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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

lagen nicht stattgefunden, doch ist aus der Rede Bebels auf die Stellung der
Partei zu schließen. Dieselbe Folgerung muß auf das Gesetz vom 17. Juli 1878
angewandt werden, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, das die
gewerblichen Arbeiter, die Sonntags- und die Kinderarbeit zum Gegenstande
hat. Der Abgeordnete Most gab zu, es sei nicht zu leugnen, daß die Vor¬
lage "einige geringfügige Verbesserungen" enthalte, doch sprach er sich nach der
Annahme des Paragraphen 124 gegen das Gesetz aus, weil dann kein Arbeit¬
geber mehr einen Arbeiter annehmen werde, der ihm nicht systematisch nach¬
weise, daß er nicht einen Kontraktbruch begangen habe. (!) Bei dem Gesetz
vom 15. Juli 1880 betreffend die Abänderung des Paragraphen 32 der
Gewerbeordnung: "Schauspielunternehmungen bedürfen der Erlaubnis" usw.,
stimmte der einzige anwesende Sozialdemokrat (Auer) gegen die Vorlage, die
andern sozialdemokratischen Abgeordneten fehlten sämtlich ohne Entschuldigung.
Es folgt das Gesetz vom 15. Juni 1883 betreffend die Krankenversicherung
der Arbeiter. Die sozialdemokratische Partei hatte damals dreizehn Abgeordnete.
Die in der Sitzung vom 31. Mai 1883 anwesenden neun Mitglieder: Blos,
Dietz, Frohne, Geifer, Grillenberger, Hasenclever, Kayser (Freiberg), Liebknecht
und Rittinghausen stimmten sämtlich gegen die Vorlage. Krank war der Ab¬
geordnete Kranker, entschuldigt der Abgeordnete von Vollmar, ohne Ent¬
schuldigung fehlte der Abgeordnete Stolle (Zwickau), Bebel war damals nicht
Mitglied des Hauses; die von den Abgeordneten Grillenberger und Rittinghausen
zur Vorlage gehaltnen Reden beweisen jedoch die Absicht der Sozialdemokraten,
das Gesetz einstimmig abzulehnen. In namentlicher Abstimmung abgelehnt
wurde ferner am 2. Juni 1883 die allerdings einschränkende Vorlage be¬
treffend Abänderung der Gewerbeordnung (Gewerbeschein, Arbeitsbuch usw.).
Der Abgeordnete Kayser erklärte am 8. Mai, die Sozialdemokraten wollten
nicht dazu beitragen, die Polizei zu stärken, indem sie ihr den kleinen Mann
preisgaben. Das nächste (achte) Nein wurde gegen die Vorlage betreffend
Abänderung des Gesetzes über die eingeschriebnen Hilfskassen (Gesetz vom
1. Juni 1884) in der Sitzung vom 28. April 1884 ausgesprochen. Ab¬
geordneter Grillenberger erklärte ausdrücklich, seine Partei werde gegen das
Gesetz stimmen, weil die Absicht der Negierung dahin gehe, die Entwicklung
der Hilfskassen soviel wie möglich zu beschränken. Das neunte Nein fiel
gegen das Unfallversicherungsgesetz vom 27. Juni 1884. Eine namentliche
Gesamtabstimmung hat nicht stattgefunden, aber der Abgeordnete Blos erklärte
bei der dritten Beratung der Vorlage am genannten Tage: "Wir werden
gegen die Vorlage stimmen, weil wir in dieser Vorlage einen bureaukratisch
organisierten Apparat erblicken müssen, der weit weniger als eine hilfsbereite,
Handhabe denn als eine Belästigung empfunden werden wird." (!) Außerdem
seien die Karenzzeit und die zu geringe Entschädigung zwei Gründe, weshalb die
sozialdemokratische Partei das Gesetz ablehne. Mit dieser außerordentlich faden¬
scheinigen Motivierung lehnte also die Partei ebenso wie im Jahre zuvor das
Krankenversicherungsgesetz nun auch das Unfallversicherungsgesetz ab. In nament¬
licher Abstimmung abgelehnt wurde (zehntens) das Gesetz vom 8. Dezember 1884,
das die Gewerbeordnung abändernd bestimmt: "Arbeiter, die nicht Innungs-


Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

lagen nicht stattgefunden, doch ist aus der Rede Bebels auf die Stellung der
Partei zu schließen. Dieselbe Folgerung muß auf das Gesetz vom 17. Juli 1878
angewandt werden, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, das die
gewerblichen Arbeiter, die Sonntags- und die Kinderarbeit zum Gegenstande
hat. Der Abgeordnete Most gab zu, es sei nicht zu leugnen, daß die Vor¬
lage „einige geringfügige Verbesserungen" enthalte, doch sprach er sich nach der
Annahme des Paragraphen 124 gegen das Gesetz aus, weil dann kein Arbeit¬
geber mehr einen Arbeiter annehmen werde, der ihm nicht systematisch nach¬
weise, daß er nicht einen Kontraktbruch begangen habe. (!) Bei dem Gesetz
vom 15. Juli 1880 betreffend die Abänderung des Paragraphen 32 der
Gewerbeordnung: „Schauspielunternehmungen bedürfen der Erlaubnis" usw.,
stimmte der einzige anwesende Sozialdemokrat (Auer) gegen die Vorlage, die
andern sozialdemokratischen Abgeordneten fehlten sämtlich ohne Entschuldigung.
