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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Eine Gesandtschaft Peters des Großen

lowski. Da Kurakin zum Abschluß des Vertrags unbedingt Vollmacht haben
mußte, so legte er nunmehr sein Beglaubigungsschreiben vor, das ihm die
weitestgehende Vollmacht gab. Bis dahin hatten die Minister wohl nach
Kurakins Akkreditiv gefragt, er hatte es aber niemals vorgelegt, da es sich ohne
Eigenschaft eines Gesandten weit einfacher in Hannover leben ließ, und da die
Minister ihm auch ohnedies Glauben schenkten. Der Vertrag wurde in drei
Exemplaren unterschrieben: eins, in deutscher Sprache, wurde dem Kurfürsten
eingehändigt; die beiden andern, in deutscher und russischer Sprache, erhielt
Kurakin zur Absendung nach Rußland. Unten rechts auf dem Vertrage stand:
"Auf Befehl Sr. Majestät des Zaren unterfertigt vom Oberstleutnant der
Garde Fürst Boris Kurakin" und links: "Minister Bernsdorff, Minister Baron
Göritz." Dann folgten die Siegel der drei Bevollmächtigten. Außer diesem
Vertrag wurde dem Fürsten Kurakin ein Meleks sspMö eingehändigt, der von
dem Rechte des Kurfürsten handelte, Land und Leute von der schwedischen
Krone durch Kauf oder durch Verpfändung zu erwerben. Kurakin nahm
den Artikel entgegen, der von den Sekretären Reigh und Weselowski unter¬
zeichnet war.

Am 7. Juli wurde durch besondern Kurier aus Petersburg die Be¬
glaubigung des Vertrags geschickt. Am 18. Juli erhielt Reigh "im Namen
seiner zarischen Majestät 100 Dukaten als Präsent"; am 21. Juli erhielten
auch die Minister Geschenke. Kurakin schrieb hierüber am 29. Juni dem Grafen
Golowkin: Geschenke mündlich versprechen sei unmöglich; daraus entstünde "nicht
geringer Argwohn," wenn die Minister hinterher nicht befriedigt würden. "Was
ich schicken kann, werde ich hergeben." Am 21. Juli erhob Fürst Kurakin bei
Matthäus Poppe 700 Dukaten, legte das übrige aus seinen Mitteln hinzu
und beschenkte die Minister so: Bernsdorff 500 Dukaten, Göritz 500; Ge¬
heimer Rat Gottorf, der die Ratifikation beglaubigt hatte: 100, die Kanzlei
100 Dukaten; insgesamt mit den früher an Reigh gegebnen hundert: 1300 Du¬
katen, von denen Kurakin 600 aus seinen Mitteln hinzufügte.

Die Geschenke sandte Kurakin nicht nur, weil das so üblich war, sondern
weil es Nußland Vorteil brachte. "Im gegenwärtigen Nordischen Kriege, schrieb
er, wird der hannoversche Hof uns immer nützlich sein, nicht nur im Reich,
sondern auch in England und in Holland; Hannover ist überall geachtet und
hat mehr Kredit als die andern Mächte." Kurakin bat Golowkin, die Geschenke
möchten durch seine (Golowkins) Hände gehn; wenn sie durch fremde Hände
gingen, könnte ihm "einiger Affront" daraus entstehn. Kurakin wollte natür¬
lich sein Geld zurückerstattet haben; das veranlaßte ihn, von einem eventuellen
"Affront" zu schreiben. Das Geschenk an Bernsdorff schickte der Fürst durch
den Kammerdiener Ogarkow in einem saueren, mit Borten eingefaßten Beutel,
mit einem Zettel, versiegelt; das an Göritz besorgte ein Page, der den Beutel
"seiner Dame und dem Sohne, welcher Oberschenk hieß," ablieferte.

