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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

Genossenschaften darstelle. Selbstverständlich war ferner die Ablehnung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz vom 18. August 1896), das vom Abge¬
ordneten Stadthagen in der dritten Beratung als Produkt der Klassengesetz¬
gebung bezeichnet wurde, das nur die Interessen der Besitzenden wahre, da¬
gegen kein einheitliches Recht auf dem Gebiete des Arbeitsvertrags schaffe.
Mit dieser geradezu lächerlichen Begründung wurde das Gesetzbuch in nament¬
licher Abstimmung abgelehnt.

Im Jahre 1897 wurden drei Vorlagen (23 bis 25) abgelehnt: ohne
namentliche Abstimmung das Gesetz vom 9. Juni 1897 über das Auswanderungs¬
wesen wegen der angeblich darin enthaltnen Beschränkung des Auswanderungs¬
wesens (Bebel am 6. Mai), in namentlicher Abstimmung das Gesetz vom
15. Juni 1897 betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren
Ersatzmitteln. Die ebenfalls sehr dürftige Motivierung gab der Abgeordnete
Herbert in der Sitzung vom 8. Mai dahin: "Wenn die Bestimmung über
die getrennten Verkaufsräume nicht eingefügt worden wäre, so würden auch
wir für das vorliegende Gesetz stimmen. Unter diesen Umstünden können wir
aber nicht dafür stimmen, weil nach unsrer Überzeugung eine schwere Schädigung
des Mittelstandes mit der Annahme des Gesetzes verbunden ist." Zu deutsch:
"Weil die Einführung getrennter Verkaufsräume die Umgehung des Gesetzes,
also den Betrug, erschwert." Jedenfalls enthält diese Bestimmung das
Gegenteil einer "Schädigung des Mittelstandes." Ebenfalls in namentlicher
Abstimmung wurde das sogenannte "Handwerkergesetz," Gesetz betreffend die
Abänderung der Gewerbeordnung vom 26. Juli 1897, abgelehnt. Der Ab¬
geordnete Schmidt (Berlin) machte sich die Motivierung der Ablehnung in
der Sitzung vom 19. Mai sehr leicht, indem er erklärte, durch die Vorlage
würden die Handwerker enttäuscht, seine Partei wolle die Handwerker vor Ent¬
täuschungen bewahren und stimme deshalb dagegen. (!) Die Enttäuschung
der Handwerker bei diesem Gesetz besteht nur darin, daß es der Erwartung,
es werde der destruktiven Arbeit der Sozialdemokratie Einhalt tun, zu wenig
entspricht. Aus den Jahren 1898 und 1899 ist als einziges Gesetz (Ur. 26>
das vom 20. Mai 1898 betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahme¬
verfahren freigesprochner Personen zu verzeichnen. Der Abgeordnete Stadt¬
hagen begründete die verneinende Abstimmung, die eine namentliche war, damit,
daß der Gesetzentwurf es mehr oder weniger in die Willkür des Richters
setze, ob er entschädigen wolle oder nicht, und daß er an der Hauptsache, der
Entschädigung der unschuldig Sistierten und der Untersuchungsgefangnen, vor¬
beigehe. Die Vorlage sei deshalb kein Anfang zum Bessern, sondern nur
eine Hinderung des Bessern. Die Motivierung verhüllt sehr ungeschickt, daß
die Sozialdemokratie mit der Entschädigung der Sistierten und der Unter¬
suchungsgefangnen nur die Tätigkeit der Polizei zu erschweren beabsichtigt.

Im Jahre 1900 wurde das Gesetz vom 3. Juni betreffend die Schlacht¬
vieh- und Fleischbeschau sowie die sogenannte Lex Heinze abgelehnt (Ur. 27
und 28), wenn anders man die Lex Heinze zu den eigentlichen Vorlagen
sozialpolitischer oder wirtschaftlicher Natur rechnen will. Vor der namentlicher
Abstimmung über das Fleischbeschaugesetz motivierte der Abgeordnete Baudert.


Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

Genossenschaften darstelle. Selbstverständlich war ferner die Ablehnung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz vom 18. August 1896), das vom Abge¬
ordneten Stadthagen in der dritten Beratung als Produkt der Klassengesetz¬
gebung bezeichnet wurde, das nur die Interessen der Besitzenden wahre, da¬
gegen kein einheitliches Recht auf dem Gebiete des Arbeitsvertrags schaffe.
Mit dieser geradezu lächerlichen Begründung wurde das Gesetzbuch in nament¬
licher Abstimmung abgelehnt.

Im Jahre 1897 wurden drei Vorlagen (23 bis 25) abgelehnt: ohne
namentliche Abstimmung das Gesetz vom 9. Juni 1897 über das Auswanderungs¬
wesen wegen der angeblich darin enthaltnen Beschränkung des Auswanderungs¬
wesens (Bebel am 6. Mai), in namentlicher Abstimmung das Gesetz vom
15. Juni 1897 betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren
Ersatzmitteln. Die ebenfalls sehr dürftige Motivierung gab der Abgeordnete
Herbert in der Sitzung vom 8. Mai dahin: „Wenn die Bestimmung über
die getrennten Verkaufsräume nicht eingefügt worden wäre, so würden auch
wir für das vorliegende Gesetz stimmen. Unter diesen Umstünden können wir
aber nicht dafür stimmen, weil nach unsrer Überzeugung eine schwere Schädigung
des Mittelstandes mit der Annahme des Gesetzes verbunden ist." Zu deutsch:
„Weil die Einführung getrennter Verkaufsräume die Umgehung des Gesetzes,
also den Betrug, erschwert." Jedenfalls enthält diese Bestimmung das
Gegenteil einer „Schädigung des Mittelstandes." Ebenfalls in namentlicher
Abstimmung wurde das sogenannte „Handwerkergesetz," Gesetz betreffend die
Abänderung der Gewerbeordnung vom 26. Juli 1897, abgelehnt. Der Ab¬
geordnete Schmidt (Berlin) machte sich die Motivierung der Ablehnung in
der Sitzung vom 19. Mai sehr leicht, indem er erklärte, durch die Vorlage
würden die Handwerker enttäuscht, seine Partei wolle die Handwerker vor Ent¬
täuschungen bewahren und stimme deshalb dagegen. (!) Die Enttäuschung
der Handwerker bei diesem Gesetz besteht nur darin, daß es der Erwartung,
es werde der destruktiven Arbeit der Sozialdemokratie Einhalt tun, zu wenig
entspricht. Aus den Jahren 1898 und 1899 ist als einziges Gesetz (Ur. 26>
das vom 20. Mai 1898 betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahme¬
verfahren freigesprochner Personen zu verzeichnen. Der Abgeordnete Stadt¬
hagen begründete die verneinende Abstimmung, die eine namentliche war, damit,
daß der Gesetzentwurf es mehr oder weniger in die Willkür des Richters
setze, ob er entschädigen wolle oder nicht, und daß er an der Hauptsache, der
Entschädigung der unschuldig Sistierten und der Untersuchungsgefangnen, vor¬
beigehe. Die Vorlage sei deshalb kein Anfang zum Bessern, sondern nur
eine Hinderung des Bessern. Die Motivierung verhüllt sehr ungeschickt, daß
die Sozialdemokratie mit der Entschädigung der Sistierten und der Unter¬
suchungsgefangnen nur die Tätigkeit der Polizei zu erschweren beabsichtigt.

Im Jahre 1900 wurde das Gesetz vom 3. Juni betreffend die Schlacht¬
vieh- und Fleischbeschau sowie die sogenannte Lex Heinze abgelehnt (Ur. 27
und 28), wenn anders man die Lex Heinze zu den eigentlichen Vorlagen
sozialpolitischer oder wirtschaftlicher Natur rechnen will. Vor der namentlicher
Abstimmung über das Fleischbeschaugesetz motivierte der Abgeordnete Baudert.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/438>, abgerufen am 27.09.2024.