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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Iesuitenfrage und konfessionelle Polemik

wesentlichen, entscheidenden Punkte. Er kann keinem toten Gegenstande Ehren¬
bezeugungen erweisen; eben in diesem Nichtkönnen und Nichtdürfen sieht er
den Grundunterschied des Christentums vom Heidentum. Die scholastische
Metaphysik, die dem Toten Leben einhauchen will, ist einem modernen Hirn
unfaßbar. Wien hat im Januar eine große "Abwehraktion" gesehen. Ein
altdeutsches Blättchen, das, wie versichert wird, fast niemand liest, hatte das
kultische Heiligtum der Katholiken verhöhnt, und weil die Regierung nicht
kräftig genug gegen die Frevler eingeschritten ist, gibt die katholische Be¬
völkerung ihre Entrüstung kund über die Gotteslästerung. Die guten Leute
täuschen sich, wenn sie glauben, es sei die Lästerung Gottes, was sie in Er¬
regung versetzt. Gott wird täglich und stündlich auf das gröbste gelästert,
nicht am wenigsten durch die Art, wie ihn manche Bigotte verehren, und es
regt sich niemand darüber auf. Sie selbst fühlen sich verletzt. Die aufrichtig
Frommen unter ihnen verbinden mit dem Kult des Sakraments und Marias
eine Fülle zarter, poetischer Vorstellungen und fühlen sich natürlich durch
jeden Angriff auf den Mittelpunkt dieser Vorstellungen gekränkt. Die weltlich
gesinnten katholischen Männer aber ahnen die UnHaltbarkeit dieser Dogmen,
fühlen sich durch sie geniert und wollen darum, daß diese wunde Stelle ihres
Herzens nicht berührt werde. Nun sollten ja darum unzarte Berührungen
vermieden werden, das Schönererorgan aber mag sich recht roh ausgedrückt
haben. Doch der katholischen Orthodoxie gilt schon das, was ich hier gesagt
habe, als Gotteslästerung, und die Katholiken schreien nach dem Staats¬
anwalt, so oft solche Erörterungen über die engsten Gelehrtenkreise hinauf¬
dringen. Dieser Zustand ist unhaltbar, und der Evangelische Bund tut recht
daran, die Abschaffung eines Strafgesetzparagraphen zu fordern, der gewisse
öffentliche Erörterungen unmöglich oder wenigstens gefahrvoll macht. Möglich,
daß manches Mitglied des Bundes nur Schimpffreiheit erstrebt, aber mit dem
Schimpfen wird auch die Diskussion und die Verbreitung wichtiger historischer
Tatsachen verhindert.*) Fordern doch die Katholiken die Beseitigung von allem
noch so sicher geschichtlich Begründeten, das ihnen unangenehm ist, aus
Schulbüchern und Volksbibliotheken, und möchten sie doch alle nicht geradezu



Am 16. Januar wurde im Reichstage über die von den Freisinnigen beantragte Aus¬
hebung des Paragraphen 166 des Reichsstrafgesetzes debattiert. Der Abgeordnete Kardorff hob
richtig hervor, daß durch ihn zweifelhafte Heilige und Päpste von unzweifelhaft schlechtem Lebens¬
wandel vor der Kritik, nicht aber protestantische Heroen wie Luther vor Verunglimpfungen ge¬
schützt seien, und der Abgeordnete Müller (Meiningen) erinnerte an die Beschimpfungen der
Reformation und des Protestantismus, die in mehreren Encukliken Leos des Dreizehnter vor¬
kommen. Herr Spahn vermochte keine darin zu finden, was nicht zu verwundern ist, da die
Juristen Virtuosen in der Kunst sind, zu sehen oder nicht zu sehen, was sie sehen wollen oder
nicht. Der nationalliberale Theologieprofessor Dr. Hieber sprach von Streitschriften gegen den
Protestantismus, die sogar von ernster katholischer Seite als gemeine Sudeleien preisgegeben
würden. Ich kenne solche nicht. Sollten ihrer viele und sollten sie sehr verbreitet sein, dann
müßte ich meine Behauptung, daß die Friedensstörung diesesmal von den Protestanten ausgehe,
zurücknehmen oder wenigstens bedeutend einschränken. Übrigens ist mir die Frage, auf welcher
Seite mehr geschimpft wird, und welche Seite gegen Beschimpfungen besser geschützt ist, an sich
ganz gleichgiltig; mir ist es nur um die Freiheit der Debatte und der öffentlichen Untersuchung
religiöser und historischer Fragen zu tun.
