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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

Die Abstimmungen bei den hundertfünfundzwanzig Gesetzen usw. gliedern
sich nun wie folgt: die sozialdemokratische Fraktion hat mit Ja gestimmt in
44 Fällen, mit Nein (abgelehnt) in 34 Fällen, nicht feststellbar ist die Ab¬
stimmung in 47 Fällen. Hiernach hat also wenig mehr als ein Drittel der
gesamten sozialpolitischen Gesetzgebung des Reichs die offne Zustimmung der
sozialdemokratischen Partei gefunden.

Greift man einzelne Gruppen dieser Abstimmungen heraus, so hat die
Sozialdemokratie zum Beispiel bei zehn die Fürsorge für den Soldatenstand
betreffenden Vorlagen wie folgt votiere: sie hat zugestimmt dem Gesetz vom
8. April 1868 betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum
Dienst einberufner Mannschaften der Ersatzreserve (das Gesetz wurde ein¬
stimmig angenommen. Ob die vier Sozialdemokraten im Reichstag anwesend
waren, läßt sich nicht feststellen); dem Gesetz vom 28. Februar 1888 betreffend
die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretner Mannschaften (eine
namentliche Abstimmung hat nicht stattgefunden; dagegen hat sich der Abge¬
ordnete Harm zustimmend zu der Vorlage ausgesprochen); dem Gesetz vom
10. Mai 1902 betreffend die Unterstützung der zu Friedensübungen einberufnen
Mannschaften (auch hierbei hat keine namentliche Abstimmung stattgefunden.
Aus den Reden der Abgeordneten Harm und Singer sowie aus dem Partei¬
tagsbericht geht jedoch hervor, daß die Sozialdemokraten dem Gesetz zugestimmt
haben); dem Gesetz vom 14. Januar 1894 betreffend die Gewährung der Unter¬
stützung von Invaliden aus dem Kriege von 1870 und an deren Hinterbliebne
(ebenfalls keine namentliche Abstimmung. Der Abgeordnete Herbert erklärte in
der Sitzung vom 2. Dezember 1893 die Zustimmung); dem Gesetz vom
13. Juni 1895 betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Per¬
sonen des Soldatenstandes, des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine vom
Feldwebel abwärts (keine namentliche Abstimmung, doch Zustimmung durch einen
Redner und den Parteitagsbericht); dem Gesetz vom 31. Mai 1901 betreffend
die Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebnen und dem
Unfallfttrsorgegesetz vom 18. Juni 1901 für Beamte und für Personen des
Soldatenstandes. Bei diesen beiden letzten Gesetzen fand keine namentliche Ab¬
stimmung statt. Zu dem ersten erklärte jedoch der Abgeordnete Singer, daß
die Sozialdemokratie auf diesem Gebiete mit den übrigen Parteien vollständig
Hand in Hand gehe, was auch durch den Parteitagsbericht bestätigt wird
(Bericht von 1901, Seite 66). Bei dem andern Gesetz kann man die Ab¬
stimmung nur aus dem Parteitagsbericht feststellen.

Nicht feststellbar sind die Abstimmungen bei folgenden drei Gesetzentwürfen:
Gesetz vom 14. Juni 1873 betreffend außerordentliche Ausgaben für die Jahre
1873 und 1874 zur Verbesserung der Lage der Unteroffiziere; Gesetz vom
15. März 1886 betreffend die Fürsorge für Personen des Beamten- und Sol¬
datenstandes infolge von Betriebsunfällen; Gesetz vom 5. März 1888 betreffend
den Erlaß der Witwen- und Waisengeldbeiträge von Angehörigen der Reichs¬
zivilverwaltung des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine. Zu diesen Vor¬
lagen hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen. In allen drei Fällen
hat keine namentliche Abstimmung stattgefunden. Es ist aber immerhin
charakteristisch, daß diese drei Vorlagen, von denen die eine nur Unteroffiziere,


Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

Die Abstimmungen bei den hundertfünfundzwanzig Gesetzen usw. gliedern
sich nun wie folgt: die sozialdemokratische Fraktion hat mit Ja gestimmt in
44 Fällen, mit Nein (abgelehnt) in 34 Fällen, nicht feststellbar ist die Ab¬
stimmung in 47 Fällen. Hiernach hat also wenig mehr als ein Drittel der
gesamten sozialpolitischen Gesetzgebung des Reichs die offne Zustimmung der
sozialdemokratischen Partei gefunden.

Greift man einzelne Gruppen dieser Abstimmungen heraus, so hat die
Sozialdemokratie zum Beispiel bei zehn die Fürsorge für den Soldatenstand
betreffenden Vorlagen wie folgt votiere: sie hat zugestimmt dem Gesetz vom
8. April 1868 betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum
Dienst einberufner Mannschaften der Ersatzreserve (das Gesetz wurde ein¬
stimmig angenommen. Ob die vier Sozialdemokraten im Reichstag anwesend
waren, läßt sich nicht feststellen); dem Gesetz vom 28. Februar 1888 betreffend
die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretner Mannschaften (eine
namentliche Abstimmung hat nicht stattgefunden; dagegen hat sich der Abge¬
ordnete Harm zustimmend zu der Vorlage ausgesprochen); dem Gesetz vom
10. Mai 1902 betreffend die Unterstützung der zu Friedensübungen einberufnen
Mannschaften (auch hierbei hat keine namentliche Abstimmung stattgefunden.
Aus den Reden der Abgeordneten Harm und Singer sowie aus dem Partei¬
tagsbericht geht jedoch hervor, daß die Sozialdemokraten dem Gesetz zugestimmt
haben); dem Gesetz vom 14. Januar 1894 betreffend die Gewährung der Unter¬
stützung von Invaliden aus dem Kriege von 1870 und an deren Hinterbliebne
(ebenfalls keine namentliche Abstimmung. Der Abgeordnete Herbert erklärte in
der Sitzung vom 2. Dezember 1893 die Zustimmung); dem Gesetz vom
13. Juni 1895 betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Per¬
sonen des Soldatenstandes, des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine vom
Feldwebel abwärts (keine namentliche Abstimmung, doch Zustimmung durch einen
Redner und den Parteitagsbericht); dem Gesetz vom 31. Mai 1901 betreffend
die Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebnen und dem
Unfallfttrsorgegesetz vom 18. Juni 1901 für Beamte und für Personen des
Soldatenstandes. Bei diesen beiden letzten Gesetzen fand keine namentliche Ab¬
stimmung statt. Zu dem ersten erklärte jedoch der Abgeordnete Singer, daß
die Sozialdemokratie auf diesem Gebiete mit den übrigen Parteien vollständig
Hand in Hand gehe, was auch durch den Parteitagsbericht bestätigt wird
(Bericht von 1901, Seite 66). Bei dem andern Gesetz kann man die Ab¬
stimmung nur aus dem Parteitagsbericht feststellen.

Nicht feststellbar sind die Abstimmungen bei folgenden drei Gesetzentwürfen:
Gesetz vom 14. Juni 1873 betreffend außerordentliche Ausgaben für die Jahre
1873 und 1874 zur Verbesserung der Lage der Unteroffiziere; Gesetz vom
15. März 1886 betreffend die Fürsorge für Personen des Beamten- und Sol¬
datenstandes infolge von Betriebsunfällen; Gesetz vom 5. März 1888 betreffend
den Erlaß der Witwen- und Waisengeldbeiträge von Angehörigen der Reichs¬
zivilverwaltung des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine. Zu diesen Vor¬
lagen hat kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen. In allen drei Fällen
hat keine namentliche Abstimmung stattgefunden. Es ist aber immerhin
charakteristisch, daß diese drei Vorlagen, von denen die eine nur Unteroffiziere,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/348>, abgerufen am 27.09.2024.