Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung Kranker und Frohne nicht zu ermitteln, ungeachtet des großen Interesses, Zu den Gesetzen betreffend die Abwehr und die Unterdrückung der Reblaus¬ Wir kommen nunmehr in das Zeitalter der Parteitagsberichte, nach Auf¬ Damit ist dieses Verzeichnis zu Ende. Es ist in seinem ersten Teile Grenzboten III 1905 Kg
Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung Kranker und Frohne nicht zu ermitteln, ungeachtet des großen Interesses, Zu den Gesetzen betreffend die Abwehr und die Unterdrückung der Reblaus¬ Wir kommen nunmehr in das Zeitalter der Parteitagsberichte, nach Auf¬ Damit ist dieses Verzeichnis zu Ende. Es ist in seinem ersten Teile Grenzboten III 1905 Kg
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0529" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/298048"/> <fw type="header" place="top"> Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung</fw><lb/> <p xml:id="ID_2686" prev="#ID_2685"> Kranker und Frohne nicht zu ermitteln, ungeachtet des großen Interesses,<lb/> das sie zum Beispiel an der Berufsstatistik doch haben mußten.</p><lb/> <p xml:id="ID_2687"> Zu den Gesetzen betreffend die Abwehr und die Unterdrückung der Reblaus¬<lb/> krankheit hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, ebenso bei dem Gesetz<lb/> über Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern und bei dem Gesetz<lb/> gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen<lb/> (vom 9. Juni 1884). Leider hat auch hierbei eine namentliche Abstimmung<lb/> nicht stattgefunden. Zu dem Gesetz betreffend die Fürsorge für Beamte und<lb/> Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen hat der Abge¬<lb/> ordnete Frohne mehrfach das Wort ergriffen, die Abstimmung seiner Partei<lb/> ist trotzdem nicht zu ermitteln. Es folgen wiederum sechs Gesetze, bei denen<lb/> kein Sozialdemokrat das Wort genommen hat und auch die Abstimmung nicht<lb/> zu ermitteln ist: Die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen<lb/> des Neichsheeres und der Kaiserlichen Marine (17. April 1887); Unfallver¬<lb/> sicherung der bei Bauten beschäftigten Personen (!); Verkehr mit blei- und<lb/> zinkhaltigen Gegenständen; die Verwendung gesundheitschüdlicher Farben bei<lb/> Herstellung von Nahrungsmitteln usw.; Erlaß der Witwen- und Waisengeld¬<lb/> beiträge von Angehörigen der Neichszivilverwaltung, des Reichsheeres und der<lb/> Kaiserlichen Marine; Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen¬<lb/> schaften (1. Mai 1889).</p><lb/> <p xml:id="ID_2688"> Wir kommen nunmehr in das Zeitalter der Parteitagsberichte, nach Auf¬<lb/> hebung des Sozialistengesetzes. Da sind zuerst aus dem Jahre 1891 das<lb/> Patentgesetz und das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. Zu<lb/> beiden hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, die Abstimmung ist auch<lb/> nach dem Parteitagsbericht nicht festzustellen. Auch das Gesetz zum Schutze<lb/> der Warenbezeichnungen (12. Mai 1894) hat für die Sozialdemokratie kein<lb/> Interesse gehabt; ihre Vertreter haben im Reichstage geschwiegen, und auch<lb/> der Parteitngsbericht schweigt sich darüber aus. Dasselbe gilt vou dem Gesetz<lb/> betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere<lb/> (5. Juli 1896). Zu dem Gesetz wegen anderweiter Bemessung der Witwen-<lb/> und Waisengelder hat sich der Abgeordnete Stadthagen verschiedentlich aner¬<lb/> kennend und zustimmend ausgesprochen, doch hat weder er noch der Parteitags¬<lb/> bericht die Abstimmung der Partei verraten. Eine Bekanntmachung betreffend eine<lb/> Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen (Kugelfräsmaschinen)<lb/> hat ebensowenig Interesse für die Sozialdemokratie gehabt wie das Gesetz vom<lb/> 24. Mai 1894 betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Naturalleistungen<lb/> für die bewaffnete Macht im Frieden. Ihre Redner haben geschwiegen, der<lb/> Parteitagsbericht auch. Dasselbe gilt von einer weitern Abänderung des eben<lb/> erwähnten Verzeichnisses aus dem Jahre 1899 sowie von dem Gesetz betreffend<lb/> die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2689" next="#ID_2690"> Damit ist dieses Verzeichnis zu Ende. Es ist in seinem ersten Teile<lb/> dadurch bemerkenswert, daß sich die Sozialdemokratie auch solchen Gesetzent¬<lb/> würfen gegenüber gleichartig verhält, die in der Richtung ihrer eignen An¬<lb/> schauungen liegen und für die wirtschaftliche Befreiung, mit der der nord¬<lb/> deutsche Bund und das Reich in das Leben unsers Volks so tief eingegriffen</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten III 1905 Kg</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0529]
Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung
Kranker und Frohne nicht zu ermitteln, ungeachtet des großen Interesses,
das sie zum Beispiel an der Berufsstatistik doch haben mußten.
