Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.ver britische Staatshaushalt die Einkommen von mehr als 160 -F machten die Hälfte des Volkseinkommens So eingehend wie jetzt ist die Abstufung nie gewesen, obwohl Einkommen von 160-400 ^ einen Nachlaß von 160 F ,. 400-500 " " " " 150 " " 500-600 " " " " 120 " .. 600-700 " ...... 70 " Bei dem für 1904/05 geltenden Steuersatze von 1 su. auf das Pfund von161 ^0F1 öl.^/zö Prozent 200 .,2--1' 250 "410-1/. 267 "57---2 300 "7-^/z ° 350 "910^-2/, 400 "12---3' 450 "15^3/, 500 "1710^3V- 550 "2110^3",^ 600 "24---4 650 "29--4°,., ' 700 "3110-4/, 750 .,3710--5 Wie die Liste zeigt, geht die Steigerung ganz allmählich vor sich, bis ver britische Staatshaushalt die Einkommen von mehr als 160 -F machten die Hälfte des Volkseinkommens So eingehend wie jetzt ist die Abstufung nie gewesen, obwohl Einkommen von 160-400 ^ einen Nachlaß von 160 F ,. 400-500 „ „ „ „ 150 „ „ 500-600 „ „ „ „ 120 „ .. 600-700 „ ...... 70 „ Bei dem für 1904/05 geltenden Steuersatze von 1 su. auf das Pfund von161 ^0F1 öl.^/zö Prozent 200 .,2--1' 250 „410-1/. 267 „57---2 300 „7-^/z ° 350 „910^-2/, 400 „12---3' 450 „15^3/, 500 „1710^3V- 550 „2110^3",^ 600 „24---4 650 „29--4°,., ' 700 „3110-4/, 750 .,3710--5 Wie die Liste zeigt, geht die Steigerung ganz allmählich vor sich, bis <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0352" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/297871"/> <fw type="header" place="top"> ver britische Staatshaushalt</fw><lb/> <p xml:id="ID_1626" prev="#ID_1625"> die Einkommen von mehr als 160 -F machten die Hälfte des Volkseinkommens<lb/> aus. Nun gilt auch in Großbritannien ein Einkommen von 160 ^ durchaus<lb/> nicht für verächtlich. Aber derer, die so viel und mehr haben, ist nur eine<lb/> kleine Zahl, etwa ein Zehntel der Bevölkerung. Die übrigen neun Zehntel<lb/> müssen sich in die andre Hälfte teilen, und wenn es in Großbritannien größern<lb/> Reichtum gibt als anderswo, so findet sich daneben und oft in unmittelbarer<lb/> Nachbarschaft auch größeres Elend. In London sind 1903 nicht weniger als<lb/> 39 Personen buchstäblich Hungers gestorben, 1898 gar 48. Vielleicht in<lb/> keinem Lande ist der Besitz ungleicher verteilt als in Großbritannien. Dafür<lb/> werden freilich die Wohlhabenden scharf zur Einkommensteuer herangezogen.<lb/> Wenn von den eingeschätzten 879 Millionen Pfund Einkommen nur 608<lb/> Millionen wirklich Steuer entrichteten, so beruht das vornehmlich auf der Ab¬<lb/> stufung, die nur Einkommen von mehr als 700 -F mit dem ganzen Betrage<lb/> heranzieht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1627"> So eingehend wie jetzt ist die Abstufung nie gewesen, obwohl Einkommen<lb/> unter 160 -F steuerfrei sind, während die Zeit von 1853 bis 1875, wo bloß<lb/> 100 -F frei waren, nur zwei Stufen kannte. Jetzt genießen Einkommen</p><lb/> <list> <item> von 160-400 ^ einen Nachlaß von 160 F</item> <item> ,. 400-500 „ „ „ „ 150 „</item> <item> „ 500-600 „ „ „ „ 120 „</item> <item> .. 600-700 „ ...... 70 „</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_1628"> Bei dem für 1904/05 geltenden Steuersatze von 1 su. auf das Pfund<lb/> entrichten somit Einkommen</p><lb/> <list> <item> von161 ^0F1 öl.^/zö Prozent</item> <item> 200 .,2--1'</item> <item> 250 „410-1/.