatsächlich nicht decken, scheinen von Jahr
zu Jahr zuzunehmen. Besonders zeigt sich bei größern Städten und Industrie¬
zentren die Erscheinung, daß die dort in Arbeit stehenden nicht am Be¬
schäftigungsort, sondern in naheliegenden kleinern Gemeinden ihren Wohnsitz
nehmen. Diese Vororts- oder Wohnsitzgemeinden haben von der Arbeitskraft
der anderwärts Beschäftigten keinen direkten Nutzen, müssen aber für diese die
Schul- und die Armenlasten tragen; nur in Erkrankungsfällen tritt die Be¬
schäftigungsgemeinde für die ersten dreizehn Wochen ein.

Die geschilderten Mißstände haben die Reichsregierung jetzt veranlaßt,
abermals mit einem Gesetzentwurf hervorzutreten, der das platte Land auf Kosten
der Großstädte und Jndustriegemeinden wirksamer als bisher entlasten soll.
Dieses Ziel wird in dreifacher Weise erstrebt: durch Hinabsetzung der Alters¬
grenze für die Armenmündigkeit von dem achtzehnten auf das sechzehnte Lebens¬
jahr, durch Abkürzung der Fristen für den Erwerb und den Verlust des Unter¬
stützungswohnsitzes von zwei Jahren auf ein Jahr und durch eine bedeutende
Erweiterung der dem Beschäftigungsort auferlegten Verpflichtungen.

Daß diese Vorschläge nicht ungeeignet sind, den angestrebten Zweck zu
erreichen, erscheint so einleuchtend, daß sich die Vertreter städtischer Interessen
sofort in der Presse wie im Reichstage mit lebhaftem Eifer haben angelegen
sein lassen, gegen diese Mehrbelastung der Städte zu protestieren. Man wird
die von ihnen vorgebrachten Gegengründe nicht nur als Interessenpolitik abtun
dürfen; sie sind vielmehr zum Teil der ernsten Beachtung wert, sodaß man sich
einer Prüfung der Frage nicht entziehn darf, ob neben der Beseitigung zweifel¬
loser Mißstände etwa neue bisher nicht vorhandne Übelstände durch die geplante
Reform hervorgerufen werden könnten.

Die Herabsetzung der Armenmündigkeit von dem achtzehnten auf das sech¬
zehnte Lebensjahr und die Abkürzung der Frist für Erwerb und Verlust des
Unterstützungswohnsitzes von zwei Jahren auf ein Jahr sind zwei sehr wichtige
und einschneidende Änderungen, die dem Zwecke dienen sollen, die Fürsorge¬
pflicht der Landgemeinden für die in jugendlichem Alter Abgewanderten auf
einen möglichst kurzen Zeitraum zu beschränken. Es ist schon ausgeführt worden,
wie das platte Land unter der fortgesetzten Abwanderung der arbeitsfähigsten
Elemente beiderlei Geschlechts leidet; sie ziehn nach den größern Städten und
kehren fast niemals auf das Land zurück. Auch die Militärdienstzeit wirkt leider
in derselben Richtung. Der Versuch, die zur Entlassung kommenden Reservisten
durch militärische Auskunftstellen für die Landwirtschaft zurückzugewinnen, ist
fast ohne Erfolg geblieben. Das städtische Leben hat eben für die Jugend
einen größern Reiz als das verhältnismäßig einsame Land, und später, wenn
die Illusionen verflogen sind, halten die Scham und die Scheu vor den Zurück¬
gebliebnen sowie die Entwöhnung von der harten Landarbeit die Abgewanderten
von der Rückkehr ab. So verliert das Land seine leistungsfähigsten Arbeits¬
kräfte, muß aber trotzdem noch jahrelang für die der Heimat untreu gewordnen,
wenn sie in Not geraten, die Armenlasten tragen. Daß dieser Mißstand einer
kräftigen Abhilfe bedarf, und daß eine solche mit Sicherheit von den beiden
gesetzgeberischen Vorschlägen zu erwarten ist, wird kaum zu bestreiten sein und


