Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
ZVichern und die Gefängnisreform

Wäre, entweder die Vollstreckung der Strafe zu verfügen oder wegen Begna¬
digung allerhöchsten Orts zu berichten sei. Diese Order ist, wie Dr. Krohne
in der Einleitung seines bekannten Buchs von den Erziehungsanstalten*) hervor¬
hebt, der erste Schritt zum Ersatz der Freiheitsstrafe durch staatlich überwachte
Erziehung. Das neue Fürsorgeerziehungsgesetz ist seinerzeit als eine Großtat
der sozialen Gesetzgebung bezeichnet worden. Der Segen dieses Gesetzes wird
auch sicher und um so mehr offenbar werden, je besser wir es versteh", es
anzuwenden. Dieses ganze Gesetz mit seinen gewaltigen Voraussetzungen schwebte
aber in der Luft, müßten die Anstalten, deren es zu seiner Ausführung bedarf,
jetzt erst aus der Erde gestampft werden. Hier aber wird die gesegnete Arbeit
Wieherns sichtbar, ohne die das Fürsorgeerziehungsgesetz wohl überhaupt nicht
Hütte kommen können, und wir ernten nun von dem, was er einst gesäet hat,
wohnen in Häusern, die er gebaut oder zu deren Gründung er angeregt hat,
und arbeiten mit Kräften, die aus seiner Schule hervorgegangen sind. Ich
kann es mir nicht versagen, die schönen Worte warmer Bewunderung anzu¬
führen, die Dr. Krohue Wiehern, seinem Vorgänger im Amte, in dem erwähnten
Buche widmet: "Wiehern, Rauhes Haus und Jugendfürsorge sind für alle
Zeiten untrennbar miteinander verknüpft. Lebensströme sind von hier aus¬
gegangen, die die Teilnahme an der Arbeit für die gefährdete Jugend in allen
Kreisen, unter Regierenden und Regierten, unter Hoch und Niedrig, ohne
Unterschied der Konfession und Religion gefördert haben, wie er, der treue
evangelische Christ, keinen Anstand genommen hat, mit Katholiken und Juden,
mit kirchenfreundlichen und kirchenfeindlichen Elementen auf diesem Arbeitsfelde
zusammenzuarbeiten."

Es tut wohl, in allem, was Wiehern sagt, auch dem ernstesten und be¬
denkenschwersten, immer den Ton fröhlicher Zuversicht und unverzagten Muts
durchklingen zu hören, und es ist dies besonders in unsern Tagen erquicklich,
wo die Gefangnenfrage jetzt anscheinend fast nur noch eine bedrückte und ver¬
zagte Stimmung zu erzeugen vermag. So hat soeben Heinrich Neuß in den
Preußischen Jahrbüchern die Frage zu beantworten versucht, ob die staatlichen
Freiheitsstrafen erziehn können, und auch er gelangt, wie die meisten, die über
das Gefüngniswesen schreiben, zu negativen Ergebnissen. Es ist ihm der Straf¬
vollzug nichts andres mehr als eine Technik, die zerstörenden und vernichtenden
Wirkungen des Strafrechts auszuführen, und von alledem, was man jemals
in der Strafe zu erreichen meinte, bleibt ihm nur noch der Trost, daß sie die
abschreckt, die nie mit der staatlichen Gewalt in Berührung kommen. "Wenn
einem etwas gestohlen ist, so denkt er nicht zunächst daran, den Dieb zu er¬
ziehen, sondern er eilt zur Polizei, um den Dieb zu fassen. In der Empfindung
des Bestohlnen ist nur der Gedanke vorherrschend: Ich will meine Sachen
wieder haben, wenn es möglich ist; für den Schreck aber, den ich durch den
Verlust erlitten habe, soll mir der Staat Genugtuung leisten mit der Bestrafung
des Diebs. So ist alle Bestrafung schließlich immer nur eine Neubelebung
des Gedankens der Rache. Es lebt eben in jedem das Bewußtsein, daß der



Berlin, Heymcums Vortag, 1S01.
