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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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vom alten deutschen Zunftwesen

recht el" Realrecht, die damit verbundnen Pflichten Neallastm wurden," Wie es
ein andrer Forscher ausdrückt: "Der technischen Beherrschung des Produktious-
mittels folgte leicht die wirtschaftliche, der wirtschaftlichen die rechtliche,"

Durch Freie, die das milde Schutzvcrhältnis anzog, erhielten dann leicht
die Ämter vollends einen genossenschaftlichen Charakter, Das Amt galt den
Genossen als vom Herrn verliehen, er ernannte den Meister und übte die Justiz,
aber sie hatten schon eine gewisse Selbstverwaltung und beteiligten sich am
Gericht, was ihnen dadurch erleichtert wurde, daß dem Handwerksmeister natürlich
eine gewisse Disziplinargewalt zustand. Mit der ausgebildeten Fronhofswirt-
schast sind wir schon an der Schwelle der Stadtwirtschaft, wie sie um die Wende
des elften Jahrhunderts aufblühte und durch die Freiheit und das Empor¬
kommen der in den Städten sich niederlassenden freien Handwerker auf die Lage
der hofhörigen zurückwirken mußte. Der Grundherr, der Bischof, sah sich ge¬
nötigt, ihre Pflichten weiter zu erleichtern, er begnügte sich mit geringem
Leistungen und wurde dadurch zugleich von den Unkosten ihres Lebensunterhalts
befreit, er fand hauptsächlich eine Entschädigung in ihrer gesteigerten Tüchtigkeit
und in den Zinsen, die ihm ans seinem zum Hnuscrbau nun vielbegehrten
Grund und Boden erwuchsen. Natürlich blieb es dabei nicht; wie sich die
freien Handwerker in ihrer gemeinsamen Lage zu einer Vereinigung zusammen¬
schlossen, deren Vorbild das Hofamt war, wenn sie nicht gar in dieses selbst
eintraten, so strebten auf der andern Seite notwendigerweise die Hofhandwerker
danach, auch die letzten Fesseln abzustreifen.

So verlief die Entwicklung fast in allen größern Städten Süddeutschlands,
in Straßbnrg, Speyer, Worms, Augsburg, Basel usw., hier so, dort so ab¬
gestuft, hier vielleicht vom Norden her durch das germanische Gildewesen, dort
durch Einwirkung aus dem romanischen Leben Südfrankreichs und Italiens
beeinflußt, die ihnen durch die internationale römische Kirche, durch den Handel,
durch die Bischöfe und die weltlichen Herren vermittelt wurde, die im Gefolge
der deutschen Kaiser über die Alpen zogen.

Den stärksten Einfluß übte bei weitem das Gildewesen aus, schon weil es
in Norddeutschland die Grundlage der Zünfte wurde; sie fanden hier überhaupt,
zumal in den großen Seeplätzen, wo sie hinter den Interessen und der großen
Bedeutung des Handels zurücktraten, nicht einen so kräftigen Nährboden wie
in Süddeutschland. Dieses, genauer Südwestdeutschland, ist die eigentliche
Heimat des deutschen Zunftwesens. Mag man nun als Ursprung der Gilden
die heidnischen Opfermahlzeiten und festlichen Versammlungen oder christliche
Einrichtungen oder auch die Verschmelzung heidnischer und christlicher Ideen
betrachten, mag mau in ihnen Trümmer der alten Geschlechterverfassung finden
oder ans eine einheitliche Herleitung verzichten, sicher ist, daß ihre Entstehung
mit dem Untergang der alten Geschlechtsgenossenschaft, mit dem Aufkommen der
Hcrrschaftsverbände und dem Schwinden der Vollfreien zusammenfiel. So wie
die einen ihren Schutz in der Unterordnung unter einen Herrn, so fanden ihn
die andern in der Zusammenordnung mit Genossen und schufen so ans eignem
Willen in den Gilden die ersten bewußten Genossenschaften, ein Verhältnis
gegenseitiger Rechte und Pflichten, das auf freiem Vertrage beruhte. Ihre Ziele


vom alten deutschen Zunftwesen

recht el» Realrecht, die damit verbundnen Pflichten Neallastm wurden," Wie es
ein andrer Forscher ausdrückt: „Der technischen Beherrschung des Produktious-
mittels folgte leicht die wirtschaftliche, der wirtschaftlichen die rechtliche,"

