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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

, reserven sollten nicht sofort nach der Rückkehr aus dem Manöver, sondern erst Ende
September entlassen werden, die Einstellung der Rekruten spätestens am Schlüsse
der ersten Oktoberwoche geschehen, sodaß der Zwischenraum höchstens Pierzehn
Tage betrüge. Gewiß brauchen Offiziere und Unteroffiziere vor der Einstellung
der Rekruten eine Erholungspause. Diese ließe sich aber durch strenge und un¬
weigerlich zu beachtende Vorschriften regeln, daneben müßte freilich dafür gesorgt
werden, daß die Zahl der Offiziere und der Unteroffiziere eine so auskömmliche wäre,
daß diese Erholungspause mit dem dienstlichen Interesse in Einklang stünde. Nun
höre ich zwar manchen Kompagniechef beim Lesen dieser Zeilen ausrufen: "Um
Gottes willen, was soll ich während der letzten vierzehn Tage nach dem Manöver
mit den Kerls anfangen?" Diese Frage ließe sich leichter beantworten, wenn man
nicht vom Manöverfelde in die Kasernen, sondern -- soweit angängig -- ans die
Schießplätze und in die Übungslnger rückte, wo die Offiziere ihre Leute doch noch
anders in der Hand haben als bei der Bummelei in den Straßen der Städte.
Es ist gar kein Grund vorhanden, weshalb z. B. nicht ein Teil jedes Armeekorps
seine Übung im Scharfschießen nach dem Manöver abhalten kann, statt vorher.
Wird die Reserve bei den Fußtruppen überall erst am L2./23. September entlassen,
und geschieht die Einstellung der Rekruten am 7./8. Oktober, so werden die Ent¬
lassener in der Heimat auch Arbeitsgelegenheit finden, und ein großer Teil wird
zur Landwirtschaft zurückkehren, anstatt in der Stadt Hausknecht, Diener oder Ge¬
schäftsbote zu werden. Der Einwand, daß es nicht zulässig sei, die Leute wider
Willen in ihre Heimat zu befördern, ist hinfällig. So gut wie man sie wider
Willen zum Eintritt zwingt, auch in Garnisonen oder Truppenteilen, die ihnen
nicht gefallen, so kann man sie auch wider Willen -- selbstverständlich kostenfrei --
der Heimat, dem Boden, auf dem sie erwachsen find, zurückgeben. Wer dort nicht
bleiben will, mag es dann auf eigne Kosten ausführen. Wenn aber die Krieger¬
vereine rechtzeitig in ihren Bezirken bekannt gäben: wir haben zum 1. Oktober so
und so viel Entlassene folgender Berufszweige unterzubringen, so würde das in sehr
vielen Fällen, wenn nicht in der großen Mehrzahl, von gutem Erfolge sein. Die
Kriegervereine könnten in dieser Beziehung eine recht wesentliche und nützliche
Tätigkeit entfalten, sie würden sich dadurch auch der Mitgliedschaft der jungen
Reservisten viel leichter versichern.

Wie die Verhältnisse im lieben Dentschland nun einmal liegen, wird ohne eine
genaue Regelung eines solchen Vermittlungsdienstes "von oben" in manchen Gegenden
des Vaterlandes nichts erreicht werden können, nur einzelne Kriegervereine entwickeln
schon jetzt eine lobenswerte Tätigkeit. Aber mit Hilfe der Kette: Regiment, Bezirks¬
kommando, Kriegerverein -- wird sich die Nnckleitnng eines größern Bruchteils der
ländlichen Dienstpflichtigen in die Heimat leicht erreichen lassen. Man könnte noch
weiter gehn und anordnen, daß jedes Landwehrbezirkskommando den Kriegervereinen
schon beim Eintritt der jungen Mannschaft das Verzeichnis der Leute zustellt.
In den größern Städten mit einer mehr oder minder großen Zahl von Kricger-
und Regimentsvereinen müßten diese auf Veranlassung der Polizeibehörde oder
des Zentralvorstnndes eine Zentralstelle für diesen Zweck bilden, was ebenfalls
keinen ernsten Schwierigkeiten unterliegen kann. Es würde ans diesem Wege der
doppelte Zweck erreicht, die Kriegervercine in einen nützlichen Zusammenhang mit
der Bevölkerung und mit der Armee zugleich zu scheu, und es würde damit in
mancher Hinsicht eine vorhandne Lücke ausgefüllt werden. Die Sozialdemokratie
wird freilich darüber Feuer schreien, aber damit wäre nur die Richtigkeit des Vor¬
schlags erwiesen.

