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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Staat und Kirche in Frankreich unter der Monarchie

Bischöfe ebenso wie die der Pfarrgeistlichkeit zu schützen, deren Interessen die
Kurie öfters den von ihr allein abhängigen Bettelorden zu opfern geneigt war,
so wurden sie auch von dem Klerus oft erfolgreich den Übergriffen der könig¬
lichen Gewalt oder der Parlamente entgegengestellt. Weder Ludwig der Fünf¬
zehnte noch Ludwig der Sechzehnte wagten es, diese ihnen oft unbequemen,
aber volkstümlich-nationalen Grundsätze zu verleugnen. Ludwig der Sechzehnte
schrieb dem Papst am 7. Juni 1777: "Für treulos an seinem König und an
seinem Vaterlande würde ich den halten, der deren geringste Verletzung wagen
würde."

In der ersten Regierungszeit Ludwigs des Vierzehnten hätten die Galli-
kaner leicht ein Schisma herbeiführen können. Die "Deklaration" von 1682
erfolgte jedoch gerade zu dem Zwecke, solchen Extremen vorzubeugen, und wurde
nur deshalb von Bossuet so eifrig verteidigt. Auch haben gerade diese von
Rom oft schmerzlich empfundnen "gallikanischen Freiheiten" in ausschlaggebender
Weise dazu beigetragen, daß die Reformation des sechzehnten Jahrhunderts in
Frankreich trotz den anfänglichen großen Erfolgen scheiterte, weil im Volke das
Bewußtsein lebte, in und durch sie jederzeit ausreichende Mittel und gesetzliche
Wege zu haben, Übergriffen der römischen Kurie zu begegnen, erkannte Mi߬
bräuche in der Kirche abzustellen, diese selbst, bei aller Wahrung der katholischen
Einheit, mit vaterländischen Geiste zu erfüllen und sie in die engste Verbindung
mit dem angestammten Königtum, den nationalen praktischen Bedürfnissen und
den idealen Zielen zu bringen. Fast scheint es deshalb, als ob mit der Ver¬
nichtung dieser Freiheiten aus der katholischen Kirche Frankreichs eine Macht
beseitigt worden sei, die wie keine andre geeignet war, alle Schichten des Volks
an ihre Herrschaft zu fesseln und diese wahrhaft volkstümlich zu erhalten.

Ihre von den weltlichen Gewalten gestützte bevorrechtigte Stellung mußte
jedoch die Kirche selbst mit hohen Opfern entgelten, und durch die gänzliche
Beimengung von Weltlichen und Geistlichen sah sie sich nur zu häufig zu un¬
würdigen Diensten und schweigender Duldung der schlimmsten Mißbrüuche ge¬
zwungen. Für das so vielfach maßlos bedrückte Volk erhob sich kaum eine
Stimme in kirchlichen Kreisen, die nur zugunsten des unbedingten leidenden
Gehorsams eintraten. Die Kirche vermochte darum auch nicht, wie es doch ihrer
hohen Mission entsprochen hätte, zu der Abstellung der furchtbaren Mißstände
beizutragen, die die ins ungemessene gesteigerte Königsmacht und die Laster¬
haftigkeit der letzten Ludwige hervorriefen, und so blieb diese verdienstvolle Auf¬
gabe allein dem kulturfördernden Wirken der Philosophen und der Enzyklopädisten
vorbehalten, gegen die sich als die Vertreter der politischen und der kirchlichen Frei¬
heit der fanatische Zorn der klerikalen Despoten richtete. Die vielfachen Eingriffe
der Kirche in das bürgerliche und das staatliche Leben führten natürlich die welt¬
lichen Behörden zu ebensolchen Eingriffen in die geistliche Domäne, sodaß während
der ganzen Dauer der Monarchie unaufhörliche Kompetenzstreitigkeiten zwischen
beiden herrschten. Bei der Verleihung der geistlichen Pfründen setzten sich die
Könige oftmals über alle Bestimmungen der Konzilien hinweg und vergaben
die Abteien nach Gutdünken an durchaus unwürdige Personen, Heinrich der
Vierte und Ludwig der Vierzehnte zum Beispiel an die Verwandten ihrer


