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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Zur Frage der katholischen Studentenkorporationen

Teilnahme an den Ortsgruppen des akademischen Bonifatiusvereins, Mo sie mit
den Korporationen der andern drei katholischen Verbände zusammensaßen, zu be¬
freien und nur noch einen Gesamtbeitrag zu zahlen (der akademische Bonifatius-
verein erstrebt die Erbauung katholischer Kirchen in Universitätsstädten mit
armer katholischer Bevölkerung). Ferner vereinigte auf der Kölner Kartellver¬
sammlung im Jahre 1903 der Antrag, statt des Prinzips der Katholizität das
der Religion zu setzen, zwölf Stimmen auf sich (gegen zwanzig); sechs Verbin¬
dungen erklärten sich sogar dafür, religiöse Bestrebungen überhaupt auszuschließen
(Seite 5 des Protokolls).

Die Entwicklung läuft klar darauf hinaus, daß sich eine Unterscheidung an¬
bahnt zwischen Religion als Grundsatz und Religion als Zweck. Eine Korpo¬
ration aber, die die Religion als Bindemittel für ihre Mitglieder, als Gewähr für
eine gedeihliche Wirksamkeit nur zum Prinzip erhebt, ohne jedoch kirchliche Zwecke
zu verfolgen, kann schlechterdings nicht als eine kirchliche bezeichnet werden.

Das wird man noch besser einsehen, wenn man sich einmal klar die Frage
vorhält, welchen Korporationen denn eigentlich die gläubigen Katholiken beitreten
sollten. Etwa denen, die die Satisfaktion mit der blanken Waffe auf ihre Fahne
geschrieben haben? Oder denen, die die Erfüllung religiöser Pflichten, besonders
den Kirchenbesuch, als "uncouleurfähig" verpönen? Und das tun so ziemlich
alle mit Ausnahme der konfessionellen. Wer ist also unduldsam? Wer sondert
sich ab? "Auch uns Kcstholiken, schreibt Pfarrer or. Wurm, der Redakteur der
Zeitschrift des d V., wäre es lieber, wenn sie (die katholischen Korporationen)
nicht zu sein brauchten. Auch uns ist es nicht erfreulich, daß unsre katholischen
Studenten sich in eignen Korporationen zusammenschließen müssen, um uicht an
ihrem Glauben und ihrer Sitte gefährdet zu werden." (Allgemeine Rundschau
vom 26. März 1905.) Denselben Punkt berührte der Würzburger Theologie-
Professor Merkle am 17. Februar d. I. in der Vereinigung für staatswissen¬
schaftliche Fortbildung zu Berlin mit den Worten: "Das einzige Mittel, den
verhaßten Vereinigungen den Boden zu entziehen, besteht darin, daß die übrigen
Korporationen ihre Statuten so weitherzig gestalten und jedem Mitgliede so viel
Freiheit gewähren, daß auch ein Katholik ihnen beitreten kann, ohne mit den
Satzungen seiner Kirche in Konflikt zu kommen."

Für meine Behauptung, daß sich die katholischen Korporationen von poli¬
tischen und kirchlichen Bestrebungen fernhalten, schließlich noch einige unver¬
dächtige Zeugnisse. Ein großer, immer wachsender Teil der katholischen Geistlich¬
keit, besonders die allein in Konvikten ausgebildeten, die niemals die Luft
akademischer Freiheit geatmet haben, warnt die Abiturienten dringend vor dem
Eintritt in die katholischen Korporationen, wenigstens die farbentragenden.*) Die



*) Wenn in der letzten Zeit behauptet worden ist, katholische Geistliche hätten die Eltern
schlagender Studenten veranlaßt, diese zum Austritt aus ihren Korporationen zu bewegen, so
soll die Möglichkeit solcher Fälle nicht bestritten werden. Bewiesen sind sie nicht; eingetreten
ist in katholische Korporationen wohl keiner der dort Ausgeschiednen. Wohl aber kennt der
Verfasser mehrere Fälle, wo Mitglieder des v. V. durch katholische Geistliche zum Austritt ge¬
zwungen wurden, weil dessen Verbindungen nicht kirchlich genug gesinnt zu sein schienen. Sie
gingen dann gewöhnlich in einen der (nicht farbentragenden) katholischen Studentenvereine, die
bei der Hierarchie besser angeschrieben sind.
Zur Frage der katholischen Studentenkorporationen

