Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung 2. Das Gesetz vom 22. Mai 1895, Abänderung des Gesetzes vom 3. Das Gesetz vom 13. Juni 1895 betreffend die Fürsorge für die 4. Das Gesetz vom 29. März 1897, Abänderung des Gesetzes betreffend 5. Das Gesetz vom 6. Juli 1898 betreffend den Verkehr mit künstlichen 6. Das Gesetz vom 1. Juli 1899 wegen Verwendung von Mitteln des 7. Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899. Auch hierbei läßt sich 8. Das Jnvalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 wurde am 15. Juni Auch bei den folgenden vierundzwanzig Gesetzen liegt keine namentliche Bei dem Gesetz vom 30. Juni 1900 betreffend die Bekämpfung gemein- Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung 2. Das Gesetz vom 22. Mai 1895, Abänderung des Gesetzes vom 3. Das Gesetz vom 13. Juni 1895 betreffend die Fürsorge für die 4. Das Gesetz vom 29. März 1897, Abänderung des Gesetzes betreffend 5. Das Gesetz vom 6. Juli 1898 betreffend den Verkehr mit künstlichen 6. Das Gesetz vom 1. Juli 1899 wegen Verwendung von Mitteln des 7. Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899. Auch hierbei läßt sich 8. Das Jnvalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 wurde am 15. Juni Auch bei den folgenden vierundzwanzig Gesetzen liegt keine namentliche Bei dem Gesetz vom 30. Juni 1900 betreffend die Bekämpfung gemein- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0525" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/298044"/> <fw type="header" place="top"> Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung</fw><lb/> <p xml:id="ID_2670"> 2. Das Gesetz vom 22. Mai 1895, Abänderung des Gesetzes vom<lb/> 23. Mai 1873 betreffend die Gründung und Verwaltung des Neichsinvaliden-<lb/> fonds. Aus den Reden des Abgeordneten Singer und dem Parteibericht<lb/> <S. 60) ist die Zustimmung zu entnehmen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2671"> 3. Das Gesetz vom 13. Juni 1895 betreffend die Fürsorge für die<lb/> Witwen und Waisen der Personen des Soldatenstands des Reichsheercs und<lb/> der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts. Aus den Reden des Ab¬<lb/> geordneten Harm und dem Parteitagsbericht ist die Zustimmung zu entnehmen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2672"> 4. Das Gesetz vom 29. März 1897, Abänderung des Gesetzes betreffend<lb/> die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes und der Zivilprozeßordnung.<lb/> Zustimmende Erklärung des Abgeordneten Stadthagen vom 8. Februar.</p><lb/> <p xml:id="ID_2673"> 5. Das Gesetz vom 6. Juli 1898 betreffend den Verkehr mit künstlichen<lb/> Süßstoffen. Abgeordneter Wurm erklärte in der Sitzung vom 29. April:<lb/> „Wir treten für diesen Gesetzentwurf ein und sind damit einverstanden, daß<lb/> der Verwendung des Saccharins in Nahrungsmitteln ein Riegel vorge¬<lb/> schoben wird."</p><lb/> <p xml:id="ID_2674"> 6. Das Gesetz vom 1. Juli 1899 wegen Verwendung von Mitteln des<lb/> Reichsinvalidenfonds. 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Man darf wohl annehmen, daß diese Erklärung<lb/> eine Zustimmung bedeutet.</p><lb/> <p xml:id="ID_2676"> 8. Das Jnvalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 wurde am 15. Juni<lb/> mit allen gegen drei Stimmen angenommen. Es ist anzunehmen, daß diese<lb/> drei nicht Sozialdemokraten waren, da der Abgeordnete Molkenbuhr bei der<lb/> Generaldiskussion zur dritten Beratung erklärt hatte (Sitzung vom 13. Juni):<lb/> „Deshalb können wir angesichts der minimalen Verbesserungen, welche das<lb/> Gesetz für die Versicherten enthält, gegenwärtig eine andre Stellung einnehmen<lb/> als bei Schaffung des Gesetzes, weil die gegenwärtigen Verschlechteruugen<lb/> nicht derartig sind, daß sie wesentlich auf die Arbeiter einwirken." In dem¬<lb/> selben Sinne äußert sich auch der Parteitagsbericht.</p><lb/> <p xml:id="ID_2677"> Auch bei den folgenden vierundzwanzig Gesetzen liegt keine namentliche<lb/> Abstimmung vor, die Stellung der Partei kann mit größerer oder geringerer<lb/> Bestimmtheit nur aus den Äußerungen ihrer Redner und aus den Partei¬<lb/> tagsberichten gefolgert werden. Es bleibt jedenfalls eine auffallende Er¬<lb/> scheinung, daß sogar bei wichtigsten und grundlegenden Gesetzen die nament¬<lb/> licher Abstimmungen im Reichstage vermieden werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_2678" next="#ID_2679"> Bei dem Gesetz vom 30. Juni 1900 betreffend die Bekämpfung gemein-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0525]
Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung
2. Das Gesetz vom 22. Mai 1895, Abänderung des Gesetzes vom
23. Mai 1873 betreffend die Gründung und Verwaltung des Neichsinvaliden-
fonds. Aus den Reden des Abgeordneten Singer und dem Parteibericht
<S. 60) ist die Zustimmung zu entnehmen.
3. Das Gesetz vom 13. Juni 1895 betreffend die Fürsorge für die
Witwen und Waisen der Personen des Soldatenstands des Reichsheercs und
der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts. Aus den Reden des Ab¬
geordneten Harm und dem Parteitagsbericht ist die Zustimmung zu entnehmen.
4. Das Gesetz vom 29. März 1897, Abänderung des Gesetzes betreffend
die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes und der Zivilprozeßordnung.
Zustimmende Erklärung des Abgeordneten Stadthagen vom 8. Februar.
5. Das Gesetz vom 6. Juli 1898 betreffend den Verkehr mit künstlichen
Süßstoffen. Abgeordneter Wurm erklärte in der Sitzung vom 29. April:
„Wir treten für diesen Gesetzentwurf ein und sind damit einverstanden, daß
der Verwendung des Saccharins in Nahrungsmitteln ein Riegel vorge¬
schoben wird."
6. Das Gesetz vom 1. Juli 1899 wegen Verwendung von Mitteln des
Reichsinvalidenfonds. Abgeordneter Singer gab am 7. Juni namens seiner
Freunde die Erklärung ab, daß auch sie für dieses Gesetz stimmen würden.
7. Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899. Auch hierbei läßt sich
die Abstimmung nur aus einer Rede des Abgeordneten Calwer feststellen, der
am 7. März erklärte: „Wenn wir nun also prinzipiell für die Vorlage ein¬
treten, so haben wir doch im einzelnen verschiedne Bedenken. . . . Sonst aber
sind wir bereit, die Vorzüge, die dieser Gesetzentwurf im Gegensatz zu so vielen
andern Gesetzentwürfen politischer und wirtschaftlicher Natur aufweist, in der
Weise anzuerkennen, daß wir sagen: die bürgerlichen Parteien opfern bei
Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs ihre bisherigen wirtschaftlichen
Prinzipien auf Kosten solcher, die dem Sozialismus näher stehn als denen der
heutigen Wirtschaftsordnung." Man darf wohl annehmen, daß diese Erklärung
eine Zustimmung bedeutet.
8. Das Jnvalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 wurde am 15. Juni
mit allen gegen drei Stimmen angenommen. Es ist anzunehmen, daß diese
drei nicht Sozialdemokraten waren, da der Abgeordnete Molkenbuhr bei der
Generaldiskussion zur dritten Beratung erklärt hatte (Sitzung vom 13. Juni):
„Deshalb können wir angesichts der minimalen Verbesserungen, welche das
Gesetz für die Versicherten enthält, gegenwärtig eine andre Stellung einnehmen
als bei Schaffung des Gesetzes, weil die gegenwärtigen Verschlechteruugen
nicht derartig sind, daß sie wesentlich auf die Arbeiter einwirken." In dem¬
selben Sinne äußert sich auch der Parteitagsbericht.
Auch bei den folgenden vierundzwanzig Gesetzen liegt keine namentliche
Abstimmung vor, die Stellung der Partei kann mit größerer oder geringerer
Bestimmtheit nur aus den Äußerungen ihrer Redner und aus den Partei¬
tagsberichten gefolgert werden. Es bleibt jedenfalls eine auffallende Er¬
scheinung, daß sogar bei wichtigsten und grundlegenden Gesetzen die nament¬
licher Abstimmungen im Reichstage vermieden werden.
Bei dem Gesetz vom 30. Juni 1900 betreffend die Bekämpfung gemein-
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