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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

Sohnes keine Sorge getragen zu haben, denn dieser lernte kaum notdürftig
lesen und schreiben. Der im Oktober 1867 erfolgte Tod seines Vaters ver¬
wickelte den kaum zweiuudzwnnzigjährigen Abd - ur - Nahmnu Khan, der als
Gouverneur nach Balkh gegangen war, in einen blutigen Thronstreit mit seinem
Oheim schir-Ali Khan, dem Sohne Dose Mohammeds, in dessen Verlauf er
von seinem Nebenbuhler zuerst bei Bamian Witte Dezember 1868) und sodann
bei Ghasna (Januar 1869) so geschlagen wurde, daß er das Feld räumen
mußte. In dem Kampfe bei Ghasna war Abd-ur-Rahmän Khan mit Azim
Khan, dem Halbbruder schir-Ali Khans, verbündet gewesen und floh auch nach
der Niederlage mit jenem auf britisches Gebiet, um in der Folge schir-Ali
Khan unter dessen Nachbarn Feinde zu erwecken. Später genoß Abd-ur-Rahmän
elf Jahre lang die Gastfreundschaft der Russen in Samarkand, die ihm eine
jährliche Unterstützung von 25000 Rubeln gewährten. Während dieser Zeit
war es ihm unmöglich, tütig auf das Geschick seines Vaterlandes einzuwirken,
er erschien aber im Jahre 1879, als indisch-britische Truppen unter General
Roberts Sühne für die Ermordung einer britischen Gesandtschaft erzwangen
und den Emir Jakub, den Sohn schir-Alis, als Gefangnen nach Indien
brachten, wiederum auf der Bildfläche und bemächtigte sich in Balkh der Herr¬
schaft. Ein Bruder des entthronten Emirs Jakub, Ejub Khan, hatte sich zu
derselben Zeit in Herat zum Herrscher aufgeworfen, da auch er, ein geschworner
Feind der Engländer, die Hoffnung nährte, sich zum Emir des Reichs aufzu¬
schwingen. Die britische Regierung in Indien mißtraute jedoch sowohl Abd-ur-
Rahmän Khan als Ejub Khan und knüpfte mit jenem erst Unterhandlungen
an, nachdem ihre Bemühungen, im Einvernehmen mit den angesehensten Stammes¬
fürsten Afghanistans einen Herrscher ausfindig zu machen, gescheitert waren.
Abd-ur-Rahmän Khan verzögerte den Abschluß dieser Verhandlungen absichtlich
und rückte inzwischen mit einem Heere von zehntausend Mann gegen Kabul vor,
in dessen Nähe, im Lager von Scherpur, General Roberts mit neuntausend
Mann stand. Am 22. Juli 1880 berief dieser ein Durbar der afghanischen
Fürsten zusammen, auf dem Abd-ur-Rahmän Khan, der nicht erschienen war,
zum Emir des Reichs ausgerufen wurde. Die britische Regierung gewährte
ihm, da eine dauernde Besetzung Kabuls und Kandahars bedeutende Kosten
verursachte und der Herstellung eines dauernden Friedens im Lande entgegen¬
wirken mußte, sehr günstige Bedingungen: sie verzichtete darauf, in Kabul eine
ständige Gesandtschaft zu unterhalten, sicherte die Räumung des ganzen Reichs
zu, einschließlich des im Frieden von Gandamak (26. Mai 1879) erworbnen
Kurumtals, ferner die Auslieferung eines großen Teils der erbeuteten Waffen
und Geschütze und versprach die Zahlung einer jährlichen Rente im Betrage
von 1800000 indischen Rupien in barem sowie die alljährliche Lieferung von
Kriegsmaterial im Werte von 200000 indischen Rupien.

