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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Über das preußische ZVohnungsgesetz

Von dem Augenblick ein, wo ihr das von fremdem Gelde gebaute mit eignem
Gelde erhalten müßt.

Mir ist es in meiner bisherigen Arbeit als Stadtverordneter immer nur
aufgefallen, daß in keinem Instinkt die Stadtverordnetenversammlung sichrer ist
als darin, daß keinem Einzelnen, zumal uicht einem Stadtverordneten oder einem
Stadtrat, ein Vorteil auf öffentliche Kosten zugewandt werde. Man haßt nichts
mehr als diese Korruption. Keiner darf zu einem andern Preise kaufen oder
liefern, den nicht jeder andre auch täglich verlangen konnte, und die Leute
gleicher Interessen, zum Beispiel die Bauhandwerker, passen am schärfsten auf¬
einander auf. In Amerika scheint das anders zu sein. Dort soll es ja viel
Korruption in den Stadtverwaltungen geben. Bei uns bleibt mancher vorteil¬
hafte Grundftückskcmf für die Stadt unmöglich, weil man dem Verkäufer auch
nicht den kleinsten Vorteil gönnt. Manches größere Unternehmen, zum Beispiel
eine lukrative Straßenbahn oder eine Parkanlage, die nach dem Latein der
Sozialpolitiker gemeinnützig heißt, weil sie einen Sondernutzen unentgeltlich oder
unter dein Preise an einzelne Interessenten abgibt, wird in der Stadtverordneten¬
versammlung unmöglich gemacht, weil sie Einzelnen nützt und andern nicht. Diese
häßliche Eigenschaft der Deutschen, die Neidhammelei, hat die gute Folge, daß
nach meinem Empfinden die Korruption in einer öffentlichen Versammlung
Deutschlands psychologisch unmöglich ist.

Eine solche Versammlung soll öffentliche Gelder und andre geldwerte Vor¬
teile nach dem Prinzip der Gemeinnützigkeit verteilen, d. h. einem Sonder¬
zweck zuwenden, den "sozial" zu nennen für heute gerade modern ist? Das
heißt viel verlangen von dem Mißtrauen einer Stadtverordnetenversammlung,
zumal in einer mittlern Stadt. Sie wird nicht über das Empfinden hinweg¬
kommen, daß irgendwem, und man weiß noch nicht einmal wem endgiltig, ein
unrechtmäßiger Vorteil zugewandt werden soll.

Einzelne Wohnungsrefvrmer rufen als Bundesgenossen gegen die vis
wörtig.s der städtischen Körperschaften die Feindschaft auf, die gegen das städtische
Wahlrecht weit verbreitet ist. Der moderne Aberglaube lehrt, daß die Politik,
auch die innere, eine Sache der materiellen Interessen wäre, daß darum eine
Volksvertretung, die nicht nach dem allgemeinen gleichen und geheimen Wahl¬
recht gewählt ist, das Gemeininteresse gar nicht wahrnehmen könne, sondern nnr
ihr Sonderinteresse, und darum eine Mißgeburt sei; nur die gleiche Vertretung
aller bringe das Gemeininteresse zu Wort. Aber das ist ein Irrtum, nicht das
Gemeininteresse, sondern eine Unzahl von Sonderiuteressen kommen so zu Wort,
und nicht einmal alle, denn in der größten demokratischen Versammlung ist die
Summe aller Sonderinteressen verfälscht. Wenn nun die Volksvertreter in einer
demokratischen Versammlung nnr blind die materiellen Interessen derer vertreten,
die sie hingeschickt haben, so verdammt sich die Versammlung zur politischen
Ohnmacht. Aus dem Streit der materiellen Sondcrinteressen ringt sich nur
schwer ein dauerhafter politischer Wille auf ein gemeinnütziges Ziel frei.

Aber die Politik ist eben nicht eine Arithmetik der Interessen, sondern eine
Aufgabe des Gewissens. Auch in einer demokratischen Versammlung müssen sich
die Einzelnen nicht an ihre unzähligen Sonderinteressen, sondern an ihr Ge-


Über das preußische ZVohnungsgesetz

Von dem Augenblick ein, wo ihr das von fremdem Gelde gebaute mit eignem
Gelde erhalten müßt.