Auf den glücklichen Abschluß des Vertrags hatte sicherlich das Kriegs¬
glück des Zaren Einfluß. Während der Verhandlungen berichtete Fürst Kurakin
dem Kurfürsten von der Einnahme Elbings, Rigas, Wiborgs und andrer
Städte, was mindestens von derselben Wirkung war wie das diplomatische


Eine Gesandtschaft Peters des Großen

lowski. Da Kurakin zum Abschluß des Vertrags unbedingt Vollmacht haben
mußte, so legte er nunmehr sein Beglaubigungsschreiben vor, das ihm die
weitestgehende Vollmacht gab. Bis dahin hatten die Minister wohl nach
Kurakins Akkreditiv gefragt, er hatte es aber niemals vorgelegt, da es sich ohne
Eigenschaft eines Gesandten weit einfacher in Hannover leben ließ, und da die
Minister ihm auch ohnedies Glauben schenkten. Der Vertrag wurde in drei
Exemplaren unterschrieben: eins, in deutscher Sprache, wurde dem Kurfürsten
eingehändigt; die beiden andern, in deutscher und russischer Sprache, erhielt
Kurakin zur Absendung nach Rußland. Unten rechts auf dem Vertrage stand:
„Auf Befehl Sr. Majestät des Zaren unterfertigt vom Oberstleutnant der
Garde Fürst Boris Kurakin" und links: „Minister Bernsdorff, Minister Baron
Göritz." Dann folgten die Siegel der drei Bevollmächtigten. Außer diesem
Vertrag wurde dem Fürsten Kurakin ein Meleks sspMö eingehändigt, der von
dem Rechte des Kurfürsten handelte, Land und Leute von der schwedischen
Krone durch Kauf oder durch Verpfändung zu erwerben. Kurakin nahm
den Artikel entgegen, der von den Sekretären Reigh und Weselowski unter¬
zeichnet war.

Am 7. Juli wurde durch besondern Kurier aus Petersburg die Be¬
glaubigung des Vertrags geschickt. Am 18. Juli erhielt Reigh „im Namen
seiner zarischen Majestät 100 Dukaten als Präsent"; am 21. Juli erhielten
auch die Minister Geschenke. Kurakin schrieb hierüber am 29. Juni dem Grafen
Golowkin: Geschenke mündlich versprechen sei unmöglich; daraus entstünde „nicht
geringer Argwohn," wenn die Minister hinterher nicht befriedigt würden. „Was
ich schicken kann, werde ich hergeben." Am 21. Juli erhob Fürst Kurakin bei
Matthäus Poppe 700 Dukaten, legte das übrige aus seinen Mitteln hinzu
und beschenkte die Minister so: Bernsdorff 500 Dukaten, Göritz 500; Ge¬
heimer Rat Gottorf, der die Ratifikation beglaubigt hatte: 100, die Kanzlei
100 Dukaten; insgesamt mit den früher an Reigh gegebnen hundert: 1300 Du¬
katen, von denen Kurakin 600 aus seinen Mitteln hinzufügte.

Die Geschenke sandte Kurakin nicht nur, weil das so üblich war, sondern
weil es Nußland Vorteil brachte. „Im gegenwärtigen Nordischen Kriege, schrieb
er, wird der hannoversche Hof uns immer nützlich sein, nicht nur im Reich,
sondern auch in England und in Holland; Hannover ist überall geachtet und
hat mehr Kredit als die andern Mächte." Kurakin bat Golowkin, die Geschenke
möchten durch seine (Golowkins) Hände gehn; wenn sie durch fremde Hände
gingen, könnte ihm „einiger Affront" daraus entstehn. Kurakin wollte natür¬
lich sein Geld zurückerstattet haben; das veranlaßte ihn, von einem eventuellen
„Affront" zu schreiben. Das Geschenk an Bernsdorff schickte der Fürst durch
den Kammerdiener Ogarkow in einem saueren, mit Borten eingefaßten Beutel,
mit einem Zettel, versiegelt; das an Göritz besorgte ein Page, der den Beutel
„seiner Dame und dem Sohne, welcher Oberschenk hieß," ablieferte.

Auf den glücklichen Abschluß des Vertrags hatte sicherlich das Kriegs¬
glück des Zaren Einfluß. Während der Verhandlungen berichtete Fürst Kurakin
dem Kurfürsten von der Einnahme Elbings, Rigas, Wiborgs und andrer
Städte, was mindestens von derselben Wirkung war wie das diplomatische


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/133>, abgerufen am 28.09.2024.