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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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vom bankrotten Strafvollzug

Teilnahme für das Gefängniswesen ergriffen, die Förderung des großen Werkes
in die Hand genommen hatte. Die Ungunst der Zeiten, das Gewicht andrer
die Kräfte des Volks in Anspruch nehmender Aufgaben, dazu auch allerlei
Prinzipienstreite unter den Reformern, politische und religiöse Differenzen
legten sich lähmend auf das Werk und bewirkten, daß größere Entwürfe
aufgegeben oder einstweilen in der Erwartung günstigerer Tage zurückgestellt
werden mußten. Erst in den Friedensjahren nach 1870 durfte man es
unternehmen, das Programm des Königs wieder hervorzuholen, und seitdem
ist die Verbesserung der Gefängniseinrichtnngen nach festem Plan unausgesetzt
verfolgt worden. Es würde zu weit führen, hier zu zeigen, welche Anstalten
neu errichtet und in welcher Weise die altern, aus vergangnen Zeiten über-
nommnen Strafhäuser bisher Bauveründerungen unterzogen worden sind. Wer
sich darüber unterrichten will, der findet in dem großen Werk von Dr. Krohne
und Uber "Die Strafanstalten und Gefängnisse in Preußen" sowohl einen
ausführlichen Bericht wie auch die Pläne der einzelnen Anstalten. Hiernach
muß also vieles, was dem Strafvollzug zum Vorwurf gemacht wird, auf
die Rechnung früherer Zeiten gesetzt werden, deren Schulden ja doch nicht
mit einemmal abgetragen werden konnten, andres aber hängt mit der Unzu¬
länglichkeit und UnVollkommenheit aller menschlichen Einrichtungen zusammen.
Wo aber Fehler begangen worden sind, die man nicht mit dem Hinweis auf
die tores ingjsurö zu entschuldigen vermag, da werden wir es ganz gewiß be¬
dauern und verurteilen, und nicht am wenigsten werden es die bedauern und
verurteilen, die sich um die Verbesserung des Strafvollzugs ihr Leben lang mit
Wort und Tat bemüht haben.

Für die Bewegung der Kriminalitätszahlen kann jedoch der Strafvollzug
nur mit der gehörigen Einschränkung verantwortlich gemacht werden, da er ja,
wie schon gezeigt worden ist, innerhalb der Strafrechtspflege ungefähr dieselbe
Stelle einnimmt, wie die Strafe unter den Mitteln zur Bekämpfung des Ver¬
brechens, also jedenfalls nicht die erste und wichtigste. Der Strafvollzug führt
aus, was das Gesetz und der auf diesem ruhende Richterspruch anordnen, und
er führt das so aus, wie es das Gesetz vorschreibt. Wünscht man Änderungen,
hält man es zum Beispiel für geboten, eine deutlichere Differenzierung der
Strafen zu schaffen, so muß man sich an die Gesetzgebung wenden. Jede
Änderung, die der Strafe zu einem größern Erfolg verhilft, wird von den mit
der Vollstreckung von Strafen betrauten Personen jedenfalls mit Freuden be¬
grüßt werden. Die Hoffnung aber, die in einem Aufsatz der Preußischen Jahr¬
bücher ausgesprochen worden ist, nachdem gewisse Veränderungen in der Leitung
des Gefüngniswesens vorgenommen worden wären, würde das langersehnte
Strafvvllzugsgesetz kommen, und dann der Feind, das Verbrechen geschlagen
werden, diese Hoffnung werden sie schwerlich teilen, sondern sie für einen
schönen Traum nehmen.

Wir dürfen vielleicht diesem Aufsatz hier noch ein wenig nachgehn. Nicht
um ihn zu widerlegen, was ganz überflüssig wäre, da dies, wenigstens soweit sich
seine Ausführungen auf bestimmte Tatsachen beziehn, schon in den Preußischen
Jahrbüchern selbst geschehn ist. Der Aufsatz hat vielmehr hauptsächlich den


vom bankrotten Strafvollzug

Teilnahme für das Gefängniswesen ergriffen, die Förderung des großen Werkes
in die Hand genommen hatte. Die Ungunst der Zeiten, das Gewicht andrer
die Kräfte des Volks in Anspruch nehmender Aufgaben, dazu auch allerlei
Prinzipienstreite unter den Reformern, politische und religiöse Differenzen
legten sich lähmend auf das Werk und bewirkten, daß größere Entwürfe
aufgegeben oder einstweilen in der Erwartung günstigerer Tage zurückgestellt
werden mußten. Erst in den Friedensjahren nach 1870 durfte man es
unternehmen, das Programm des Königs wieder hervorzuholen, und seitdem
ist die Verbesserung der Gefängniseinrichtnngen nach festem Plan unausgesetzt
verfolgt worden. Es würde zu weit führen, hier zu zeigen, welche Anstalten
neu errichtet und in welcher Weise die altern, aus vergangnen Zeiten über-
nommnen Strafhäuser bisher Bauveründerungen unterzogen worden sind. Wer
sich darüber unterrichten will, der findet in dem großen Werk von Dr. Krohne
und Uber „Die Strafanstalten und Gefängnisse in Preußen" sowohl einen
ausführlichen Bericht wie auch die Pläne der einzelnen Anstalten. Hiernach
muß also vieles, was dem Strafvollzug zum Vorwurf gemacht wird, auf
die Rechnung früherer Zeiten gesetzt werden, deren Schulden ja doch nicht
mit einemmal abgetragen werden konnten, andres aber hängt mit der Unzu¬
länglichkeit und UnVollkommenheit aller menschlichen Einrichtungen zusammen.
Wo aber Fehler begangen worden sind, die man nicht mit dem Hinweis auf
die tores ingjsurö zu entschuldigen vermag, da werden wir es ganz gewiß be¬
dauern und verurteilen, und nicht am wenigsten werden es die bedauern und
verurteilen, die sich um die Verbesserung des Strafvollzugs ihr Leben lang mit
Wort und Tat bemüht haben.

Für die Bewegung der Kriminalitätszahlen kann jedoch der Strafvollzug
nur mit der gehörigen Einschränkung verantwortlich gemacht werden, da er ja,
wie schon gezeigt worden ist, innerhalb der Strafrechtspflege ungefähr dieselbe
Stelle einnimmt, wie die Strafe unter den Mitteln zur Bekämpfung des Ver¬
brechens, also jedenfalls nicht die erste und wichtigste. Der Strafvollzug führt
aus, was das Gesetz und der auf diesem ruhende Richterspruch anordnen, und
er führt das so aus, wie es das Gesetz vorschreibt. Wünscht man Änderungen,
hält man es zum Beispiel für geboten, eine deutlichere Differenzierung der
Strafen zu schaffen, so muß man sich an die Gesetzgebung wenden. Jede
Änderung, die der Strafe zu einem größern Erfolg verhilft, wird von den mit
der Vollstreckung von Strafen betrauten Personen jedenfalls mit Freuden be¬
grüßt werden. Die Hoffnung aber, die in einem Aufsatz der Preußischen Jahr¬
bücher ausgesprochen worden ist, nachdem gewisse Veränderungen in der Leitung
des Gefüngniswesens vorgenommen worden wären, würde das langersehnte
Strafvvllzugsgesetz kommen, und dann der Feind, das Verbrechen geschlagen
werden, diese Hoffnung werden sie schwerlich teilen, sondern sie für einen
schönen Traum nehmen.