Mir ist es in meiner bisherigen Arbeit als Stadtverordneter immer nur
aufgefallen, daß in keinem Instinkt die Stadtverordnetenversammlung sichrer ist
als darin, daß keinem Einzelnen, zumal uicht einem Stadtverordneten oder einem
Stadtrat, ein Vorteil auf öffentliche Kosten zugewandt werde. Man haßt nichts
mehr als diese Korruption. Keiner darf zu einem andern Preise kaufen oder
liefern, den nicht jeder andre auch täglich verlangen konnte, und die Leute
gleicher Interessen, zum Beispiel die Bauhandwerker, passen am schärfsten auf¬
einander auf. In Amerika scheint das anders zu sein. Dort soll es ja viel
Korruption in den Stadtverwaltungen geben. Bei uns bleibt mancher vorteil¬
hafte Grundftückskcmf für die Stadt unmöglich, weil man dem Verkäufer auch
nicht den kleinsten Vorteil gönnt. Manches größere Unternehmen, zum Beispiel
eine lukrative Straßenbahn oder eine Parkanlage, die nach dem Latein der
Sozialpolitiker gemeinnützig heißt, weil sie einen Sondernutzen unentgeltlich oder
unter dein Preise an einzelne Interessenten abgibt, wird in der Stadtverordneten¬
versammlung unmöglich gemacht, weil sie Einzelnen nützt und andern nicht. Diese
häßliche Eigenschaft der Deutschen, die Neidhammelei, hat die gute Folge, daß
nach meinem Empfinden die Korruption in einer öffentlichen Versammlung
Deutschlands psychologisch unmöglich ist.

Eine solche Versammlung soll öffentliche Gelder und andre geldwerte Vor¬
teile nach dem Prinzip der Gemeinnützigkeit verteilen, d. h. einem Sonder¬
zweck zuwenden, den „sozial" zu nennen für heute gerade modern ist? Das
heißt viel verlangen von dem Mißtrauen einer Stadtverordnetenversammlung,
zumal in einer mittlern Stadt. Sie wird nicht über das Empfinden hinweg¬
kommen, daß irgendwem, und man weiß noch nicht einmal wem endgiltig, ein
unrechtmäßiger Vorteil zugewandt werden soll.

Einzelne Wohnungsrefvrmer rufen als Bundesgenossen gegen die vis
wörtig.s der städtischen Körperschaften die Feindschaft auf, die gegen das städtische
Wahlrecht weit verbreitet ist. Der moderne Aberglaube lehrt, daß die Politik,
auch die innere, eine Sache der materiellen Interessen wäre, daß darum eine
Volksvertretung, die nicht nach dem allgemeinen gleichen und geheimen Wahl¬
recht gewählt ist, das Gemeininteresse gar nicht wahrnehmen könne, sondern nnr
ihr Sonderinteresse, und darum eine Mißgeburt sei; nur die gleiche Vertretung
aller bringe das Gemeininteresse zu Wort. Aber das ist ein Irrtum, nicht das
Gemeininteresse, sondern eine Unzahl von Sonderiuteressen kommen so zu Wort,
und nicht einmal alle, denn in der größten demokratischen Versammlung ist die
Summe aller Sonderinteressen verfälscht. Wenn nun die Volksvertreter in einer
demokratischen Versammlung nnr blind die materiellen Interessen derer vertreten,
die sie hingeschickt haben, so verdammt sich die Versammlung zur politischen
Ohnmacht. Aus dem Streit der materiellen Sondcrinteressen ringt sich nur
schwer ein dauerhafter politischer Wille auf ein gemeinnütziges Ziel frei.

Aber die Politik ist eben nicht eine Arithmetik der Interessen, sondern eine
Aufgabe des Gewissens. Auch in einer demokratischen Versammlung müssen sich
die Einzelnen nicht an ihre unzähligen Sonderinteressen, sondern an ihr Ge-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/240>, abgerufen am 27.09.2024.