Staat und Kirche in Frankreich unter der Monarchie

Bischöfe ebenso wie die der Pfarrgeistlichkeit zu schützen, deren Interessen die
Kurie öfters den von ihr allein abhängigen Bettelorden zu opfern geneigt war,
so wurden sie auch von dem Klerus oft erfolgreich den Übergriffen der könig¬
lichen Gewalt oder der Parlamente entgegengestellt. Weder Ludwig der Fünf¬
zehnte noch Ludwig der Sechzehnte wagten es, diese ihnen oft unbequemen,
aber volkstümlich-nationalen Grundsätze zu verleugnen. Ludwig der Sechzehnte
schrieb dem Papst am 7. Juni 1777: „Für treulos an seinem König und an
seinem Vaterlande würde ich den halten, der deren geringste Verletzung wagen
würde."

In der ersten Regierungszeit Ludwigs des Vierzehnten hätten die Galli-
kaner leicht ein Schisma herbeiführen können. Die „Deklaration" von 1682
erfolgte jedoch gerade zu dem Zwecke, solchen Extremen vorzubeugen, und wurde
nur deshalb von Bossuet so eifrig verteidigt. Auch haben gerade diese von
Rom oft schmerzlich empfundnen „gallikanischen Freiheiten" in ausschlaggebender
Weise dazu beigetragen, daß die Reformation des sechzehnten Jahrhunderts in
Frankreich trotz den anfänglichen großen Erfolgen scheiterte, weil im Volke das
Bewußtsein lebte, in und durch sie jederzeit ausreichende Mittel und gesetzliche
Wege zu haben, Übergriffen der römischen Kurie zu begegnen, erkannte Mi߬
bräuche in der Kirche abzustellen, diese selbst, bei aller Wahrung der katholischen
Einheit, mit vaterländischen Geiste zu erfüllen und sie in die engste Verbindung
mit dem angestammten Königtum, den nationalen praktischen Bedürfnissen und
den idealen Zielen zu bringen. Fast scheint es deshalb, als ob mit der Ver¬
nichtung dieser Freiheiten aus der katholischen Kirche Frankreichs eine Macht
beseitigt worden sei, die wie keine andre geeignet war, alle Schichten des Volks
an ihre Herrschaft zu fesseln und diese wahrhaft volkstümlich zu erhalten.

Ihre von den weltlichen Gewalten gestützte bevorrechtigte Stellung mußte
jedoch die Kirche selbst mit hohen Opfern entgelten, und durch die gänzliche
Beimengung von Weltlichen und Geistlichen sah sie sich nur zu häufig zu un¬
würdigen Diensten und schweigender Duldung der schlimmsten Mißbrüuche ge¬
zwungen. Für das so vielfach maßlos bedrückte Volk erhob sich kaum eine
Stimme in kirchlichen Kreisen, die nur zugunsten des unbedingten leidenden
Gehorsams eintraten. Die Kirche vermochte darum auch nicht, wie es doch ihrer
hohen Mission entsprochen hätte, zu der Abstellung der furchtbaren Mißstände
beizutragen, die die ins ungemessene gesteigerte Königsmacht und die Laster¬
haftigkeit der letzten Ludwige hervorriefen, und so blieb diese verdienstvolle Auf¬
gabe allein dem kulturfördernden Wirken der Philosophen und der Enzyklopädisten
vorbehalten, gegen die sich als die Vertreter der politischen und der kirchlichen Frei¬
heit der fanatische Zorn der klerikalen Despoten richtete. Die vielfachen Eingriffe
der Kirche in das bürgerliche und das staatliche Leben führten natürlich die welt¬
lichen Behörden zu ebensolchen Eingriffen in die geistliche Domäne, sodaß während
der ganzen Dauer der Monarchie unaufhörliche Kompetenzstreitigkeiten zwischen
beiden herrschten. Bei der Verleihung der geistlichen Pfründen setzten sich die
Könige oftmals über alle Bestimmungen der Konzilien hinweg und vergaben
die Abteien nach Gutdünken an durchaus unwürdige Personen, Heinrich der
Vierte und Ludwig der Vierzehnte zum Beispiel an die Verwandten ihrer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/14>, abgerufen am 27.09.2024.