Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Ist das Reichwerdeil leichter geworden?

Die Umstände, die diese Wohlfeilheit der Waren ermöglichen, berühren sich
eng mit denen, die die Schnelligkeit der Produktion beeinflussen. Der Verkauf
billiger Schuhe, billiger Emaillegeschirre, billiger Zündhölzer und Uhren wäre
nicht möglich, wenn nicht im Großbetriebe die Maschinen täglich zu Tausenden
diese Waren herstellen könnten, also eine starke Ausnutzung des in der Werk¬
statt festgelegten Kapitals erlaubten. Die Abgabe von Apfelsinen -- in unsrer
Kindheit eine kostbare und damit nur selten zugängliche Delikatesse -- für wenig
Pfennige ist auf den Umstand zurückzuführen, daß die Schnelligkeit unsrer Ver¬
kehrsmittel uns die fernern Produktionsländer in nützliche Nähe bringt. --
Die Überlegenheit der Warenhäuser im Detailhandel ist zum großen Teil auch
auf die Wohlfeilheit zurückzuführen: deun der Ankauf großer Quantitäten, der
schnelle Umsatz infolge des Zuströmens großer Küufermassen, die Ausnützung
der höhern Stockwerke usw. setzen das Warenhaus in die Lage, seine Preise
niedrig zu bemessen und doch recht gut zu rentieren. Die Warenhäuser machen
jetzt vortreffliche Geschäfte -- noch vor Jahrzehnten war das nicht der Fall:
es fehlten die Käufermasfen, wohl auch die Fabrikgroßbetriebe, die den Voraus¬
setzungen der Warenhäuser hätten entsprechen können, und so mußte z. B. der
"Kaiscrbazar" in Berlin seine Pforten seinerzeit schließen.

Auch die moderne Gesetzgebung gewährt dem ehrlich nach Reichtum
Strebenden ganz andre Handhaben als früher. -- Hatte man früher die Absicht,
eine Erfindung von großer Tragweite auszunutzen, so waren doch häufig die ge¬
setzlich gegebnen Uuternehmuugsformen nicht darauf zugeschnitten. Jetzt gibt es
eine ganze Reihe von Rechtsformen, die die praktische Ausführung einer Idee
erleichtern: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, offne Handelsgesell¬
schaften "mit beschränktem und unbeschränktem Horizont" usw.

Und dann: wenn man sich früher auch das Kapital hätte beschaffen können,
so scheiterte die rentable Durchführung einer neuen Idee häufig an der völlige"
Freiheit der Konkurrenz; einen Schutz für den Erfinder gab es entweder gar
nicht oder nur völlig ungenügend, und jede Erfindung wurde sofort ungestraft
von Nachahmern ausgenützt, ohne daß der geistige Urheber einen Nutzen von
ihr gehabt hätte. Er mußte es sich gefallen lassen, daß er von der Konkurrenz
durch Unterbietung zugrunde gerichtet wurde. Heute aber gewährt das Patent¬
gesetz fünfzehn Jahre lang -- die andern "Gesetze zum Schutze des geistigen
Eigentums" fiir eine längere Frist -- ganz allein ihm die sogenannte hohe
Kante, auf der er den klingenden Lohn für seine Geschicklichkeit und seinen Fleiß
auftürmen kann, ohne angstvoll in die Zukunft schauen zu müssen. Sogar der
Geschmack genießt in der Gesetzgebung für eine lange Jahresreihe den Schutz
des Staates, während früher jedes ansprechende Muster den Händen des Künstlers
oder des anständigen Erwerbers erbarmungslos von der Konkurrenz entrissen
wurde. Auch die einfachen, nicht an eine Erfindung anknüpfenden Fülle des un-
lautern Wettbewerbs hat der Gesetzgeber im Interesse des ehrsamen Kaufmanns
unter Strafe zu stellen begonnen, und das Steigen des Selbstbewußtseins in den
beteiligten Kreisen hat zweifellos, trotz der Zulässigkeit des berüchtigten Disferenz-
einwcmdes im Bankgeschäft, zur Hebung des Anstandes im Konkurrenzkampfe
wesentlich beigetragen.


Ist das Reichwerdeil leichter geworden?

Die Umstände, die diese Wohlfeilheit der Waren ermöglichen, berühren sich
eng mit denen, die die Schnelligkeit der Produktion beeinflussen. Der Verkauf
billiger Schuhe, billiger Emaillegeschirre, billiger Zündhölzer und Uhren wäre
nicht möglich, wenn nicht im Großbetriebe die Maschinen täglich zu Tausenden
diese Waren herstellen könnten, also eine starke Ausnutzung des in der Werk¬
statt festgelegten Kapitals erlaubten. Die Abgabe von Apfelsinen — in unsrer
Kindheit eine kostbare und damit nur selten zugängliche Delikatesse — für wenig
Pfennige ist auf den Umstand zurückzuführen, daß die Schnelligkeit unsrer Ver¬
kehrsmittel uns die fernern Produktionsländer in nützliche Nähe bringt. —
Die Überlegenheit der Warenhäuser im Detailhandel ist zum großen Teil auch
auf die Wohlfeilheit zurückzuführen: deun der Ankauf großer Quantitäten, der
schnelle Umsatz infolge des Zuströmens großer Küufermassen, die Ausnützung
der höhern Stockwerke usw. setzen das Warenhaus in die Lage, seine Preise
niedrig zu bemessen und doch recht gut zu rentieren. Die Warenhäuser machen
jetzt vortreffliche Geschäfte — noch vor Jahrzehnten war das nicht der Fall:
es fehlten die Käufermasfen, wohl auch die Fabrikgroßbetriebe, die den Voraus¬
setzungen der Warenhäuser hätten entsprechen können, und so mußte z. B. der
„Kaiscrbazar" in Berlin seine Pforten seinerzeit schließen.

Auch die moderne Gesetzgebung gewährt dem ehrlich nach Reichtum
Strebenden ganz andre Handhaben als früher. — Hatte man früher die Absicht,
eine Erfindung von großer Tragweite auszunutzen, so waren doch häufig die ge¬
setzlich gegebnen Uuternehmuugsformen nicht darauf zugeschnitten. Jetzt gibt es
eine ganze Reihe von Rechtsformen, die die praktische Ausführung einer Idee
erleichtern: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, offne Handelsgesell¬
schaften „mit beschränktem und unbeschränktem Horizont" usw.