Der neugewählte Emir mußte sich dagegen nur verpflichten, mit keiner
fremden Regierung in politische Verbindung zu treten. Aus der Wahl Abd-ur-
Nahman Khans zum Emir, die unter der Zustimmung der britischen Regierung
in Indien und der Mitwirkung des Oberbefehlshabers der indisch-britischen
Streitkrüfte erfolgte, und aus dem Inhalte des schon erwähnten Vertrages er-


Afghanistan

Sohnes keine Sorge getragen zu haben, denn dieser lernte kaum notdürftig
lesen und schreiben. Der im Oktober 1867 erfolgte Tod seines Vaters ver¬
wickelte den kaum zweiuudzwnnzigjährigen Abd - ur - Nahmnu Khan, der als
Gouverneur nach Balkh gegangen war, in einen blutigen Thronstreit mit seinem
Oheim schir-Ali Khan, dem Sohne Dose Mohammeds, in dessen Verlauf er
von seinem Nebenbuhler zuerst bei Bamian Witte Dezember 1868) und sodann
bei Ghasna (Januar 1869) so geschlagen wurde, daß er das Feld räumen
mußte. In dem Kampfe bei Ghasna war Abd-ur-Rahmän Khan mit Azim
Khan, dem Halbbruder schir-Ali Khans, verbündet gewesen und floh auch nach
der Niederlage mit jenem auf britisches Gebiet, um in der Folge schir-Ali
Khan unter dessen Nachbarn Feinde zu erwecken. Später genoß Abd-ur-Rahmän
elf Jahre lang die Gastfreundschaft der Russen in Samarkand, die ihm eine
jährliche Unterstützung von 25000 Rubeln gewährten. Während dieser Zeit
war es ihm unmöglich, tütig auf das Geschick seines Vaterlandes einzuwirken,
er erschien aber im Jahre 1879, als indisch-britische Truppen unter General
Roberts Sühne für die Ermordung einer britischen Gesandtschaft erzwangen
und den Emir Jakub, den Sohn schir-Alis, als Gefangnen nach Indien
brachten, wiederum auf der Bildfläche und bemächtigte sich in Balkh der Herr¬
schaft. Ein Bruder des entthronten Emirs Jakub, Ejub Khan, hatte sich zu
derselben Zeit in Herat zum Herrscher aufgeworfen, da auch er, ein geschworner
Feind der Engländer, die Hoffnung nährte, sich zum Emir des Reichs aufzu¬
schwingen. Die britische Regierung in Indien mißtraute jedoch sowohl Abd-ur-
Rahmän Khan als Ejub Khan und knüpfte mit jenem erst Unterhandlungen
an, nachdem ihre Bemühungen, im Einvernehmen mit den angesehensten Stammes¬
fürsten Afghanistans einen Herrscher ausfindig zu machen, gescheitert waren.
Abd-ur-Rahmän Khan verzögerte den Abschluß dieser Verhandlungen absichtlich
und rückte inzwischen mit einem Heere von zehntausend Mann gegen Kabul vor,
in dessen Nähe, im Lager von Scherpur, General Roberts mit neuntausend
Mann stand. Am 22. Juli 1880 berief dieser ein Durbar der afghanischen
Fürsten zusammen, auf dem Abd-ur-Rahmän Khan, der nicht erschienen war,
zum Emir des Reichs ausgerufen wurde. Die britische Regierung gewährte
ihm, da eine dauernde Besetzung Kabuls und Kandahars bedeutende Kosten
verursachte und der Herstellung eines dauernden Friedens im Lande entgegen¬
wirken mußte, sehr günstige Bedingungen: sie verzichtete darauf, in Kabul eine
ständige Gesandtschaft zu unterhalten, sicherte die Räumung des ganzen Reichs
zu, einschließlich des im Frieden von Gandamak (26. Mai 1879) erworbnen
Kurumtals, ferner die Auslieferung eines großen Teils der erbeuteten Waffen
und Geschütze und versprach die Zahlung einer jährlichen Rente im Betrage
von 1800000 indischen Rupien in barem sowie die alljährliche Lieferung von
Kriegsmaterial im Werte von 200000 indischen Rupien.