Je mehr die Sozialdemokratie die Axt an die Wurzeln unsers staatlichen Da¬
seins legt, desto mehr wächst die Verpflichtung des Staates zu Gegenmaßregeln, und
da man sich zu scharf einschneidenden, die uns die angebliche Dreimilliouenpartei
erspart hätten, nicht entschließen will, so sollte wenigstens nichts unversucht bleiben,
was innerhalb der gesetzlichen Befugnisse liegt. Und dazu gehört unzweifelhaft das


Maßgebliches und Unmaßgebliches

, reserven sollten nicht sofort nach der Rückkehr aus dem Manöver, sondern erst Ende
September entlassen werden, die Einstellung der Rekruten spätestens am Schlüsse
der ersten Oktoberwoche geschehen, sodaß der Zwischenraum höchstens Pierzehn
Tage betrüge. Gewiß brauchen Offiziere und Unteroffiziere vor der Einstellung
der Rekruten eine Erholungspause. Diese ließe sich aber durch strenge und un¬
weigerlich zu beachtende Vorschriften regeln, daneben müßte freilich dafür gesorgt
werden, daß die Zahl der Offiziere und der Unteroffiziere eine so auskömmliche wäre,
daß diese Erholungspause mit dem dienstlichen Interesse in Einklang stünde. Nun
höre ich zwar manchen Kompagniechef beim Lesen dieser Zeilen ausrufen: „Um
Gottes willen, was soll ich während der letzten vierzehn Tage nach dem Manöver
mit den Kerls anfangen?" Diese Frage ließe sich leichter beantworten, wenn man
nicht vom Manöverfelde in die Kasernen, sondern — soweit angängig — ans die
Schießplätze und in die Übungslnger rückte, wo die Offiziere ihre Leute doch noch
anders in der Hand haben als bei der Bummelei in den Straßen der Städte.
Es ist gar kein Grund vorhanden, weshalb z. B. nicht ein Teil jedes Armeekorps
seine Übung im Scharfschießen nach dem Manöver abhalten kann, statt vorher.
Wird die Reserve bei den Fußtruppen überall erst am L2./23. September entlassen,
und geschieht die Einstellung der Rekruten am 7./8. Oktober, so werden die Ent¬
lassener in der Heimat auch Arbeitsgelegenheit finden, und ein großer Teil wird
zur Landwirtschaft zurückkehren, anstatt in der Stadt Hausknecht, Diener oder Ge¬
schäftsbote zu werden. Der Einwand, daß es nicht zulässig sei, die Leute wider
Willen in ihre Heimat zu befördern, ist hinfällig. So gut wie man sie wider
Willen zum Eintritt zwingt, auch in Garnisonen oder Truppenteilen, die ihnen
nicht gefallen, so kann man sie auch wider Willen — selbstverständlich kostenfrei —
der Heimat, dem Boden, auf dem sie erwachsen find, zurückgeben. Wer dort nicht
bleiben will, mag es dann auf eigne Kosten ausführen. Wenn aber die Krieger¬
vereine rechtzeitig in ihren Bezirken bekannt gäben: wir haben zum 1. Oktober so
und so viel Entlassene folgender Berufszweige unterzubringen, so würde das in sehr
vielen Fällen, wenn nicht in der großen Mehrzahl, von gutem Erfolge sein. Die
Kriegervereine könnten in dieser Beziehung eine recht wesentliche und nützliche
Tätigkeit entfalten, sie würden sich dadurch auch der Mitgliedschaft der jungen
Reservisten viel leichter versichern.

Wie die Verhältnisse im lieben Dentschland nun einmal liegen, wird ohne eine
genaue Regelung eines solchen Vermittlungsdienstes „von oben" in manchen Gegenden
des Vaterlandes nichts erreicht werden können, nur einzelne Kriegervereine entwickeln
schon jetzt eine lobenswerte Tätigkeit. Aber mit Hilfe der Kette: Regiment, Bezirks¬
kommando, Kriegerverein — wird sich die Nnckleitnng eines größern Bruchteils der
ländlichen Dienstpflichtigen in die Heimat leicht erreichen lassen. Man könnte noch
weiter gehn und anordnen, daß jedes Landwehrbezirkskommando den Kriegervereinen
schon beim Eintritt der jungen Mannschaft das Verzeichnis der Leute zustellt.
In den größern Städten mit einer mehr oder minder großen Zahl von Kricger-
und Regimentsvereinen müßten diese auf Veranlassung der Polizeibehörde oder
des Zentralvorstnndes eine Zentralstelle für diesen Zweck bilden, was ebenfalls
keinen ernsten Schwierigkeiten unterliegen kann. Es würde ans diesem Wege der
doppelte Zweck erreicht, die Kriegervercine in einen nützlichen Zusammenhang mit
der Bevölkerung und mit der Armee zugleich zu scheu, und es würde damit in
mancher Hinsicht eine vorhandne Lücke ausgefüllt werden. Die Sozialdemokratie
wird freilich darüber Feuer schreien, aber damit wäre nur die Richtigkeit des Vor¬
schlags erwiesen.

