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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Das alte Preußen vor

hörten; I. Knut verwarf, erfüllt von den Ideen der französischen Revolution,
die Erblichkeit des Adels, die Erbuntertänigkeit und die Leibeigenschaft als eine
"Absurdität/' In diesem Sinne begann der Provinzialminister (seit 1795), Reichs¬
freiherr Friedrich Leopold von Schroeter (geb. 1743), ein geborner Ostpreuße,
unterstützt von Männern wie dem Königsberger Kammerpräsidenten Rudolf von
Auerswald, den? jungen Theodor von Schön u. a., eine Reihe von Reformen.
Er hob die Dienste der Domänenbauern (d. h. in mehr als drei Fünfteln des
Landes) auf, begann die Domänen in Erbpacht zu geben, beseitigte auf ihnen
den Bierzwang, erlaubte die Leinen- und Baumwollenweberei auf dem Platten
Lande, ging an die Aufhebung der städtischen Zünfte, namentlich der Brauer¬
zünfte in Thorn und in Kulm, und des Getreidemonopols der Königsberger Kauf¬
leute. Auch einzelne Grundherren, wie Schroeter selbst, alle Dohnas, ein Fincken-
stein hoben auf ihren Gütern freiwillig die Erbuntertänigkeit auf. Das erst
1795 erworbne Neuostpreußen verdankte zugleich dem Minister die Begründung
seines gesamten Schulwesens und große Landesmeliorationen, die nach dem Ver¬
luste des Landes wieder zugrunde gegangen sind (vgl. den Artikel von Gottlieb
Krause in der Allgemeinen Deutschen Biographie Bd. 32, S. 579 ff.). Welche
Ziele er verfolgte, zeigte er in einer großen Denkschrift an den König von 1802:
"Eigentum der Person und der Grundstücke für die untern und möglichste Frei¬
heit der Gewerbe und des Handels für alle Volksklassen." Wie sein Standes¬
und Gesinnungsgenosse Karl vom Stein in den Westprovinzen reformierte, hat
M. Lehmann schon im ersten Bande seines Werkes gezeigt (vgl. Grenzboten 1903,
Ur. 36, S. 567 ff.).

Aber auch im Volke begann es sich zu regen. Dabei gingen die Stände,
d- h. der Adel, voran, die Bauern folgten, am zahmsten zeigten sich die Städte.
Die Stände, zunächst die ostpreußischen, begehrten Anteil oder erweiterten Anteil
an der Staatsverwaltung und machten zugleich Reformvorschläge, keineswegs
ohne Erfolg. Den ostpreußischen Ständen gab Friedrich Wilhelm der Zweite
das ihnen nach dem siebenjährigen Kriege entzogne Recht der Landratswahl
.Mttck und versprach ihnen, sich bei neuen außerordentlichen Steuerforderungeu
un't ihnen zu beraten; Friedrich Wilhelm der Dritte dachte um ihre Zustimmung
Kur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit nachzusuchen. Das ermutigte die
ostpreußischen Stunde, auf dem Landtage vom Jahre 1798 eine Reihe von volks¬
wirtschaftlichen Verbesserungen, und zwar ganz und gar im freihnndlerischen Sinne
zu fordern, denen Schroeter meist zustimmte; die vom Landtage noch ausge¬
schlossenen Großbauern (Köllner) verlangten ihrerseits die Aufhebung der Pcitri-
'uonialgerichte und der Erbuntertänigkeit. Ganz ähnlich wie ihre Genossen in
Ostpreußen äußerten sich die damals zur Huldigung nach Königsberg berufnen
Abgeordneten der Provinzen Westpreußen, Südpreußen und Neuostprcußen,
weder Landtage noch auch nur (mit Ausnahme Wcstpreuszens) Kreistage
hatten; sie begehrten auch die Begründung dieser Institutionen, sie beantragten
^gar die Abschaffung der Erbuntertünigkeit. Ja noch mehr. Da Friedrich
Wilhelm der Zweite die Mitwirkung der Stunde bei den neuen Gesetzbüchern
^ Staats, dem allgemeinen wie den provinzialen, in Aussicht genommen hatte,
>o tauchte der Gedanke auf, eine allgemeine Ständeversammlung zu berufen, und


