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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Fremdenlegionen

pochen: eine in allen Teilen durchgeführte Parallele könnte zu einem Ergebnis
führen, das ihrem nationalen Selbstgefühl einen argen Stoß versetzen müßte.
Im besondern aber müßten sie sich, wenn sie anders ihren altbritischen Stolz
weiter pflegen wollen, vor der Provokation einer Vergleichung hüten, die ihr
Heerwesen denen der antiken Staaten gegenüberstellte. Allein deshalb schon,
weil die ganze Geschichte des Altertums lehrt, daß da, wo der Staat auf
nationaler Bewaffnung beruht, Gedeihen und Wohlfahrt herrscht, daß aber
mit der Einführung des Söldnerwesens der Niedergang verknüpft ist.

In den griechischen Staaten war das oberste Prinzip aller Verfassungen
die Verpflichtung zum nationalen Heeresdienst. Nirgends war die Einführung
des Jünglings in seinen Verband weihevoller als in Athen, denn der Eid,
womit sich der junge Athener zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtete,
rief alle Gottheiten zu Zeugen auf, die der Staat als die heiligsten verehrte.
So lange dieser Grundsatz der solonischen Gesetzgebung in den Gemütern
lebendig blieb, war das Gemeinwesen der Athener in aufsteigender Bewegung.
Die großen Siege zu Wasser und zu Lande, die sie in den Perserkriegen
davontrugen, wurden nur durch den aufopferungsvollen Mut der Bürgerschaft
selbst gewonnen. In den letzten Jahren des Peloponnesischen Krieges konnte
es geschehen, daß sich die Bürger, die auf der Flotte dienten, auf der Insel
Samos als Staat konstituierten und die demokratische Verfassung gegen die
Umtriebe der Oligarchie retteten. Hierher gehört noch, daß im Jahre 404
Thrasybulos an der Spitze von siebenhundert Bürgersoldaten den dreißig
Tyrannen die usurpierte Gewaltherrschaft entreißen konnte. Nach der Wieder¬
herstellung ihrer Demokratie haben die Athener, wie es natürlich war, viele
Anstrengungen gemacht, ihre Unabhängigkeit, auch den frühern Machtumfang
wieder zu gewinnen, aber die Mittel, die sie dazu verwandten, waren überall
unzulänglich. Besonders trat die Schwäche ihres Willens darin hervor, daß
sie die Aufgaben des Staates, wo doch der persönliche Heeresdienst nötig war,
mit Söldnern bewältigen wollten. Das war eine Schlaffheit in der Auf¬
fassung ihrer nationalen Pflichten, die sich später mit der Unterwerfung unter
die Herrschaft der Makedonier schwer genug gerächt hat.

Länger als bei den Athenern hat sich der kriegerische Geist im Volke der
Spartaner erhalten. Und das war natürlich, denn noch mehr als in irgend¬
einem andern griechischen Gemeinwesen war der Staat des Lykurgos auf die
militärische Tüchtigkeit seiner Angehörigen gegründet. Die berühmte Gesetz¬
gebung dieses Königs wuchs unmittelbar aus der Notwendigkeit hervor, die
Herrschaft der Spartiaten vor der durch die Heloten drohenden Umsturzgesahr
zu schützen. So wurde die spartanische Disziplin die lebendige Illustration
zu dem Satze, daß Herrschaften mit den Mitteln erhalten werden, wodurch sie
gewonnen wurden. Mit einer Konsequenz, die sogar zur Erstarrung führte,
hat der lakedämonische Staat hieran festgehalten. Die Spartaner konnten es
nicht einsehen, daß das Prinzip beweglich war, und daß es auf dem Meere
so gut galt wie auf dem Festlande. Hier aber wurde es in dem Maße Ge¬
wöhnung, daß es das Leben der Bürger Spartas bedeutete und sogar ihre
Unabhängigkeit überdauerte. Spartaner wurden in den trüben Zeiten des