Je mehr die Sozialdemokratie die Axt an die Wurzeln unsers staatlichen Da¬
seins legt, desto mehr wächst die Verpflichtung des Staates zu Gegenmaßregeln, und
da man sich zu scharf einschneidenden, die uns die angebliche Dreimilliouenpartei
erspart hätten, nicht entschließen will, so sollte wenigstens nichts unversucht bleiben,
was innerhalb der gesetzlichen Befugnisse liegt. Und dazu gehört unzweifelhaft das


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[0066] Maßgebliches und Unmaßgebliches , reserven sollten nicht sofort nach der Rückkehr aus dem Manöver, sondern erst Ende September entlassen werden, die Einstellung der Rekruten spätestens am Schlüsse der ersten Oktoberwoche geschehen, sodaß der Zwischenraum höchstens Pierzehn Tage betrüge. Gewiß brauchen Offiziere und Unteroffiziere vor der Einstellung der Rekruten eine Erholungspause. Diese ließe sich aber durch strenge und un¬ weigerlich zu beachtende Vorschriften regeln, daneben müßte freilich dafür gesorgt werden, daß die Zahl der Offiziere und der Unteroffiziere eine so auskömmliche wäre, daß diese Erholungspause mit dem dienstlichen Interesse in Einklang stünde. Nun höre ich zwar manchen Kompagniechef beim Lesen dieser Zeilen ausrufen: „Um Gottes willen, was soll ich während der letzten vierzehn Tage nach dem Manöver mit den Kerls anfangen?" Diese Frage ließe sich leichter beantworten, wenn man nicht vom Manöverfelde in die Kasernen, sondern — soweit angängig — ans die Schießplätze und in die Übungslnger rückte, wo die Offiziere ihre Leute doch noch anders in der Hand haben als bei der Bummelei in den Straßen der Städte. Es ist gar kein Grund vorhanden, weshalb z. B. nicht ein Teil jedes Armeekorps seine Übung im Scharfschießen nach dem Manöver abhalten kann, statt vorher. Wird die Reserve bei den Fußtruppen überall erst am L2./23. September entlassen, und geschieht die Einstellung der Rekruten am 7./8. Oktober, so werden die Ent¬ lassener in der Heimat auch Arbeitsgelegenheit finden, und ein großer Teil wird zur Landwirtschaft zurückkehren, anstatt in der Stadt Hausknecht, Diener oder Ge¬ schäftsbote zu werden. Der Einwand, daß es nicht zulässig sei, die Leute wider Willen in ihre Heimat zu befördern, ist hinfällig. So gut wie man sie wider Willen zum Eintritt zwingt, auch in Garnisonen oder Truppenteilen, die ihnen nicht gefallen, so kann man sie auch wider Willen — selbstverständlich kostenfrei — der Heimat, dem Boden, auf dem sie erwachsen find, zurückgeben. Wer dort nicht bleiben will, mag es dann auf eigne Kosten ausführen. Wenn aber die Krieger¬ vereine rechtzeitig in ihren Bezirken bekannt gäben: wir haben zum 1. Oktober so und so viel Entlassene folgender Berufszweige unterzubringen, so würde das in sehr vielen Fällen, wenn nicht in der großen Mehrzahl, von gutem Erfolge sein. Die Kriegervereine könnten in dieser Beziehung eine recht wesentliche und nützliche Tätigkeit entfalten, sie würden sich dadurch auch der Mitgliedschaft der jungen Reservisten viel leichter versichern. Wie die Verhältnisse im lieben Dentschland nun einmal liegen, wird ohne eine genaue Regelung eines solchen Vermittlungsdienstes „von oben" in manchen Gegenden des Vaterlandes nichts erreicht werden können, nur einzelne Kriegervereine entwickeln schon jetzt eine lobenswerte Tätigkeit. Aber mit Hilfe der Kette: Regiment, Bezirks¬ kommando, Kriegerverein — wird sich die Nnckleitnng eines größern Bruchteils der ländlichen Dienstpflichtigen in die Heimat leicht erreichen lassen. Man könnte noch weiter gehn und anordnen, daß jedes Landwehrbezirkskommando den Kriegervereinen schon beim Eintritt der jungen Mannschaft das Verzeichnis der Leute zustellt. In den größern Städten mit einer mehr oder minder großen Zahl von Kricger- und Regimentsvereinen müßten diese auf Veranlassung der Polizeibehörde oder des Zentralvorstnndes eine Zentralstelle für diesen Zweck bilden, was ebenfalls keinen ernsten Schwierigkeiten unterliegen kann. Es würde ans diesem Wege der doppelte Zweck erreicht, die Kriegervercine in einen nützlichen Zusammenhang mit der Bevölkerung und mit der Armee zugleich zu scheu, und es würde damit in mancher Hinsicht eine vorhandne Lücke ausgefüllt werden. Die Sozialdemokratie wird freilich darüber Feuer schreien, aber damit wäre nur die Richtigkeit des Vor¬ schlags erwiesen. Je mehr die Sozialdemokratie die Axt an die Wurzeln unsers staatlichen Da¬ seins legt, desto mehr wächst die Verpflichtung des Staates zu Gegenmaßregeln, und da man sich zu scharf einschneidenden, die uns die angebliche Dreimilliouenpartei erspart hätten, nicht entschließen will, so sollte wenigstens nichts unversucht bleiben, was innerhalb der gesetzlichen Befugnisse liegt. Und dazu gehört unzweifelhaft das

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/66>, abgerufen am 23.07.2024.