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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

werden dem Regierungsentwurf zustimmen als zweckentsprechend." Bei der
Beratung der Vorlage betreffend die Unfallversicherung der Seeleute
und andrer bei der Seeschiffahrt beteiligten Personen fand ebenfalls keine
namentliche Abstimmung statt, jedoch erklärte der Abgeordnete Krücker in der
Sitzung vom 15. Juni: "Wir werden nach unsern Kräften dazu beitragen, daß
diese Vorlage Gesetz werde." Eine namentliche Abstimmung hat ebenfalls nicht
stattgefunden bei der Vorlage betreffend die Unterstützung von Familien
in den Dienst eingetretner Mannschaften (Gesetz vom 28. Februar 1888).
Der Abgeordnete Harm gab in der Sitzung vom 5. Dezember 1887 seiner
Freude über die Vorlegung des Gesetzentwurfs Ausdruck. Bei der Beratung
des Gesetzes vom 20. April 1892 betreffend die Gesellschaften mit be¬
schränkter Haftung hat auch keine namentliche Abstimmung stattgefunden,
und die Abstimmung ist überhaupt nicht feststellbar, auch hat kein Sozial¬
demokrat das Wort ergriffen. Ans dein Parteibericht für 1892 (S. 68) geht
aber hervor, daß die Sozialdemokraten für das Gesetz stimmten. Bei den:
Gesetz betreffend die Unterstützung von Familien der zu Friedens¬
übungen einberufnen Mannschaften hat ebensowenig eine namentliche
Abstimmung stattgefunden, doch lassen die Reden des Abgeordneten Harm in
der Sitzung vom 8. Mai 1891 und des Abgeordneten Singer in der Sitzung
vom 31. Mürz sowie auch der Parteitagsbericht (S. 69) die Annahme zu, daß
die Sozialdemokraten für das Gesetz gestimmt haben. Auch nur nach der
Wahrscheinlichkeit feststellbar ist die Abstimmung bei der das Wuchergesetz
ergänzenden Vorlage (Sachwnchergesetz vom 19. Juni 1893). Eine namentliche
Abstimmung über den gesamten Entwurf hat nicht stattgefunden, doch ergibt
sich aus der namentlicher Abstimmung zu Paragraph 302 s des Gesetzes sowie
aus den Reden der Abgeordneten Frohne, Stadthagen und Kunert und aus
dem Parteitagsberichte (S. 90), daß die Sozialdemokraten wohl für den Gesetz¬
entwurf gestimmt haben.

Auch zu dem Gesetz vom 14. Januar 1894 betreffend die Gewährung
von Unterstützungen an Invalide aus den Kriegen vor 1370 und
an deren Hinterbliebne hat keine namentliche Abstimmung stattgefunden.
Der Abgeordnete Herbert hat jedoch in der Sitzung vom 2. Dezember 1893
erklärt: "Wir werden für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen, weil er
eine Ungerechtigkeit beseitigt." Bei der Beratung der Vorlage betreffend
Änderung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz und Er¬
gänzung des Strafgesetzbuchs (Gesetz vom 12. März 1894), wobei es sich
um die Heruntersetznng des Alters zum selbständigen Erwerb eines Unter¬
stützungswohnsitzes von vierundzwanzig Jahren auf achtzehn handelt, geht aus
den Reden der Abgeordneten Molkenbuhr und Auer vom 1. Februar hervor,
daß die Sozialdemokraten für das Gesetz gestimmt haben, nachdem die Straf¬
vorschrift in Artikel 2 nach ihren Anträgen abgeändert worden war. Auch
bei den acht folgenden Gesetzen kann die Zustimmung mangels namentlicher
Abstimmungen nur aus den Äußerungen ihrer Redner festgestellt werden:

1. Das Gesetz vom 16. Mai 1894 betreffend die Abzahlungsgeschäfte
(vom Abgeordneten Auer für "eine Errungenschaft" erklärt, "mit der wir zu¬
frieden sein können").


Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

werden dem Regierungsentwurf zustimmen als zweckentsprechend." Bei der
Beratung der Vorlage betreffend die Unfallversicherung der Seeleute
und andrer bei der Seeschiffahrt beteiligten Personen fand ebenfalls keine
namentliche Abstimmung statt, jedoch erklärte der Abgeordnete Krücker in der
Sitzung vom 15. Juni: „Wir werden nach unsern Kräften dazu beitragen, daß
diese Vorlage Gesetz werde." Eine namentliche Abstimmung hat ebenfalls nicht
stattgefunden bei der Vorlage betreffend die Unterstützung von Familien
in den Dienst eingetretner Mannschaften (Gesetz vom 28. Februar 1888).
Der Abgeordnete Harm gab in der Sitzung vom 5. Dezember 1887 seiner
Freude über die Vorlegung des Gesetzentwurfs Ausdruck. Bei der Beratung
des Gesetzes vom 20. April 1892 betreffend die Gesellschaften mit be¬
schränkter Haftung hat auch keine namentliche Abstimmung stattgefunden,
und die Abstimmung ist überhaupt nicht feststellbar, auch hat kein Sozial¬
demokrat das Wort ergriffen. Ans dein Parteibericht für 1892 (S. 68) geht
aber hervor, daß die Sozialdemokraten für das Gesetz stimmten. Bei den:
Gesetz betreffend die Unterstützung von Familien der zu Friedens¬
übungen einberufnen Mannschaften hat ebensowenig eine namentliche
Abstimmung stattgefunden, doch lassen die Reden des Abgeordneten Harm in
der Sitzung vom 8. Mai 1891 und des Abgeordneten Singer in der Sitzung
vom 31. Mürz sowie auch der Parteitagsbericht (S. 69) die Annahme zu, daß
die Sozialdemokraten für das Gesetz gestimmt haben. Auch nur nach der
Wahrscheinlichkeit feststellbar ist die Abstimmung bei der das Wuchergesetz
ergänzenden Vorlage (Sachwnchergesetz vom 19. Juni 1893). Eine namentliche
Abstimmung über den gesamten Entwurf hat nicht stattgefunden, doch ergibt
sich aus der namentlicher Abstimmung zu Paragraph 302 s des Gesetzes sowie
aus den Reden der Abgeordneten Frohne, Stadthagen und Kunert und aus
dem Parteitagsberichte (S. 90), daß die Sozialdemokraten wohl für den Gesetz¬
entwurf gestimmt haben.

Auch zu dem Gesetz vom 14. Januar 1894 betreffend die Gewährung
von Unterstützungen an Invalide aus den Kriegen vor 1370 und
an deren Hinterbliebne hat keine namentliche Abstimmung stattgefunden.
Der Abgeordnete Herbert hat jedoch in der Sitzung vom 2. Dezember 1893
erklärt: „Wir werden für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen, weil er
eine Ungerechtigkeit beseitigt." Bei der Beratung der Vorlage betreffend
Änderung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz und Er¬
gänzung des Strafgesetzbuchs (Gesetz vom 12. März 1894), wobei es sich
um die Heruntersetznng des Alters zum selbständigen Erwerb eines Unter¬
stützungswohnsitzes von vierundzwanzig Jahren auf achtzehn handelt, geht aus
den Reden der Abgeordneten Molkenbuhr und Auer vom 1. Februar hervor,
daß die Sozialdemokraten für das Gesetz gestimmt haben, nachdem die Straf¬
vorschrift in Artikel 2 nach ihren Anträgen abgeändert worden war. Auch
bei den acht folgenden Gesetzen kann die Zustimmung mangels namentlicher
Abstimmungen nur aus den Äußerungen ihrer Redner festgestellt werden:

1. Das Gesetz vom 16. Mai 1894 betreffend die Abzahlungsgeschäfte
(vom Abgeordneten Auer für „eine Errungenschaft" erklärt, „mit der wir zu¬
frieden sein können").