Es folgt das Gesetz vom 15. Juni 1883 betreffend die Krankenversicherung
der Arbeiter. Die sozialdemokratische Partei hatte damals dreizehn Abgeordnete.
Die in der Sitzung vom 31. Mai 1883 anwesenden neun Mitglieder: Blos,
Dietz, Frohne, Geifer, Grillenberger, Hasenclever, Kayser (Freiberg), Liebknecht
und Rittinghausen stimmten sämtlich gegen die Vorlage. Krank war der Ab¬
geordnete Kranker, entschuldigt der Abgeordnete von Vollmar, ohne Ent¬
schuldigung fehlte der Abgeordnete Stolle (Zwickau), Bebel war damals nicht
Mitglied des Hauses; die von den Abgeordneten Grillenberger und Rittinghausen
zur Vorlage gehaltnen Reden beweisen jedoch die Absicht der Sozialdemokraten,
das Gesetz einstimmig abzulehnen. In namentlicher Abstimmung abgelehnt
wurde ferner am 2. Juni 1883 die allerdings einschränkende Vorlage be¬
treffend Abänderung der Gewerbeordnung (Gewerbeschein, Arbeitsbuch usw.).
Der Abgeordnete Kayser erklärte am 8. Mai, die Sozialdemokraten wollten
nicht dazu beitragen, die Polizei zu stärken, indem sie ihr den kleinen Mann
preisgaben. Das nächste (achte) Nein wurde gegen die Vorlage betreffend
Abänderung des Gesetzes über die eingeschriebnen Hilfskassen (Gesetz vom
1. Juni 1884) in der Sitzung vom 28. April 1884 ausgesprochen. Ab¬
geordneter Grillenberger erklärte ausdrücklich, seine Partei werde gegen das
Gesetz stimmen, weil die Absicht der Negierung dahin gehe, die Entwicklung
der Hilfskassen soviel wie möglich zu beschränken. Das neunte Nein fiel
gegen das Unfallversicherungsgesetz vom 27. Juni 1884. Eine namentliche
Gesamtabstimmung hat nicht stattgefunden, aber der Abgeordnete Blos erklärte
bei der dritten Beratung der Vorlage am genannten Tage: „Wir werden
gegen die Vorlage stimmen, weil wir in dieser Vorlage einen bureaukratisch
organisierten Apparat erblicken müssen, der weit weniger als eine hilfsbereite,
Handhabe denn als eine Belästigung empfunden werden wird." (!) Außerdem
seien die Karenzzeit und die zu geringe Entschädigung zwei Gründe, weshalb die
sozialdemokratische Partei das Gesetz ablehne. Mit dieser außerordentlich faden¬
scheinigen Motivierung lehnte also die Partei ebenso wie im Jahre zuvor das
Krankenversicherungsgesetz nun auch das Unfallversicherungsgesetz ab. In nament¬
licher Abstimmung abgelehnt wurde (zehntens) das Gesetz vom 8. Dezember 1884,
das die Gewerbeordnung abändernd bestimmt: „Arbeiter, die nicht Innungs-


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[0435] Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung lagen nicht stattgefunden, doch ist aus der Rede Bebels auf die Stellung der Partei zu schließen. Dieselbe Folgerung muß auf das Gesetz vom 17. Juli 1878 angewandt werden, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, das die gewerblichen Arbeiter, die Sonntags- und die Kinderarbeit zum Gegenstande hat. Der Abgeordnete Most gab zu, es sei nicht zu leugnen, daß die Vor¬ lage „einige geringfügige Verbesserungen" enthalte, doch sprach er sich nach der Annahme des Paragraphen 