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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Staat und Kirche in Frankreich unter der Monarchie

zwar immer die Fiktion aufrecht erhalten, daß die Kirche nicht nach dem Blute
der Abtrünnigen dürste, aber der Herrscher verpflichtete sich, durch den weltlichen
Arm den Gehorsam gegen die Gebote der Kirche zu erzwingen und alle Greuel
der Ketzerei in seinem Reiche auszurotten. Die Aufhebung des Edikts von
Nantes bestätigte nochmals das enge Bündnis, das in Frankreich zwischen Kirche
und Staat bis zum Sturze der Monarchie bestand. Bei dem alljährlich am
15. August in der Notre-Damekirche in Paris zelebrierten feierlichen Hochamt
zur Erneuerung des Gelübdes Ludwigs des Dreizehnter, durch das dieser sein
Land und seine Krone der allerheiligsten Jungfrau geweiht hatte, waren die
Spitzen aller Staatsbehörden und der Armee vertreten. In Jahren des Mi߬
wachses und andrer schwerer Heimsuchungen ordneten die Parlamente selbständig
kirchliche Bittgänge und Bußprozessionen an oder ließen Reliquien -- in Paris
die der heiligen Genoveva, der volkstümlichen Schutzpatronin der Hauptstadt --
zur Verehrung ausstellen.

Der Klerus war der erste Stand im Staate. Er führte alle standesamtlichen
Register, was ihm zum Beispiel Gelegenheit gab, allen kirchlich Mißliebigen,
unter anderen den Schauspielern, ein anständiges Begräbnis zu versagen. Die
weltliche Gewalt sorgte für die pünktliche Einhaltung der kirchlichen Vorschriften,
Beobachtung der vielen Feste und der Fasten. Die geringste Anfeindung kirch¬
licher Lehren verfiel dem Strafrichter. Und was wurde nicht alles als hierher
gehörend betrachtet! Ließ doch zum Beispiel der Bischof von Laon noch 1774
den Unterricht in der Physik am Gymnasium als dem Glauben gefährlich ver¬
bieten. Alle Stunde, besonders Beamte und Offiziere, wurden in der Er¬
füllung ihrer religiösen Pflichten streng überwacht. Für die Ketzer ersetzten im
siebzehnten und im achtzehnten Jahrhundert die Dragonaden, die Galeeren und die
Bastillen oder die Verbannung die Scheiterhaufen des sechzehnten Jahrhunderts.
Für ungläubige Schriftsteller, Spötter und Gotteslästerer blieben sie bis zum
Sturze des auoiku rs^uns erhalten, wurden auch häusig durch grausame Folte¬
rungen verschärft. Die kirchlichen Zuchtgesetze wurden mit wechselnder Strenge
angewandt. Unter Heinrich dem Vierten und Richelieu war die Regierung nach¬
sichtiger als unter Marie von Medici, Anna von Osterreich oder dem alternden
Ludwig dem Vierzehnten. Aber noch 1766 wurde zum Beispiel der Chevalier
de la Barre wegen Singens eines Spottliedes auf irgendeinen Heiligen und
wegen unehrerbietiger Haltung vor einem Kruzifix zum Feuertode verurteilt.

Wie in Toulouse alljährlich die Niedermetzelung der Hugenotten von 1562
kirchlich gefeiert wurde, so übernahm jeder französische Herrscher bei seiner Krönung
die eidliche Verpflichtung, sich ihrer Ausrottung zu weihen. Die grausamen
Verfolgungen der französischen Protestanten, wie man sie aller bürgerlichen Rechte
beraubte, auf die Galeeren schickte oder in die Verbannung trieb und ihre Pre¬
diger zum Tode verurteilte, sind allbekannt. Auf der kirchlichen Seite klagte
man über unerlaubte Toleranz, als nach dem Tode des "Sonnenkönigs" während
dreißig Jahren nur acht hugenottische Prediger gehängt oder gerädert worden
waren. Immerhin fehlte es sogar zu der Zeit der schlimmsten Verfolgung nicht
an einzelnen Beispielen von Toleranz, die aber von den Zeitgenossen oft nicht
verstanden wurden. Auch ein so freigeistiger Staatsmann wie d'Argenson er-


