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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

Kranker und Frohne nicht zu ermitteln, ungeachtet des großen Interesses,
das sie zum Beispiel an der Berufsstatistik doch haben mußten.

Zu den Gesetzen betreffend die Abwehr und die Unterdrückung der Reblaus¬
krankheit hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, ebenso bei dem Gesetz
über Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern und bei dem Gesetz
gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen
(vom 9. Juni 1884). Leider hat auch hierbei eine namentliche Abstimmung
nicht stattgefunden. Zu dem Gesetz betreffend die Fürsorge für Beamte und
Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen hat der Abge¬
ordnete Frohne mehrfach das Wort ergriffen, die Abstimmung seiner Partei
ist trotzdem nicht zu ermitteln. Es folgen wiederum sechs Gesetze, bei denen
kein Sozialdemokrat das Wort genommen hat und auch die Abstimmung nicht
zu ermitteln ist: Die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen
des Neichsheeres und der Kaiserlichen Marine (17. April 1887); Unfallver¬
sicherung der bei Bauten beschäftigten Personen (!); Verkehr mit blei- und
zinkhaltigen Gegenständen; die Verwendung gesundheitschüdlicher Farben bei
Herstellung von Nahrungsmitteln usw.; Erlaß der Witwen- und Waisengeld¬
beiträge von Angehörigen der Neichszivilverwaltung, des Reichsheeres und der
Kaiserlichen Marine; Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen¬
schaften (1. Mai 1889).

Wir kommen nunmehr in das Zeitalter der Parteitagsberichte, nach Auf¬
hebung des Sozialistengesetzes. Da sind zuerst aus dem Jahre 1891 das
Patentgesetz und das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. Zu
beiden hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, die Abstimmung ist auch
nach dem Parteitagsbericht nicht festzustellen. Auch das Gesetz zum Schutze
der Warenbezeichnungen (12. Mai 1894) hat für die Sozialdemokratie kein
Interesse gehabt; ihre Vertreter haben im Reichstage geschwiegen, und auch
der Parteitngsbericht schweigt sich darüber aus. Dasselbe gilt vou dem Gesetz
betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere
(5. Juli 1896). Zu dem Gesetz wegen anderweiter Bemessung der Witwen-
und Waisengelder hat sich der Abgeordnete Stadthagen verschiedentlich aner¬
kennend und zustimmend ausgesprochen, doch hat weder er noch der Parteitags¬
bericht die Abstimmung der Partei verraten. Eine Bekanntmachung betreffend eine
Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen (Kugelfräsmaschinen)
hat ebensowenig Interesse für die Sozialdemokratie gehabt wie das Gesetz vom
24. Mai 1894 betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Naturalleistungen
für die bewaffnete Macht im Frieden. Ihre Redner haben geschwiegen, der
Parteitagsbericht auch. Dasselbe gilt von einer weitern Abänderung des eben
erwähnten Verzeichnisses aus dem Jahre 1899 sowie von dem Gesetz betreffend
die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen.

Damit ist dieses Verzeichnis zu Ende. Es ist in seinem ersten Teile
dadurch bemerkenswert, daß sich die Sozialdemokratie auch solchen Gesetzent¬
würfen gegenüber gleichartig verhält, die in der Richtung ihrer eignen An¬
schauungen liegen und für die wirtschaftliche Befreiung, mit der der nord¬
deutsche Bund und das Reich in das Leben unsers Volks so tief eingegriffen


Grenzboten III 1905 Kg
Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

Kranker und Frohne nicht zu ermitteln, ungeachtet des großen Interesses,
das sie zum Beispiel an der Berufsstatistik doch haben mußten.

Zu den Gesetzen betreffend die Abwehr und die Unterdrückung der Reblaus¬
krankheit hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, ebenso bei dem Gesetz
über Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern und bei dem Gesetz
gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen
(vom 9. Juni 1884). Leider hat auch hierbei eine namentliche Abstimmung
nicht stattgefunden. Zu dem Gesetz betreffend die Fürsorge für Beamte und
Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen hat der Abge¬
ordnete Frohne mehrfach das Wort ergriffen, die Abstimmung seiner Partei
ist trotzdem nicht zu ermitteln. Es folgen wiederum sechs Gesetze, bei denen
kein Sozialdemokrat das Wort genommen hat und auch die Abstimmung nicht
zu ermitteln ist: Die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen
des Neichsheeres und der Kaiserlichen Marine (17. April 1887); Unfallver¬
sicherung der bei Bauten beschäftigten Personen (!); Verkehr mit blei- und
zinkhaltigen Gegenständen; die Verwendung gesundheitschüdlicher Farben bei
Herstellung von Nahrungsmitteln usw.; Erlaß der Witwen- und Waisengeld¬
beiträge von Angehörigen der Neichszivilverwaltung, des Reichsheeres und der
Kaiserlichen Marine; Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen¬
schaften (1. Mai 1889).