</item> <item> 267 „57---2</item> <item> 300 „7-^/z<lb/> °</item> <item> 350 „910^-2/,</item> <item> 400 „12---3'</item> <item> 450 „15^3/,</item> <item> 500 „1710^3V-</item> <item> 550 „2110^3",^</item> <item> 600 „24---4</item> <item> 650 „29--4°,.,<lb/> '</item> <item> 700 „3110-4/,</item> <item> 750 .,3710--5</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_1629" next="#ID_1630"> Wie die Liste zeigt, geht die Steigerung ganz allmählich vor sich, bis<lb/> bei mehr als 700 -F der höchste Satz von 5 Prozent eintritt. Aber obgleich<lb/> allmählich, ist die Steigerung nicht gleichmäßig. Zwischen Steuerfreiheit und<lb/> 1 Prozent liegt ein Zwischenraum von 40 ^° Einkommen, zwischen 1 und<lb/> 2 Prozent von 67 -F, zwischen 2 und 3 Prozent von 133 -F, zwischen 3 und<lb/> 4 Prozent von 200 ^° und zwischen 4 und 5 Prozent von 100 ^. Im<lb/> ganzen kann man jedoch die Verteilung nicht unbillig finden. Die Haupt¬<lb/> masse der Steuerpflichtigen, etwa 500000 an Zahl, gehört in die Klasse der<lb/> Einkommen bis zu 500 <F und ist mit einem Höchstbetrage von 3^ Prozent</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0352]
ver britische Staatshaushalt
die Einkommen von mehr als 160 -F machten die Hälfte des Volkseinkommens
aus. Nun gilt auch in Großbritannien ein Einkommen von 160 ^ durchaus
nicht für verächtlich. Aber derer, die so viel und mehr haben, ist nur eine
kleine Zahl, etwa ein Zehntel der Bevölkerung. Die übrigen neun Zehntel
müssen sich in die andre Hälfte teilen, und wenn es in Großbritannien größern
Reichtum gibt als anderswo, so findet sich daneben und oft in unmittelbarer
Nachbarschaft auch größeres Elend. In London sind 1903 nicht weniger als
39 Personen buchstäblich Hungers gestorben, 1898 gar 48. Vielleicht in
keinem Lande ist der Besitz ungleicher verteilt als in Großbritannien. Dafür
werden freilich die Wohlhabenden scharf zur Einkommensteuer herangezogen.
Wenn von den eingeschätzten 879 Millionen Pfund Einkommen nur 608
Millionen wirklich Steuer entrichteten, so beruht das vornehmlich auf der Ab¬
stufung, die nur Einkommen von mehr als 700 -F mit dem ganzen Betrage
heranzieht.
So eingehend wie jetzt ist die Abstufung nie gewesen, obwohl Einkommen
unter 160 -F steuerfrei sind, während die Zeit von 1853 bis 1875, wo bloß
100 -F frei waren, nur zwei Stufen kannte. Jetzt genießen Einkommen
von 160-400 ^ einen Nachlaß von 160 F
,. 400-500 „ „ „ „ 150 „
„ 500-600 „ „ „ „ 120 „
.. 600-700 „ ...... 70 „
Bei dem für 1904/05 geltenden Steuersatze von 1 su. auf das Pfund
entrichten somit Einkommen
von161 ^0F1 öl.^/zö Prozent
200 .,2--1'
250 „410-1/.
267 „57---2
300 „7-^/z
°
350 „910^-2/,
400 „12---3'
450 „15^3/,
500 „1710^3V-
550 „2110^3",^
600 „24---4
650 „29--4°,.,
'
700 „3110-4/,
750 .,3710--5
Wie die Liste zeigt, geht die Steigerung ganz allmählich vor sich, bis
bei mehr als 700 -F der höchste Satz von 5 Prozent eintritt. Aber obgleich
allmählich, ist die Steigerung nicht gleichmäßig. Zwischen Steuerfreiheit und
1 Prozent liegt ein Zwischenraum von 40 ^° Einkommen, zwischen 1 und
2 Prozent von 67 -F, zwischen 2 und 3 Prozent von 133 -F, zwischen 3 und
4 Prozent von 200 ^° und zwischen 4 und 5 Prozent von 100 ^. Im
ganzen kann man jedoch die Verteilung nicht unbillig finden. Die Haupt¬
masse der Steuerpflichtigen, etwa 500000 an Zahl, gehört in die Klasse der
Einkommen bis zu 500 <F und ist mit einem Höchstbetrage von 3^ Prozent
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |