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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

geöffnet. Um zwei Uhr Nachts verkündet wieder ein Kanonenschuß den Beginn
des täglichen Fastens. Am Tage darf weder gegessen noch getrunken noch
geraucht werden. Wenn ein Mann dieses Verbot außer acht läßt und dabei
betroffen wird, so wird sein Gesicht mit Ruß geschwärzt und der "Sünder"
sodann auf einen Esel gebunden und dieser durch die Basarstraße geführt, wobei
die Leute den Frevler anspeien. Übertretungen des Fastengebots ereignen sich
übrigens sehr selten.

Die im Staatsdienste stehenden Arbeiter sind keineswegs aller Sorgen um
ihr leibliches Wohlergehn und das ihrer Angehörigen enthoben, da der Einzelne
nicht mehr als acht bis neun Rupien (sieben bis acht Mark) im Monate ver¬
dient. Mein bester Arbeiter erhielt einen Monatlohn von neun Rupien und
mußte damit eine aus sechs Personen bestehende Familie ernähren und kleiden.
Es wunderte mich nicht, daß mich der Mann fast jeden dritten oder vierten Tag
um ein Geschenk bat, wobei er häufig bemerkte, er getraue sich ohne Brot nicht
nach Hause zu gehn, da ihn die kleinen Kinder immer fragten, ob er Brot für
sie mitgebracht habe. Wenn er ihr Verlangen gefüllt habe, und sie satt gegessen
hätten, dann schliefen sie die ganze Nacht ruhig und glückselig. Der Leser kann
sich denken, daß ich den beweglichen Bitten des Mannes nicht zu widerstehn
vermochte.

Die Taglöhner bekommen in Zwischenräumen von vier zu vier Wochen ihren
Lohn, die andern Arbeiter erhalten jedoch häufig monatelang keinen Lohn, ja
die Arbeiter in dem allgemeinen Arbeitshause müssen oft sechs, sieben und acht
Monate auf ihren Lohn warten. Dadurch werden die armen Teufel gezwungen,
Lebensmittel und andres auf Borg zu nehmen, was ihnen natürlich zum Schaden
gereicht, da sie die Waren um zwanzig Prozent teurer bezahlen müssen. Die
Ursachen dieses Vorgehns sind mir unbekannt, da täglich Geld geprägt wird,
und der Emir auch uns Europäern gegenüber gelegentlich äußerte, Geld besitze
er genug und könnte er sich, wenn er dessen bedürfte, jederzeit verschaffen. Es
scheint also die Absicht verfolgt zu werden, die Leute durch äußerste Not zu
fügsamen Untertanen zu machen und in Unterwürfigkeit zu erhalten.

Die Bekleidung der Männer und Frauen in Afghanistan erinnert an die
Volkstracht in der Türkei. Die Männer tragen weite, oberhalb der Knöchel
zusammengebundne oder sich nach unten verengende (knapp anschließende) Bein¬
kleider aus Baumwollleinen, Hemden aus demselben Stoffe und rockartige Ober-


bein Hause aufgegriffen wird, entgeht einer argen Strafe nicht, wenn er nicht beweisen kann,
daß er dienstlich gezwungen war, auszugehn. Für die in Kabul weilenden Europäer hat dieses
Verbot selbstverständlich keine Geltung, aber auch wir mußten es uns gefallen lassen, wenn
wir von unsern gegenseitigen Besuchen Nachts nach Hause zurückkehrten, von den zahlreichen
Wachen angehalten zu werden, obwohl wir von den uns zugeteilten Wächtern (Soldaten) be¬
gleitet waren. Auf einer einen Kilometer langen Strecke an der Peripherie der Stadt stießen
wir auf vier Wachtposten, die uns mit aufgepflanzten Bajonett zum Halten zwangen und
unsern Pferden in die Zügel fielen. Unsre militärischen Begleiter setzten sich mit den Wachen
auseinander. Die Militärwachen an den Stadttoren, ferner in den diesen zunächst liegenden
Straßen, in der Waffenfabrik und in den von Europäern bewohnten Häusern werden von
Monat zu Monat abgelöst. Auch weit außerhalb der Stadt sind die Kreuzungspunkte der
Straßen und der Abzweigungen von den Hauptstraßen militärisch bewacht.
Afghanistan

geöffnet. Um zwei Uhr Nachts verkündet wieder ein Kanonenschuß den Beginn
des täglichen Fastens. Am Tage darf weder gegessen noch getrunken noch
geraucht werden. Wenn ein Mann dieses Verbot außer acht läßt und dabei
betroffen wird, so wird sein Gesicht mit Ruß geschwärzt und der „Sünder"
sodann auf einen Esel gebunden und dieser durch die Basarstraße geführt, wobei
die Leute den Frevler anspeien. Übertretungen des Fastengebots ereignen sich
übrigens sehr selten.

Die im Staatsdienste stehenden Arbeiter sind keineswegs aller Sorgen um
ihr leibliches Wohlergehn und das ihrer Angehörigen enthoben, da der Einzelne
nicht mehr als acht bis neun Rupien (sieben bis acht Mark) im Monate ver¬
dient. Mein bester Arbeiter erhielt einen Monatlohn von neun Rupien und
mußte damit eine aus sechs Personen bestehende Familie ernähren und kleiden.
Es wunderte mich nicht, daß mich der Mann fast jeden dritten oder vierten Tag
um ein Geschenk bat, wobei er häufig bemerkte, er getraue sich ohne Brot nicht
nach Hause zu gehn, da ihn die kleinen Kinder immer fragten, ob er Brot für
sie mitgebracht habe. Wenn er ihr Verlangen gefüllt habe, und sie satt gegessen
hätten, dann schliefen sie die ganze Nacht ruhig und glückselig. Der Leser kann
sich denken, daß ich den beweglichen Bitten des Mannes nicht zu widerstehn
vermochte.

Die Taglöhner bekommen in Zwischenräumen von vier zu vier Wochen ihren
Lohn, die andern Arbeiter erhalten jedoch häufig monatelang keinen Lohn, ja
die Arbeiter in dem allgemeinen Arbeitshause müssen oft sechs, sieben und acht
Monate auf ihren Lohn warten. Dadurch werden die armen Teufel gezwungen,
Lebensmittel und andres auf Borg zu nehmen, was ihnen natürlich zum Schaden
gereicht, da sie die Waren um zwanzig Prozent teurer bezahlen müssen. Die
Ursachen dieses Vorgehns sind mir unbekannt, da täglich Geld geprägt wird,
und der Emir auch uns Europäern gegenüber gelegentlich äußerte, Geld besitze
er genug und könnte er sich, wenn er dessen bedürfte, jederzeit verschaffen. Es
scheint also die Absicht verfolgt zu werden, die Leute durch äußerste Not zu
fügsamen Untertanen zu machen und in Unterwürfigkeit zu erhalten.

Die Bekleidung der Männer und Frauen in Afghanistan erinnert an die
Volkstracht in der Türkei. Die Männer tragen weite, oberhalb der Knöchel
zusammengebundne oder sich nach unten verengende (knapp anschließende) Bein¬
kleider aus Baumwollleinen, Hemden aus demselben Stoffe und rockartige Ober-