Fremdenlegionen

pochen: eine in allen Teilen durchgeführte Parallele könnte zu einem Ergebnis
führen, das ihrem nationalen Selbstgefühl einen argen Stoß versetzen müßte.
Im besondern aber müßten sie sich, wenn sie anders ihren altbritischen Stolz
weiter pflegen wollen, vor der Provokation einer Vergleichung hüten, die ihr
Heerwesen denen der antiken Staaten gegenüberstellte. Allein deshalb schon,
weil die ganze Geschichte des Altertums lehrt, daß da, wo der Staat auf
nationaler Bewaffnung beruht, Gedeihen und Wohlfahrt herrscht, daß aber
mit der Einführung des Söldnerwesens der Niedergang verknüpft ist.

In den griechischen Staaten war das oberste Prinzip aller Verfassungen
die Verpflichtung zum nationalen Heeresdienst. Nirgends war die Einführung
des Jünglings in seinen Verband weihevoller als in Athen, denn der Eid,
womit sich der junge Athener zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtete,
rief alle Gottheiten zu Zeugen auf, die der Staat als die heiligsten verehrte.
So lange dieser Grundsatz der solonischen Gesetzgebung in den Gemütern
lebendig blieb, war das Gemeinwesen der Athener in aufsteigender Bewegung.
Die großen Siege zu Wasser und zu Lande, die sie in den Perserkriegen
davontrugen, wurden nur durch den aufopferungsvollen Mut der Bürgerschaft
selbst gewonnen. In den letzten Jahren des Peloponnesischen Krieges konnte
es geschehen, daß sich die Bürger, die auf der Flotte dienten, auf der Insel
Samos als Staat konstituierten und die demokratische Verfassung gegen die
Umtriebe der Oligarchie retteten. Hierher gehört noch, daß im Jahre 404
Thrasybulos an der Spitze von siebenhundert Bürgersoldaten den dreißig
Tyrannen die usurpierte Gewaltherrschaft entreißen konnte. Nach der Wieder¬
herstellung ihrer Demokratie haben die Athener, wie es natürlich war, viele
Anstrengungen gemacht, ihre Unabhängigkeit, auch den frühern Machtumfang
wieder zu gewinnen, aber die Mittel, die sie dazu verwandten, waren überall
unzulänglich. Besonders trat die Schwäche ihres Willens darin hervor, daß
sie die Aufgaben des Staates, wo doch der persönliche Heeresdienst nötig war,
mit Söldnern bewältigen wollten. Das war eine Schlaffheit in der Auf¬
fassung ihrer nationalen Pflichten, die sich später mit der Unterwerfung unter
die Herrschaft der Makedonier schwer genug gerächt hat.

Länger als bei den Athenern hat sich der kriegerische Geist im Volke der
Spartaner erhalten. Und das war natürlich, denn noch mehr als in irgend¬
einem andern griechischen Gemeinwesen war der Staat des Lykurgos auf die
militärische Tüchtigkeit seiner Angehörigen gegründet. Die berühmte Gesetz¬
gebung dieses Königs wuchs unmittelbar aus der Notwendigkeit hervor, die
Herrschaft der Spartiaten vor der durch die Heloten drohenden Umsturzgesahr
zu schützen. So wurde die spartanische Disziplin die lebendige Illustration
zu dem Satze, daß Herrschaften mit den Mitteln erhalten werden, wodurch sie
gewonnen wurden. Mit einer Konsequenz, die sogar zur Erstarrung führte,
hat der lakedämonische Staat hieran festgehalten. Die Spartaner konnten es
nicht einsehen, daß das Prinzip beweglich war, und daß es auf dem Meere
so gut galt wie auf dem Festlande. Hier aber wurde es in dem Maße Ge¬
wöhnung, daß es das Leben der Bürger Spartas bedeutete und sogar ihre
Unabhängigkeit überdauerte. Spartaner wurden in den trüben Zeiten des


