Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
vom bankrotte" Strafvollzug

Aufgaben des Ministeriums des Innern im Kampf gegen das Verbrechen sonst
auf dem Gebiete der Präventive, der Verhinderung von Verbrechen, darum lag
es nahe, daß mit dem Augenblick, wo ihm ein Einfluß auf die Strafvollziehung
eingeräumt wurde, die Präventivgcdanken auch in das Reich der Repressive
hinüberströmen mußten, und in der Tat hat es denn auch der Dezernent für
das Gefängniswesen in diesem Ministerium, Dr. Krohnc, laut und öffentlich
verkündigt: Wir verfolgen einen pädagogischen Zweck, wir wollen erziehn. Dem
gegenüber erklärt die alte Kriminalistenschule: Ist die Tätigkeit der Präventive,
des Ressorts des Innern und der übrigen für die Verbrechensverhinderung in
Frage kommenden Mittel, der Familie, der Schule und der Kirche, erfolglos
geblieben, dann gilt es dein alten Erfahrungssatz: Böse Beispiele verderben gute
Sitten, die Spitzen abzubrechen. Das erreicht man nur durch eine Bestrafung,
nicht durch Wohltaten, die man dem Verbrecher aus Anlaß seines Verbrechens
erweist, durch seine Erziehung und Besserung, durch seine Aufnahme in ein
Pädagogium.

Selbstverständlich ist der Erziehungsgedanke nicht erst durch das preußische
Ministerium des Innern in die Strafe hineingekommen. Daß sich die Strafe
auf jener Gesinnung aufbauen müsse, die retten und nicht verderben will, ist
eine biblische Lehre, und auch aus dem griechischen Altertum wird uns als
Quintessenz der Platonischen Auffassung von der Strafe der Satz überliefert:
Aemo pruäsns Milit, <zma peeeg-tum est, sha us veoostur, ein Wort, dessen
erschöpfende Deutung sicherlich nicht durch den Hinweis auf das Abschreckende
der Strafe gegeben wird. Aber so alt die Erkenntnis des sittlichen Grundes
und Zweckes der Strafe ist, in das Strafrecht ist der Erziehungsgedanke aller¬
dings sehr spät eingedrungen. Dieses stand jahrhundertelang auch in den christ¬
lichen Ländern nur für den Gedanken der Repressive offen. Lange bevor jedoch
das Ministerium des Innern Gelegenheit nehmen konnte, dem Prüventivgedanken
w den ihm unterstellten Anstalten die Tore zu öffnen, fängt der Erziehungs¬
gedanke denn doch an, sich zu entfalten und das Strafverfahren zu beeinflussen.
Am Jahre 1595 wurde der Bau des Amsterdamer Zuchthauses vollendet, das
dem Zweck dienen sollte, Vagabunden, Übeltäter, Spitzbuben und dergleichen
Zur Züchtigung einzusperren, sie arbeiten zu lassen, und zwar so lange, als es
die Schöffen nach ihren Vergehn für angemessen hielten. Die Gefangnen sollten
Zu einem fleißigen und arbeitsamen Leben angehalten und erzogen werden,
Seelsorge und Unterricht sollten ihren Geist zum Guten hinlenken. Die Ver¬
wahrung im Zuchthaus aber sollte nicht mehr als entehrende Strafe gelten, da
Man ja den Eintritt in das bürgerliche Leben nicht hindern, ihn vielmehr wo¬
möglich durch Besserung der Züchtlinge befördern wollte. So trug denn auch
'ches erste Wahrzeichen der neuen Zeit im Strafvollzug die schöne Inschrift:
fürchte dich nicht! Ich räche nicht Böses, sondern zwinge zum Guten. Hart
meine Hand, aber liebreich mein Gemüt.

