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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

herüber schob, und die Litauer Frommen einen Choral von siebzehn Versen an¬
stimmten, wobei die beiden Männer in rüstig fortschreitendem Rhythmus eine Art
Duett sangen, und die Arte mit ihrer zittrigen Stimme in den höchsten Lagen
Verzierungen in Triolen ausführte, stieß der Doktor Schwechting an und sagte:
Kommen Sie, Schwechting, beim Singen können sie uns nicht brauchen.

Sie erhoben sich also bei der nächsten Prüfe, wurden zur Tür geleitet und
mit Worten des Dankes und der Ehrerbietung entlassen.

(Fortsetzung folgt)




Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel.

Der etwas jähe Schluß des Reichstags an Stelle der er¬
warteten Vertagung hat hier und da überrascht. Tatsächlich aber war es hohe
Zeit, dem grausamen Spiel der Beschlußunfähigkeit ein Ende zu machen. Der
Erwägung auf der einen Seite, die Ergebnisse der mühevollen und langwierigen
Kommissionsberatungen noch unerledigter Vorlagen zu retten, stand die staatsrecht¬
lich vollkommen begründete und sachlich im hohen Grade gerechtfertigte Erwägung
gegenüber, daß es sich vom Standpunkte des Reichsrechts und der Reichsver¬
fassung aus nicht empfehle, den beschlußunfähigen Reichstag wie eine ewige Krank¬
heit von einem Jahr ins andre zu schleppen und damit das Versagen der Volks¬
vertretung auch noch zu prämiieren. Es wäre das ein Preis auf Gleichgiltigkeit,
Lässigkeit und parlamentarische Verschleppungstaktik gewesen. Ehedem war die
Vertagung des Reichstags vom Frühjahr zum Spätherbst eine seltne Ausnahme,
neuerdings droht sie zur wohlberechneten Regel zu werden. Nicht allein, daß
damit die Immunität der Abgeordneten in Permanenz erklärt und so in bezug
auf Mitglieder des Reichstags geradezu eine Rechtsverweigerung eingeführt wird,
weil sie für die Dauer der Sessionen den Strafgerichten unerreichbar bleiben,
sondern auch für die einzelnen Parteien und damit für die Gesetzgebung selbst hat
diese Verlängerung der Sessionen große Unzuträglichkeiten zur Folge. Es kann zum
Beispiel eine abgekehrte Vorlage wohl in einer neuen Session, nicht aber nach
einer Vertagung von neuem eingebracht werden. Eine durch zufällige, ungünstige
Besetzung oder Beschlußunfähigkeit herbeigeführte Stellung des Plenums sowie der
einzelnen Fraktionen kann sehr Wohl in einer neuen Session, nicht aber nach einer
Vertagung revidiert werden. Auch der Einwirkung der Wähler sind die Abge¬
ordneten durch eine Vertagung viel mehr entzogen als durch den Schluß der
Session, kurz es spricht eigentlich jede politische Erwägung gegen die Vertagung,
nach der die Abgeordneten, die überhaupt noch in den Reichstag kommen, alle
Stimmungen und Verstimmungen sowie das leidige, langsame Tenipv der ersten
Sessionshälfte wieder mitbringen, während wenigstens beim Beginn einer neuen
Session schon durch die Notwendigkeit einer neuen Präsidentenwahl der parla¬
mentarische Puls etwas voller zu schlagen pflegt. Außerdem war es wirklich hohe
Zeit, daß der Bundesrat unter den Reichstagsschlendrian der letzten Monate einen
kräftigen und festen Strich zog.

Die Debatte im Herrenhause über die Berggesetznovelle hat erwiesen, daß dort
ein starker konservativer Kern des Widerspruchs vorhanden ist, der die Vorlage vom
Standpunkte des xiineixiis obsta. beurteilt und verurteilt. Der Ministerpräsident
hat in seinen beiden Reden dieser Stimmung durchaus Rechnung getragen, zugleich
aber die innerlich wohl berechtigte Hoffnung auf eine Verständigung ausgesprochen.
Die Reden der Herren von Manteuffel, von Bnrgsdorff u. a. trugen doch mehr
den Charakter einer prinzipiellen Rechtsverwahrung als einer endgiltigen Ablehnung,
sprachen aber immerhin die in weiten Kreisen, nicht nur des Herrenhauses oder des


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herüber schob, und die Litauer Frommen einen Choral von siebzehn Versen an¬
stimmten, wobei die beiden Männer in rüstig fortschreitendem Rhythmus eine Art
Duett sangen, und die Arte mit ihrer zittrigen Stimme in den höchsten Lagen
Verzierungen in Triolen ausführte, stieß der Doktor Schwechting an und sagte:
Kommen Sie, Schwechting, beim Singen können sie uns nicht brauchen.