Durch Freie, die das milde Schutzvcrhältnis anzog, erhielten dann leicht
die Ämter vollends einen genossenschaftlichen Charakter, Das Amt galt den
Genossen als vom Herrn verliehen, er ernannte den Meister und übte die Justiz,
aber sie hatten schon eine gewisse Selbstverwaltung und beteiligten sich am
Gericht, was ihnen dadurch erleichtert wurde, daß dem Handwerksmeister natürlich
eine gewisse Disziplinargewalt zustand. Mit der ausgebildeten Fronhofswirt-
schast sind wir schon an der Schwelle der Stadtwirtschaft, wie sie um die Wende
des elften Jahrhunderts aufblühte und durch die Freiheit und das Empor¬
kommen der in den Städten sich niederlassenden freien Handwerker auf die Lage
der hofhörigen zurückwirken mußte. Der Grundherr, der Bischof, sah sich ge¬
nötigt, ihre Pflichten weiter zu erleichtern, er begnügte sich mit geringem
Leistungen und wurde dadurch zugleich von den Unkosten ihres Lebensunterhalts
befreit, er fand hauptsächlich eine Entschädigung in ihrer gesteigerten Tüchtigkeit
und in den Zinsen, die ihm ans seinem zum Hnuscrbau nun vielbegehrten
Grund und Boden erwuchsen. Natürlich blieb es dabei nicht; wie sich die
freien Handwerker in ihrer gemeinsamen Lage zu einer Vereinigung zusammen¬
schlossen, deren Vorbild das Hofamt war, wenn sie nicht gar in dieses selbst
eintraten, so strebten auf der andern Seite notwendigerweise die Hofhandwerker
danach, auch die letzten Fesseln abzustreifen.

So verlief die Entwicklung fast in allen größern Städten Süddeutschlands,
in Straßbnrg, Speyer, Worms, Augsburg, Basel usw., hier so, dort so ab¬
gestuft, hier vielleicht vom Norden her durch das germanische Gildewesen, dort
durch Einwirkung aus dem romanischen Leben Südfrankreichs und Italiens
beeinflußt, die ihnen durch die internationale römische Kirche, durch den Handel,
durch die Bischöfe und die weltlichen Herren vermittelt wurde, die im Gefolge
der deutschen Kaiser über die Alpen zogen.

Den stärksten Einfluß übte bei weitem das Gildewesen aus, schon weil es
in Norddeutschland die Grundlage der Zünfte wurde; sie fanden hier überhaupt,
zumal in den großen Seeplätzen, wo sie hinter den Interessen und der großen
Bedeutung des Handels zurücktraten, nicht einen so kräftigen Nährboden wie
in Süddeutschland. Dieses, genauer Südwestdeutschland, ist die eigentliche
Heimat des deutschen Zunftwesens. Mag man nun als Ursprung der Gilden
die heidnischen Opfermahlzeiten und festlichen Versammlungen oder christliche
Einrichtungen oder auch die Verschmelzung heidnischer und christlicher Ideen
betrachten, mag mau in ihnen Trümmer der alten Geschlechterverfassung finden
oder ans eine einheitliche Herleitung verzichten, sicher ist, daß ihre Entstehung
mit dem Untergang der alten Geschlechtsgenossenschaft, mit dem Aufkommen der
Hcrrschaftsverbände und dem Schwinden der Vollfreien zusammenfiel. So wie
die einen ihren Schutz in der Unterordnung unter einen Herrn, so fanden ihn
die andern in der Zusammenordnung mit Genossen und schufen so ans eignem
Willen in den Gilden die ersten bewußten Genossenschaften, ein Verhältnis
gegenseitiger Rechte und Pflichten, das auf freiem Vertrage beruhte. Ihre Ziele