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[0524] Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung werden dem Regierungsentwurf zustimmen als zweckentsprechend." Bei der Beratung der Vorlage betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und andrer bei der Seeschiffahrt beteiligten Personen fand ebenfalls keine namentliche Abstimmung statt, jedoch erklärte der Abgeordnete Krücker in der Sitzung vom 15. Juni: „Wir werden nach unsern Kräften dazu beitragen, daß diese Vorlage Gesetz werde." Eine namentliche Abstimmung hat ebenfalls nicht stattgefunden bei der Vorlage betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretner Mannschaften (Gesetz vom 28. Februar 1888). Der Abgeordnete Harm gab in der Sitzung vom 5. Dezember 1887 seiner Freude über die Vorlegung des Gesetzentwurfs Ausdruck. Bei der Beratung des Gesetzes vom 20. April 1892 betreffend die Gesellschaften mit be¬ schränkter Haftung hat auch keine namentliche Abstimmung stattgefunden, und die Abstimmung ist überhaupt nicht feststellbar, auch hat kein Sozial¬ demokrat das Wort ergriffen. Ans dein Parteibericht für 1892 (S. 68) geht aber hervor, daß die Sozialdemokraten für das Gesetz stimmten. Bei den: Gesetz betreffend die Unterstützung von Familien der zu Friedens¬ übungen einberufnen Mannschaften hat ebensowenig eine namentliche Abstimmung stattgefunden, doch lassen die Reden des Abgeordneten Harm in der Sitzung vom 8. Mai 1891 und des Abgeordneten Singer in der Sitzung vom 31. Mürz sowie auch der Parteitagsbericht (S. 69) die Annahme zu, daß die Sozialdemokraten für das Gesetz gestimmt haben. Auch nur nach der Wahrscheinlichkeit feststellbar ist die Abstimmung bei der das Wuchergesetz ergänzenden Vorlage (Sachwnchergesetz vom 19. Juni 1893). Eine namentliche Abstimmung über den gesamten Entwurf hat nicht stattgefunden, doch ergibt sich aus der namentlicher Abstimmung zu Paragraph 302 s des Gesetzes sowie aus den Reden der Abgeordneten Frohne, Stadthagen und Kunert und aus dem Parteitagsberichte (S. 90), daß die Sozialdemokraten wohl für den Gesetz¬ entwurf gestimmt haben. Auch zu dem Gesetz vom 14. Januar 1894 betreffend die Gewährung von Unterstützungen an Invalide aus den Kriegen vor 1370 und an deren Hinterbliebne hat keine namentliche Abstimmung stattgefunden. Der Abgeordnete Herbert hat jedoch in der Sitzung vom 2. Dezember 1893 erklärt: „Wir werden für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen, weil er eine Ungerechtigkeit beseitigt." Bei der Beratung der Vorlage betreffend Änderung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz und Er¬ gänzung des Strafgesetzbuchs (Gesetz vom 12. März 1894), wobei es sich um die Heruntersetznng des Alters zum selbständigen Erwerb eines Unter¬ stützungswohnsitzes von vierundzwanzig Jahren auf achtzehn handelt, geht aus den Reden der Abgeordneten Molkenbuhr und Auer vom 1. Februar hervor, daß die Sozialdemokraten für das Gesetz gestimmt haben, nachdem die Straf¬ vorschrift in Artikel 2 nach ihren Anträgen abgeändert worden war. Auch bei den acht folgenden Gesetzen kann die Zustimmung mangels namentlicher Abstimmungen nur aus den Äußerungen ihrer Redner festgestellt werden: 1. Das Gesetz vom 16. Mai 1894 betreffend die Abzahlungsgeschäfte (vom Abgeordneten Auer für „eine Errungenschaft" erklärt, „mit der wir zu¬ frieden sein können").

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/524>, abgerufen am 27.09.2024.