Und dann: wenn man sich früher auch das Kapital hätte beschaffen können,
so scheiterte die rentable Durchführung einer neuen Idee häufig an der völlige»
Freiheit der Konkurrenz; einen Schutz für den Erfinder gab es entweder gar
nicht oder nur völlig ungenügend, und jede Erfindung wurde sofort ungestraft
von Nachahmern ausgenützt, ohne daß der geistige Urheber einen Nutzen von
ihr gehabt hätte. Er mußte es sich gefallen lassen, daß er von der Konkurrenz
durch Unterbietung zugrunde gerichtet wurde. Heute aber gewährt das Patent¬
gesetz fünfzehn Jahre lang — die andern „Gesetze zum Schutze des geistigen
Eigentums" fiir eine längere Frist — ganz allein ihm die sogenannte hohe
Kante, auf der er den klingenden Lohn für seine Geschicklichkeit und seinen Fleiß
auftürmen kann, ohne angstvoll in die Zukunft schauen zu müssen. Sogar der
Geschmack genießt in der Gesetzgebung für eine lange Jahresreihe den Schutz
des Staates, während früher jedes ansprechende Muster den Händen des Künstlers
oder des anständigen Erwerbers erbarmungslos von der Konkurrenz entrissen
wurde. Auch die einfachen, nicht an eine Erfindung anknüpfenden Fülle des un-
lautern Wettbewerbs hat der Gesetzgeber im Interesse des ehrsamen Kaufmanns
unter Strafe zu stellen begonnen, und das Steigen des Selbstbewußtseins in den
beteiligten Kreisen hat zweifellos, trotz der Zulässigkeit des berüchtigten Disferenz-
einwcmdes im Bankgeschäft, zur Hebung des Anstandes im Konkurrenzkampfe
wesentlich beigetragen.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0598" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/296977"/>
          <fw type="header" place="top"> Ist das Reichwerdeil leichter geworden?</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_2757"> Die Umstände, die diese Wohlfeilheit der Waren ermöglichen, berühren sich<lb/>
eng mit denen, die die Schnelligkeit der Produktion beeinflussen. Der Verkauf<lb/>
billiger Schuhe, billiger Emaillegeschirre, billiger Zündhölzer und Uhren wäre<lb/>
nicht möglich, wenn nicht im Großbetriebe die Maschinen täglich zu Tausenden<lb/>
diese Waren herstellen könnten, also eine starke Ausnutzung des in der Werk¬<lb/>
statt festgelegten Kapitals erlaubten. Die Abgabe von Apfelsinen &#x2014; in unsrer<lb/>
Kindheit eine kostbare und damit nur selten zugängliche Delikatesse &#x2014; für wenig<lb/>
Pfennige ist auf den Umstand zurückzuführen, daß die Schnelligkeit unsrer Ver¬<lb/>
kehrsmittel uns die fernern Produktionsländer in nützliche Nähe bringt. &#x2014;<lb/>
Die Überlegenheit der Warenhäuser im Detailhandel ist zum großen Teil auch<lb/>
auf die Wohlfeilheit zurückzuführen: deun der Ankauf großer Quantitäten, der<lb/>
schnelle Umsatz infolge des Zuströmens großer Küufermassen, die Ausnützung<lb/>
der höhern Stockwerke usw. setzen das Warenhaus in die Lage, seine Preise<lb/>
niedrig zu bemessen und doch recht gut zu rentieren. Die Warenhäuser machen<lb/>
jetzt vortreffliche Geschäfte &#x2014; noch vor Jahrzehnten war das nicht der Fall:<lb/>
es fehlten die Käufermasfen, wohl auch die Fabrikgroßbetriebe, die den Voraus¬<lb/>
setzungen der Warenhäuser hätten entsprechen können, und so mußte z. B. der<lb/>
&#x201E;Kaiscrbazar" in Berlin seine Pforten seinerzeit schließen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2758"> Auch die moderne Gesetzgebung gewährt dem ehrlich nach Reichtum<lb/>
Strebenden ganz andre Handhaben als früher. &#x2014; Hatte man früher die Absicht,<lb/>
eine Erfindung von großer Tragweite auszunutzen, so waren doch häufig die ge¬<lb/>
setzlich gegebnen Uuternehmuugsformen nicht darauf zugeschnitten. Jetzt gibt es<lb/>
eine ganze Reihe von Rechtsformen, die die praktische Ausführung einer Idee<lb/>
erleichtern: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, offne Handelsgesell¬<lb/>
schaften &#x201E;mit beschränktem und unbeschränktem Horizont" usw.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2759"> Und dann: wenn man sich früher auch das Kapital hätte beschaffen können,<lb/>
so scheiterte die rentable Durchführung einer neuen Idee häufig an der völlige»<lb/>
Freiheit der Konkurrenz; einen Schutz für den Erfinder gab es entweder gar<lb/>
nicht oder nur völlig ungenügend, und jede Erfindung wurde sofort ungestraft<lb/>
von Nachahmern ausgenützt, ohne daß der geistige Urheber einen Nutzen von<lb/>
ihr gehabt hätte. Er mußte es sich gefallen lassen, daß er von der Konkurrenz<lb/>
durch Unterbietung zugrunde gerichtet wurde. Heute aber gewährt das Patent¬<lb/>
gesetz fünfzehn Jahre lang &#x2014; die andern &#x201E;Gesetze zum Schutze des geistigen<lb/>
