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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Die Aussichten der Morogorobahn

Mitteln anzubahnen, so muß, bevor man sich mit dieser Maßnahme zufrieden
gibt, geprüft werden, ob sie allein schon das Erreichbare darstellt. Das ist
zu verneinen. Zunächst muß mau darauf hinweisen, daß nur der kleinere
Teil des Schutzgebiets unter der Verwaltung von Bezirksämtern steht, und
daß der größere, von Militärstationen verwaltete, keine kommunale Selb¬
ständigkeit hat, ihm also keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stehn, auf
eigne Rechnung Kvmmunalfelder einzurichten. Abgesehen von diesem immerhin
heilbaren Mangel muß man aber ferner berücksichtigen, daß Kommune und
Gouvernement, wenn überhaupt, doch immer nur in geringem Maße an dem
Gewinn aus den Kvmmunalfeldern beteiligt sein und deshalb infolge der
nötigen Beaufsichtigung dieser Arbeiten teurer wirtschaften werden. Sie sind
mithin in der Ausdehnung der Felder wegen der ihnen zur Verfügung stehenden
Mittel beschränkt. Daß sie wirklich im großen, und dabei wirtschaftlich, arbeiten
könnten, müßten die Genannten wesentlich am Gewinn beteiligt werden; dadurch
würde die Verwaltung zu dem größten geschäftlichen Unternehmer des Schutz¬
gebiets. Geschäftliche Unternehmungen entsprechen aber nicht dem Zweck und dem
Wesen der Kolonialverwaltung, sie sind von ihr auch nur im kleinen und nur
da unternommen worden, wo sie belehrend und anregend wirken sollten. Im
übrigen hat die Verwaltung solche Unternehmungen in richtiger Würdigung
ihrer Aufgaben nach Möglichkeit der privaten Erwerbstütigkeit überlassen. Das
ist auch hier möglich und geboten. Es kann dem deutschen Kapital endlich ein
Feld eröffnet werden, auf dem es sich in größerm Umfang und mit sichrer
Gewinnaussicht in unfern Kolonien betätigen kann, indem es sich außer den?
Handel mit den Landesprodukten auch ihre Erzeugung zunutze macht und diese
nach Bedarf steigert.

Daß hierbei ganz bedeutende Gewinne erreicht werden können, haben die
im kleinen gemachten Versuche mit den Kommunalfeldern schon bewiesen, und
die Möglichkeit, solche Unternehmungen durch Gestellung der nötigen Arbeits¬
kräfte zu eröffnen, ist zum Teil schon heute gegeben, wenn auch bisher über¬
sehen worden, kann aber ohne weiteres geschafft werden.

Nach der Verordnung über die Erhebung einer Hüttensteuer für Ostafrika
kann schon heute in den Bezirken, wo die Steuer nicht bar entrichtet werden kann
und deshalb in Arbeit geleistet wird, diese Arbeit durch das Gouvernement an private
Unternehmer gegen Entrichtung des abzuarbeitenden Barbetrags dieser Steuer
vergeben werden. Der Umrechnungssatz stellt im allgemeinen den Arbeitstag
auf Rupie, sodaß, auch die etwa nötige Verpflegung der Arbeiter während
ihres Anmarsches eingerechnet, billige Arbeitskraft in diesen Bezirken zur Ver¬
fügung steht. Damit die Massenproduktion in weitem Maße ermöglicht werden
kann, müßte diese für die ärmern Bezirke schon bestehende Arbeiterbeschaffung
auch auf andre hierzu geeignete ausgedehnt werden. Das müßte in der Weise
geschehen, daß die Hüttensteuerverordnung eine Änderung erführe, und daß
auf Anordnung des Gouverneurs auch in den Bezirken, wo die Hüttensteuer
bar eingetrieben werden kann, diese ganz oder distriktweise in Arbeit geliefert
werden müßte. Sache des Gouvernements wäre es, nach Vereinbarung mit den
Unternehmern die nach ihrer Lage an Verkehrsadern und verwaltungstechnisch