Iesuitenfrage und konfessionelle Polemik

wesentlichen, entscheidenden Punkte. Er kann keinem toten Gegenstande Ehren¬
bezeugungen erweisen; eben in diesem Nichtkönnen und Nichtdürfen sieht er
den Grundunterschied des Christentums vom Heidentum. Die scholastische
Metaphysik, die dem Toten Leben einhauchen will, ist einem modernen Hirn
unfaßbar. Wien hat im Januar eine große „Abwehraktion" gesehen. Ein
altdeutsches Blättchen, das, wie versichert wird, fast niemand liest, hatte das
kultische Heiligtum der Katholiken verhöhnt, und weil die Regierung nicht
kräftig genug gegen die Frevler eingeschritten ist, gibt die katholische Be¬
völkerung ihre Entrüstung kund über die Gotteslästerung. Die guten Leute
täuschen sich, wenn sie glauben, es sei die Lästerung Gottes, was sie in Er¬
regung versetzt. Gott wird täglich und stündlich auf das gröbste gelästert,
nicht am wenigsten durch die Art, wie ihn manche Bigotte verehren, und es
regt sich niemand darüber auf. Sie selbst fühlen sich verletzt. Die aufrichtig
Frommen unter ihnen verbinden mit dem Kult des Sakraments und Marias
eine Fülle zarter, poetischer Vorstellungen und fühlen sich natürlich durch
jeden Angriff auf den Mittelpunkt dieser Vorstellungen gekränkt. Die weltlich
gesinnten katholischen Männer aber ahnen die UnHaltbarkeit dieser Dogmen,
fühlen sich durch sie geniert und wollen darum, daß diese wunde Stelle ihres
Herzens nicht berührt werde. Nun sollten ja darum unzarte Berührungen
vermieden werden, das Schönererorgan aber mag sich recht roh ausgedrückt
haben. Doch der katholischen Orthodoxie gilt schon das, was ich hier gesagt
habe, als Gotteslästerung, und die Katholiken schreien nach dem Staats¬
anwalt, so oft solche Erörterungen über die engsten Gelehrtenkreise hinauf¬
dringen. Dieser Zustand ist unhaltbar, und der Evangelische Bund tut recht
daran, die Abschaffung eines Strafgesetzparagraphen zu fordern, der gewisse
öffentliche Erörterungen unmöglich oder wenigstens gefahrvoll macht. Möglich,
daß manches Mitglied des Bundes nur Schimpffreiheit erstrebt, aber mit dem
Schimpfen wird auch die Diskussion und die Verbreitung wichtiger historischer
Tatsachen verhindert.*) Fordern doch die Katholiken die Beseitigung von allem
noch so sicher geschichtlich Begründeten, das ihnen unangenehm ist, aus
Schulbüchern und Volksbibliotheken, und möchten sie doch alle nicht geradezu



Am 16. Januar wurde im Reichstage über die von den Freisinnigen beantragte Aus¬
hebung des Paragraphen 166 des Reichsstrafgesetzes debattiert. Der Abgeordnete Kardorff hob
richtig hervor, daß durch ihn zweifelhafte Heilige und Päpste von unzweifelhaft schlechtem Lebens¬
wandel vor der Kritik, nicht aber protestantische Heroen wie Luther vor Verunglimpfungen ge¬
schützt seien, und der Abgeordnete Müller (Meiningen) erinnerte an die Beschimpfungen der
Reformation und des Protestantismus, die in mehreren Encukliken Leos des Dreizehnter vor¬
kommen. Herr Spahn vermochte keine darin zu finden, was nicht zu verwundern ist, da die
Juristen Virtuosen in der Kunst sind, zu sehen oder nicht zu sehen, was sie sehen wollen oder
nicht. Der nationalliberale Theologieprofessor Dr. Hieber sprach von Streitschriften gegen den
Protestantismus, die sogar von ernster katholischer Seite als gemeine Sudeleien preisgegeben
würden. Ich kenne solche nicht. Sollten ihrer viele und sollten sie sehr verbreitet sein, dann
müßte ich meine Behauptung, daß die Friedensstörung diesesmal von den Protestanten ausgehe,
zurücknehmen oder wenigstens bedeutend einschränken. Übrigens ist mir die Frage, auf welcher
Seite mehr geschimpft wird, und welche Seite gegen Beschimpfungen besser geschützt ist, an sich
ganz gleichgiltig; mir ist es nur um die Freiheit der Debatte und der öffentlichen Untersuchung
religiöser und historischer Fragen zu tun.
