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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Standesaintregister und Familienforschung

Heiratsurkunde enthält zum Beispiel neun verschiedne Namen: die der Ehe¬
schließenden, der beiderseitigen Eltern, der zwei Zeugen und des Standes¬
beamten. Im Gegensatz zu den Kirchenbüchern sind jetzt auch die Formulare
für die Gestalt des Standesregisters maßgebend. Die Größe der Blätter soll
in der Höhe 40^ Zentimeter, in der Breite 25 ^ Zentimenter betragen; in
dem Geburth- und Sterberegister muß ferner jedes Blatt auf der Vorder- und
auf der Rückseite bedruckt und ausgefüllt werden, wogegen das Heiratsregister
so eingerichtet ist, daß jede Eintragung auf zwei gegenüberstehenden Seiten
erfolgt. Jeder Geburth- oder Sterbefall nimmt also eine volle 40^ Zenti¬
meter hohe und 251/2 Zentimeter breite Seite in Anspruch, jeder Heiratsfall
braucht zwei solcher Seiten. Wie ganz anders war das in den alten Kirchen¬
büchern; da standen auf einer Seite fünf bis zehn Eintragungen je nach dem
Formate, man konnte deshalb mit einem Blick eine größere Reihe von Namen
übersehen. Bei den Standesregistern, wo zum Überfluß jede leere oder halb¬
leere Zeile mit Strichen ausgefüllt werden soll, ist ein solcher schneller Über¬
blick beim Durchsuchen eines Bandes ausgeschlossen; man kann nur Blatt für
Blatt nachsehen und muß auch dabei sehr vorsichtig zu Werke gehn, da, wie
schon erwähnt worden ist, jede Eintragung mehrere Namen enthält.

Man muß ferner erwägen, daß der Standesbeamte nach dem Gesetze all¬
jährlich drei gesonderte Register, eins für die Geburten, eins für die Ehe¬
schließungen und eins für die Sterbefälle, zu führen hat; in kleinern Standes¬
amtbezirken können jedoch die einzelnen Register für mehrere Jahrgänge in
einem gemeinschaftlichen Bande geführt werden: eine Vorschrift, von der an¬
scheinend nur selten Gebrauch gemacht wird. Auf jedem Standesamte stehn
somit schon jetzt nach dreißig Jahren seit der Einführung der Zivilehe neunzig
Register, und ebensoviele Nebenregister sind bei den Amtsgerichten untergebracht.
Wie verschwindend klein dagegen die Zahl der alten Kirchenbücher ist, lehrt
eine kurze Zusammenstellung beider Register in Sangerhausen, wo keine unge¬
wöhnlichen Verhältnisse vorliegen. Dort sind in der Zeit von 1874 bis 1904
an Standesregistern neunzig Bände vorhanden. Die Kirchenbücher beginnen
1573 und sind bis 1874, also gerade dreihundert Jahre geführt worden; in
dieser langen Zeit sind für beide Kirchengemeinden zusammen einundvierzig
Bände angelegt und gebraucht worden, also in dreihundert Jahren noch nicht
halb so oll wie in dreißig Jahren Standesregister! Wenn die Anhäufung von
Standesamtregistern drei Jahrhunderte lang so weiter geht, dann liegen neun¬
hundert Bände bei jedem Standesamte, abgesehen von derselben Zahl der
Nebenregister. Noch anschaulicher wird diese voraussichtliche Steigerung der
neuen Register, wenn man noch einen Schritt weiter geht. Im Kreise Sanger¬
hausen bestehn gegen fünfzig Standesämter; wenn von diesen jedes alljährlich
drei Register anlegt, so liegen in dreihundert Jahren 45000 Bände vor, und
zwar allein für den Kreis Sangerhausen. Da wird den armen Familien¬
forschern die Lust vergehn, ihren Ahnen nachzuspüren, die etwa hier und da
in einzelnen Ortschaften auch nur eines Kreises gelebt haben. Nun ist zwar
für jedes Register ein alphabetisches Namenverzeichnis vorgesehen worden,
das das Auffinden der Eintragungen erleichtern soll, aber mit der Masse der