ZVichern und die Gefängnisreform

Wäre, entweder die Vollstreckung der Strafe zu verfügen oder wegen Begna¬
digung allerhöchsten Orts zu berichten sei. Diese Order ist, wie Dr. Krohne
in der Einleitung seines bekannten Buchs von den Erziehungsanstalten*) hervor¬
hebt, der erste Schritt zum Ersatz der Freiheitsstrafe durch staatlich überwachte
Erziehung. Das neue Fürsorgeerziehungsgesetz ist seinerzeit als eine Großtat
der sozialen Gesetzgebung bezeichnet worden. Der Segen dieses Gesetzes wird
auch sicher und um so mehr offenbar werden, je besser wir es versteh», es
anzuwenden. Dieses ganze Gesetz mit seinen gewaltigen Voraussetzungen schwebte
aber in der Luft, müßten die Anstalten, deren es zu seiner Ausführung bedarf,
jetzt erst aus der Erde gestampft werden. Hier aber wird die gesegnete Arbeit
Wieherns sichtbar, ohne die das Fürsorgeerziehungsgesetz wohl überhaupt nicht
Hütte kommen können, und wir ernten nun von dem, was er einst gesäet hat,
wohnen in Häusern, die er gebaut oder zu deren Gründung er angeregt hat,
und arbeiten mit Kräften, die aus seiner Schule hervorgegangen sind. Ich
kann es mir nicht versagen, die schönen Worte warmer Bewunderung anzu¬
führen, die Dr. Krohue Wiehern, seinem Vorgänger im Amte, in dem erwähnten
Buche widmet: „Wiehern, Rauhes Haus und Jugendfürsorge sind für alle
Zeiten untrennbar miteinander verknüpft. Lebensströme sind von hier aus¬
gegangen, die die Teilnahme an der Arbeit für die gefährdete Jugend in allen
Kreisen, unter Regierenden und Regierten, unter Hoch und Niedrig, ohne
Unterschied der Konfession und Religion gefördert haben, wie er, der treue
evangelische Christ, keinen Anstand genommen hat, mit Katholiken und Juden,
mit kirchenfreundlichen und kirchenfeindlichen Elementen auf diesem Arbeitsfelde
zusammenzuarbeiten."

Es tut wohl, in allem, was Wiehern sagt, auch dem ernstesten und be¬
denkenschwersten, immer den Ton fröhlicher Zuversicht und unverzagten Muts
durchklingen zu hören, und es ist dies besonders in unsern Tagen erquicklich,
wo die Gefangnenfrage jetzt anscheinend fast nur noch eine bedrückte und ver¬
zagte Stimmung zu erzeugen vermag. So hat soeben Heinrich Neuß in den
Preußischen Jahrbüchern die Frage zu beantworten versucht, ob die staatlichen
Freiheitsstrafen erziehn können, und auch er gelangt, wie die meisten, die über
das Gefüngniswesen schreiben, zu negativen Ergebnissen. Es ist ihm der Straf¬
vollzug nichts andres mehr als eine Technik, die zerstörenden und vernichtenden
Wirkungen des Strafrechts auszuführen, und von alledem, was man jemals
in der Strafe zu erreichen meinte, bleibt ihm nur noch der Trost, daß sie die
abschreckt, die nie mit der staatlichen Gewalt in Berührung kommen. „Wenn
einem etwas gestohlen ist, so denkt er nicht zunächst daran, den Dieb zu er¬
ziehen, sondern er eilt zur Polizei, um den Dieb zu fassen. In der Empfindung
des Bestohlnen ist nur der Gedanke vorherrschend: Ich will meine Sachen
wieder haben, wenn es möglich ist; für den Schreck aber, den ich durch den
Verlust erlitten habe, soll mir der Staat Genugtuung leisten mit der Bestrafung
des Diebs. So ist alle Bestrafung schließlich immer nur eine Neubelebung
des Gedankens der Rache. Es lebt eben in jedem das Bewußtsein, daß der



Berlin, Heymcums Vortag, 1S01.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0698" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/298217"/>
          <fw type="header" place="top"> ZVichern und die Gefängnisreform</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_3661" prev="#ID_3660"> Wäre, entweder die Vollstreckung der Strafe zu verfügen oder wegen Begna¬<lb/>
digung allerhöchsten Orts zu berichten sei. Diese Order ist, wie Dr. Krohne<lb/>
in der Einleitung seines bekannten Buchs von den Erziehungsanstalten*) hervor¬<lb/>
hebt, der erste Schritt zum Ersatz der Freiheitsstrafe durch staatlich überwachte<lb/>
Erziehung. Das neue Fürsorgeerziehungsgesetz ist seinerzeit als eine Großtat<lb/>
der sozialen Gesetzgebung bezeichnet worden. Der Segen dieses Gesetzes wird<lb/>
auch sicher und um so mehr offenbar werden, je besser wir es versteh», es<lb/>
anzuwenden. Dieses ganze Gesetz mit seinen gewaltigen Voraussetzungen schwebte<lb/>
aber in der Luft, müßten die Anstalten, deren es zu seiner Ausführung bedarf,<lb/>
jetzt erst aus der Erde gestampft werden. Hier aber wird die gesegnete Arbeit<lb/>
Wieherns sichtbar, ohne die das Fürsorgeerziehungsgesetz wohl überhaupt nicht<lb/>
Hütte kommen können, und wir ernten nun von dem, was er einst gesäet hat,<lb/>
wohnen in Häusern, die er gebaut oder zu deren Gründung er angeregt hat,<lb/>
und arbeiten mit Kräften, die aus seiner Schule hervorgegangen sind. Ich<lb/>
kann es mir nicht versagen, die schönen Worte warmer Bewunderung anzu¬<lb/>
führen, die Dr. Krohue Wiehern, seinem Vorgänger im Amte, in dem erwähnten<lb/>
Buche widmet: &#x201E;Wiehern, Rauhes Haus und Jugendfürsorge sind für alle<lb/>
Zeiten untrennbar miteinander verknüpft. Lebensströme sind von hier aus¬<lb/>
gegangen, die die Teilnahme an der Arbeit für die gefährdete Jugend in allen<lb/>
Kreisen, unter Regierenden und Regierten, unter Hoch und Niedrig, ohne<lb/>
Unterschied der Konfession und Religion gefördert haben, wie er, der treue<lb/>
evangelische Christ, keinen Anstand genommen hat, mit Katholiken und Juden,<lb/>
mit kirchenfreundlichen und kirchenfeindlichen Elementen auf diesem Arbeitsfelde<lb/>
zusammenzuarbeiten."</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3662" next="#ID_3663"> Es tut wohl, in allem, was Wiehern sagt, auch dem ernstesten und be¬<lb/>
denkenschwersten, immer den Ton fröhlicher Zuversicht und unverzagten Muts<lb/>
durchklingen zu hören, und es ist dies besonders in unsern Tagen erquicklich,<lb/>
wo die Gefangnenfrage jetzt anscheinend fast nur noch eine bedrückte und ver¬<lb/>
zagte Stimmung zu erzeugen vermag. So hat soeben Heinrich Neuß in den<lb/>
Preußischen Jahrbüchern die Frage zu beantworten versucht, ob die staatlichen<lb/>
Freiheitsstrafen erziehn können, und auch er gelangt, wie die meisten, die über<lb/>
das Gefüngniswesen schreiben, zu negativen Ergebnissen. Es ist ihm der Straf¬<lb/>
vollzug nichts andres mehr als eine Technik, die zerstörenden und vernichtenden<lb/>
Wirkungen des Strafrechts auszuführen, und von alledem, was man jemals<lb/>
in der Strafe zu erreichen meinte, bleibt ihm nur noch der Trost, daß sie die<lb/>
abschreckt, die nie mit der staatlichen Gewalt in Berührung kommen. &#x201E;Wenn<lb/>
einem etwas gestohlen ist, so denkt er nicht zunächst daran, den Dieb zu er¬<lb/>
ziehen, sondern er eilt zur Polizei, um den Dieb zu fassen. In der Empfindung<lb/>
des Bestohlnen ist nur der Gedanke vorherrschend: Ich will meine Sachen<lb/>
wieder haben, wenn es möglich ist; für den Schreck aber, den ich durch den<lb/>
Verlust erlitten habe, soll mir der Staat Genugtuung leisten mit der Bestrafung<lb/>
des Diebs. So ist alle Bestrafung schließlich immer nur eine Neubelebung<lb/>
des Gedankens der Rache.  Es lebt eben in jedem das Bewußtsein, daß der</p><lb/>