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[0662] Iesuitenfrage und konfessionelle Polemik wesentlichen, entscheidenden Punkte. Er kann keinem toten Gegenstande Ehren¬ bezeugungen erweisen; eben in diesem Nichtkönnen und Nichtdürfen sieht er den Grundunterschied des Christentums vom Heidentum. Die scholastische Metaphysik, die dem Toten Leben einhauchen will, ist einem modernen Hirn unfaßbar. Wien hat im Januar eine große „Abwehraktion" gesehen. Ein altdeutsches Blättchen, das, wie versichert wird, fast niemand liest, hatte das kultische Heiligtum der Katholiken verhöhnt, und weil die Regierung nicht kräftig genug gegen die Frevler eingeschritten ist, gibt die katholische Be¬ völkerung ihre Entrüstung kund über die Gotteslästerung. Die guten Leute täuschen sich, wenn sie glauben, es sei die Lästerung Gottes, was sie in Er¬ regung versetzt. Gott wird täglich und stündlich auf das gröbste gelästert, nicht am wenigsten durch die Art, wie ihn manche Bigotte verehren, und es regt sich niemand darüber auf. Sie selbst fühlen sich verletzt. Die aufrichtig Frommen unter ihnen verbinden mit dem Kult des Sakraments und Marias eine Fülle zarter, poetischer Vorstellungen und fühlen sich natürlich durch jeden Angriff auf den Mittelpunkt dieser Vorstellungen gekränkt. Die weltlich gesinnten katholischen Männer aber ahnen die UnHaltbarkeit dieser Dogmen, fühlen sich durch sie geniert und wollen darum, daß diese wunde Stelle ihres Herzens nicht berührt werde. Nun sollten ja darum unzarte Berührungen vermieden werden, das Schönererorgan aber mag sich recht roh ausgedrückt haben. Doch der katholischen Orthodoxie gilt schon das, was ich hier gesagt habe, als Gotteslästerung, und die Katholiken schreien nach dem Staats¬ anwalt, so oft solche Erörterungen über die engsten Gelehrtenkreise hinauf¬ dringen. Dieser Zustand ist unhaltbar, und der Evangelische Bund tut recht daran, die Abschaffung eines Strafgesetzparagraphen zu fordern, der gewisse öffentliche Erörterungen unmöglich oder wenigstens gefahrvoll macht. Möglich, daß manches Mitglied des Bundes nur Schimpffreiheit erstrebt, aber mit dem Schimpfen wird auch die Diskussion und die Verbreitung wichtiger historischer Tatsachen verhindert.*) Fordern doch die Katholiken die Beseitigung von allem noch so sicher geschichtlich Begründeten, das ihnen unangenehm ist, aus Schulbüchern und Volksbibliotheken, und möchten sie doch alle nicht geradezu Am 16. Januar wurde im Reichstage über die von den Freisinnigen beantragte Aus¬ hebung des Paragraphen 166 des Reichsstrafgesetzes debattiert. Der Abgeordnete Kardorff hob richtig hervor, daß durch ihn zweifelhafte Heilige und Päpste von unzweifelhaft schlechtem Lebens¬ wandel vor der Kritik, nicht aber protestantische Heroen wie Luther vor Verunglimpfungen ge¬ schützt seien, und der Abgeordnete Müller (Meiningen) erinnerte an die Beschimpfungen der Reformation und des Protestantismus, die in mehreren Encukliken Leos des Dreizehnter vor¬ kommen. Herr Spahn vermochte keine darin zu finden, was nicht zu verwundern ist, da die Juristen Virtuosen in der Kunst sind, zu sehen oder nicht zu sehen, was sie sehen wollen oder nicht. Der nationalliberale Theologieprofessor Dr. Hieber sprach von Streitschriften gegen den Protestantismus, die sogar von ernster katholischer Seite als gemeine Sudeleien preisgegeben würden. Ich kenne solche nicht. Sollten ihrer viele und sollten sie sehr verbreitet sein, dann müßte ich meine Behauptung, daß die Friedensstörung diesesmal von den Protestanten ausgehe, zurücknehmen oder wenigstens bedeutend einschränken. Übrigens ist mir die Frage, auf welcher Seite mehr geschimpft wird, und welche Seite gegen Beschimpfungen besser geschützt ist, an sich ganz gleichgiltig; mir ist es nur um die Freiheit der Debatte und der öffentlichen Untersuchung religiöser und historischer Fragen zu tun.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/662>, abgerufen am 23.07.2024.