Teilnahme an den Ortsgruppen des akademischen Bonifatiusvereins, Mo sie mit
den Korporationen der andern drei katholischen Verbände zusammensaßen, zu be¬
freien und nur noch einen Gesamtbeitrag zu zahlen (der akademische Bonifatius-
verein erstrebt die Erbauung katholischer Kirchen in Universitätsstädten mit
armer katholischer Bevölkerung). Ferner vereinigte auf der Kölner Kartellver¬
sammlung im Jahre 1903 der Antrag, statt des Prinzips der Katholizität das
der Religion zu setzen, zwölf Stimmen auf sich (gegen zwanzig); sechs Verbin¬
dungen erklärten sich sogar dafür, religiöse Bestrebungen überhaupt auszuschließen
(Seite 5 des Protokolls).

Die Entwicklung läuft klar darauf hinaus, daß sich eine Unterscheidung an¬
bahnt zwischen Religion als Grundsatz und Religion als Zweck. Eine Korpo¬
ration aber, die die Religion als Bindemittel für ihre Mitglieder, als Gewähr für
eine gedeihliche Wirksamkeit nur zum Prinzip erhebt, ohne jedoch kirchliche Zwecke
zu verfolgen, kann schlechterdings nicht als eine kirchliche bezeichnet werden.

Das wird man noch besser einsehen, wenn man sich einmal klar die Frage
vorhält, welchen Korporationen denn eigentlich die gläubigen Katholiken beitreten
sollten. Etwa denen, die die Satisfaktion mit der blanken Waffe auf ihre Fahne
geschrieben haben? Oder denen, die die Erfüllung religiöser Pflichten, besonders
den Kirchenbesuch, als „uncouleurfähig" verpönen? Und das tun so ziemlich
alle mit Ausnahme der konfessionellen. Wer ist also unduldsam? Wer sondert
sich ab? „Auch uns Kcstholiken, schreibt Pfarrer or. Wurm, der Redakteur der
Zeitschrift des d V., wäre es lieber, wenn sie (die katholischen Korporationen)
nicht zu sein brauchten. Auch uns ist es nicht erfreulich, daß unsre katholischen
Studenten sich in eignen Korporationen zusammenschließen müssen, um uicht an
ihrem Glauben und ihrer Sitte gefährdet zu werden." (Allgemeine Rundschau
vom 26. März 1905.) Denselben Punkt berührte der Würzburger Theologie-
Professor Merkle am 17. Februar d. I. in der Vereinigung für staatswissen¬
schaftliche Fortbildung zu Berlin mit den Worten: „Das einzige Mittel, den
verhaßten Vereinigungen den Boden zu entziehen, besteht darin, daß die übrigen
Korporationen ihre Statuten so weitherzig gestalten und jedem Mitgliede so viel
Freiheit gewähren, daß auch ein Katholik ihnen beitreten kann, ohne mit den
Satzungen seiner Kirche in Konflikt zu kommen."

Für meine Behauptung, daß sich die katholischen Korporationen von poli¬
tischen und kirchlichen Bestrebungen fernhalten, schließlich noch einige unver¬
dächtige Zeugnisse. Ein großer, immer wachsender Teil der katholischen Geistlich¬
keit, besonders die allein in Konvikten ausgebildeten, die niemals die Luft
akademischer Freiheit geatmet haben, warnt die Abiturienten dringend vor dem
Eintritt in die katholischen Korporationen, wenigstens die farbentragenden.*) Die