Die Aussichten der Morogorobahn

Mitteln anzubahnen, so muß, bevor man sich mit dieser Maßnahme zufrieden
gibt, geprüft werden, ob sie allein schon das Erreichbare darstellt. Das ist
zu verneinen. Zunächst muß mau darauf hinweisen, daß nur der kleinere
Teil des Schutzgebiets unter der Verwaltung von Bezirksämtern steht, und
daß der größere, von Militärstationen verwaltete, keine kommunale Selb¬
ständigkeit hat, ihm also keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stehn, auf
eigne Rechnung Kvmmunalfelder einzurichten. Abgesehen von diesem immerhin
heilbaren Mangel muß man aber ferner berücksichtigen, daß Kommune und
Gouvernement, wenn überhaupt, doch immer nur in geringem Maße an dem
Gewinn aus den Kvmmunalfeldern beteiligt sein und deshalb infolge der
nötigen Beaufsichtigung dieser Arbeiten teurer wirtschaften werden. Sie sind
mithin in der Ausdehnung der Felder wegen der ihnen zur Verfügung stehenden
Mittel beschränkt. Daß sie wirklich im großen, und dabei wirtschaftlich, arbeiten
könnten, müßten die Genannten wesentlich am Gewinn beteiligt werden; dadurch
würde die Verwaltung zu dem größten geschäftlichen Unternehmer des Schutz¬
gebiets. Geschäftliche Unternehmungen entsprechen aber nicht dem Zweck und dem
Wesen der Kolonialverwaltung, sie sind von ihr auch nur im kleinen und nur
da unternommen worden, wo sie belehrend und anregend wirken sollten. Im
übrigen hat die Verwaltung solche Unternehmungen in richtiger Würdigung
ihrer Aufgaben nach Möglichkeit der privaten Erwerbstütigkeit überlassen. Das
ist auch hier möglich und geboten. Es kann dem deutschen Kapital endlich ein
Feld eröffnet werden, auf dem es sich in größerm Umfang und mit sichrer
Gewinnaussicht in unfern Kolonien betätigen kann, indem es sich außer den?
Handel mit den Landesprodukten auch ihre Erzeugung zunutze macht und diese
nach Bedarf steigert.

Daß hierbei ganz bedeutende Gewinne erreicht werden können, haben die
im kleinen gemachten Versuche mit den Kommunalfeldern schon bewiesen, und
die Möglichkeit, solche Unternehmungen durch Gestellung der nötigen Arbeits¬
kräfte zu eröffnen, ist zum Teil schon heute gegeben, wenn auch bisher über¬
sehen worden, kann aber ohne weiteres geschafft werden.

Nach der Verordnung über die Erhebung einer Hüttensteuer für Ostafrika
kann schon heute in den Bezirken, wo die Steuer nicht bar entrichtet werden kann
und deshalb in Arbeit geleistet wird, diese Arbeit durch das Gouvernement an private
Unternehmer gegen Entrichtung des abzuarbeitenden Barbetrags dieser Steuer
vergeben werden. Der Umrechnungssatz stellt im allgemeinen den Arbeitstag
auf Rupie, sodaß, auch die etwa nötige Verpflegung der Arbeiter während
ihres Anmarsches eingerechnet, billige Arbeitskraft in diesen Bezirken zur Ver¬
fügung steht. Damit die Massenproduktion in weitem Maße ermöglicht werden
kann, müßte diese für die ärmern Bezirke schon bestehende Arbeiterbeschaffung
auch auf andre hierzu geeignete ausgedehnt werden. Das müßte in der Weise
geschehen, daß die Hüttensteuerverordnung eine Änderung erführe, und daß
auf Anordnung des Gouverneurs auch in den Bezirken, wo die Hüttensteuer
bar eingetrieben werden kann, diese ganz oder distriktweise in Arbeit geliefert
werden müßte. Sache des Gouvernements wäre es, nach Vereinbarung mit den
Unternehmern die nach ihrer Lage an Verkehrsadern und verwaltungstechnisch