Wir dürfen vielleicht diesem Aufsatz hier noch ein wenig nachgehn. Nicht
um ihn zu widerlegen, was ganz überflüssig wäre, da dies, wenigstens soweit sich
seine Ausführungen auf bestimmte Tatsachen beziehn, schon in den Preußischen
Jahrbüchern selbst geschehn ist. Der Aufsatz hat vielmehr hauptsächlich den


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[0425] vom bankrotten Strafvollzug Teilnahme für das Gefängniswesen ergriffen, die Förderung des großen Werkes in die Hand genommen hatte. Die Ungunst der Zeiten, das Gewicht andrer die Kräfte des Volks in Anspruch nehmender Aufgaben, dazu auch allerlei Prinzipienstreite unter den Reformern, politische und religiöse Differenzen legten sich lähmend auf das Werk und bewirkten, daß größere Entwürfe aufgegeben oder einstweilen in der Erwartung günstigerer Tage zurückgestellt werden mußten. Erst in den Friedensjahren nach 1870 durfte man es unternehmen, das Programm des Königs wieder hervorzuholen, und seitdem ist die Verbesserung der Gefängniseinrichtnngen nach festem Plan unausgesetzt verfolgt worden. Es würde zu weit führen, hier zu zeigen, welche Anstalten neu errichtet und in welcher Weise die altern, aus vergangnen Zeiten über- nommnen Strafhäuser bisher Bauveründerungen unterzogen worden sind. Wer sich darüber unterrichten will, der findet in dem großen Werk von Dr. Krohne und Uber „Die Strafanstalten und Gefängnisse in Preußen" sowohl einen ausführlichen Bericht wie auch die Pläne der einzelnen Anstalten. Hiernach muß also vieles, was dem Strafvollzug zum Vorwurf gemacht wird, auf die Rechnung früherer Zeiten gesetzt werden, deren Schulden ja doch nicht mit einemmal abgetragen werden konnten, andres aber hängt mit der Unzu¬ länglichkeit und UnVollkommenheit aller menschlichen Einrichtungen zusammen. Wo aber Fehler begangen worden sind, die man nicht mit dem Hinweis auf die tores ingjsurö zu entschuldigen vermag, da werden wir es ganz gewiß be¬ dauern und verurteilen, und nicht am wenigsten werden es die bedauern und verurteilen, die sich um die Verbesserung des Strafvollzugs ihr Leben lang mit Wort und Tat bemüht haben. Für die Bewegung der Kriminalitätszahlen kann jedoch der Strafvollzug nur mit der gehörigen Einschränkung verantwortlich gemacht werden, da er ja, wie schon gezeigt worden ist, innerhalb der Strafrechtspflege ungefähr dieselbe Stelle einnimmt, wie die Strafe unter den Mitteln zur Bekämpfung des Ver¬ brechens, also jedenfalls nicht die erste und wichtigste. Der Strafvollzug führt aus, was das Gesetz und der auf diesem ruhende Richterspruch anordnen, und er führt das so aus, wie es das Gesetz vorschreibt. Wünscht man Änderungen, hält man es zum Beispiel für geboten, eine deutlichere Differenzierung der Strafen zu schaffen, so muß man sich an die Gesetzgebung wenden. Jede Änderung, die der Strafe zu einem größern Erfolg verhilft, wird von den mit der Vollstreckung von Strafen betrauten Personen jedenfalls mit Freuden be¬ grüßt werden. Die Hoffnung aber, die in einem Aufsatz der Preußischen Jahr¬ bücher ausgesprochen worden ist, nachdem gewisse Veränderungen in der Leitung des Gefüngniswesens vorgenommen worden wären, würde das langersehnte Strafvvllzugsgesetz kommen, und dann der Feind, das Verbrechen geschlagen werden, diese Hoffnung werden sie schwerlich teilen, sondern sie für einen schönen Traum nehmen. Wir dürfen vielleicht diesem Aufsatz hier noch ein wenig nachgehn. Nicht um ihn zu widerlegen, was ganz überflüssig wäre, da dies, wenigstens soweit sich seine Ausführungen auf bestimmte Tatsachen beziehn, schon in den Preußischen Jahrbüchern selbst geschehn ist. Der Aufsatz hat vielmehr hauptsächlich den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/425>, abgerufen am 23.12.2024.