Hier haben wir also eine entschiedne Absage an die Abschreckungs- und
-^ergeltungstheorie, und eine deutliche Hervorhebung des Präventivgedankens,
der Erziehungsidee. Das Amsterdamer Zuchthaus aber erregte weithin Staunen
und Bewunderung, man sah nun, daß unter dem neuen Besserungszweck die


vom bankrotte» Strafvollzug

Aufgaben des Ministeriums des Innern im Kampf gegen das Verbrechen sonst
auf dem Gebiete der Präventive, der Verhinderung von Verbrechen, darum lag
es nahe, daß mit dem Augenblick, wo ihm ein Einfluß auf die Strafvollziehung
eingeräumt wurde, die Präventivgcdanken auch in das Reich der Repressive
hinüberströmen mußten, und in der Tat hat es denn auch der Dezernent für
das Gefängniswesen in diesem Ministerium, Dr. Krohnc, laut und öffentlich
verkündigt: Wir verfolgen einen pädagogischen Zweck, wir wollen erziehn. Dem
gegenüber erklärt die alte Kriminalistenschule: Ist die Tätigkeit der Präventive,
des Ressorts des Innern und der übrigen für die Verbrechensverhinderung in
Frage kommenden Mittel, der Familie, der Schule und der Kirche, erfolglos
geblieben, dann gilt es dein alten Erfahrungssatz: Böse Beispiele verderben gute
Sitten, die Spitzen abzubrechen. Das erreicht man nur durch eine Bestrafung,
nicht durch Wohltaten, die man dem Verbrecher aus Anlaß seines Verbrechens
erweist, durch seine Erziehung und Besserung, durch seine Aufnahme in ein
Pädagogium.

Selbstverständlich ist der Erziehungsgedanke nicht erst durch das preußische
Ministerium des Innern in die Strafe hineingekommen. Daß sich die Strafe
auf jener Gesinnung aufbauen müsse, die retten und nicht verderben will, ist
eine biblische Lehre, und auch aus dem griechischen Altertum wird uns als
Quintessenz der Platonischen Auffassung von der Strafe der Satz überliefert:
Aemo pruäsns Milit, <zma peeeg-tum est, sha us veoostur, ein Wort, dessen
erschöpfende Deutung sicherlich nicht durch den Hinweis auf das Abschreckende
der Strafe gegeben wird. Aber so alt die Erkenntnis des sittlichen Grundes
und Zweckes der Strafe ist, in das Strafrecht ist der Erziehungsgedanke aller¬
dings sehr spät eingedrungen. Dieses stand jahrhundertelang auch in den christ¬
lichen Ländern nur für den Gedanken der Repressive offen. Lange bevor jedoch
das Ministerium des Innern Gelegenheit nehmen konnte, dem Prüventivgedanken
w den ihm unterstellten Anstalten die Tore zu öffnen, fängt der Erziehungs¬
gedanke denn doch an, sich zu entfalten und das Strafverfahren zu beeinflussen.
Am Jahre 1595 wurde der Bau des Amsterdamer Zuchthauses vollendet, das
dem Zweck dienen sollte, Vagabunden, Übeltäter, Spitzbuben und dergleichen
Zur Züchtigung einzusperren, sie arbeiten zu lassen, und zwar so lange, als es
die Schöffen nach ihren Vergehn für angemessen hielten. Die Gefangnen sollten
Zu einem fleißigen und arbeitsamen Leben angehalten und erzogen werden,
Seelsorge und Unterricht sollten ihren Geist zum Guten hinlenken. Die Ver¬
wahrung im Zuchthaus aber sollte nicht mehr als entehrende Strafe gelten, da
Man ja den Eintritt in das bürgerliche Leben nicht hindern, ihn vielmehr wo¬
möglich durch Besserung der Züchtlinge befördern wollte. So trug denn auch
'ches erste Wahrzeichen der neuen Zeit im Strafvollzug die schöne Inschrift:
fürchte dich nicht! Ich räche nicht Böses, sondern zwinge zum Guten. Hart
meine Hand, aber liebreich mein Gemüt.

Hier haben wir also eine entschiedne Absage an die Abschreckungs- und
-^ergeltungstheorie, und eine deutliche Hervorhebung des Präventivgedankens,
der Erziehungsidee. Das Amsterdamer Zuchthaus aber erregte weithin Staunen
und Bewunderung, man sah nun, daß unter dem neuen Besserungszweck die