Zu den Gesetzen betreffend die Abwehr und die Unterdrückung der Reblaus¬
krankheit hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, ebenso bei dem Gesetz
über Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern und bei dem Gesetz
gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen
(vom 9. Juni 1884). Leider hat auch hierbei eine namentliche Abstimmung
nicht stattgefunden. Zu dem Gesetz betreffend die Fürsorge für Beamte und
Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen hat der Abge¬
ordnete Frohne mehrfach das Wort ergriffen, die Abstimmung seiner Partei
ist trotzdem nicht zu ermitteln. Es folgen wiederum sechs Gesetze, bei denen
kein Sozialdemokrat das Wort genommen hat und auch die Abstimmung nicht
zu ermitteln ist: Die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen
des Neichsheeres und der Kaiserlichen Marine (17. April 1887); Unfallver¬
sicherung der bei Bauten beschäftigten Personen (!); Verkehr mit blei- und
zinkhaltigen Gegenständen; die Verwendung gesundheitschüdlicher Farben bei
Herstellung von Nahrungsmitteln usw.; Erlaß der Witwen- und Waisengeld¬
beiträge von Angehörigen der Neichszivilverwaltung, des Reichsheeres und der
Kaiserlichen Marine; Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen¬
schaften (1. Mai 1889).
Wir kommen nunmehr in das Zeitalter der Parteitagsberichte, nach Auf¬
hebung des Sozialistengesetzes. Da sind zuerst aus dem Jahre 1891 das
Patentgesetz und das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. Zu
beiden hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen, die Abstimmung ist auch
nach dem Parteitagsbericht nicht festzustellen. Auch das Gesetz zum Schutze
der Warenbezeichnungen (12. Mai 1894) hat für die Sozialdemokratie kein
Interesse gehabt; ihre Vertreter haben im Reichstage geschwiegen, und auch
der Parteitngsbericht schweigt sich darüber aus. Dasselbe gilt vou dem Gesetz
betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere
(5. Juli 1896). Zu dem Gesetz wegen anderweiter Bemessung der Witwen-
und Waisengelder hat sich der Abgeordnete Stadthagen verschiedentlich aner¬
kennend und zustimmend ausgesprochen, doch hat weder er noch der Parteitags¬
bericht die Abstimmung der Partei verraten. Eine Bekanntmachung betreffend eine
Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen (Kugelfräsmaschinen)
hat ebensowenig Interesse für die Sozialdemokratie gehabt wie das Gesetz vom
24. Mai 1894 betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Naturalleistungen
für die bewaffnete Macht im Frieden. Ihre Redner haben geschwiegen, der
Parteitagsbericht auch. Dasselbe gilt von einer weitern Abänderung des eben
erwähnten Verzeichnisses aus dem Jahre 1899 sowie von dem Gesetz betreffend
die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen.
Damit ist dieses Verzeichnis zu Ende. Es ist in seinem ersten Teile
dadurch bemerkenswert, daß sich die Sozialdemokratie auch solchen Gesetzent¬
würfen gegenüber gleichartig verhält, die in der Richtung ihrer eignen An¬
schauungen liegen und für die wirtschaftliche Befreiung, mit der der nord¬
deutsche Bund und das Reich in das Leben unsers Volks so tief eingegriffen
Grenzboten III 1905 Kg
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |