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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Kegels Religionsphilosophie

antwortung der Frage, ob und wie weit das wahr sei, würde einen besondern
Aufsatz verlangen. Es soll darum bloß noch eine Hegel und Drews gemeinsame
Ansicht erwähnt werden, die ein ganz aktuelles Interesse hat, und die man
kürzer abfertigen kann. Die Religion, lehrt Hegel, ist die Grundlage des Staats.
Nur sie vermag an die Stelle des subjektiven Beliebens die unbedingt bindende
Verpflichtung zu setzen. Die Staatsgesetze sind der Ausdruck des von den
Philosophen erkannten göttlichen Willens. Eine Religion, die andre als diese
Gesetze aufstellt, darf nicht geduldet werden. Darum ist mit der katholischen
Religion, die den Staatsgesetzen ihre eignen Gesetze entgegenstellt, keine ver¬
nünftige Verfassung möglich. Im Staate verwirklicht sich das Göttliche. Die
wahre Versöhnung und Erlösung vollzieht sich in der Sittlichkeit und in dem
Rechte des politischen und Verfassungslebens. Das auszusprechen, meint
Drews, sei heute noch notwendiger als in Hegels Zeit, weil den Regierungen
diese Einsicht Hegels ganz abhanden gekommen sei. Der Dualismus von
Staat nud Kirche (an dem Kant und Fichte noch festgehalten haben) sei zu
beseitigen.*)

Hegels Staatsidee hat unbewußterweise die Staaten des klassischen Alter¬
tums beseelt. Sokrates zuerst hat den vom Staate geübten Gewissenszwang
durchbrochen und das Jndividualgewissen befreit, indem er zwar dem Staate
nicht aktiven Widerstand leistete, aber sich von ihm nicht vorschreiben ließ, was
er als seine persönliche Pflicht anzusehen habe. Diese Befreiung des persön¬
lichen Gewissens hat Christus für die gesamte Menschheit vollbracht, und als
statt des Staates die Kirche selbst, die die Gemeinschaft der Befreiten sein soll,
eine Zwingburg der Gewissen geworden war, hat Luther in dieser Beziehung
das ursprüngliche Christentum wiederhergestellt. Wenn die katholische Kirche
sonst nichts verschuldet hätte, als daß sie von Zeit zu Zeit den Spruch ver¬
kündigt: man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen, so Hütte sie gar
keine Schuld. Denn dieser Spruch ist nichts spezifisch katholisches, sondern er
ist ein Apostelwort und enthält ein Lebenselement des Christentums. Es gehört
eben zu seinen weltgeschichtlichen Leistungen, daß es die große internationale
Gemeinschaft derer gestiftet hat, die grundsätzlich ihr eignes Gewissen bewahren,
von denen jeder sein eignes Gewissen haben und dieses im Fall eines Konflikts
mit der Obrigkeit behaupten soll. Die Sünde der römischen Kirche besteht be¬
kanntlich darin, daß sie ihre Stellung als Hort des christlichen Jndividual-
gcwissens im hierarchischen Interesse mißbraucht; daß sie sich zur unfehlbaren
Jnterpretin des Sittengesetzes aufwirft, daß sie ihre eignen willkürlichen Satzungen



Drews führt auch den Niedergang des Parlamentarismus, namentlich in den katholischen
Ländern, auf ihr niedriges religiös-sittliches Niveau zurück, woraus man schließen muß, daß er
Macht des Parlaments für den Beweis einer hohen Sittlichkeit seiner Mitglieder hält. Nun
kann allerdings ein hoher Grad bestimmter Formen von Unsittlichkeit jede Körperschaft, also
auch ein Parlament ruinieren, aber die Lords und Gentlemen in der Blütezeit des englischen
Parlamentarismus unter den vier Georgen würden doch sehr heiter gestimmt gewesen sein, wenn
ihre Tugend einmal Gegenstand bewundernder Anerkennung geworden wäre. Blüte und Nieder¬
gang der Staaten und ihrer Verfassungen sind sehr komplizierte Erscheinungen, und jeder Staat
hat darin seine eignen Schicksale und eigne Ursachen dieser Schicksale, die in der Geschichte
keines andern Staats wiederkehren.
Kegels Religionsphilosophie

