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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Reichstag und Verfassung

Verhandlungen; gehn diese nicht nach ihrem Willen, so wird einfach die Auf¬
zählung des Hanfes beantragt und die Bcschlußunfähigkeit festgestellt. Bisher
habe" sich die vereinzelten Weckrufe an das Pflichtgefühl der Volksvertreter
als unwirksam erwiesen, ein großer Sturm in der Presse ist ans begreiflichen
Ursachen nicht in Szene gesetzt worden.

Die Mehrheit des hohen Hauses verschuldet aber auch dadurch, daß der
Reichstag fast niemals beschlußfähig ist, daß häufig für das Reich sehr wichtige
Gesetze von fünfzig bis sechzig Abgeordneten beraten und auch beschlossen
werden. Der zweite Absatz des Artikels 28 der Verfassung bestimmt nun ganz
deutlich, wenn nicht 199 Mitglieder bei der Abstimmung anwesend sind,
so ist ein zustandegekommncr Beschluß ungiltig. Es war ein schöner Beweis
für die Parlamentsfreudigkeit des ersten deutschen Reichstags, daß eine so
hohe Präsenzzahl gar kein Aufsehen erregte, sondern als ganz selbstverständlich
angesehen wurde. Heute sieht man alles Heil der Zukunft in der Herabsetzung
der Präsenzzahl, und außerdem will man auch noch Diäten. Fürst Bismarck
hat frühzeitig auf das Überhandnehmen der Lässigkeit der Reichstagsabge-
ordneten aufmerksam gemacht und sagte schon am 5. Mai 1881: "Die Ab¬
spannung, von welcher der Herr Vorredner (Abg. v. Bennigsen) so viel sprach,
und die er, wie es schien, der ministeriellen Politik zuschrieb, geht vorzugs¬
weise von dem Beispiel aus, welches eine große Anzahl der Herren Abge¬
ordneten gibt, und davon, daß es eine reichliche Anzahl dieser Herren nicht
der Mühe wert hält, den Sitzungen beizuwohnen. . . . Wie wollen Sie da an¬
nehmen, daß die Bevölkerung noch mit demselben Eifer wie früher an den
Geschäften des Reichs teilnehme, wenn ihre gewählten Vertreter ihr ein
solches Beispiel geben?" Die Mahnung ist, wie so manche andre, fruchtlos
geblieben, das Fernbleiben von den Neichstagssitzungen hat sich seit jener Zeit
noch vermehrt, die Parteien der Mehrheit bringen nur selten eine so große
Anzahl von Mitgliedern zusammen, wie nötig ist, die Herrschaft der Sozial¬
demokraten zu brechen und dem Willen der bürgerlichen Mehrheit Geltung zu
verschaffen. Es fehlt eben an der sittlichen Kraft, am Pflichtbewußtsein, und
die Tatsache, daß andre Parlamente unter Umständen noch tiefer stehn, kann
doch nur el" dürftiger Trost für das deutsche sein. Um den Schwierigkeiten,
die sich aus dem geringen Besuch der Sitzungen ergeben, auszuweichen, wird
nach der Geschäftsordnung die Beschlußfähigkeit des Hauses immer so lange
angenommen, bis sie bezweifelt wird, dann erst wird untersucht. Der Reichs¬
tag hätte nun freilich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, seine
Geschäftsordnung nach Bedarf zu ändern und so einzurichten, daß er sich als
ein zur öffentlichen Tätigkeit berufnes Organ die eigne Handlungsfähigkeit zu
erhalten vermag. Er hat dies anch bei den Beratungen über den Zolltarif
getan und dadurch eine zeitweilige Besserung hervorgerufen. Eine dauernde
Wirkung kann aber bloß durch einen der Verfassung entsprechenden Besuch der
Sitzungen erreicht werden, und daran fehlt es heute noch. Die gewöhnlich
angeführte Entschuldigung, der Mangel an Diäten, ist nicht stichhaltig, und
man darf billig bezweifeln, daß dadurch das Pflichtgefühl wesentlich geschürft
würde. Das hieße ja auch die gewohnheitsmäßigen Absentisten noch tiefer


Reichstag und Verfassung

Verhandlungen; gehn diese nicht nach ihrem Willen, so wird einfach die Auf¬
zählung des Hanfes beantragt und die Bcschlußunfähigkeit festgestellt. Bisher
habe» sich die vereinzelten Weckrufe an das Pflichtgefühl der Volksvertreter
als unwirksam erwiesen, ein großer Sturm in der Presse ist ans begreiflichen
Ursachen nicht in Szene gesetzt worden.

Die Mehrheit des hohen Hauses verschuldet aber auch dadurch, daß der
Reichstag fast niemals beschlußfähig ist, daß häufig für das Reich sehr wichtige
Gesetze von fünfzig bis sechzig Abgeordneten beraten und auch beschlossen
werden. Der zweite Absatz des Artikels 28 der Verfassung bestimmt nun ganz
deutlich, wenn nicht 199 Mitglieder bei der Abstimmung anwesend sind,
so ist ein zustandegekommncr Beschluß ungiltig. Es war ein schöner Beweis
für die Parlamentsfreudigkeit des ersten deutschen Reichstags, daß eine so
hohe Präsenzzahl gar kein Aufsehen erregte, sondern als ganz selbstverständlich
angesehen wurde. Heute sieht man alles Heil der Zukunft in der Herabsetzung
der Präsenzzahl, und außerdem will man auch noch Diäten. Fürst Bismarck
hat frühzeitig auf das Überhandnehmen der Lässigkeit der Reichstagsabge-
ordneten aufmerksam gemacht und sagte schon am 5. Mai 1881: „Die Ab¬
spannung, von welcher der Herr Vorredner (Abg. v. Bennigsen) so viel sprach,
und die er, wie es schien, der ministeriellen Politik zuschrieb, geht vorzugs¬
weise von dem Beispiel aus, welches eine große Anzahl der Herren Abge¬
ordneten gibt, und davon, daß es eine reichliche Anzahl dieser Herren nicht
der Mühe wert hält, den Sitzungen beizuwohnen. . . . Wie wollen Sie da an¬
nehmen, daß die Bevölkerung noch mit demselben Eifer wie früher an den
Geschäften des Reichs teilnehme, wenn ihre gewählten Vertreter ihr ein
solches Beispiel geben?" Die Mahnung ist, wie so manche andre, fruchtlos
geblieben, das Fernbleiben von den Neichstagssitzungen hat sich seit jener Zeit
noch vermehrt, die Parteien der Mehrheit bringen nur selten eine so große
Anzahl von Mitgliedern zusammen, wie nötig ist, die Herrschaft der Sozial¬
demokraten zu brechen und dem Willen der bürgerlichen Mehrheit Geltung zu
verschaffen. Es fehlt eben an der sittlichen Kraft, am Pflichtbewußtsein, und
die Tatsache, daß andre Parlamente unter Umständen noch tiefer stehn, kann
doch nur el» dürftiger Trost für das deutsche sein. Um den Schwierigkeiten,
die sich aus dem geringen Besuch der Sitzungen ergeben, auszuweichen, wird
nach der Geschäftsordnung die Beschlußfähigkeit des Hauses immer so lange
angenommen, bis sie bezweifelt wird, dann erst wird untersucht. Der Reichs¬
tag hätte nun freilich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, seine
Geschäftsordnung nach Bedarf zu ändern und so einzurichten, daß er sich als
ein zur öffentlichen Tätigkeit berufnes Organ die eigne Handlungsfähigkeit zu
erhalten vermag. Er hat dies anch bei den Beratungen über den Zolltarif
getan und dadurch eine zeitweilige Besserung hervorgerufen. Eine dauernde
Wirkung kann aber bloß durch einen der Verfassung entsprechenden Besuch der
Sitzungen erreicht werden, und daran fehlt es heute noch. Die gewöhnlich
angeführte Entschuldigung, der Mangel an Diäten, ist nicht stichhaltig, und
man darf billig bezweifeln, daß dadurch das Pflichtgefühl wesentlich geschürft
würde. Das hieße ja auch die gewohnheitsmäßigen Absentisten noch tiefer


