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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Reichstag und Verfassung

ausgesprochen: "Sympathien im Wahlkreise kann jeder für sich anführen; das
wird jeder, der wirklich von der Majorität gewühlt worden ist -- ich bin
auch Abgeordneter gewesen --, mit Leichtigkeit erzeugen können, wenn er
hinkommt und dort eine Rede hält. Außerdem sind die Abgeordneten hier,
um nach ihrer Erwägung dessen, was für das Gemeinwohl des gesamten
Reichs nützlich ist, zu stimmen, aber nicht nach den Stimmungen in ihrem
Wahlkreise." Damit wollte der Altreichskanzler hauptsächlich an den Artikel 29
der Reichsverfassung erinnern: "Die Mitglieder des Reichstags sind Vertreter
des gesamten Volks und an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden."
Damit wird allerdings kein Rechtssatz ausgesprochen, wohl aber eine Art Ver¬
pflichtung, sich nicht nach Kirchturms- und Klasseninteressen zu richten, sondern
bloß das Ganze im Auge zu haben; eine gesetzliche Folge tritt für den Da-
widerhandelnden nicht ein, aber es liegt ohne weiteres auf der Hand, daß ein
mit Versprechungen bepackter Abgeordneter nicht mit dem Maße von Willens¬
freiheit im Hause sitzen kann, das der Wortlaut der Verfassung von ihm
eigentlich fordert. Eine noch größere Beschränkung dieser Freiheit des Ab¬
geordneten liegt in dem Programm der Partei, der er sich angeschlossen hat.
Solange die Parteien noch die jugendliche Biegsamkeit und Duldsamkeit hatten,
wie es im Norddeutschen Reichstage der Fall war, mochte das Hingehn; seitdem
aber die Mehrzahl der Parteien ihre Programme zum starren Dogma um¬
gebildet haben, bleibt dem einzelnen Abgeordneten nichts übrig, als in jedem
Falle mit der Partei, also eigentlich nicht nach seiner Einsicht, sondern nach
der seiner Parteigebieter, über das Wohl "des gesamten Volks" zu reden und
abzustimmen, sonst "fliegt" er und wird in den meisten Fällen Not haben,
ohne die Wahlunterstützung seiner bisherigen Partei den Wahlkreis weiter zu
behaupten. Mit den Versprechungen an einzelne Wählergruppen darf es der
Abgeordnete leicht nehmen, wie er will; wenn er sich einfach nicht daran kehrt,
kann ihm rechtlich nichts geschehen, um aber der Gefahr zu entgehn, diese
Wähler zu verlieren, hält er bei einer passenden Gelegenheit im Hause eine
Rede über die betreffende Sache.

Hier liegt eine der verderblichen Quellen der unfruchtbaren Redeflut, in
der das gesunde parlamentarische Leben des Reichstags ertränkt wird. Diese
Pflichtreden, die nur den Zweck haben, in die Blätter zu kommen und nament¬
lich im Wahlkreise des Abgeordneten ausführlich abgedruckt zu werden, interessieren
in der Regel keinen Menschen im Hause, dem sie die Zeit wegnehmen, die zur
Erledigung der laufenden Geschäfte nötig ist und danach für die Berücksichtigung
solcher Wünsche erst recht niemals ausreicht. Wollten die Wähler, eingedenk
des Artikels 29, ihr Augenmerk auf Männer richten, die ja auch die Lage des
Wahlkreises recht gut kennen und beurteilen mögen, aber doch wirklich als
"Vertreter des ganzen Volks" anzusehen wären, so würden dadurch wieder
Persönlichkeiten von bedeutendem Ruf, die sich heute mit gutem Grunde fern
halten, im Reichstag erscheinen. Es soll hier niemand zu nahe getreten werden,
aber der Vergleich zwischen den Mitgliedern aus der ersten Zeit des deutschen
Parlaments mit jetzt fällt wahrlich nicht zugunsten der Gegenwart aus. Die
Anwesenheit einer größern Anzahl solcher Männer würde das heutige, nahezu


Grenzboten I 1905 91
Reichstag und Verfassung

ausgesprochen: „Sympathien im Wahlkreise kann jeder für sich anführen; das
wird jeder, der wirklich von der Majorität gewühlt worden ist — ich bin
auch Abgeordneter gewesen —, mit Leichtigkeit erzeugen können, wenn er
hinkommt und dort eine Rede hält. Außerdem sind die Abgeordneten hier,
um nach ihrer Erwägung dessen, was für das Gemeinwohl des gesamten
Reichs nützlich ist, zu stimmen, aber nicht nach den Stimmungen in ihrem
Wahlkreise." Damit wollte der Altreichskanzler hauptsächlich an den Artikel 29
der Reichsverfassung erinnern: „Die Mitglieder des Reichstags sind Vertreter
des gesamten Volks und an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden."
Damit wird allerdings kein Rechtssatz ausgesprochen, wohl aber eine Art Ver¬
pflichtung, sich nicht nach Kirchturms- und Klasseninteressen zu richten, sondern
bloß das Ganze im Auge zu haben; eine gesetzliche Folge tritt für den Da-
widerhandelnden nicht ein, aber es liegt ohne weiteres auf der Hand, daß ein
mit Versprechungen bepackter Abgeordneter nicht mit dem Maße von Willens¬
freiheit im Hause sitzen kann, das der Wortlaut der Verfassung von ihm
eigentlich fordert. Eine noch größere Beschränkung dieser Freiheit des Ab¬
geordneten liegt in dem Programm der Partei, der er sich angeschlossen hat.
Solange die Parteien noch die jugendliche Biegsamkeit und Duldsamkeit hatten,
wie es im Norddeutschen Reichstage der Fall war, mochte das Hingehn; seitdem
aber die Mehrzahl der Parteien ihre Programme zum starren Dogma um¬
gebildet haben, bleibt dem einzelnen Abgeordneten nichts übrig, als in jedem
Falle mit der Partei, also eigentlich nicht nach seiner Einsicht, sondern nach
der seiner Parteigebieter, über das Wohl „des gesamten Volks" zu reden und
abzustimmen, sonst „fliegt" er und wird in den meisten Fällen Not haben,
ohne die Wahlunterstützung seiner bisherigen Partei den Wahlkreis weiter zu
behaupten. Mit den Versprechungen an einzelne Wählergruppen darf es der
Abgeordnete leicht nehmen, wie er will; wenn er sich einfach nicht daran kehrt,
kann ihm rechtlich nichts geschehen, um aber der Gefahr zu entgehn, diese
Wähler zu verlieren, hält er bei einer passenden Gelegenheit im Hause eine
Rede über die betreffende Sache.

Hier liegt eine der verderblichen Quellen der unfruchtbaren Redeflut, in
der das gesunde parlamentarische Leben des Reichstags ertränkt wird. Diese
Pflichtreden, die nur den Zweck haben, in die Blätter zu kommen und nament¬
lich im Wahlkreise des Abgeordneten ausführlich abgedruckt zu werden, interessieren
in der Regel keinen Menschen im Hause, dem sie die Zeit wegnehmen, die zur
Erledigung der laufenden Geschäfte nötig ist und danach für die Berücksichtigung
solcher Wünsche erst recht niemals ausreicht. Wollten die Wähler, eingedenk
des Artikels 29, ihr Augenmerk auf Männer richten, die ja auch die Lage des
Wahlkreises recht gut kennen und beurteilen mögen, aber doch wirklich als
„Vertreter des ganzen Volks" anzusehen wären, so würden dadurch wieder
Persönlichkeiten von bedeutendem Ruf, die sich heute mit gutem Grunde fern
halten, im Reichstag erscheinen. Es soll hier niemand zu nahe getreten werden,
aber der Vergleich zwischen den Mitgliedern aus der ersten Zeit des deutschen
Parlaments mit jetzt fällt wahrlich nicht zugunsten der Gegenwart aus. Die
Anwesenheit einer größern Anzahl solcher Männer würde das heutige, nahezu