Das alte Preußen vor

hörten; I. Knut verwarf, erfüllt von den Ideen der französischen Revolution,
die Erblichkeit des Adels, die Erbuntertänigkeit und die Leibeigenschaft als eine
„Absurdität/' In diesem Sinne begann der Provinzialminister (seit 1795), Reichs¬
freiherr Friedrich Leopold von Schroeter (geb. 1743), ein geborner Ostpreuße,
unterstützt von Männern wie dem Königsberger Kammerpräsidenten Rudolf von
Auerswald, den? jungen Theodor von Schön u. a., eine Reihe von Reformen.
Er hob die Dienste der Domänenbauern (d. h. in mehr als drei Fünfteln des
Landes) auf, begann die Domänen in Erbpacht zu geben, beseitigte auf ihnen
den Bierzwang, erlaubte die Leinen- und Baumwollenweberei auf dem Platten
Lande, ging an die Aufhebung der städtischen Zünfte, namentlich der Brauer¬
zünfte in Thorn und in Kulm, und des Getreidemonopols der Königsberger Kauf¬
leute. Auch einzelne Grundherren, wie Schroeter selbst, alle Dohnas, ein Fincken-
stein hoben auf ihren Gütern freiwillig die Erbuntertänigkeit auf. Das erst
1795 erworbne Neuostpreußen verdankte zugleich dem Minister die Begründung
seines gesamten Schulwesens und große Landesmeliorationen, die nach dem Ver¬
luste des Landes wieder zugrunde gegangen sind (vgl. den Artikel von Gottlieb
Krause in der Allgemeinen Deutschen Biographie Bd. 32, S. 579 ff.). Welche
Ziele er verfolgte, zeigte er in einer großen Denkschrift an den König von 1802:
„Eigentum der Person und der Grundstücke für die untern und möglichste Frei¬
heit der Gewerbe und des Handels für alle Volksklassen." Wie sein Standes¬
und Gesinnungsgenosse Karl vom Stein in den Westprovinzen reformierte, hat
M. Lehmann schon im ersten Bande seines Werkes gezeigt (vgl. Grenzboten 1903,
Ur. 36, S. 567 ff.).

Aber auch im Volke begann es sich zu regen. Dabei gingen die Stände,
d- h. der Adel, voran, die Bauern folgten, am zahmsten zeigten sich die Städte.
Die Stände, zunächst die ostpreußischen, begehrten Anteil oder erweiterten Anteil
an der Staatsverwaltung und machten zugleich Reformvorschläge, keineswegs
ohne Erfolg. Den ostpreußischen Ständen gab Friedrich Wilhelm der Zweite
das ihnen nach dem siebenjährigen Kriege entzogne Recht der Landratswahl
.Mttck und versprach ihnen, sich bei neuen außerordentlichen Steuerforderungeu
un't ihnen zu beraten; Friedrich Wilhelm der Dritte dachte um ihre Zustimmung
Kur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit nachzusuchen. Das ermutigte die
ostpreußischen Stunde, auf dem Landtage vom Jahre 1798 eine Reihe von volks¬
wirtschaftlichen Verbesserungen, und zwar ganz und gar im freihnndlerischen Sinne
zu fordern, denen Schroeter meist zustimmte; die vom Landtage noch ausge¬
schlossenen Großbauern (Köllner) verlangten ihrerseits die Aufhebung der Pcitri-
'uonialgerichte und der Erbuntertänigkeit. Ganz ähnlich wie ihre Genossen in
Ostpreußen äußerten sich die damals zur Huldigung nach Königsberg berufnen
Abgeordneten der Provinzen Westpreußen, Südpreußen und Neuostprcußen,
weder Landtage noch auch nur (mit Ausnahme Wcstpreuszens) Kreistage
hatten; sie begehrten auch die Begründung dieser Institutionen, sie beantragten
^gar die Abschaffung der Erbuntertünigkeit. Ja noch mehr. Da Friedrich
Wilhelm der Zweite die Mitwirkung der Stunde bei den neuen Gesetzbüchern
^ Staats, dem allgemeinen wie den provinzialen, in Aussicht genommen hatte,
>o tauchte der Gedanke auf, eine allgemeine Ständeversammlung zu berufen, und


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[0355] Das alte Preußen vor hörten; I. Knut verwarf, erfüllt von den Ideen der französischen Revolution, die Erblichkeit des Adels, die Erbuntertänigkeit und die Leibeigenschaft als eine „Absurdität/' In diesem Sinne begann der Provinzialminister (seit 1795), Reichs¬ freiherr Friedrich Leopold von Schroeter (geb. 1743), ein geborner Ostpreuße, unterstützt von Männern wie dem Königsberger Kammerpräsidenten Rudolf von Auerswald, den? jungen Theodor von Schön u. a., eine Reihe von Reformen. Er hob die Dienste der Domänenbauern (d. h. in mehr als drei Fünfteln des Landes) auf, begann die Domänen in Erbpacht zu geben, beseitigte auf ihnen den Bierzwang, erlaubte die Leinen- und Baumwollenweberei auf dem Platten Lande, ging an die Aufhebung der städtischen Zünfte, namentlich der Brauer¬ zünfte in Thorn und in Kulm, und des Getreidemonopols der Königsberger Kauf¬ leute. Auch einzelne Grundherren, wie Schroeter selbst, alle Dohnas, ein Fincken- stein hoben auf ihren Gütern freiwillig die Erbuntertänigkeit auf. Das erst 1795 erworbne Neuostpreußen verdankte zugleich dem Minister die Begründung seines gesamten Schulwesens und große Landesmeliorationen, die nach dem Ver¬ luste des Landes wieder zugrunde gegangen sind (vgl. den Artikel von Gottlieb Krause in der Allgemeinen Deutschen Biographie Bd. 32, S. 579 ff.). Welche Ziele er verfolgte, zeigte er in einer großen Denkschrift an den König von 1802: „Eigentum der Person und der Grundstücke für die untern und möglichste Frei¬ heit der Gewerbe und des Handels für alle Volksklassen." Wie sein Standes¬ und Gesinnungsgenosse Karl vom Stein in den Westprovinzen reformierte, hat M. Lehmann schon im ersten Bande seines Werkes gezeigt (vgl. Grenzboten 1903, Ur. 36, S. 567 ff.). Aber auch im Volke begann es sich zu regen. Dabei gingen die Stände, d- h. der Adel, voran, die Bauern folgten, am zahmsten zeigten sich die Städte. Die Stände, zunächst die ostpreußischen, begehrten Anteil oder erweiterten Anteil an der Staatsverwaltung und machten zugleich Reformvorschläge, keineswegs ohne Erfolg. Den ostpreußischen Ständen gab Friedrich Wilhelm der Zweite das ihnen nach dem siebenjährigen Kriege entzogne Recht der Landratswahl .Mttck und versprach ihnen, sich bei neuen außerordentlichen Steuerforderungeu un't ihnen zu beraten; Friedrich Wilhelm der Dritte dachte um ihre Zustimmung Kur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit nachzusuchen. Das ermutigte die ostpreußischen Stunde, auf dem Landtage vom Jahre 1798 eine Reihe von volks¬ wirtschaftlichen Verbesserungen, und zwar ganz und gar im freihnndlerischen Sinne zu fordern, denen Schroeter meist zustimmte; die vom Landtage noch ausge¬ schlossenen Großbauern (Köllner) verlangten ihrerseits die Aufhebung der Pcitri- 'uonialgerichte und der Erbuntertänigkeit. Ganz ähnlich wie ihre Genossen in Ostpreußen äußerten sich die damals zur Huldigung nach Königsberg berufnen Abgeordneten der Provinzen Westpreußen, Südpreußen und Neuostprcußen, weder Landtage noch auch nur (mit Ausnahme Wcstpreuszens) Kreistage hatten; sie begehrten auch die Begründung dieser Institutionen, sie beantragten ^gar die Abschaffung der Erbuntertünigkeit. Ja noch mehr. Da Friedrich Wilhelm der Zweite die Mitwirkung der Stunde bei den neuen Gesetzbüchern ^ Staats, dem allgemeinen wie den provinzialen, in Aussicht genommen hatte, >o tauchte der Gedanke auf, eine allgemeine Ständeversammlung zu berufen, und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/355>, abgerufen am 06.02.2025.