*) Wenn in der letzten Zeit behauptet worden ist, katholische Geistliche hätten die Eltern
schlagender Studenten veranlaßt, diese zum Austritt aus ihren Korporationen zu bewegen, so
soll die Möglichkeit solcher Fälle nicht bestritten werden. Bewiesen sind sie nicht; eingetreten
ist in katholische Korporationen wohl keiner der dort Ausgeschiednen. Wohl aber kennt der
Verfasser mehrere Fälle, wo Mitglieder des v. V. durch katholische Geistliche zum Austritt ge¬
zwungen wurden, weil dessen Verbindungen nicht kirchlich genug gesinnt zu sein schienen. Sie
gingen dann gewöhnlich in einen der (nicht farbentragenden) katholischen Studentenvereine, die
bei der Hierarchie besser angeschrieben sind.
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[0307] Zur Frage der katholischen Studentenkorporationen Teilnahme an den Ortsgruppen des akademischen Bonifatiusvereins, Mo sie mit den Korporationen der andern drei katholischen Verbände zusammensaßen, zu be¬ freien und nur noch einen Gesamtbeitrag zu zahlen (der akademische Bonifatius- verein erstrebt die Erbauung katholischer Kirchen in Universitätsstädten mit armer katholischer Bevölkerung). Ferner vereinigte auf der Kölner Kartellver¬ sammlung im Jahre 1903 der Antrag, statt des Prinzips der Katholizität das der Religion zu setzen, zwölf Stimmen auf sich (gegen zwanzig); sechs Verbin¬ dungen erklärten sich sogar dafür, religiöse Bestrebungen überhaupt auszuschließen (Seite 5 des Protokolls). Die Entwicklung läuft klar darauf hinaus, daß sich eine Unterscheidung an¬ bahnt zwischen Religion als Grundsatz und Religion als Zweck. Eine Korpo¬ ration aber, die die Religion als Bindemittel für ihre Mitglieder, als Gewähr für eine gedeihliche Wirksamkeit nur zum Prinzip erhebt, ohne jedoch kirchliche Zwecke zu verfolgen, kann schlechterdings nicht als eine kirchliche bezeichnet werden. Das wird man noch besser einsehen, wenn man sich einmal klar die Frage vorhält, welchen Korporationen denn eigentlich die gläubigen Katholiken beitreten sollten. Etwa denen, die die Satisfaktion mit der blanken Waffe auf ihre Fahne geschrieben haben? Oder denen, die die Erfüllung religiöser Pflichten, besonders den Kirchenbesuch, als „uncouleurfähig" verpönen? Und das tun so ziemlich alle mit Ausnahme der konfessionellen. Wer ist also unduldsam? Wer sondert sich ab? „Auch uns Kcstholiken, schreibt Pfarrer or. Wurm, der Redakteur der Zeitschrift des d V., wäre es lieber, wenn sie (die katholischen Korporationen) nicht zu sein brauchten. Auch uns ist es nicht erfreulich, daß unsre katholischen Studenten sich in eignen Korporationen zusammenschließen müssen, um uicht an ihrem Glauben und ihrer Sitte gefährdet zu werden." (Allgemeine Rundschau vom 26. März 1905.) Denselben Punkt berührte der Würzburger Theologie- Professor Merkle am 17. Februar d. I. in der Vereinigung für staatswissen¬ schaftliche Fortbildung zu Berlin mit den Worten: „Das einzige Mittel, den verhaßten Vereinigungen den Boden zu entziehen, besteht darin, daß die übrigen Korporationen ihre Statuten so weitherzig gestalten und jedem Mitgliede so viel Freiheit gewähren, daß auch ein Katholik ihnen beitreten kann, ohne mit den Satzungen seiner Kirche in Konflikt zu kommen." Für meine Behauptung, daß sich die katholischen Korporationen von poli¬ tischen und kirchlichen Bestrebungen fernhalten, schließlich noch einige unver¬ dächtige Zeugnisse. Ein großer, immer wachsender Teil der katholischen Geistlich¬ keit, besonders die allein in Konvikten ausgebildeten, die niemals die Luft akademischer Freiheit geatmet haben, warnt die Abiturienten dringend vor dem Eintritt in die katholischen Korporationen, wenigstens die farbentragenden.*) Die *) Wenn in der letzten Zeit behauptet worden ist, katholische Geistliche hätten die Eltern schlagender Studenten veranlaßt, diese zum Austritt aus ihren Korporationen zu bewegen, so soll die Möglichkeit solcher Fälle nicht bestritten werden. Bewiesen sind sie nicht; eingetreten ist in katholische Korporationen wohl keiner der dort Ausgeschiednen. Wohl aber kennt der Verfasser mehrere Fälle, wo Mitglieder des v. V. durch katholische Geistliche zum Austritt ge¬ zwungen wurden, weil dessen Verbindungen nicht kirchlich genug gesinnt zu sein schienen. Sie gingen dann gewöhnlich in einen der (nicht farbentragenden) katholischen Studentenvereine, die bei der Hierarchie besser angeschrieben sind.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/307>, abgerufen am 27.09.2024.