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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Biologen über die Ehe

keit und Waghalsigkeit leicht Verletzungen und Krankheiten zuzieht, dann der
Jüngling und der Mann in vielerlei Berufen und im Kriege einen vorzeitigen
gewaltsamen Tod oder lebenkürzende Verletzungen erleiden. Es ist demnach
klar, daß wenn wenigstens im Heiratsalter Gleichgewicht bestehn soll, mehr
Knaben als Mädchen geboren werden müssen.

Räuber findet jedoch, daß das Mißverhältnis zwischen der Männer- und
der Frauenzahl nicht so groß zu sein brauchte, wie es tatsächlich ist. (Im
Deutschen Reiche kamen um 1890 auf 1000 männliche Personen 1040 weib¬
liche; da in den ersten Lebensjahren die Knaben überwiegen, so ist natürlich
auf den höhern Altersstufen das Mißverhältnis noch bedeutend stärker.) Wie
die Kindersterblichkeit überhaupt, so ist auch die übermäßige Sterblichkeit der
Knaben eine Wirkung ungesunder sozialer Verhältnisse, und auch die mörderische
Art vieler Männerberufe ist keineswegs eine Einrichtung der Natur. Bio¬
logisch gerechtfertigt würde es nach Räuber erscheinen, wenn nur zehn Prozent
der Knaben in den ersten fünf Lebensjahren den Anpassungsschwierigkeiten
zum Opfer fielen; den übrigen neunzig sei es von der Natur bestimmt, die
physiologische Altersgrenze des Menschenlebens, also mindestens das fünfund¬
siebzigste Jahr zu erreichen, und die Staaten Hütten die Pflicht, durch Ver¬
besserung der Lebensbedingungen dafür zu sorgen, daß die Absicht der Natur
erreicht werde.

Da im Heiratsalter das Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern so
ziemlich hergestellt ist, so müßte eigentlich der Weiberüberschuß der ältern
Jahrgänge ausschließlich oder fast ausschließlich aus Witwen bestehn. Daß
so viel ledige Weiber darunter sind, dafür kann die Natur gar nichts; das ist
allein Schuld der Menschen. Worin diese Schuld besteht, braucht als allge¬
mein bekannt nicht umständlich dargelegt zu werden. Räuber schlüge zu ihrer
Bekämpfung eine Reihe von Gesetzen vor. Die allgemeine Heiratspflicht muß
vom Staat ausdrücklich anerkannt werden. Direkten Zwang soll er zwar nicht
ausüben, aber, wie schon der von Räuber oft belobte Eduard von Hartmann
empfohlen hat, durch eine Junggesellensteucr einen Druck. Aus ihrem Ertrage
werden die von den Hagestolzen sitzen gelassenen Jungfern unterstützt. Ehe¬
brecher und Verführer müssen an die geschädigten Anwärter eine Buße zahlen.
Die Ehe muß für unauflösbar erklärt, und der Grundsatz anerkannt werden,
daß der Verführer, der seinen Zweck erreicht, damit eine Ehe geschlossen hat.
Syphilis- und Alkoholkommissionen haben diese beiden Seuchen zu bekämpfen,
Kirche und Schule die Jugend über die aus dem Geschlechtsleben erwachsenden
Verpflichtungen zu belehren. Hindernisse der Verehelichung, die aus den
sozialen Zuständen, aus Vorurteilen und aus Staatseinrichtungen entspringen,
sind möglichst zu beseitigen. Alle Beamten sollten nach fünfundzwanzig¬
jährigen Dienst, spätestens im sechzigsten Lebensjahr in den Ruhestand treten,
damit der Nachwuchs beizeiten in ihre Stellen einrücken und vor dem dreißigsten
Lebensjahre heiraten kann. Wird das Geschlechtsleben in dieser Weise re¬
formiert, dann wird das Gleichgewicht der Geschlechter auch noch dadurch ge¬
fördert werden, daß, da alle Mädchen heiraten, in der Zeit vom zwanzigsten
bis zum vierzigsten Lebensjahre mehr Frauen den Gefahren der Mutterschaft


Biologen über die Ehe

keit und Waghalsigkeit leicht Verletzungen und Krankheiten zuzieht, dann der
Jüngling und der Mann in vielerlei Berufen und im Kriege einen vorzeitigen
gewaltsamen Tod oder lebenkürzende Verletzungen erleiden. Es ist demnach
klar, daß wenn wenigstens im Heiratsalter Gleichgewicht bestehn soll, mehr
Knaben als Mädchen geboren werden müssen.