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[0123] Fremdenlegionen pochen: eine in allen Teilen durchgeführte Parallele könnte zu einem Ergebnis führen, das ihrem nationalen Selbstgefühl einen argen Stoß versetzen müßte. Im besondern aber müßten sie sich, wenn sie anders ihren altbritischen Stolz weiter pflegen wollen, vor der Provokation einer Vergleichung hüten, die ihr Heerwesen denen der antiken Staaten gegenüberstellte. Allein deshalb schon, weil die ganze Geschichte des Altertums lehrt, daß da, wo der Staat auf nationaler Bewaffnung beruht, Gedeihen und Wohlfahrt herrscht, daß aber mit der Einführung des Söldnerwesens der Niedergang verknüpft ist. In den griechischen Staaten war das oberste Prinzip aller Verfassungen die Verpflichtung zum nationalen Heeresdienst. Nirgends war die Einführung des Jünglings in seinen Verband weihevoller als in Athen, denn der Eid, womit sich der junge Athener zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtete, rief alle Gottheiten zu Zeugen auf, die der Staat als die heiligsten verehrte. So lange dieser Grundsatz der solonischen Gesetzgebung in den Gemütern lebendig blieb, war das Gemeinwesen der Athener in aufsteigender Bewegung. Die großen Siege zu Wasser und zu Lande, die sie in den Perserkriegen davontrugen, wurden nur durch den aufopferungsvollen Mut der Bürgerschaft selbst gewonnen. In den letzten Jahren des Peloponnesischen Krieges konnte es geschehen, daß sich die Bürger, die auf der Flotte dienten, auf der Insel Samos als Staat konstituierten und die demokratische Verfassung gegen die Umtriebe der Oligarchie retteten. Hierher gehört noch, daß im Jahre 404 Thrasybulos an der Spitze von siebenhundert Bürgersoldaten den dreißig Tyrannen die usurpierte Gewaltherrschaft entreißen konnte. Nach der Wieder¬ herstellung ihrer Demokratie haben die Athener, wie es natürlich war, viele Anstrengungen gemacht, ihre Unabhängigkeit, auch den frühern Machtumfang wieder zu gewinnen, aber die Mittel, die sie dazu verwandten, waren überall unzulänglich. Besonders trat die Schwäche ihres Willens darin hervor, daß sie die Aufgaben des Staates, wo doch der persönliche Heeresdienst nötig war, mit Söldnern bewältigen wollten. Das war eine Schlaffheit in der Auf¬ fassung ihrer nationalen Pflichten, die sich später mit der Unterwerfung unter die Herrschaft der Makedonier schwer genug gerächt hat. Länger als bei den Athenern hat sich der kriegerische Geist im Volke der Spartaner erhalten. Und das war natürlich, denn noch mehr als in irgend¬ einem andern griechischen Gemeinwesen war der Staat des Lykurgos auf die militärische Tüchtigkeit seiner Angehörigen gegründet. Die berühmte Gesetz¬ gebung dieses Königs wuchs unmittelbar aus der Notwendigkeit hervor, die Herrschaft der Spartiaten vor der durch die Heloten drohenden Umsturzgesahr zu schützen. So wurde die spartanische Disziplin die lebendige Illustration zu dem Satze, daß Herrschaften mit den Mitteln erhalten werden, wodurch sie gewonnen wurden. Mit einer Konsequenz, die sogar zur Erstarrung führte, hat der lakedämonische Staat hieran festgehalten. Die Spartaner konnten es nicht einsehen, daß das Prinzip beweglich war, und daß es auf dem Meere so gut galt wie auf dem Festlande. Hier aber wurde es in dem Maße Ge¬ wöhnung, daß es das Leben der Bürger Spartas bedeutete und sogar ihre Unabhängigkeit überdauerte. Spartaner wurden in den trüben Zeiten des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/123>, abgerufen am 27.09.2024.