          <note xml:id="FID_62" place="foot"> Berlin, Heymcums Vortag, 1S01.</note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0698] ZVichern und die Gefängnisreform Wäre, entweder die Vollstreckung der Strafe zu verfügen oder wegen Begna¬ digung allerhöchsten Orts zu berichten sei. Diese Order ist, wie Dr. Krohne in der Einleitung seines bekannten Buchs von den Erziehungsanstalten*) hervor¬ hebt, der erste Schritt zum Ersatz der Freiheitsstrafe durch staatlich überwachte Erziehung. Das neue Fürsorgeerziehungsgesetz ist seinerzeit als eine Großtat der sozialen Gesetzgebung bezeichnet worden. Der Segen dieses Gesetzes wird auch sicher und um so mehr offenbar werden, je besser wir es versteh», es anzuwenden. Dieses ganze Gesetz mit seinen gewaltigen Voraussetzungen schwebte aber in der Luft, müßten die Anstalten, deren es zu seiner Ausführung bedarf, jetzt erst aus der Erde gestampft werden. Hier aber wird die gesegnete Arbeit Wieherns sichtbar, ohne die das Fürsorgeerziehungsgesetz wohl überhaupt nicht Hütte kommen können, und wir ernten nun von dem, was er einst gesäet hat, wohnen in Häusern, die er gebaut oder zu deren Gründung er angeregt hat, und arbeiten mit Kräften, die aus seiner Schule hervorgegangen sind. Ich kann es mir nicht versagen, die schönen Worte warmer Bewunderung anzu¬ führen, die Dr. Krohue Wiehern, seinem Vorgänger im Amte, in dem erwähnten Buche widmet: „Wiehern, Rauhes Haus und Jugendfürsorge sind für alle Zeiten untrennbar miteinander verknüpft. Lebensströme sind von hier aus¬ gegangen, die die Teilnahme an der Arbeit für die gefährdete Jugend in allen Kreisen, unter Regierenden und Regierten, unter Hoch und Niedrig, ohne Unterschied der Konfession und Religion gefördert haben, wie er, der treue evangelische Christ, keinen Anstand genommen hat, mit Katholiken und Juden, mit kirchenfreundlichen und kirchenfeindlichen Elementen auf diesem Arbeitsfelde zusammenzuarbeiten." Es tut wohl, in allem, was Wiehern sagt, auch dem ernstesten und be¬ denkenschwersten, immer den Ton fröhlicher Zuversicht und unverzagten Muts durchklingen zu hören, und es ist dies besonders in unsern Tagen erquicklich, wo die Gefangnenfrage jetzt anscheinend fast nur noch eine bedrückte und ver¬ zagte Stimmung zu erzeugen vermag. So hat soeben Heinrich Neuß in den Preußischen Jahrbüchern die Frage zu beantworten versucht, ob die staatlichen Freiheitsstrafen erziehn können, und auch er gelangt, wie die meisten, die über das Gefüngniswesen schreiben, zu negativen Ergebnissen. Es ist ihm der Straf¬ vollzug nichts andres mehr als eine Technik, die zerstörenden und vernichtenden Wirkungen des Strafrechts auszuführen, und von alledem, was man jemals in der Strafe zu erreichen meinte, bleibt ihm nur noch der Trost, daß sie die abschreckt, die nie mit der staatlichen Gewalt in Berührung kommen. „Wenn einem etwas gestohlen ist, so denkt er nicht zunächst daran, den Dieb zu er¬ ziehen, sondern er eilt zur Polizei, um den Dieb zu fassen. In der Empfindung des Bestohlnen ist nur der Gedanke vorherrschend: Ich will meine Sachen wieder haben, wenn es möglich ist; für den Schreck aber, den ich durch den Verlust erlitten habe, soll mir der Staat Genugtuung leisten mit der Bestrafung des Diebs. So ist alle Bestrafung schließlich immer nur eine Neubelebung des Gedankens der Rache. Es lebt eben in jedem das Bewußtsein, daß der Berlin, Heymcums Vortag, 1S01.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/698
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/698>, abgerufen am 27.09.2024.