Eigentums" fiir eine längere Frist &#x2014; ganz allein ihm die sogenannte hohe<lb/>
Kante, auf der er den klingenden Lohn für seine Geschicklichkeit und seinen Fleiß<lb/>
auftürmen kann, ohne angstvoll in die Zukunft schauen zu müssen. Sogar der<lb/>
Geschmack genießt in der Gesetzgebung für eine lange Jahresreihe den Schutz<lb/>
des Staates, während früher jedes ansprechende Muster den Händen des Künstlers<lb/>
oder des anständigen Erwerbers erbarmungslos von der Konkurrenz entrissen<lb/>
wurde. Auch die einfachen, nicht an eine Erfindung anknüpfenden Fülle des un-<lb/>
lautern Wettbewerbs hat der Gesetzgeber im Interesse des ehrsamen Kaufmanns<lb/>
unter Strafe zu stellen begonnen, und das Steigen des Selbstbewußtseins in den<lb/>
beteiligten Kreisen hat zweifellos, trotz der Zulässigkeit des berüchtigten Disferenz-<lb/>
einwcmdes im Bankgeschäft, zur Hebung des Anstandes im Konkurrenzkampfe<lb/>
wesentlich beigetragen.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0598] Ist das Reichwerdeil leichter geworden? Die Umstände, die diese Wohlfeilheit der Waren ermöglichen, berühren sich eng mit denen, die die Schnelligkeit der Produktion beeinflussen. Der Verkauf billiger Schuhe, billiger Emaillegeschirre, billiger Zündhölzer und Uhren wäre nicht möglich, wenn nicht im Großbetriebe die Maschinen täglich zu Tausenden diese Waren herstellen könnten, also eine starke Ausnutzung des in der Werk¬ statt festgelegten Kapitals erlaubten. Die Abgabe von Apfelsinen — in unsrer Kindheit eine kostbare und damit nur selten zugängliche Delikatesse — für wenig Pfennige ist auf den Umstand zurückzuführen, daß die Schnelligkeit unsrer Ver¬ kehrsmittel uns die fernern Produktionsländer in nützliche Nähe bringt. — Die Überlegenheit der Warenhäuser im Detailhandel ist zum großen Teil auch auf die Wohlfeilheit zurückzuführen: deun der Ankauf großer Quantitäten, der schnelle Umsatz infolge des Zuströmens großer Küufermassen, die Ausnützung der höhern Stockwerke usw. setzen das Warenhaus in die Lage, seine Preise niedrig zu bemessen und doch recht gut zu rentieren. Die Warenhäuser machen jetzt vortreffliche Geschäfte — noch vor Jahrzehnten war das nicht der Fall: es fehlten die Käufermasfen, wohl auch die Fabrikgroßbetriebe, die den Voraus¬ setzungen der Warenhäuser hätten entsprechen können, und so mußte z. B. der „Kaiscrbazar" in Berlin seine Pforten seinerzeit schließen. Auch die moderne Gesetzgebung gewährt dem ehrlich nach Reichtum Strebenden ganz andre Handhaben als früher. — Hatte man früher die Absicht, eine Erfindung von großer Tragweite auszunutzen, so waren doch häufig die ge¬ setzlich gegebnen Uuternehmuugsformen nicht darauf zugeschnitten. Jetzt gibt es eine ganze Reihe von Rechtsformen, die die praktische Ausführung einer Idee erleichtern: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, offne Handelsgesell¬ schaften „mit beschränktem und unbeschränktem Horizont" usw. Und dann: wenn man sich früher auch das Kapital hätte beschaffen können, so scheiterte die rentable Durchführung einer neuen Idee häufig an der völlige» Freiheit der Konkurrenz; einen Schutz für den Erfinder gab es entweder gar nicht oder nur völlig ungenügend, und jede Erfindung wurde sofort ungestraft von Nachahmern ausgenützt, ohne daß der geistige Urheber einen Nutzen von ihr gehabt hätte. Er mußte es sich gefallen lassen, daß er von der Konkurrenz durch Unterbietung zugrunde gerichtet wurde. Heute aber gewährt das Patent¬ gesetz fünfzehn Jahre lang — die andern „Gesetze zum Schutze des geistigen Eigentums" fiir eine längere Frist — ganz allein ihm die sogenannte hohe Kante, auf der er den klingenden Lohn für seine Geschicklichkeit und seinen Fleiß auftürmen kann, ohne angstvoll in die Zukunft schauen zu müssen. Sogar der Geschmack genießt in der Gesetzgebung für eine lange Jahresreihe den Schutz des Staates, während früher jedes ansprechende Muster den Händen des Künstlers oder des anständigen Erwerbers erbarmungslos von der Konkurrenz entrissen wurde. Auch die einfachen, nicht an eine Erfindung anknüpfenden Fülle des un- lautern Wettbewerbs hat der Gesetzgeber im Interesse des ehrsamen Kaufmanns unter Strafe zu stellen begonnen, und das Steigen des Selbstbewußtseins in den beteiligten Kreisen hat zweifellos, trotz der Zulässigkeit des berüchtigten Disferenz- einwcmdes im Bankgeschäft, zur Hebung des Anstandes im Konkurrenzkampfe wesentlich beigetragen.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/598
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/598>, abgerufen am 06.02.2025.