Wir kommen nunmehr in das Zeitalter der Parteitagsberichte, nach Auf¬
hebung des Sozialistengesetzes. Da sind zuerst aus dem Jahre 1891 das
Patentgesetz und das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. Zu
beiden hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, die Abstimmung ist auch
nach dem Parteitagsbericht nicht festzustellen. Auch das Gesetz zum Schutze
der Warenbezeichnungen (12. Mai 1894) hat für die Sozialdemokratie kein
Interesse gehabt; ihre Vertreter haben im Reichstage geschwiegen, und auch
der Parteitngsbericht schweigt sich darüber aus. Dasselbe gilt vou dem Gesetz
betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere
(5. Juli 1896). Zu dem Gesetz wegen anderweiter Bemessung der Witwen-
und Waisengelder hat sich der Abgeordnete Stadthagen verschiedentlich aner¬
kennend und zustimmend ausgesprochen, doch hat weder er noch der Parteitags¬
bericht die Abstimmung der Partei verraten. Eine Bekanntmachung betreffend eine
Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen (Kugelfräsmaschinen)
hat ebensowenig Interesse für die Sozialdemokratie gehabt wie das Gesetz vom
24. Mai 1894 betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Naturalleistungen
für die bewaffnete Macht im Frieden. Ihre Redner haben geschwiegen, der
Parteitagsbericht auch. Dasselbe gilt von einer weitern Abänderung des eben
erwähnten Verzeichnisses aus dem Jahre 1899 sowie von dem Gesetz betreffend
die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen.

Damit ist dieses Verzeichnis zu Ende. Es ist in seinem ersten Teile
dadurch bemerkenswert, daß sich die Sozialdemokratie auch solchen Gesetzent¬
würfen gegenüber gleichartig verhält, die in der Richtung ihrer eignen An¬
schauungen liegen und für die wirtschaftliche Befreiung, mit der der nord¬
deutsche Bund und das Reich in das Leben unsers Volks so tief eingegriffen


Grenzboten III 1905 Kg
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[0529] Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung Kranker und Frohne nicht zu ermitteln, ungeachtet des großen Interesses, das sie zum Beispiel an der Berufsstatistik doch haben mußten. Zu den Gesetzen betreffend die Abwehr und die Unterdrückung der Reblaus¬ krankheit hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, ebenso bei dem Gesetz über Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern und bei dem Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen (vom 9. Juni 1884). Leider hat auch hierbei eine namentliche Abstimmung nicht stattgefunden. Zu dem Gesetz betreffend die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen hat der Abge¬ ordnete Frohne mehrfach das Wort ergriffen, die Abstimmung seiner Partei ist trotzdem nicht zu ermitteln. Es folgen wiederum sechs Gesetze, bei denen kein Sozialdemokrat das Wort genommen hat und auch die Abstimmung nicht zu ermitteln ist: Die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen des Neichsheeres und der Kaiserlichen Marine (17. April 1887); Unfallver¬ sicherung der bei Bauten beschäftigten Personen (!); Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen; die Verwendung gesundheitschüdlicher Farben bei Herstellung von Nahrungsmitteln usw.; Erlaß der Witwen- und Waisengeld¬ beiträge von Angehörigen der Neichszivilverwaltung, des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine; Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen¬ schaften (1. Mai 1889). Wir kommen nunmehr in das Zeitalter der Parteitagsberichte, nach Auf¬ hebung des Sozialistengesetzes. Da sind zuerst aus dem Jahre 1891 das Patentgesetz und das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. Zu beiden hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, die Abstimmung ist auch nach dem Parteitagsbericht nicht festzustellen. Auch das Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen (12. Mai 1894) hat für die Sozialdemokratie kein Interesse gehabt; ihre Vertreter haben im Reichstage geschwiegen, und auch der Parteitngsbericht schweigt sich darüber aus. Dasselbe gilt vou dem Gesetz betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere (5. Juli 1896). Zu dem Gesetz wegen anderweiter Bemessung der Witwen- und Waisengelder hat sich der Abgeordnete Stadthagen verschiedentlich aner¬ kennend und zustimmend ausgesprochen, doch hat weder er noch der Parteitags¬ bericht die Abstimmung der Partei verraten. Eine Bekanntmachung betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen (Kugelfräsmaschinen) hat ebensowenig Interesse für die Sozialdemokratie gehabt wie das Gesetz vom 24. Mai 1894 betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Ihre Redner haben geschwiegen, der Parteitagsbericht auch. Dasselbe gilt von einer weitern Abänderung des eben erwähnten Verzeichnisses aus dem Jahre 1899 sowie von dem Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen. Damit ist dieses Verzeichnis zu Ende. Es ist in seinem ersten Teile dadurch bemerkenswert, daß sich die Sozialdemokratie auch solchen Gesetzent¬ würfen gegenüber gleichartig verhält, die in der Richtung ihrer eignen An¬ schauungen liegen und für die wirtschaftliche Befreiung, mit der der nord¬ deutsche Bund und das Reich in das Leben unsers Volks so tief eingegriffen Grenzboten III 1905 Kg

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/529>, abgerufen am 27.09.2024.