124 gegen das Gesetz aus, weil dann kein Arbeit¬ geber mehr einen Arbeiter annehmen werde, der ihm nicht systematisch nach¬ weise, daß er nicht einen Kontraktbruch begangen habe. (!) Bei dem Gesetz vom 15. Juli 1880 betreffend die Abänderung des Paragraphen 32 der Gewerbeordnung: „Schauspielunternehmungen bedürfen der Erlaubnis" usw., stimmte der einzige anwesende Sozialdemokrat (Auer) gegen die Vorlage, die andern sozialdemokratischen Abgeordneten fehlten sämtlich ohne Entschuldigung. Es folgt das Gesetz vom 15. Juni 1883 betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter. Die sozialdemokratische Partei hatte damals dreizehn Abgeordnete. Die in der Sitzung vom 31. Mai 1883 anwesenden neun Mitglieder: Blos, Dietz, Frohne, Geifer, Grillenberger, Hasenclever, Kayser (Freiberg), Liebknecht und Rittinghausen stimmten sämtlich gegen die Vorlage. Krank war der Ab¬ geordnete Kranker, entschuldigt der Abgeordnete von Vollmar, ohne Ent¬ schuldigung fehlte der Abgeordnete Stolle (Zwickau), Bebel war damals nicht Mitglied des Hauses; die von den Abgeordneten Grillenberger und Rittinghausen zur Vorlage gehaltnen Reden beweisen jedoch die Absicht der Sozialdemokraten, das Gesetz einstimmig abzulehnen. In namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ferner am 2. Juni 1883 die allerdings einschränkende Vorlage be¬ treffend Abänderung der Gewerbeordnung (Gewerbeschein, Arbeitsbuch usw.). Der Abgeordnete Kayser erklärte am 8. Mai, die Sozialdemokraten wollten nicht dazu beitragen, die Polizei zu stärken, indem sie ihr den kleinen Mann preisgaben. Das nächste (achte) Nein wurde gegen die Vorlage betreffend Abänderung des Gesetzes über die eingeschriebnen Hilfskassen (Gesetz vom 1. Juni 1884) in der Sitzung vom 28. April 1884 ausgesprochen. Ab¬ geordneter Grillenberger erklärte ausdrücklich, seine Partei werde gegen das Gesetz stimmen, weil die Absicht der Negierung dahin gehe, die Entwicklung der Hilfskassen soviel wie möglich zu beschränken. Das neunte Nein fiel gegen das Unfallversicherungsgesetz vom 27. Juni 1884. Eine namentliche Gesamtabstimmung hat nicht stattgefunden, aber der Abgeordnete Blos erklärte bei der dritten Beratung der Vorlage am genannten Tage: „Wir werden gegen die Vorlage stimmen, weil wir in dieser Vorlage einen bureaukratisch organisierten Apparat erblicken müssen, der weit weniger als eine hilfsbereite, Handhabe denn als eine Belästigung empfunden werden wird." (!) Außerdem seien die Karenzzeit und die zu geringe Entschädigung zwei Gründe, weshalb die sozialdemokratische Partei das Gesetz ablehne. Mit dieser außerordentlich faden¬ scheinigen Motivierung lehnte also die Partei ebenso wie im Jahre zuvor das Krankenversicherungsgesetz nun auch das Unfallversicherungsgesetz ab. In nament¬ licher Abstimmung abgelehnt wurde (zehntens) das Gesetz vom 8. Dezember 1884, das die Gewerbeordnung abändernd bestimmt: „Arbeiter, die nicht Innungs-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/435>, abgerufen am 27.09.2024.