Standesaintregister und Familienforschung

Heiratsurkunde enthält zum Beispiel neun verschiedne Namen: die der Ehe¬
schließenden, der beiderseitigen Eltern, der zwei Zeugen und des Standes¬
beamten. Im Gegensatz zu den Kirchenbüchern sind jetzt auch die Formulare
für die Gestalt des Standesregisters maßgebend. Die Größe der Blätter soll
in der Höhe 40^ Zentimeter, in der Breite 25 ^ Zentimenter betragen; in
dem Geburth- und Sterberegister muß ferner jedes Blatt auf der Vorder- und
auf der Rückseite bedruckt und ausgefüllt werden, wogegen das Heiratsregister
so eingerichtet ist, daß jede Eintragung auf zwei gegenüberstehenden Seiten
erfolgt. Jeder Geburth- oder Sterbefall nimmt also eine volle 40^ Zenti¬
meter hohe und 251/2 Zentimeter breite Seite in Anspruch, jeder Heiratsfall
braucht zwei solcher Seiten. Wie ganz anders war das in den alten Kirchen¬
büchern; da standen auf einer Seite fünf bis zehn Eintragungen je nach dem
Formate, man konnte deshalb mit einem Blick eine größere Reihe von Namen
übersehen. Bei den Standesregistern, wo zum Überfluß jede leere oder halb¬
leere Zeile mit Strichen ausgefüllt werden soll, ist ein solcher schneller Über¬
blick beim Durchsuchen eines Bandes ausgeschlossen; man kann nur Blatt für
Blatt nachsehen und muß auch dabei sehr vorsichtig zu Werke gehn, da, wie
schon erwähnt worden ist, jede Eintragung mehrere Namen enthält.

Man muß ferner erwägen, daß der Standesbeamte nach dem Gesetze all¬
jährlich drei gesonderte Register, eins für die Geburten, eins für die Ehe¬
schließungen und eins für die Sterbefälle, zu führen hat; in kleinern Standes¬
amtbezirken können jedoch die einzelnen Register für mehrere Jahrgänge in
einem gemeinschaftlichen Bande geführt werden: eine Vorschrift, von der an¬
scheinend nur selten Gebrauch gemacht wird. Auf jedem Standesamte stehn
somit schon jetzt nach dreißig Jahren seit der Einführung der Zivilehe neunzig
Register, und ebensoviele Nebenregister sind bei den Amtsgerichten untergebracht.
Wie verschwindend klein dagegen die Zahl der alten Kirchenbücher ist, lehrt
eine kurze Zusammenstellung beider Register in Sangerhausen, wo keine unge¬
wöhnlichen Verhältnisse vorliegen. Dort sind in der Zeit von 1874 bis 1904
an Standesregistern neunzig Bände vorhanden. Die Kirchenbücher beginnen
1573 und sind bis 1874, also gerade dreihundert Jahre geführt worden; in
dieser langen Zeit sind für beide Kirchengemeinden zusammen einundvierzig
Bände angelegt und gebraucht worden, also in dreihundert Jahren noch nicht
halb so oll wie in dreißig Jahren Standesregister! Wenn die Anhäufung von
Standesamtregistern drei Jahrhunderte lang so weiter geht, dann liegen neun¬
hundert Bände bei jedem Standesamte, abgesehen von derselben Zahl der
Nebenregister. Noch anschaulicher wird diese voraussichtliche Steigerung der
neuen Register, wenn man noch einen Schritt weiter geht. Im Kreise Sanger¬
hausen bestehn gegen fünfzig Standesämter; wenn von diesen jedes alljährlich
drei Register anlegt, so liegen in dreihundert Jahren 45000 Bände vor, und
zwar allein für den Kreis Sangerhausen. Da wird den armen Familien¬
forschern die Lust vergehn, ihren Ahnen nachzuspüren, die etwa hier und da
in einzelnen Ortschaften auch nur eines Kreises gelebt haben. Nun ist zwar
für jedes Register ein alphabetisches Namenverzeichnis vorgesehen worden,
das das Auffinden der Eintragungen erleichtern soll, aber mit der Masse der