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0427" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/87905"/>
          <fw type="header" place="top"> vom bankrotte» Strafvollzug</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1859" prev="#ID_1858"> Aufgaben des Ministeriums des Innern im Kampf gegen das Verbrechen sonst<lb/>
auf dem Gebiete der Präventive, der Verhinderung von Verbrechen, darum lag<lb/>
es nahe, daß mit dem Augenblick, wo ihm ein Einfluß auf die Strafvollziehung<lb/>
eingeräumt wurde, die Präventivgcdanken auch in das Reich der Repressive<lb/>
hinüberströmen mußten, und in der Tat hat es denn auch der Dezernent für<lb/>
das Gefängniswesen in diesem Ministerium, Dr. Krohnc, laut und öffentlich<lb/>
verkündigt: Wir verfolgen einen pädagogischen Zweck, wir wollen erziehn. Dem<lb/>
gegenüber erklärt die alte Kriminalistenschule: Ist die Tätigkeit der Präventive,<lb/>
des Ressorts des Innern und der übrigen für die Verbrechensverhinderung in<lb/>
Frage kommenden Mittel, der Familie, der Schule und der Kirche, erfolglos<lb/>
geblieben, dann gilt es dein alten Erfahrungssatz: Böse Beispiele verderben gute<lb/>
Sitten, die Spitzen abzubrechen. Das erreicht man nur durch eine Bestrafung,<lb/>
nicht durch Wohltaten, die man dem Verbrecher aus Anlaß seines Verbrechens<lb/>
erweist, durch seine Erziehung und Besserung, durch seine Aufnahme in ein<lb/>
Pädagogium.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1860"> Selbstverständlich ist der Erziehungsgedanke nicht erst durch das preußische<lb/>
Ministerium des Innern in die Strafe hineingekommen. Daß sich die Strafe<lb/>
auf jener Gesinnung aufbauen müsse, die retten und nicht verderben will, ist<lb/>
eine biblische Lehre, und auch aus dem griechischen Altertum wird uns als<lb/>
Quintessenz der Platonischen Auffassung von der Strafe der Satz überliefert:<lb/>
Aemo pruäsns Milit, &lt;zma peeeg-tum est, sha us veoostur, ein Wort, dessen<lb/>
erschöpfende Deutung sicherlich nicht durch den Hinweis auf das Abschreckende<lb/>
der Strafe gegeben wird. Aber so alt die Erkenntnis des sittlichen Grundes<lb/>
und Zweckes der Strafe ist, in das Strafrecht ist der Erziehungsgedanke aller¬<lb/>
dings sehr spät eingedrungen. Dieses stand jahrhundertelang auch in den christ¬<lb/>
lichen Ländern nur für den Gedanken der Repressive offen. Lange bevor jedoch<lb/>
das Ministerium des Innern Gelegenheit nehmen konnte, dem Prüventivgedanken<lb/>
w den ihm unterstellten Anstalten die Tore zu öffnen, fängt der Erziehungs¬<lb/>
gedanke denn doch an, sich zu entfalten und das Strafverfahren zu beeinflussen.<lb/>
Am Jahre 1595 wurde der Bau des Amsterdamer Zuchthauses vollendet, das<lb/>
dem Zweck dienen sollte, Vagabunden, Übeltäter, Spitzbuben und dergleichen<lb/>
Zur Züchtigung einzusperren, sie arbeiten zu lassen, und zwar so lange, als es<lb/>
die Schöffen nach ihren Vergehn für angemessen hielten. Die Gefangnen sollten<lb/>
Zu einem fleißigen und arbeitsamen Leben angehalten und erzogen werden,<lb/>
Seelsorge und Unterricht sollten ihren Geist zum Guten hinlenken. Die Ver¬<lb/>
wahrung im Zuchthaus aber sollte nicht mehr als entehrende Strafe gelten, da<lb/>
Man ja den Eintritt in das bürgerliche Leben nicht hindern, ihn vielmehr wo¬<lb/>
möglich durch Besserung der Züchtlinge befördern wollte. So trug denn auch<lb/>
'ches erste Wahrzeichen der neuen Zeit im Strafvollzug die schöne Inschrift:<lb/>
fürchte dich nicht! Ich räche nicht Böses, sondern zwinge zum Guten. Hart<lb/>
meine Hand, aber liebreich mein Gemüt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1861" next="#ID_1862"> Hier haben wir also eine entschiedne Absage an die Abschreckungs- und<lb/>