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[0143] vom alten deutschen Zunftwesen recht el» Realrecht, die damit verbundnen Pflichten Neallastm wurden," Wie es ein andrer Forscher ausdrückt: „Der technischen Beherrschung des Produktious- mittels folgte leicht die wirtschaftliche, der wirtschaftlichen die rechtliche," Durch Freie, die das milde Schutzvcrhältnis anzog, erhielten dann leicht die Ämter vollends einen genossenschaftlichen Charakter, Das Amt galt den Genossen als vom Herrn verliehen, er ernannte den Meister und übte die Justiz, aber sie hatten schon eine gewisse Selbstverwaltung und beteiligten sich am Gericht, was ihnen dadurch erleichtert wurde, daß dem Handwerksmeister natürlich eine gewisse Disziplinargewalt zustand. Mit der ausgebildeten Fronhofswirt- schast sind wir schon an der Schwelle der Stadtwirtschaft, wie sie um die Wende des elften Jahrhunderts aufblühte und durch die Freiheit und das Empor¬ kommen der in den Städten sich niederlassenden freien Handwerker auf die Lage der hofhörigen zurückwirken mußte. Der Grundherr, der Bischof, sah sich ge¬ nötigt, ihre Pflichten weiter zu erleichtern, er begnügte sich mit geringem Leistungen und wurde dadurch zugleich von den Unkosten ihres Lebensunterhalts befreit, er fand hauptsächlich eine Entschädigung in ihrer gesteigerten Tüchtigkeit und in den Zinsen, die ihm ans seinem zum Hnuscrbau nun vielbegehrten Grund und Boden erwuchsen. Natürlich blieb es dabei nicht; wie sich die freien Handwerker in ihrer gemeinsamen Lage zu einer Vereinigung zusammen¬ schlossen, deren Vorbild das Hofamt war, wenn sie nicht gar in dieses selbst eintraten, so strebten auf der andern Seite notwendigerweise die Hofhandwerker danach, auch die letzten Fesseln abzustreifen. So verlief die Entwicklung fast in allen größern Städten Süddeutschlands, in Straßbnrg, Speyer, Worms, Augsburg, Basel usw., hier so, dort so ab¬ gestuft, hier vielleicht vom Norden her durch das germanische Gildewesen, dort durch Einwirkung aus dem romanischen Leben Südfrankreichs und Italiens beeinflußt, die ihnen durch die internationale römische Kirche, durch den Handel, durch die Bischöfe und die weltlichen Herren vermittelt wurde, die im Gefolge der deutschen Kaiser über die Alpen zogen. Den stärksten Einfluß übte bei weitem das Gildewesen aus, schon weil es in Norddeutschland die Grundlage der Zünfte wurde; sie fanden hier überhaupt, zumal in den großen Seeplätzen, wo sie hinter den Interessen und der großen Bedeutung des Handels zurücktraten, nicht einen so kräftigen Nährboden wie in Süddeutschland. Dieses, genauer Südwestdeutschland, ist die eigentliche Heimat des deutschen Zunftwesens. Mag man nun als Ursprung der Gilden die heidnischen Opfermahlzeiten und festlichen Versammlungen oder christliche Einrichtungen oder auch die Verschmelzung heidnischer und christlicher Ideen betrachten, mag mau in ihnen Trümmer der alten Geschlechterverfassung finden oder ans eine einheitliche Herleitung verzichten, sicher ist, daß ihre Entstehung mit dem Untergang der alten Geschlechtsgenossenschaft, mit dem Aufkommen der Hcrrschaftsverbände und dem Schwinden der Vollfreien zusammenfiel. So wie die einen ihren Schutz in der Unterordnung unter einen Herrn, so fanden ihn die andern in der Zusammenordnung mit Genossen und schufen so ans eignem Willen in den Gilden die ersten bewußten Genossenschaften, ein Verhältnis gegenseitiger Rechte und Pflichten, das auf freiem Vertrage beruhte. Ihre Ziele

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/143>, abgerufen am 23.07.2024.