Sie erhoben sich also bei der nächsten Prüfe, wurden zur Tür geleitet und
mit Worten des Dankes und der Ehrerbietung entlassen.

(Fortsetzung folgt)




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Reichsspiegel.

Der etwas jähe Schluß des Reichstags an Stelle der er¬
warteten Vertagung hat hier und da überrascht. Tatsächlich aber war es hohe
Zeit, dem grausamen Spiel der Beschlußunfähigkeit ein Ende zu machen. Der
Erwägung auf der einen Seite, die Ergebnisse der mühevollen und langwierigen
Kommissionsberatungen noch unerledigter Vorlagen zu retten, stand die staatsrecht¬
lich vollkommen begründete und sachlich im hohen Grade gerechtfertigte Erwägung
gegenüber, daß es sich vom Standpunkte des Reichsrechts und der Reichsver¬
fassung aus nicht empfehle, den beschlußunfähigen Reichstag wie eine ewige Krank¬
heit von einem Jahr ins andre zu schleppen und damit das Versagen der Volks¬
vertretung auch noch zu prämiieren. Es wäre das ein Preis auf Gleichgiltigkeit,
Lässigkeit und parlamentarische Verschleppungstaktik gewesen. Ehedem war die
Vertagung des Reichstags vom Frühjahr zum Spätherbst eine seltne Ausnahme,
neuerdings droht sie zur wohlberechneten Regel zu werden. Nicht allein, daß
damit die Immunität der Abgeordneten in Permanenz erklärt und so in bezug
auf Mitglieder des Reichstags geradezu eine Rechtsverweigerung eingeführt wird,
weil sie für die Dauer der Sessionen den Strafgerichten unerreichbar bleiben,
sondern auch für die einzelnen Parteien und damit für die Gesetzgebung selbst hat
diese Verlängerung der Sessionen große Unzuträglichkeiten zur Folge. Es kann zum
Beispiel eine abgekehrte Vorlage wohl in einer neuen Session, nicht aber nach
einer Vertagung von neuem eingebracht werden. Eine durch zufällige, ungünstige
Besetzung oder Beschlußunfähigkeit herbeigeführte Stellung des Plenums sowie der
einzelnen Fraktionen kann sehr Wohl in einer neuen Session, nicht aber nach einer
Vertagung revidiert werden. Auch der Einwirkung der Wähler sind die Abge¬
ordneten durch eine Vertagung viel mehr entzogen als durch den Schluß der
Session, kurz es spricht eigentlich jede politische Erwägung gegen die Vertagung,
nach der die Abgeordneten, die überhaupt noch in den Reichstag kommen, alle
Stimmungen und Verstimmungen sowie das leidige, langsame Tenipv der ersten
Sessionshälfte wieder mitbringen, während wenigstens beim Beginn einer neuen
Session schon durch die Notwendigkeit einer neuen Präsidentenwahl der parla¬
mentarische Puls etwas voller zu schlagen pflegt. Außerdem war es wirklich hohe
Zeit, daß der Bundesrat unter den Reichstagsschlendrian der letzten Monate einen
kräftigen und festen Strich zog.

Die Debatte im Herrenhause über die Berggesetznovelle hat erwiesen, daß dort
ein starker konservativer Kern des Widerspruchs vorhanden ist, der die Vorlage vom
Standpunkte des xiineixiis obsta. beurteilt und verurteilt. Der Ministerpräsident
hat in seinen beiden Reden dieser Stimmung durchaus Rechnung getragen, zugleich
aber die innerlich wohl berechtigte Hoffnung auf eine Verständigung ausgesprochen.
Die Reden der Herren von Manteuffel, von Bnrgsdorff u. a. trugen doch mehr
den Charakter einer prinzipiellen Rechtsverwahrung als einer endgiltigen Ablehnung,
sprachen aber immerhin die in weiten Kreisen, nicht nur des Herrenhauses oder des


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[0569] Maßgebliches und Unmaßgebliches herüber schob, und die Litauer Frommen einen Choral von siebzehn Versen an¬ stimmten, wobei die beiden Männer in rüstig fortschreitendem Rhythmus eine Art Duett sangen, und die Arte mit ihrer zittrigen Stimme in den höchsten Lagen Verzierungen in Triolen ausführte, stieß der Doktor Schwechting an und sagte: Kommen Sie, Schwechting, beim Singen können sie uns nicht brauchen. Sie erhoben sich also bei der nächsten Prüfe, wurden zur Tür geleitet und mit Worten des Dankes und der Ehrerbietung entlassen. (Fortsetzung folgt) Maßgebliches und Unmaßgebliches Reichsspiegel. Der etwas jähe Schluß des Reichstags an Stelle der er¬ warteten Vertagung hat hier und da überrascht. Tatsächlich aber war es hohe Zeit, dem grausamen Spiel der Beschlußunfähigkeit ein Ende zu machen. Der Erwägung auf der einen Seite, die Ergebnisse der mühevollen und langwierigen Kommissionsberatungen noch unerledigter Vorlagen zu retten, stand die staatsrecht¬ lich vollkommen begründete und sachlich im hohen Grade gerechtfertigte Erwägung gegenüber, daß es sich vom Standpunkte des Reichsrechts und der Reichsver¬ fassung aus nicht empfehle, den beschlußunfähigen Reichstag wie eine ewige Krank¬ heit von einem Jahr ins andre zu schleppen und damit das Versagen der Volks¬ vertretung auch noch zu prämiieren. Es wäre das ein Preis auf Gleichgiltigkeit, Lässigkeit und parlamentarische Verschleppungstaktik gewesen. Ehedem war die Vertagung des Reichstags vom Frühjahr zum Spätherbst eine seltne Ausnahme, neuerdings droht sie zur wohlberechneten Regel zu werden. Nicht allein, daß damit die Immunität der Abgeordneten in Permanenz erklärt und so in bezug auf Mitglieder des Reichstags geradezu eine Rechtsverweigerung eingeführt wird, weil sie für die Dauer der Sessionen den Strafgerichten unerreichbar bleiben, sondern auch für die einzelnen Parteien und damit für die Gesetzgebung selbst hat diese Verlängerung der Sessionen große Unzuträglichkeiten zur Folge. Es kann zum Beispiel eine abgekehrte Vorlage wohl in einer neuen Session, nicht aber nach einer Vertagung von neuem eingebracht werden. Eine durch zufällige, ungünstige Besetzung oder Beschlußunfähigkeit herbeigeführte Stellung des Plenums sowie der einzelnen Fraktionen kann sehr Wohl in einer neuen Session, nicht aber nach einer Vertagung revidiert werden. Auch der Einwirkung der Wähler sind die Abge¬ ordneten durch eine Vertagung viel mehr entzogen als durch den Schluß der Session, kurz es spricht eigentlich jede politische Erwägung gegen die Vertagung, nach der die Abgeordneten, die überhaupt noch in den Reichstag kommen, alle Stimmungen und Verstimmungen sowie das leidige, langsame Tenipv der ersten Sessionshälfte wieder mitbringen, während wenigstens beim Beginn einer neuen Session schon durch die Notwendigkeit einer neuen Präsidentenwahl der parla¬ mentarische Puls etwas voller zu schlagen pflegt. Außerdem war es wirklich hohe Zeit, daß der Bundesrat unter den Reichstagsschlendrian der letzten Monate einen kräftigen und festen Strich zog. Die Debatte im Herrenhause über die Berggesetznovelle hat erwiesen, daß dort ein starker konservativer Kern des Widerspruchs vorhanden ist, der die Vorlage vom Standpunkte des xiineixiis obsta. beurteilt und verurteilt. Der Ministerpräsident hat in seinen beiden Reden dieser Stimmung durchaus Rechnung getragen, zugleich aber die innerlich wohl berechtigte Hoffnung auf eine Verständigung ausgesprochen. Die Reden der Herren von Manteuffel, von Bnrgsdorff u. a. trugen doch mehr den Charakter einer prinzipiellen Rechtsverwahrung als einer endgiltigen Ablehnung, sprachen aber immerhin die in weiten Kreisen, nicht nur des Herrenhauses oder des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/569>, abgerufen am 05.02.2025.