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[0075] Die Aussichten der Morogorobahn Mitteln anzubahnen, so muß, bevor man sich mit dieser Maßnahme zufrieden gibt, geprüft werden, ob sie allein schon das Erreichbare darstellt. Das ist zu verneinen. Zunächst muß mau darauf hinweisen, daß nur der kleinere Teil des Schutzgebiets unter der Verwaltung von Bezirksämtern steht, und daß der größere, von Militärstationen verwaltete, keine kommunale Selb¬ ständigkeit hat, ihm also keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stehn, auf eigne Rechnung Kvmmunalfelder einzurichten. Abgesehen von diesem immerhin heilbaren Mangel muß man aber ferner berücksichtigen, daß Kommune und Gouvernement, wenn überhaupt, doch immer nur in geringem Maße an dem Gewinn aus den Kvmmunalfeldern beteiligt sein und deshalb infolge der nötigen Beaufsichtigung dieser Arbeiten teurer wirtschaften werden. Sie sind mithin in der Ausdehnung der Felder wegen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt. Daß sie wirklich im großen, und dabei wirtschaftlich, arbeiten könnten, müßten die Genannten wesentlich am Gewinn beteiligt werden; dadurch würde die Verwaltung zu dem größten geschäftlichen Unternehmer des Schutz¬ gebiets. Geschäftliche Unternehmungen entsprechen aber nicht dem Zweck und dem Wesen der Kolonialverwaltung, sie sind von ihr auch nur im kleinen und nur da unternommen worden, wo sie belehrend und anregend wirken sollten. Im übrigen hat die Verwaltung solche Unternehmungen in richtiger Würdigung ihrer Aufgaben nach Möglichkeit der privaten Erwerbstütigkeit überlassen. Das ist auch hier möglich und geboten. Es kann dem deutschen Kapital endlich ein Feld eröffnet werden, auf dem es sich in größerm Umfang und mit sichrer Gewinnaussicht in unfern Kolonien betätigen kann, indem es sich außer den? Handel mit den Landesprodukten auch ihre Erzeugung zunutze macht und diese nach Bedarf steigert. Daß hierbei ganz bedeutende Gewinne erreicht werden können, haben die im kleinen gemachten Versuche mit den Kommunalfeldern schon bewiesen, und die Möglichkeit, solche Unternehmungen durch Gestellung der nötigen Arbeits¬ kräfte zu eröffnen, ist zum Teil schon heute gegeben, wenn auch bisher über¬ sehen worden, kann aber ohne weiteres geschafft werden. Nach der Verordnung über die Erhebung einer Hüttensteuer für Ostafrika kann schon heute in den Bezirken, wo die Steuer nicht bar entrichtet werden kann und deshalb in Arbeit geleistet wird, diese Arbeit durch das Gouvernement an private Unternehmer gegen Entrichtung des abzuarbeitenden Barbetrags dieser Steuer vergeben werden. Der Umrechnungssatz stellt im allgemeinen den Arbeitstag auf Rupie, sodaß, auch die etwa nötige Verpflegung der Arbeiter während ihres Anmarsches eingerechnet, billige Arbeitskraft in diesen Bezirken zur Ver¬ fügung steht. Damit die Massenproduktion in weitem Maße ermöglicht werden kann, müßte diese für die ärmern Bezirke schon bestehende Arbeiterbeschaffung auch auf andre hierzu geeignete ausgedehnt werden. Das müßte in der Weise geschehen, daß die Hüttensteuerverordnung eine Änderung erführe, und daß auf Anordnung des Gouverneurs auch in den Bezirken, wo die Hüttensteuer bar eingetrieben werden kann, diese ganz oder distriktweise in Arbeit geliefert werden müßte. Sache des Gouvernements wäre es, nach Vereinbarung mit den Unternehmern die nach ihrer Lage an Verkehrsadern und verwaltungstechnisch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/75>, abgerufen am 23.07.2024.