bein Hause aufgegriffen wird, entgeht einer argen Strafe nicht, wenn er nicht beweisen kann,
daß er dienstlich gezwungen war, auszugehn. Für die in Kabul weilenden Europäer hat dieses
Verbot selbstverständlich keine Geltung, aber auch wir mußten es uns gefallen lassen, wenn
wir von unsern gegenseitigen Besuchen Nachts nach Hause zurückkehrten, von den zahlreichen
Wachen angehalten zu werden, obwohl wir von den uns zugeteilten Wächtern (Soldaten) be¬
gleitet waren. Auf einer einen Kilometer langen Strecke an der Peripherie der Stadt stießen
wir auf vier Wachtposten, die uns mit aufgepflanzten Bajonett zum Halten zwangen und
unsern Pferden in die Zügel fielen. Unsre militärischen Begleiter setzten sich mit den Wachen
auseinander. Die Militärwachen an den Stadttoren, ferner in den diesen zunächst liegenden
Straßen, in der Waffenfabrik und in den von Europäern bewohnten Häusern werden von
Monat zu Monat abgelöst. Auch weit außerhalb der Stadt sind die Kreuzungspunkte der
Straßen und der Abzweigungen von den Hauptstraßen militärisch bewacht.
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[0144] Afghanistan geöffnet. Um zwei Uhr Nachts verkündet wieder ein Kanonenschuß den Beginn des täglichen Fastens. Am Tage darf weder gegessen noch getrunken noch geraucht werden. Wenn ein Mann dieses Verbot außer acht läßt und dabei betroffen wird, so wird sein Gesicht mit Ruß geschwärzt und der „Sünder" sodann auf einen Esel gebunden und dieser durch die Basarstraße geführt, wobei die Leute den Frevler anspeien. Übertretungen des Fastengebots ereignen sich übrigens sehr selten. Die im Staatsdienste stehenden Arbeiter sind keineswegs aller Sorgen um ihr leibliches Wohlergehn und das ihrer Angehörigen enthoben, da der Einzelne nicht mehr als acht bis neun Rupien (sieben bis acht Mark) im Monate ver¬ dient. Mein bester Arbeiter erhielt einen Monatlohn von neun Rupien und mußte damit eine aus sechs Personen bestehende Familie ernähren und kleiden. Es wunderte mich nicht, daß mich der Mann fast jeden dritten oder vierten Tag um ein Geschenk bat, wobei er häufig bemerkte, er getraue sich ohne Brot nicht nach Hause zu gehn, da ihn die kleinen Kinder immer fragten, ob er Brot für sie mitgebracht habe. Wenn er ihr Verlangen gefüllt habe, und sie satt gegessen hätten, dann schliefen sie die ganze Nacht ruhig und glückselig. Der Leser kann sich denken, daß ich den beweglichen Bitten des Mannes nicht zu widerstehn vermochte. Die Taglöhner bekommen in Zwischenräumen von vier zu vier Wochen ihren Lohn, die andern Arbeiter erhalten jedoch häufig monatelang keinen Lohn, ja die Arbeiter in dem allgemeinen Arbeitshause müssen oft sechs, sieben und acht Monate auf ihren Lohn warten. Dadurch werden die armen Teufel gezwungen, Lebensmittel und andres auf Borg zu nehmen, was ihnen natürlich zum Schaden gereicht, da sie die Waren um zwanzig Prozent teurer bezahlen müssen. Die Ursachen dieses Vorgehns sind mir unbekannt, da täglich Geld geprägt wird, und der Emir auch uns Europäern gegenüber gelegentlich äußerte, Geld besitze er genug und könnte er sich, wenn er dessen bedürfte, jederzeit verschaffen. Es scheint also die Absicht verfolgt zu werden, die Leute durch äußerste Not zu fügsamen Untertanen zu machen und in Unterwürfigkeit zu erhalten. Die Bekleidung der Männer und Frauen in Afghanistan erinnert an die Volkstracht in der Türkei. Die Männer tragen weite, oberhalb der Knöchel zusammengebundne oder sich nach unten verengende (knapp anschließende) Bein¬ kleider aus Baumwollleinen, Hemden aus demselben Stoffe und rockartige Ober- bein Hause aufgegriffen wird, entgeht einer argen Strafe nicht, wenn er nicht beweisen kann, daß er dienstlich gezwungen war, auszugehn. Für die in Kabul weilenden Europäer hat dieses Verbot selbstverständlich keine Geltung, aber auch wir mußten es uns gefallen lassen, wenn wir von unsern gegenseitigen Besuchen Nachts nach Hause zurückkehrten, von den zahlreichen Wachen angehalten zu werden, obwohl wir von den uns zugeteilten Wächtern (Soldaten) be¬ gleitet waren. Auf einer einen Kilometer langen Strecke an der Peripherie der Stadt stießen wir auf vier Wachtposten, die uns mit aufgepflanzten Bajonett zum Halten zwangen und unsern Pferden in die Zügel fielen. Unsre militärischen Begleiter setzten sich mit den Wachen auseinander. Die Militärwachen an den Stadttoren, ferner in den diesen zunächst liegenden Straßen, in der Waffenfabrik und in den von Europäern bewohnten Häusern werden von Monat zu Monat abgelöst. Auch weit außerhalb der Stadt sind die Kreuzungspunkte der Straßen und der Abzweigungen von den Hauptstraßen militärisch bewacht.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/144>, abgerufen am 27.09.2024.