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[0711] Reichstag und Verfassung Verhandlungen; gehn diese nicht nach ihrem Willen, so wird einfach die Auf¬ zählung des Hanfes beantragt und die Bcschlußunfähigkeit festgestellt. Bisher habe» sich die vereinzelten Weckrufe an das Pflichtgefühl der Volksvertreter als unwirksam erwiesen, ein großer Sturm in der Presse ist ans begreiflichen Ursachen nicht in Szene gesetzt worden. Die Mehrheit des hohen Hauses verschuldet aber auch dadurch, daß der Reichstag fast niemals beschlußfähig ist, daß häufig für das Reich sehr wichtige Gesetze von fünfzig bis sechzig Abgeordneten beraten und auch beschlossen werden. Der zweite Absatz des Artikels 28 der Verfassung bestimmt nun ganz deutlich, wenn nicht 199 Mitglieder bei der Abstimmung anwesend sind, so ist ein zustandegekommncr Beschluß ungiltig. Es war ein schöner Beweis für die Parlamentsfreudigkeit des ersten deutschen Reichstags, daß eine so hohe Präsenzzahl gar kein Aufsehen erregte, sondern als ganz selbstverständlich angesehen wurde. Heute sieht man alles Heil der Zukunft in der Herabsetzung der Präsenzzahl, und außerdem will man auch noch Diäten. Fürst Bismarck hat frühzeitig auf das Überhandnehmen der Lässigkeit der Reichstagsabge- ordneten aufmerksam gemacht und sagte schon am 5. Mai 1881: „Die Ab¬ spannung, von welcher der Herr Vorredner (Abg. v. Bennigsen) so viel sprach, und die er, wie es schien, der ministeriellen Politik zuschrieb, geht vorzugs¬ weise von dem Beispiel aus, welches eine große Anzahl der Herren Abge¬ ordneten gibt, und davon, daß es eine reichliche Anzahl dieser Herren nicht der Mühe wert hält, den Sitzungen beizuwohnen. . . . Wie wollen Sie da an¬ nehmen, daß die Bevölkerung noch mit demselben Eifer wie früher an den Geschäften des Reichs teilnehme, wenn ihre gewählten Vertreter ihr ein solches Beispiel geben?" Die Mahnung ist, wie so manche andre, fruchtlos geblieben, das Fernbleiben von den Neichstagssitzungen hat sich seit jener Zeit noch vermehrt, die Parteien der Mehrheit bringen nur selten eine so große Anzahl von Mitgliedern zusammen, wie nötig ist, die Herrschaft der Sozial¬ demokraten zu brechen und dem Willen der bürgerlichen Mehrheit Geltung zu verschaffen. Es fehlt eben an der sittlichen Kraft, am Pflichtbewußtsein, und die Tatsache, daß andre Parlamente unter Umständen noch tiefer stehn, kann doch nur el» dürftiger Trost für das deutsche sein. Um den Schwierigkeiten, die sich aus dem geringen Besuch der Sitzungen ergeben, auszuweichen, wird nach der Geschäftsordnung die Beschlußfähigkeit des Hauses immer so lange angenommen, bis sie bezweifelt wird, dann erst wird untersucht. Der Reichs¬ tag hätte nun freilich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, seine Geschäftsordnung nach Bedarf zu ändern und so einzurichten, daß er sich als ein zur öffentlichen Tätigkeit berufnes Organ die eigne Handlungsfähigkeit zu erhalten vermag. Er hat dies anch bei den Beratungen über den Zolltarif getan und dadurch eine zeitweilige Besserung hervorgerufen. Eine dauernde Wirkung kann aber bloß durch einen der Verfassung entsprechenden Besuch der Sitzungen erreicht werden, und daran fehlt es heute noch. Die gewöhnlich angeführte Entschuldigung, der Mangel an Diäten, ist nicht stichhaltig, und man darf billig bezweifeln, daß dadurch das Pflichtgefühl wesentlich geschürft würde. Das hieße ja auch die gewohnheitsmäßigen Absentisten noch tiefer

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/711>, abgerufen am 23.12.2024.