Der neugewählte Emir mußte sich dagegen nur verpflichten, mit keiner
fremden Regierung in politische Verbindung zu treten. Aus der Wahl Abd-ur-
Nahman Khans zum Emir, die unter der Zustimmung der britischen Regierung
in Indien und der Mitwirkung des Oberbefehlshabers der indisch-britischen
Streitkrüfte erfolgte, und aus dem Inhalte des schon erwähnten Vertrages er-


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[0198] Afghanistan Sohnes keine Sorge getragen zu haben, denn dieser lernte kaum notdürftig lesen und schreiben. Der im Oktober 1867 erfolgte Tod seines Vaters ver¬ wickelte den kaum zweiuudzwnnzigjährigen Abd - ur - Nahmnu Khan, der als Gouverneur nach Balkh gegangen war, in einen blutigen Thronstreit mit seinem Oheim schir-Ali Khan, dem Sohne Dose Mohammeds, in dessen Verlauf er von seinem Nebenbuhler zuerst bei Bamian Witte Dezember 1868) und sodann bei Ghasna (Januar 1869) so geschlagen wurde, daß er das Feld räumen mußte. In dem Kampfe bei Ghasna war Abd-ur-Rahmän Khan mit Azim Khan, dem Halbbruder schir-Ali Khans, verbündet gewesen und floh auch nach der Niederlage mit jenem auf britisches Gebiet, um in der Folge schir-Ali Khan unter dessen Nachbarn Feinde zu erwecken. Später genoß Abd-ur-Rahmän elf Jahre lang die Gastfreundschaft der Russen in Samarkand, die ihm eine jährliche Unterstützung von 25000 Rubeln gewährten. Während dieser Zeit war es ihm unmöglich, tütig auf das Geschick seines Vaterlandes einzuwirken, er erschien aber im Jahre 1879, als indisch-britische Truppen unter General Roberts Sühne für die Ermordung einer britischen Gesandtschaft erzwangen und den Emir Jakub, den Sohn schir-Alis, als Gefangnen nach Indien brachten, wiederum auf der Bildfläche und bemächtigte sich in Balkh der Herr¬ schaft. Ein Bruder des entthronten Emirs Jakub, Ejub Khan, hatte sich zu derselben Zeit in Herat zum Herrscher aufgeworfen, da auch er, ein geschworner Feind der Engländer, die Hoffnung nährte, sich zum Emir des Reichs aufzu¬ schwingen. Die britische Regierung in Indien mißtraute jedoch sowohl Abd-ur- Rahmän Khan als Ejub Khan und knüpfte mit jenem erst Unterhandlungen an, nachdem ihre Bemühungen, im Einvernehmen mit den angesehensten Stammes¬ fürsten Afghanistans einen Herrscher ausfindig zu machen, gescheitert waren. Abd-ur-Rahmän Khan verzögerte den Abschluß dieser Verhandlungen absichtlich und rückte inzwischen mit einem Heere von zehntausend Mann gegen Kabul vor, in dessen Nähe, im Lager von Scherpur, General Roberts mit neuntausend Mann stand. Am 22. Juli 1880 berief dieser ein Durbar der afghanischen Fürsten zusammen, auf dem Abd-ur-Rahmän Khan, der nicht erschienen war, zum Emir des Reichs ausgerufen wurde. Die britische Regierung gewährte ihm, da eine dauernde Besetzung Kabuls und Kandahars bedeutende Kosten verursachte und der Herstellung eines dauernden Friedens im Lande entgegen¬ wirken mußte, sehr günstige Bedingungen: sie verzichtete darauf, in Kabul eine ständige Gesandtschaft zu unterhalten, sicherte die Räumung des ganzen Reichs zu, einschließlich des im Frieden von Gandamak (26. Mai 1879) erworbnen Kurumtals, ferner die Auslieferung eines großen Teils der erbeuteten Waffen und Geschütze und versprach die Zahlung einer jährlichen Rente im Betrage von 1800000 indischen Rupien in barem sowie die alljährliche Lieferung von Kriegsmaterial im Werte von 200000 indischen Rupien. Der neugewählte Emir mußte sich dagegen nur verpflichten, mit keiner fremden Regierung in politische Verbindung zu treten. Aus der Wahl Abd-ur- Nahman Khans zum Emir, die unter der Zustimmung der britischen Regierung in Indien und der Mitwirkung des Oberbefehlshabers der indisch-britischen Streitkrüfte erfolgte, und aus dem Inhalte des schon erwähnten Vertrages er-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/198>, abgerufen am 27.09.2024.