-^ergeltungstheorie, und eine deutliche Hervorhebung des Präventivgedankens,<lb/>
der Erziehungsidee. Das Amsterdamer Zuchthaus aber erregte weithin Staunen<lb/>
und Bewunderung, man sah nun, daß unter dem neuen Besserungszweck die</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0427] vom bankrotte» Strafvollzug Aufgaben des Ministeriums des Innern im Kampf gegen das Verbrechen sonst auf dem Gebiete der Präventive, der Verhinderung von Verbrechen, darum lag es nahe, daß mit dem Augenblick, wo ihm ein Einfluß auf die Strafvollziehung eingeräumt wurde, die Präventivgcdanken auch in das Reich der Repressive hinüberströmen mußten, und in der Tat hat es denn auch der Dezernent für das Gefängniswesen in diesem Ministerium, Dr. Krohnc, laut und öffentlich verkündigt: Wir verfolgen einen pädagogischen Zweck, wir wollen erziehn. Dem gegenüber erklärt die alte Kriminalistenschule: Ist die Tätigkeit der Präventive, des Ressorts des Innern und der übrigen für die Verbrechensverhinderung in Frage kommenden Mittel, der Familie, der Schule und der Kirche, erfolglos geblieben, dann gilt es dein alten Erfahrungssatz: Böse Beispiele verderben gute Sitten, die Spitzen abzubrechen. Das erreicht man nur durch eine Bestrafung, nicht durch Wohltaten, die man dem Verbrecher aus Anlaß seines Verbrechens erweist, durch seine Erziehung und Besserung, durch seine Aufnahme in ein Pädagogium. Selbstverständlich ist der Erziehungsgedanke nicht erst durch das preußische Ministerium des Innern in die Strafe hineingekommen. Daß sich die Strafe auf jener Gesinnung aufbauen müsse, die retten und nicht verderben will, ist eine biblische Lehre, und auch aus dem griechischen Altertum wird uns als Quintessenz der Platonischen Auffassung von der Strafe der Satz überliefert: Aemo pruäsns Milit, <zma peeeg-tum est, sha us veoostur, ein Wort, dessen erschöpfende Deutung sicherlich nicht durch den Hinweis auf das Abschreckende der Strafe gegeben wird. Aber so alt die Erkenntnis des sittlichen Grundes und Zweckes der Strafe ist, in das Strafrecht ist der Erziehungsgedanke aller¬ dings sehr spät eingedrungen. Dieses stand jahrhundertelang auch in den christ¬ lichen Ländern nur für den Gedanken der Repressive offen. Lange bevor jedoch das Ministerium des Innern Gelegenheit nehmen konnte, dem Prüventivgedanken w den ihm unterstellten Anstalten die Tore zu öffnen, fängt der Erziehungs¬ gedanke denn doch an, sich zu entfalten und das Strafverfahren zu beeinflussen. Am Jahre 1595 wurde der Bau des Amsterdamer Zuchthauses vollendet, das dem Zweck dienen sollte, Vagabunden, Übeltäter, Spitzbuben und dergleichen Zur Züchtigung einzusperren, sie arbeiten zu lassen, und zwar so lange, als es die Schöffen nach ihren Vergehn für angemessen hielten. Die Gefangnen sollten Zu einem fleißigen und arbeitsamen Leben angehalten und erzogen werden, Seelsorge und Unterricht sollten ihren Geist zum Guten hinlenken. Die Ver¬ wahrung im Zuchthaus aber sollte nicht mehr als entehrende Strafe gelten, da Man ja den Eintritt in das bürgerliche Leben nicht hindern, ihn vielmehr wo¬ möglich durch Besserung der Züchtlinge befördern wollte. So trug denn auch 'ches erste Wahrzeichen der neuen Zeit im Strafvollzug die schöne Inschrift: fürchte dich nicht! Ich räche nicht Böses, sondern zwinge zum Guten. Hart meine Hand, aber liebreich mein Gemüt. Hier haben wir also eine entschiedne Absage an die Abschreckungs- und -^ergeltungstheorie, und eine deutliche Hervorhebung des Präventivgedankens, der Erziehungsidee. Das Amsterdamer Zuchthaus aber erregte weithin Staunen und Bewunderung, man sah nun, daß unter dem neuen Besserungszweck die

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/427
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/427>, abgerufen am 23.07.2024.