Staat und Kirche in Frankreich unter der Monarchie

zwar immer die Fiktion aufrecht erhalten, daß die Kirche nicht nach dem Blute
der Abtrünnigen dürste, aber der Herrscher verpflichtete sich, durch den weltlichen
Arm den Gehorsam gegen die Gebote der Kirche zu erzwingen und alle Greuel
der Ketzerei in seinem Reiche auszurotten. Die Aufhebung des Edikts von
Nantes bestätigte nochmals das enge Bündnis, das in Frankreich zwischen Kirche
und Staat bis zum Sturze der Monarchie bestand. Bei dem alljährlich am
15. August in der Notre-Damekirche in Paris zelebrierten feierlichen Hochamt
zur Erneuerung des Gelübdes Ludwigs des Dreizehnter, durch das dieser sein
Land und seine Krone der allerheiligsten Jungfrau geweiht hatte, waren die
Spitzen aller Staatsbehörden und der Armee vertreten. In Jahren des Mi߬
wachses und andrer schwerer Heimsuchungen ordneten die Parlamente selbständig
kirchliche Bittgänge und Bußprozessionen an oder ließen Reliquien — in Paris
die der heiligen Genoveva, der volkstümlichen Schutzpatronin der Hauptstadt —
zur Verehrung ausstellen.

Der Klerus war der erste Stand im Staate. Er führte alle standesamtlichen
Register, was ihm zum Beispiel Gelegenheit gab, allen kirchlich Mißliebigen,
unter anderen den Schauspielern, ein anständiges Begräbnis zu versagen. Die
weltliche Gewalt sorgte für die pünktliche Einhaltung der kirchlichen Vorschriften,
Beobachtung der vielen Feste und der Fasten. Die geringste Anfeindung kirch¬
licher Lehren verfiel dem Strafrichter. Und was wurde nicht alles als hierher
gehörend betrachtet! Ließ doch zum Beispiel der Bischof von Laon noch 1774
den Unterricht in der Physik am Gymnasium als dem Glauben gefährlich ver¬
bieten. Alle Stunde, besonders Beamte und Offiziere, wurden in der Er¬
füllung ihrer religiösen Pflichten streng überwacht. Für die Ketzer ersetzten im
siebzehnten und im achtzehnten Jahrhundert die Dragonaden, die Galeeren und die
Bastillen oder die Verbannung die Scheiterhaufen des sechzehnten Jahrhunderts.
Für ungläubige Schriftsteller, Spötter und Gotteslästerer blieben sie bis zum
Sturze des auoiku rs^uns erhalten, wurden auch häusig durch grausame Folte¬
rungen verschärft. Die kirchlichen Zuchtgesetze wurden mit wechselnder Strenge
angewandt. Unter Heinrich dem Vierten und Richelieu war die Regierung nach¬
sichtiger als unter Marie von Medici, Anna von Osterreich oder dem alternden
Ludwig dem Vierzehnten. Aber noch 1766 wurde zum Beispiel der Chevalier
de la Barre wegen Singens eines Spottliedes auf irgendeinen Heiligen und
wegen unehrerbietiger Haltung vor einem Kruzifix zum Feuertode verurteilt.

Wie in Toulouse alljährlich die Niedermetzelung der Hugenotten von 1562
kirchlich gefeiert wurde, so übernahm jeder französische Herrscher bei seiner Krönung
die eidliche Verpflichtung, sich ihrer Ausrottung zu weihen. Die grausamen
Verfolgungen der französischen Protestanten, wie man sie aller bürgerlichen Rechte
beraubte, auf die Galeeren schickte oder in die Verbannung trieb und ihre Pre¬
diger zum Tode verurteilte, sind allbekannt. Auf der kirchlichen Seite klagte
man über unerlaubte Toleranz, als nach dem Tode des „Sonnenkönigs" während
dreißig Jahren nur acht hugenottische Prediger gehängt oder gerädert worden
waren. Immerhin fehlte es sogar zu der Zeit der schlimmsten Verfolgung nicht
an einzelnen Beispielen von Toleranz, die aber von den Zeitgenossen oft nicht
verstanden wurden. Auch ein so freigeistiger Staatsmann wie d'Argenson er-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/11>, abgerufen am 27.09.2024.