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[0310] Zur Reform des Armenwesens zu decken, und die Fälle, wo sie sich tatsächlich nicht decken, scheinen von Jahr zu Jahr zuzunehmen. Besonders zeigt sich bei größern Städten und Industrie¬ zentren die Erscheinung, daß die dort in Arbeit stehenden nicht am Be¬ schäftigungsort, sondern in naheliegenden kleinern Gemeinden ihren Wohnsitz nehmen. Diese Vororts- oder Wohnsitzgemeinden haben von der Arbeitskraft der anderwärts Beschäftigten keinen direkten Nutzen, müssen aber für diese die Schul- und die Armenlasten tragen; nur in Erkrankungsfällen tritt die Be¬ schäftigungsgemeinde für die ersten dreizehn Wochen ein. Die geschilderten Mißstände haben die Reichsregierung jetzt veranlaßt, abermals mit einem Gesetzentwurf hervorzutreten, der das platte Land auf Kosten der Großstädte und Jndustriegemeinden wirksamer als bisher entlasten soll. Dieses Ziel wird in dreifacher Weise erstrebt: durch Hinabsetzung der Alters¬ grenze für die Armenmündigkeit von dem achtzehnten auf das sechzehnte Lebens¬ jahr, durch Abkürzung der Fristen für den Erwerb und den Verlust des Unter¬ stützungswohnsitzes von zwei Jahren auf ein Jahr und durch eine bedeutende Erweiterung der dem Beschäftigungsort auferlegten Verpflichtungen. Daß diese Vorschläge nicht ungeeignet sind, den angestrebten Zweck zu erreichen, erscheint so einleuchtend, daß sich die Vertreter städtischer Interessen sofort in der Presse wie im Reichstage mit lebhaftem Eifer haben angelegen sein lassen, gegen diese Mehrbelastung der Städte zu protestieren. Man wird die von ihnen vorgebrachten Gegengründe nicht nur als Interessenpolitik abtun dürfen; sie sind vielmehr zum Teil der ernsten Beachtung wert, sodaß man sich einer Prüfung der Frage nicht entziehn darf, ob neben der Beseitigung zweifel¬ loser Mißstände etwa neue bisher nicht vorhandne Übelstände durch die geplante Reform hervorgerufen werden könnten. Die Herabsetzung der Armenmündigkeit von dem achtzehnten auf das sech¬ zehnte Lebensjahr und die Abkürzung der Frist für Erwerb und Verlust des Unterstützungswohnsitzes von zwei Jahren auf ein Jahr sind zwei sehr wichtige und einschneidende Änderungen, die dem Zwecke dienen sollen, die Fürsorge¬ pflicht der Landgemeinden für die in jugendlichem Alter Abgewanderten auf einen möglichst kurzen Zeitraum zu beschränken. Es ist schon ausgeführt worden, wie das platte Land unter der fortgesetzten Abwanderung der arbeitsfähigsten Elemente beiderlei Geschlechts leidet; sie ziehn nach den größern Städten und kehren fast niemals auf das Land zurück. Auch die Militärdienstzeit wirkt leider in derselben Richtung. Der Versuch, die zur Entlassung kommenden Reservisten durch militärische Auskunftstellen für die Landwirtschaft zurückzugewinnen, ist fast ohne Erfolg geblieben. Das städtische Leben hat eben für die Jugend einen größern Reiz als das verhältnismäßig einsame Land, und später, wenn die Illusionen verflogen sind, halten die Scham und die Scheu vor den Zurück¬ gebliebnen sowie die Entwöhnung von der harten Landarbeit die Abgewanderten von der Rückkehr ab. So verliert das Land seine leistungsfähigsten Arbeits¬ kräfte, muß aber trotzdem noch jahrelang für die der Heimat untreu gewordnen, wenn sie in Not geraten, die Armenlasten tragen. Daß dieser Mißstand einer kräftigen Abhilfe bedarf, und daß eine solche mit Sicherheit von den beiden gesetzgeberischen Vorschlägen zu erwarten ist, wird kaum zu bestreiten sein und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/310>, abgerufen am 24.07.2024.