Räuber findet jedoch, daß das Mißverhältnis zwischen der Männer- und
der Frauenzahl nicht so groß zu sein brauchte, wie es tatsächlich ist. (Im
Deutschen Reiche kamen um 1890 auf 1000 männliche Personen 1040 weib¬
liche; da in den ersten Lebensjahren die Knaben überwiegen, so ist natürlich
auf den höhern Altersstufen das Mißverhältnis noch bedeutend stärker.) Wie
die Kindersterblichkeit überhaupt, so ist auch die übermäßige Sterblichkeit der
Knaben eine Wirkung ungesunder sozialer Verhältnisse, und auch die mörderische
Art vieler Männerberufe ist keineswegs eine Einrichtung der Natur. Bio¬
logisch gerechtfertigt würde es nach Räuber erscheinen, wenn nur zehn Prozent
der Knaben in den ersten fünf Lebensjahren den Anpassungsschwierigkeiten
zum Opfer fielen; den übrigen neunzig sei es von der Natur bestimmt, die
physiologische Altersgrenze des Menschenlebens, also mindestens das fünfund¬
siebzigste Jahr zu erreichen, und die Staaten Hütten die Pflicht, durch Ver¬
besserung der Lebensbedingungen dafür zu sorgen, daß die Absicht der Natur
erreicht werde.

Da im Heiratsalter das Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern so
ziemlich hergestellt ist, so müßte eigentlich der Weiberüberschuß der ältern
Jahrgänge ausschließlich oder fast ausschließlich aus Witwen bestehn. Daß
so viel ledige Weiber darunter sind, dafür kann die Natur gar nichts; das ist
allein Schuld der Menschen. Worin diese Schuld besteht, braucht als allge¬
mein bekannt nicht umständlich dargelegt zu werden. Räuber schlüge zu ihrer
Bekämpfung eine Reihe von Gesetzen vor. Die allgemeine Heiratspflicht muß
vom Staat ausdrücklich anerkannt werden. Direkten Zwang soll er zwar nicht
ausüben, aber, wie schon der von Räuber oft belobte Eduard von Hartmann
empfohlen hat, durch eine Junggesellensteucr einen Druck. Aus ihrem Ertrage
werden die von den Hagestolzen sitzen gelassenen Jungfern unterstützt. Ehe¬
brecher und Verführer müssen an die geschädigten Anwärter eine Buße zahlen.
Die Ehe muß für unauflösbar erklärt, und der Grundsatz anerkannt werden,
daß der Verführer, der seinen Zweck erreicht, damit eine Ehe geschlossen hat.
Syphilis- und Alkoholkommissionen haben diese beiden Seuchen zu bekämpfen,
Kirche und Schule die Jugend über die aus dem Geschlechtsleben erwachsenden
Verpflichtungen zu belehren. Hindernisse der Verehelichung, die aus den
sozialen Zuständen, aus Vorurteilen und aus Staatseinrichtungen entspringen,
sind möglichst zu beseitigen. Alle Beamten sollten nach fünfundzwanzig¬
jährigen Dienst, spätestens im sechzigsten Lebensjahr in den Ruhestand treten,
damit der Nachwuchs beizeiten in ihre Stellen einrücken und vor dem dreißigsten
Lebensjahre heiraten kann. Wird das Geschlechtsleben in dieser Weise re¬
formiert, dann wird das Gleichgewicht der Geschlechter auch noch dadurch ge¬
fördert werden, daß, da alle Mädchen heiraten, in der Zeit vom zwanzigsten
bis zum vierzigsten Lebensjahre mehr Frauen den Gefahren der Mutterschaft


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/542>, abgerufen am 20.10.2024.