Grenzboten I 1905 91
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[0705] Reichstag und Verfassung ausgesprochen: „Sympathien im Wahlkreise kann jeder für sich anführen; das wird jeder, der wirklich von der Majorität gewühlt worden ist — ich bin auch Abgeordneter gewesen —, mit Leichtigkeit erzeugen können, wenn er hinkommt und dort eine Rede hält. Außerdem sind die Abgeordneten hier, um nach ihrer Erwägung dessen, was für das Gemeinwohl des gesamten Reichs nützlich ist, zu stimmen, aber nicht nach den Stimmungen in ihrem Wahlkreise." Damit wollte der Altreichskanzler hauptsächlich an den Artikel 29 der Reichsverfassung erinnern: „Die Mitglieder des Reichstags sind Vertreter des gesamten Volks und an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden." Damit wird allerdings kein Rechtssatz ausgesprochen, wohl aber eine Art Ver¬ pflichtung, sich nicht nach Kirchturms- und Klasseninteressen zu richten, sondern bloß das Ganze im Auge zu haben; eine gesetzliche Folge tritt für den Da- widerhandelnden nicht ein, aber es liegt ohne weiteres auf der Hand, daß ein mit Versprechungen bepackter Abgeordneter nicht mit dem Maße von Willens¬ freiheit im Hause sitzen kann, das der Wortlaut der Verfassung von ihm eigentlich fordert. Eine noch größere Beschränkung dieser Freiheit des Ab¬ geordneten liegt in dem Programm der Partei, der er sich angeschlossen hat. Solange die Parteien noch die jugendliche Biegsamkeit und Duldsamkeit hatten, wie es im Norddeutschen Reichstage der Fall war, mochte das Hingehn; seitdem aber die Mehrzahl der Parteien ihre Programme zum starren Dogma um¬ gebildet haben, bleibt dem einzelnen Abgeordneten nichts übrig, als in jedem Falle mit der Partei, also eigentlich nicht nach seiner Einsicht, sondern nach der seiner Parteigebieter, über das Wohl „des gesamten Volks" zu reden und abzustimmen, sonst „fliegt" er und wird in den meisten Fällen Not haben, ohne die Wahlunterstützung seiner bisherigen Partei den Wahlkreis weiter zu behaupten. Mit den Versprechungen an einzelne Wählergruppen darf es der Abgeordnete leicht nehmen, wie er will; wenn er sich einfach nicht daran kehrt, kann ihm rechtlich nichts geschehen, um aber der Gefahr zu entgehn, diese Wähler zu verlieren, hält er bei einer passenden Gelegenheit im Hause eine Rede über die betreffende Sache. Hier liegt eine der verderblichen Quellen der unfruchtbaren Redeflut, in der das gesunde parlamentarische Leben des Reichstags ertränkt wird. Diese Pflichtreden, die nur den Zweck haben, in die Blätter zu kommen und nament¬ lich im Wahlkreise des Abgeordneten ausführlich abgedruckt zu werden, interessieren in der Regel keinen Menschen im Hause, dem sie die Zeit wegnehmen, die zur Erledigung der laufenden Geschäfte nötig ist und danach für die Berücksichtigung solcher Wünsche erst recht niemals ausreicht. Wollten die Wähler, eingedenk des Artikels 29, ihr Augenmerk auf Männer richten, die ja auch die Lage des Wahlkreises recht gut kennen und beurteilen mögen, aber doch wirklich als „Vertreter des ganzen Volks" anzusehen wären, so würden dadurch wieder Persönlichkeiten von bedeutendem Ruf, die sich heute mit gutem Grunde fern halten, im Reichstag erscheinen. Es soll hier niemand zu nahe getreten werden, aber der Vergleich zwischen den Mitgliedern aus der ersten Zeit des deutschen Parlaments mit jetzt fällt wahrlich nicht zugunsten der Gegenwart aus. Die Anwesenheit einer größern Anzahl solcher Männer würde das heutige, nahezu Grenzboten I 1905 91

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/705>, abgerufen am 23.07.2024.