antwortung der Frage, ob und wie weit das wahr sei, würde einen besondern
Aufsatz verlangen. Es soll darum bloß noch eine Hegel und Drews gemeinsame
Ansicht erwähnt werden, die ein ganz aktuelles Interesse hat, und die man
kürzer abfertigen kann. Die Religion, lehrt Hegel, ist die Grundlage des Staats.
Nur sie vermag an die Stelle des subjektiven Beliebens die unbedingt bindende
Verpflichtung zu setzen. Die Staatsgesetze sind der Ausdruck des von den
Philosophen erkannten göttlichen Willens. Eine Religion, die andre als diese
Gesetze aufstellt, darf nicht geduldet werden. Darum ist mit der katholischen
Religion, die den Staatsgesetzen ihre eignen Gesetze entgegenstellt, keine ver¬
nünftige Verfassung möglich. Im Staate verwirklicht sich das Göttliche. Die
wahre Versöhnung und Erlösung vollzieht sich in der Sittlichkeit und in dem
Rechte des politischen und Verfassungslebens. Das auszusprechen, meint
Drews, sei heute noch notwendiger als in Hegels Zeit, weil den Regierungen
diese Einsicht Hegels ganz abhanden gekommen sei. Der Dualismus von
Staat nud Kirche (an dem Kant und Fichte noch festgehalten haben) sei zu
beseitigen.*)

Hegels Staatsidee hat unbewußterweise die Staaten des klassischen Alter¬
tums beseelt. Sokrates zuerst hat den vom Staate geübten Gewissenszwang
durchbrochen und das Jndividualgewissen befreit, indem er zwar dem Staate
nicht aktiven Widerstand leistete, aber sich von ihm nicht vorschreiben ließ, was
er als seine persönliche Pflicht anzusehen habe. Diese Befreiung des persön¬
lichen Gewissens hat Christus für die gesamte Menschheit vollbracht, und als
statt des Staates die Kirche selbst, die die Gemeinschaft der Befreiten sein soll,
eine Zwingburg der Gewissen geworden war, hat Luther in dieser Beziehung
das ursprüngliche Christentum wiederhergestellt. Wenn die katholische Kirche
sonst nichts verschuldet hätte, als daß sie von Zeit zu Zeit den Spruch ver¬
kündigt: man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen, so Hütte sie gar
keine Schuld. Denn dieser Spruch ist nichts spezifisch katholisches, sondern er
ist ein Apostelwort und enthält ein Lebenselement des Christentums. Es gehört
eben zu seinen weltgeschichtlichen Leistungen, daß es die große internationale
Gemeinschaft derer gestiftet hat, die grundsätzlich ihr eignes Gewissen bewahren,
von denen jeder sein eignes Gewissen haben und dieses im Fall eines Konflikts
mit der Obrigkeit behaupten soll. Die Sünde der römischen Kirche besteht be¬
kanntlich darin, daß sie ihre Stellung als Hort des christlichen Jndividual-
gcwissens im hierarchischen Interesse mißbraucht; daß sie sich zur unfehlbaren
Jnterpretin des Sittengesetzes aufwirft, daß sie ihre eignen willkürlichen Satzungen



Drews führt auch den Niedergang des Parlamentarismus, namentlich in den katholischen
Ländern, auf ihr niedriges religiös-sittliches Niveau zurück, woraus man schließen muß, daß er
Macht des Parlaments für den Beweis einer hohen Sittlichkeit seiner Mitglieder hält. Nun
kann allerdings ein hoher Grad bestimmter Formen von Unsittlichkeit jede Körperschaft, also
auch ein Parlament ruinieren, aber die Lords und Gentlemen in der Blütezeit des englischen
Parlamentarismus unter den vier Georgen würden doch sehr heiter gestimmt gewesen sein, wenn
ihre Tugend einmal Gegenstand bewundernder Anerkennung geworden wäre. Blüte und Nieder¬
gang der Staaten und ihrer Verfassungen sind sehr komplizierte Erscheinungen, und jeder Staat
hat darin seine eignen Schicksale und eigne Ursachen dieser Schicksale, die in der Geschichte
keines andern Staats wiederkehren.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/656>, abgerufen am 20.10.2024.