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[0489] Standesaintregister und Familienforschung Heiratsurkunde enthält zum Beispiel neun verschiedne Namen: die der Ehe¬ schließenden, der beiderseitigen Eltern, der zwei Zeugen und des Standes¬ beamten. Im Gegensatz zu den Kirchenbüchern sind jetzt auch die Formulare für die Gestalt des Standesregisters maßgebend. Die Größe der Blätter soll in der Höhe 40^ Zentimeter, in der Breite 25 ^ Zentimenter betragen; in dem Geburth- und Sterberegister muß ferner jedes Blatt auf der Vorder- und auf der Rückseite bedruckt und ausgefüllt werden, wogegen das Heiratsregister so eingerichtet ist, daß jede Eintragung auf zwei gegenüberstehenden Seiten erfolgt. Jeder Geburth- oder Sterbefall nimmt also eine volle 40^ Zenti¬ meter hohe und 251/2 Zentimeter breite Seite in Anspruch, jeder Heiratsfall braucht zwei solcher Seiten. Wie ganz anders war das in den alten Kirchen¬ büchern; da standen auf einer Seite fünf bis zehn Eintragungen je nach dem Formate, man konnte deshalb mit einem Blick eine größere Reihe von Namen übersehen. Bei den Standesregistern, wo zum Überfluß jede leere oder halb¬ leere Zeile mit Strichen ausgefüllt werden soll, ist ein solcher schneller Über¬ blick beim Durchsuchen eines Bandes ausgeschlossen; man kann nur Blatt für Blatt nachsehen und muß auch dabei sehr vorsichtig zu Werke gehn, da, wie schon erwähnt worden ist, jede Eintragung mehrere Namen enthält. Man muß ferner erwägen, daß der Standesbeamte nach dem Gesetze all¬ jährlich drei gesonderte Register, eins für die Geburten, eins für die Ehe¬ schließungen und eins für die Sterbefälle, zu führen hat; in kleinern Standes¬ amtbezirken können jedoch die einzelnen Register für mehrere Jahrgänge in einem gemeinschaftlichen Bande geführt werden: eine Vorschrift, von der an¬ scheinend nur selten Gebrauch gemacht wird. Auf jedem Standesamte stehn somit schon jetzt nach dreißig Jahren seit der Einführung der Zivilehe neunzig Register, und ebensoviele Nebenregister sind bei den Amtsgerichten untergebracht. Wie verschwindend klein dagegen die Zahl der alten Kirchenbücher ist, lehrt eine kurze Zusammenstellung beider Register in Sangerhausen, wo keine unge¬ wöhnlichen Verhältnisse vorliegen. Dort sind in der Zeit von 1874 bis 1904 an Standesregistern neunzig Bände vorhanden. Die Kirchenbücher beginnen 1573 und sind bis 1874, also gerade dreihundert Jahre geführt worden; in dieser langen Zeit sind für beide Kirchengemeinden zusammen einundvierzig Bände angelegt und gebraucht worden, also in dreihundert Jahren noch nicht halb so oll wie in dreißig Jahren Standesregister! Wenn die Anhäufung von Standesamtregistern drei Jahrhunderte lang so weiter geht, dann liegen neun¬ hundert Bände bei jedem Standesamte, abgesehen von derselben Zahl der Nebenregister. Noch anschaulicher wird diese voraussichtliche Steigerung der neuen Register, wenn man noch einen Schritt weiter geht. Im Kreise Sanger¬ hausen bestehn gegen fünfzig Standesämter; wenn von diesen jedes alljährlich drei Register anlegt, so liegen in dreihundert Jahren 45000 Bände vor, und zwar allein für den Kreis Sangerhausen. Da wird den armen Familien¬ forschern die Lust vergehn, ihren Ahnen nachzuspüren, die etwa hier und da in einzelnen Ortschaften auch nur eines Kreises gelebt haben. Nun ist zwar für jedes Register ein alphabetisches Namenverzeichnis vorgesehen worden, das das Auffinden der Eintragungen erleichtern soll, aber mit der Masse der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/489>, abgerufen am 23.07.2024.